Mannheim
Compact Memory

Die Wahrheit · 1930-01-24 · Heft 4 (24.1.1930) · page 4

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die Wahrheit
Volume
1930
Issue
Heft 4 (24.1.1930)
Date
1930-01-24
Page
– (sequence 4)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/3062972-3064145-3064149--17752-3082710
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

so sehr, daß jemand der „Herr" einer Person öden Sache ist und damit Eigentum, Verfügungsrecht. Herrschaft und Macht über sie hat, sondern, daß er die Pflicht hat, sie zu hüten und die Verantwortung für sie trägt. Er hat sie zu schützen und vor Schaden zu bewahren, aber auch zu verhüten, daß sie Schaden anrichtet. In diesem Sinne spricht die Bäbd vom Ehemann als dem baal seines Weibes usw. Aus diesem Begriffe geht die ganze Regelung auch des Eigentumsrechtes hervor. Ein sittliches Prinzip des jüdischen Straf rechtes ist die Anschauung, daß der Mensch keine Sache und deshalb unbezahlbar ist. Alle Geldzahlungen für. Menschen z. B. als Entschädigung für eine Körperverletzung haben nur symbolischen Charakter und wollen nicht als vollgültige Abfindung, sondern als Abbitte und anerkeuneinde Sühne in Gestalt des Geldes betrachtet werden. Das jüdische Recht behandelt alle gleich, ohne Unterschied des Standes. Wohl nimmt es Rücksicht auf moralische Beziehungen, etwa auf Elternschaft und Brautschaft, aber niemals auf Herr oder Knecht, hoch oder niedrig. Uns interessieren heute insbesondere die Probleme des eigentlichen Strafrechtes. Man darf nur nicht glauben, daß erst die Gegenwart oder die jüngste Vergangenheit darüber nachzudenken begonnen hat. welche Strafarten gerecht seien, was Sinn und Erfolg der Todesstrafe sei. wie der Strafvollzug gehandhabt werden soll. Hierüber ist diskutiert worden, seit Menschen gegen andere Menschen Strafen verhängt haben, und wir sind in der Lage, diese Diskussion über 5000 Jahre zunückzuvcrfolgeii: denn so alt sind die ältesten Gesetze, die wir bisher kennen, die sumerischen Famiiiengesetze. Wie hat nun das Judentum sich zu diesen Fragen gestellt? Die Antwort scheint einfach genug. Sagt nicht die Bibel im 2. Buche Mose: ,.Auge um Auge, Zahn um Zahn. Hand um Hand. Fuß um Fuß. Brand um Brand. Wunde um Wunde. Verletzung um Verletzung"? (PairailelsteMen "rm 3. und 5. Buch Mose.) Nach der herkömmlichen Auffassung wird damit als Prinzip des jüdischen Strafrechts die Forderung dor Vergeltung aufgestellt. Derjenige, der einem andenen eine Körperverletzung beigebracht hat. soll genau dieselbe Verletzung empfangen (Talion). Zwar hat die genuine jüdische Auslegung stets behauptet, dies Gesetz sei anders zu verstehen, es verfange nur die Zahlung einer der Verletzung entsprechenden Geldbuße und nicht Talion. Aber man hat diese Auslegung der Bibel als Apologetik und als eine Umdeutung aus Erwägungeiii der Zweckmäßigkeit und Durchfühmbarkeit abgelehnt. Denn ist nicht dieses Bibelwort in seiner wörtlichen Auffassung der reinste Ausdruck der Religion der Rache, ist es nicht dieser Satz, dem Jusus in der Bergpredigt seine neue Ethik mit dem Wort entgegenstellt: „Ich aber sage euch!"? Zu dieser Frage, die für die Beurteilung der jüdischen Religion und zur Erkenntnis vom Wesen der Auffassung der Strafe von größter Bedeutung ist, bringt B e n n o J a c o b in einem Buche „Auge um Auge, eine Untersuchung zum Alten und Neuen Testament" (Berlin. P hd 1 o- Ve r 1 a g, Mk. 4.—) vollkommen neue Gesichtspunkte und Amgumente vor. Es wird in dem Werk mit sprachlichen Griünden bewiesen, daß die hebräischen Worte dieses biblischen Satzes nichts anderes als Geldbuße bedeuten können. Wir unterliegen immer noch einem zweitausendjähntgen Mißverständnis und der christlichen Polemik. Die sprachlichen Beweisführungen werden Fachleute nachzuprüfen haben. Das Buch zeigt aber weiter, daß die Auffassung als buchstäbliche Vergeltung dem ganzen Geist des biblischen Strafrechtes entgegen wäre. Die Bibel kennt wohl die Todesstrafe, aber nicht eigentlich als Strafe: vielmehr werden der Mörder sowie einige andere Verbrecher gewissermaßen nach Kriegsrecht behandelt, weil sie sich durch ihre Tat wie ein Feind außerhalb und gegen die Gesellschaft gestellt haben. Hinrichtung ist eine Notwehr der Gesellschaft. Aber Ich habe jetzt einmal ein bißchen wüst mit meinem Taschengeld gehaust und mir für 20 Reichspfennige den „Völkischen Beobachter" gekauft. 20 Pfennig sind zwar viel Geld, aber ich muß sagen, es war es auch wert. Jedes andere Witzblatt ist bei weitem nicht so leistungsfähig als der „Völkische Beobachter" und kostet auch mehr als das Doppelte als dieser. Es hat sich, wie gesagt, gelohnt. Mein erster Blick fällt auf eine Ueberschrift: ..Der Einzug des Wunderrabbis in Berlin." Und dahinter steht folgendes: ..Dieser Tage ist der Wunderrabbi von Bolz. .1 osua Rokeali. in Berlin eingetroffen. Kein Staatsoberhaupt, aber viel mächtiger als mancher Souverän. Seine Anhängerschar wird auf ungefähr 60.000 bis 70.000 Personen geschätzt. Sämtlich Leute, die ihm blindlings ergeben sind und von ihm die Erfüllung i'ller ihrer Wünsche erhoffen. Einen ungefähren Eindruck, welche Bedeutung man dein Wunderrabbi beimißt, konnte man bei seinem Empfang auf dem Bahnhof Friedrichstraße und am Abend in der Weißenburger Straße bekommen. Aui dem Bahnhof ungefähr tausend Juden, die meisten im Kaftau und n'it Schläfenlöckchen. (Muß ein schöner Anblick gewesen sein. D. Sehr.) Mit einigen Minuten Verspätung lief der Schnellzug aus Bukarest ein. Kaum hatte man das Abteil des Wundernabbis gefunden, als alles dorthin stürmt Das Gefolge, siebzehn Leute, entsteigt dem Wagen dritter Klasse und hilft dem Rabbi aus seinem Abteil. Ein kleiner schmächtiger Mann im Pelz und mit einer Bibermiitze, die er nicht ein einzigesmal abnimmt. Photographen zücken ihre Apparate, aber die Anhänger des Wunderrabbi decken sein Gesicht mit ihren Schirmen, denn Photographien zu werden, scheint eine Sünde zu sein. ebenso entschieden wie die Thora die Todesstrafe bejaht, lehnt sie alle, verstümmelnden Leibesstrafeu ab. Deshalb hat auch das Judentum niemals die Foltern gekannt. So würde also buchstäbliche Talion gar nicht in dies System des jüdischen Strafrechtes passen. Die anderen Rechte des alten Orientes haben allerdings strafrechtliche LetbesveriStiümmelungen, und zwar Brandmarkung, sogenannte „spiegelnde" Strafen und eigentliche Talion. Aber die Bibel stellt sich in diesem Punkte wie in so vielen anderen in bewußten Gegensatz zum Geiste ihrer Zeit. Sie hat den Menschen entdeckt und verkündet, daß er ein Ebenbild Gottes ist und daß alle Menschen gleich sind. Diese sittlich religiösen Gedanken machen ihre eigentliche Bedeutung aus; sie haben auch""im biblischen Strafrecht ihre Anwendung gefunden und sind im Talmud weifer entwickelt worden. Flur die Milde des jüdischen Strafrechts bringt uns die Bibel verschiedene unbeabsichtigte Zeugnisse. So sagt Benhadad zu siednen Dienern: ..Wir haben von den Königen Israels gehört, daß säe Könige der Milde sind." Woben kam die falsche Auffassung des Satzes „Auge um Auge, Zahn um Zahn?" B. Jacob weist nach, daß der Irrtum von der jüdisch-hellenistischen Apologetik in die Welt geseitzt worden ist. Die volkstümliche griechische Auffassung betrachtete die Vergeltung als das Prinzip der höchsten Gerechtigkeit. Wie heute manche Vertreter des Judentums bei jeder aufkommenden Zeitmeinung zeigen möchten, daß das Judentum schon längst die gleiche Idee hatte, so waren Philo, Josephus und andere jüdisch-hellenistische Schriftsteller eifrig bemüht, die Tation in die Bibel hineinzudeuten, denn dann konnte damals das Judentum für „zeitgemäß und modern" gelten. Der Irrtum wurde durch das Mißverständnis der Bergpredigt gefördert die. wie sich beweisen läßt, von Männern zusammengestellt worden ist, die gar keine eigene Kenntnis mehr vom Judentum und iüdüscher Bibelerkl.nung hatten, ja nicht einmal die Thora richtig kannten. Die falsche Auffassung kam der christlich-mittelalterllichen und orthodox-protestantischen Srrafjustiz in der erwünschten Weise entgegen, denn diese haben jahrhundertelang darin eine erwünschte religiöse Rechtfertigung ihrer grauenhaften Strafpraxis gesehen, wofür in dem angeführten Buche von Jacob unzählige Belege gegeben werden. Erst in der Neuzeit ist ein milderer Geist in die Strafrechtspflege eingezogen, und seitdem einst ist die Paradoxie beseitigt, „daß das Judentum, dessen bezeichnender Grundsatz die Talion sdin soll, sie weder in der Theorie noch in der Praxis anerkannte, hingegen die christliche Welt, deren 'religiöse Lehre sie weit von sich wies, sich in der Wirklichkeit in ausgedehntem Maße nach ihr richtete." Das Prinzip der Vergeltung ist an sich nicht unmoralisch, wie es denn Kant für das höchste Prinzip der Gerechtigkeit erklärt hat. nur .ist es in der menschlichen Rechtspflege nicht durchführbar« und wird deshalb vom Judentum aller Zeiten und von allen zivilisierten Völkern der Gegenwart abgelehnt. Aber nach jüdischer Auffassung ist es der Leitgedanke den göttlichen Gerechtigkeit. Das moralische Bewußtsein des Menschen verlangt nicht nur die Strafe für eine Uebeltat. sondern auch Gleichwertigkeit von Tat und Strafe. Sie zu erreichen ist nur Gott möglich. Zu zeigen, daß er säe erreicht, ist ein Lieblingsthema dar Bibel und des Midrasch. Die wahre Stellung des Judentums zum Problem der Strafe geht davon aus, daß die menschliche Strafrechtspflege unvollkommen sein muß, weil die Menschen immer unvollkommen sein wenden. Deshalb ist sie milde und läßt lieber die Strafe hinter der Tat zurückbleiben oder sogain den Schuldigen ganz straflos bleiben, als daß sie Strafen verhängte, die zu schwer wären und auch Unschuldige treffen könnte. Das Judentum kann diese Liberalität üben, weil es auf der, religiösen Grundüberzeugung steht, daß noch ein anderer Richter da ist. dem kein Schuldiger entgeht, und der volkommetne Gerechtigkeit zu üben vermag. Die Menge stürmt vor. einer versucht, wie das „NW.I." aus Berlin meldet, den anderen zurückzudrängen, und mit Mühe und Not bahnen einige Schupos dem Rabbi den Weg zu ei.'ic!'i Privatauto. Ein Anhänger des Rabbis hat ihm nui! seinem Gefolge seine Wohnung zur Verfügung gesteilt. Das Haus Wcißenburger Straße 27 bildet bis in die Nacht hinein das Wallfahrtsziel Hunderter und aber Hunderter. Erst am späten Abend ebbte der Zustron ab." Und nun kommt der Senf: „Wie man so von hinten herum erführt, stimmt es nicht, daß auf Veranlassung der Deutschen Reichsregierung dieser mächtige Wunderrabbi nach Berlin kam, um durch eine WunderwirktMg dse deutschen Reichsfinanzen wieder auf die Beine zu bringen. Dazu würde ihm Gott Jahwe sicher nicht seinen Beistand leihen, denn sonst hätte er schon einen anderen seiner Leibgardisten, den Hilferding, dieses Wunder wirken lassen zu Preis und Herrlichkeit des jüdischen Marxismus. Was also der Josua Rokeah in Berlin tut, umhüllt der Schleier des Geheimnisses. Auf jeden Fail sollte man nicht versäumen, dem beschnittenen erlauchten Gaste aus dem Osten ein selbstverständlich koscheres Staatsbankett zu geben . . ." Ich bin derselben Ansicht. Denn wenn der deutsche Staat seinen Todfeinden ganz hübsche Pensionen auszahlt, also an Männer, die sie durchaus nicht verdienen, so sollte er nicht so knickrig sein und dem Rabbi ein staatliches Bankett stiften. . . . Vielleicht lassen sich die Herren „Pensionäre" herbei — und schenken den Wein ein? * Jüdischer Rundfunkhörer! Unterstütze nach Kräften den deutschen Rundfunk — fördere ihn mit Rat und Tat — denn: er ist dir, der Rundtunk — dein ist er — total verjudet! Nach dem „Völkischen Beobachter". Hört, was er jammert: „Daß die Sender Breslau und Gleiwitz mehr und mehr verjuden, ist bekannt. Man braucht nur einmal ein Woehenprogramm anzusehen, um sich davon zu überzeugen. Der Jude ist vorherrschend vertreten. Selbst in Weihnachtshörspielen wird den Christen der jüdische Mitwirkende aufgezwungen, ohne daß die christliche Hörerschaft daran Anstoß nimmt. Auch das sonst so unduldsame Zentrum, besonders unserer obersehlesischen Heimat, scheint diese verjudeten Wjihnachtsspiele ganz in Ordnung zu finden!" Ich bin wiederum derselben Ansicht. Was die Juden betrifft, so ist es jüdische Chuzpe, den Rundfunk zu verjuden. Aber merkwürdig ist es. daß kein nichtjüdischer Hörer Anstoß nimmt. Es lesen doch noch nicht alle Deutschen den „Völkischen Beobachter". Ich empfehle dem „VB." einen Volksentscheid zu propagieren — der Rundfunk wird es ihm danken. Dieselbe Nummer bringt einen Artikel über: „Das männliche und das weibliche Gehirn", der wie folgt schließt: „Die Wege der Entwicklung sind wunderDar. der Mensch ist ein Wandelwesen, und das Hirn ist plastischweich wie Wachs unter den Fingern des Künstlers Daß viele Menschen weiche Birnen haben, steht ein für allemal fest, und w o diese weichen Birnen vor herrschend sind, weiß man auch. :ind daß die Völkischen Künstler haben, die wachsweiche Hirne formen können, sei ebenfalls hier bestätigt. Und so scheiden wir heute in voller Eintracht. .1. Kaplan. Fulda. Glossen. Allmählich erkennt man, daß es für den des Vatermordes verdächtigten, aber zweifellos der jüdischen Abstammung überführton Philipp Halsmann von allem Anfang an nur zwei Gefahren gab: Nahmen sich sejner — neben den von seiner Unschuld überzeugten Christen — auch Juden an, so hieß es natürlich: „Aha, nur die Juden wollen dem Juden helfen." Hätte aus dieser Erwägung jeder noch so sehr von der Schuldlosigkeit Halsmarms überzeugte Jude gefürchtet, das Wort für ihn zu ergreifen, dann hätte es natürlich geheißen: „Aha, nicht einmal die Juden wagen es, für diesen Vatermörder einzutreten!" * * Zweihundert Jahre nach der Geburt Lessings, der mit seinem „Nathan der Weise" wie kein Zweiter den glorreichsten Kampf gegen die konfessionelle Unduldsamkeit führte, soll auch in Wien das Monument dies großen Mannes erstehen. Wer kann es aber fassen, daß in deutschen Landen, denen so lange schon das Licht leuchtet, das „Nathan der Weise" ausströmt, noch der Glaube an ein wahnwitziges, den Stempel der Fälschung so deutlich verratendes Schandwerk, wie es die „Weisen von Zioh" sind, so zahlreiche Bekenner findet?!' * * Der Großmufti hat vor der Untersuchungskommission, die Klarheit über die mörderischen Ausschreitungen gegen die Juden schaffen sollte, die Behauptung vertreten, daß die Juden zwar das Recht hätten, ihre Gebete vor der Klagemauer zu verrichten; aber nicht — laut. Meint dieser fanatische und fanatisierende Priester vielleicht, daß der Gott Israels, der auch der Gott Mohammeds war, die mit leiser Stimme ob des unschuldig vergossenen Blutes zu ihm dringenden Klagen und Anklagen nicht hören werde? * * :•: Herr Dr. Bornhak, ein Berliner Hochschulprofessor, der auf den Gebieten der Rechtswissenschaft einiges geleistet, das keineswegs noch die Aufmerksamkeit der Psychiater erregt hat, macht jetzt durch neue Beiträge zur Geschichte der Dreyfus-Affäre von sich reden. Der Gute behauptet, der Ausgang des Dreyfus- Prozesses, den man schon längere Zeit als einen Sieg der Wahrheit und der Gerechtigkeit betrachtet, sei lediglich ein Sieg des Judentums über den mit dem französischen Klerikalismus verbündeten Militarismus gewesen. Tatsächlich habe jedoch "Kapitän Dreyfus Verrat getrieben! Zwar nicht zu Gunsten Deutschlands, wovon in allen Instanzen vor Gericht und allen Zeitungen der Welt Völkische Blütenlese.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.