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Die Wahrheit · 1930-01-03 · Heft 1 (3.1.1930) · page 2

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1930
Issue
Heft 1 (3.1.1930)
Date
1930-01-03
Page
– (sequence 2)
Language
German
Belongs to
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und die Speisegesetze — und trotzdem sind diese Gemeinden auch Mitglieder des „Verbandes der israelitischen Kultusgemeinden des Königreiches Jugoslawen" („Savez Jevrejskih veroispovednih opstina Kraljevine Jugoslavije"), welcher Verband derzeit insgesamt 110 Gemeinden zählt. Hingegen besteht bereits seit einem Jahre eine eigene Vereinigung (Udruzenje) der orthodoxen Gemeinden, zu welcher sieben Gemeinden des Donaubanates gehören, während in Zagreb neben der im Verbände der Hauptgemeinde verbliebenen orthodoxen Vereinigung noch eine kleine autonome Gemeinde existiert. Da es nun in religiösen Fragen keine Majorisierung" geben darf und die formelle Einheit der einzelnen Kultusgemcinden bei vollster Wahrung der verschiedenen Richtungen sich von selbst entwickeln muß, so wird im neuen Gesetze den Orthodoxen vollständige Autonomie gewährt. Falls es mindestens zwanzig erwachsene Mitglieder einer Kultusgemeinde wünschen, können sie eine eigene Gemeinde der anderen religiösen Richtung bilden, doch müssen sie nachweisen, daß diese Neukreation nur aus religiösen Motiven angestrebt wird. Kultusgemeinden, welche nicht die Mittel besitzen, um ihre Institutionen und Funktionäre zu erhalten, können aufgelöst und deren Mitglieder der Nachbargemeinde der gleichen religiösen Richtung angeschlossen werden. Die Entscheidung betreifs Gründung, Vereinigung und Aufhebung von Kultusgemeinden trifft das Justizministerium auf Vorschlag des „Gemeindeverbandes", bezw. der Vereinigung der orthodoxen Gemeinden. Jede einzelne Gemeinde hat innerhalb drei Monaten nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes ihr Statut festzustellen, welches dann im Wege der Leitung des „Gemeindeverbandes", bzw. der „Vereinigung", dem Justizministerium zur Genehmigung vorzulegen ist. Ebenso ist das Statut des „GemeindeVerbandes" und jenes der „Vereinigung der orthodoxen Gemeinden" durch diese Stellen zu bestimmen und vom Justizminister gutzuheißen. Das geistliche Oberhaupt der Religionsgenossenschaft der Hebräer im Königreiche Jugoslawien ist der „Vrhovni Rabin" mit dem Sitze in Beograd. Er wird vom König ernannt, und zwar auf Vorschlag des Justizministeriums, unter drei Kandidaten, welche gemeinsam von den Hauptausschüssen des „Gemeindeverbandes" und der „Vereinigung", sowie von den Präsidenten der Kultusgemeinden in Beograd, Zagreb, Skoplje, Sarajevo, Novi Sad, Subotica und Osijek und von allen aktiven Rabbinen gewählt werden. Die Bezüge des „Vrhovni Rabin", dann dessen Pension und jene seiner Familie werden aus dem Staatsbudget bestritten; sie entsprechen der 1. Kategorie der 1. Gruppe der staatlichen Beamten. Die jährliche Subvention für den jüdischen Kultus wird auf der Basis des Budgets pro 1929—30 alljährlich festgesetzt und auf den „Gemeindeverband" und die „Vereinigung" nach dem Verhältnisse deren Gemeindeanzahl aufgeteilt Der „Vrhovni Rabin" ist der Vorsitzende beider Rabbinensynoden. Jene des Gemeindeverbandes besteht aus 5 Mitgledern und 2 Stellvertretern, jene der „Vereinigung der orthodoxen Gemeinden" aus 3 Mitgliedern und 2 Stellvertretern. Die Rabbinensynoden geben ihre Gutachten in allen religiösen Fragen. Wenn der Gemeindeverband dieses Gutachten nicht annimmt, so entscheidet mit Stimmenmehrheit ein aus 8 Rabbinen und 8 Laien bestehender besonderer Ausschuß unter Vorsitz des „Vrhovni Rabin". Die Rabbinen werden von den Gemeinden selbständig gewählt und können nur im Disziplinarwege entlassen werden, wobei der „Gemeindeverband" die einzige, hinsichtlich der übrigen Gemeindeiunktionäre aber die letzte Instanz bildet Bei der „Vereinigung der orthodoxen Gemeinden" ist in Disziplinarangelegenheiten die orthodoxe Synode die einzige Instanz. In den. orthodoxen Gemeinden sind die Rabbinen als Virilisten in der Gemeindevertretung; in den übrigen Gemeinden bloß dann, wenn es sich um religiöse Fragen handelt Das jüdische theologische Seminar in Sarajevo wird durch das neue Gesetz anerkannt während es den Orthodoxen überlassen bleibt eine ähnliche Anstalt zu gründen. Die Amtssprache aller Kultusgemeinden und der Zentralorganisationen ist die Staatssprache. Die von diesen Stellen ausgegebenen Dokumente haben öffentlichen Charakter. Dies sind die wesentlichsten Bestimmungen des neuen Gesetzes. Es wird sich ja noch Gelegenheit bieten, in ausführlicher Weise nicht nur zu schildern, wie es zu diesem Gesetze gekommen ist, sondern auch, was die Juden im heutigen Jugoslawien durch zwei Jahrtausende geleistet und errungen, wie sie für ihren Glauben und ihr Volk gekämpft und gelitten und nun endlich ihr Ziel — die volle Gleichberechtigung — erlangt haben. Die Zagreber Kultusgemeinde hat in ihrer letzten Repräsentanzsitzung auf Antrag des Präsidenten Dr. Hugo Kon einstimmig beschlossen, alle Kultusgemeinden des ganzen Staates einzuladen, an einer Monsterdeputation teilzunehmen, die dem König Alexander huldigen und für das neue Gesetz danken wird. Lloyd George über den Antisemitismus. In seinen „Erinnerungen" schreibt der große englische Staatsmann über Judentum und Judenhetze u. a. das Folgende: „Von allen bigotten Ansichten, die das menschliche Gemüt verrohen, ist keine so töricht wie der Antisemitismus. Er hat keine Berechtigung in der Vernunft, ist auch n ichtaufGIauben begründet, sucht kein Ideal, sondern ist eine jener feuchten Sumpfpflanzen, die im Morast des Rassenhasses wachsen. Wie gänzlich vernunftlos er ist, kann man aus der Tatsache schließen, daß er gerade auf die Nationen beschränkt ist, welche jüdische Propheten und Apostel verehren, die Nationalliteratur der Hebräer als die einzige von der Gottheit der Menschheit überlieferte Botschaft betrachten und deren einzige Hoffnung auf Erlösung aus den Vorschriften und Versprechungen der großen Lehrer Judas beruht. Trotzdem können die Juden in den Augeu solcher Fanatiker heute nichts rechtmachen. Sind sie reich, so heißen sie Raubvögel, sind sie arm, Ungeziefer. Begünstigen sie den Krieg, so ist es, weil sie die blutigen Heldentaten der Edlen zu ihrem Profit ausnutzen wollen. Wünschen sie den Frieden, so sind es entweder F e i g 1 i n g e aus Instinkt oder. Verräter. Wenn sie in großzügiger Weise Geld ausgeben — es gibt k e i n e f r e igebigerenMenschen als die Juden — so tun sie das in selbstsüchtiger Absicht. Wenn sie nichts geben — "was anders könnte man von einem Juden erwarten als G e i z? Wenn die Arbeit vom Großkapital unterdrückt wird, so wird die R a f f g i e r der Juden verantwortlich gemacht. Wenn die Arbeit gegendasKapital revoltiert, wie in Rußland, so wird der Jude dafür getadelt. Wenn er in einem fremden Lande lebt, muß er verfolgt und hinauspogromiert werden. Wünscht er in seine Heimat zurückzukehren, so muß man ihn daran hindern. Für Nationen, die Juden kreuzigten, ist niemals etwas Gutes herausgekommen. Es ist ein armseliger und kleinmütiger Sport, der alle wahren Qualitäten der Männlichkeit entbehrt; die, welche ihn am eifrigsten betreiben, würden die ersten sein, fortzulaufen, wenn irgendeine Gefahr dabei wäre." „Es gibt 14 Millionen Juden in der Welt. Sie gehören zu einer Rasse, die während der letzten 1900 Jahre der Aechtung, dem Raub, BlutbädernundQualeneiner endlosen Verspottung ausgesetzt gewesen ist — einer Rasse, die Verfolgung erduldet hat, einer Rasse, die wegen der Verschiedenheit der ihr auferlegten Martern physischer, materieller und geistiger Art für die Ausdauer und Bosheit, mit der diese aufrechterhalten wurden, wegen der Länge der Zeit, die sie gedauert haben, und ganz besonders wegen der Tapferkeit und Geduld, mit der sie ausgehalten worden sind, i n der Geschichte der Völker kein Gegenstück aufweist." Werbet und serbreitet,Die Wahrheit'! erhielt dabei den Zusammenhang mit der Tradition und seine Hoffnung auf eine bessere Zukunft gjng in Erfüllung. In eben dem Maße, als Horwitz sich mit der Gegenwart zu versöhnen begann, hatte sich in Mannheimer eine Wandlung vollzogen. Dieser wollte die Konsequenzen seines eigenen Prinzips nicht mehr anerkennen und sorgte dafür, daß der Nachwelt auch noch etwas zu erobern übrig bleibe. Mittlerweile kam das Jahr 1848. Die alten Judengesetze waren unhaltbar geworden, die Wiener Judenschaft ward eine Kultusgemeinde. Horwitz durfte nunmehr auch von Staats wegen den Titel eines Rabbiners führen, der ihm seiner persönlichen wie amtlichen Würde nach schon früher gebührte. Unter dem reaktionären Kultusminister Grafen Leo Thun wurde der Funke des Fanatismus, der unter der Asche fortglomm, neu entfacht. Es fanden sich Leute, den frommen, ehrlichen Horwitz anzufeinden und seinen über allem Zweifel erhabenen Orthodoxismus zu verdächtigen. Im damaligen Kultusvorstand schlief alles tatenlos. Es gab darin Männer, die eine Religion für den Plebs befürworteten, während sie sich den Freibrief auf Religionslosigkeit vindizierten. Die Neuorthodoxie gewann ebenfalls Raum. So sah sich Horwitz eine Zeit lang von allen Parteien verlassen. Aber der Himmel heiterte sich wieder auf. Die besonneneren orthodoxen Rabbiner ernüchterten sich bald und scharten sich wieder um Horwitz. Den Bestrebungen Dr. J e 11 i n e k s gelang es, in Wien der Wissenschaft mehr Achtung zu verschaffen, als man der sogenannten grauen Theorie zu zollen gewohnt war. So mußte auch endlich Horwitzs talmudische Gelehrsamkeit nicht länger der Wertschätzung zu entraten. Es wurden neue Gemeindestatuten ausgearbeitet und die Oeffentlichkeit der Vorstandssitzungen eingeführt Es schien, als ob fortan Ruhe und Frieden in der Gemeinde herrschen werde. Da setzte der Tod dem Wirken Horwitz' ein vorzeitiges Ziel. Rabbiner Horwitz, der sich infolge Ueberanstrengung in seinem Berufe ein schweres Lungenleiden zuzog, starb am 11. Juni 1868 in Vöslau bei Wien, tief betrauert von seiner Witwe, seinen vier Söhnen und vier Töchtern, sowie der ganzen Gemeinde. Seinem Leichenzuge folgte Feuilleton Ein Gedenktag. Von Hermann Horwitz. (Schluß.) Im Sptember 1829 übernahm Horwitz die Oberrabbinerstelle bei der Wiener Kultusgemeinde. Bei seinem Amtsantritte waren die Zustände in der Gemeinde ziemlich verworren; gegenüber den schier unüberbrückbaren Gegensätzen zwischen den Chassidim (Orthodoxen) einerseits und den Neologen (Neuerern) anderseits hatte er einen schwierigen Stand. Er errichtete in der Großen Schiffgasse eine Talmudschule, in welcher er Vorträge über den Talmud hielt Aus seiner Schule gingen fünfundzwanzig nachmalige Rabbiner hervor, darunter Dr. Abraham Kohn (Paris), Dr. Hirschield (Temesvar). Dr. Frankfurter (Bielitz), Dr. Gerson Wolf und Dr. Abraham Schmiedl in Wien. Horwitz war nicht nur ein gelehrter Bibel- und Gesetzeskundiger, ein scharfsinniger Kommentator und ausgezeichneter Redner, sondern er besaß auch ein Herz voll Milde und Nachsicht für sündhafte Menschen. Er half und unterstützte, wo er nur konnte; er förderte und empfahl arme Hochscbüler, Notleidende und Bedürftige, sei es in religiösen Fragen oder in ehelichen Angelegenheiten; allen Glaubensbrüdern stand er in uneigennütziger Weise mit Rat und Tat zur Seite. Seine^Hilfsbereitschaft beschränkte sich indes nicht allem auf Wien, sondern erstreckte sich auch auf andere Städte, So war er unter anderen auch der Mitbegründer eines Spitals für kurbedürftige arme Juden in Karlsbad. Gütig und Versöhnlich im Privatleben, trat er energisch in die Schranken, wenn es sich um die Ehre seines Volkes, um Schutz und Recht desselben handelte. So trat er mit seinen Amtsbrüdern Edler v. Lammel und Noah Mannheimer, dem großen Kanzelredner neben Dr. Adolf J e 11 i n e k, der nichts weniger als judenfreundlchen Redaktion der „Kirchenzeitung" entgegen, Horwitz war ein Muster an Mäßigung, Selbstbeherrschung und Bescheidenheit, dabei nicht indolent und tatenlos. Die Wogen der kulturgeschichtlichen Bewegung schlugen ott drohend an den Kahn, den er mit sanftem Blick, jedoch mit Energie durch den hochgehenden Wellenschlag zu leiten verstand. Erzogen unter steter Furcht vor Religionsübertretung und immerwährender Gewissensangst die überdies noch in der Preßburger Talmudschule durch eine vom Rheinlande herüberverpflanzte Pietisterei gesteigert wurde, kam er jung und unerfahren nach Wien, als eben der aufstrebende Prediger Mannheimer in voller kämpfender Tätigkeit gegen den blinden Autoritätsglauben anstürmte. Letzterer vertrat das bahnbrechende Prinzip, während Horwitz sich mit dem System der Stabilität identifizierte. Die Preßburger Schule, in welcher Horwitz erzogen wurde, förderte die Einseitigkeit des Talmudstudiums mit Verfolgung alles profanen Wissens. Diese Ablehnung alles dessen, was als Kulturregung sich kundgab, war das Produkt des rheinländischen Chassidismus. Von dort kam der heftigste Widerstand gegen alle Reformen nach Pießburg. Mannheimer unterschätzte in eben dem Maße aen Wert talmudischer Gelehrsamkeit wie die Preßburger die Wichtigkeit außertalmudischer Bildung. Unter diesen Verhältnissen war es Horwitz erschwert, sich neben Mannheimer eine Position zu schaffen, auch trugen die nicht eben günstigen Rechtsverhältnisse der Juden viel dazu bei, den Druck zu steigern. Damals hatten die Wiener Juden eigentlich?ar kein Recht einen Rabbiner anzustellen. Mannheimer galt nur als Religionslehrer, nicht als Prediger, Horwitz als Ritualienaufseher und nicht als Rabbiner. Die Judenschaft hatte gar manche Kämpfe auszufechten, bis alle hemmenden Schwierigkeiten überwunden werden konnten. Horwitz gelang es schließlich durch seine intensive Friedensvermittlung, durch seine Selbstbildung und Selbstbeherrschung, den Juden die ihnen gebührenden Rechte zu erobern. Die Lücken seiner Vorbildung hatte er durch seinen enormen Fleiß in kurzer Zeit ergänzt. Er schrieb einen eleganten hebräischen Stil und wußte sich auch im Deutschen korrekt auszudrücken. Er befreundete sich mit den Ideen des Fortschrittes, verkannte das Bessere in dein Veredlungsdrange der Neuzeit nicht.

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