Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1926
- Issue
- Heft 51 (10.12.1926)
- Date
- 1926-12-10
- Page
- – (sequence 12)
- Language
- German
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Seitc-iO ____DIE WAHRHEIT________^__ Nr. 51 beuter oder Ausbund der Menschheit ist, so zeigen die Wiener Jüdischnationalen, daß sie ebensowenig Verständnis für das in dem gewaltigen Stücke und insbesondere in der Person des Juden Nathan personifizierte Ideal besitzen. In der Nummer vom 5. Dezember 1926 bringt die „Wiener Morgenzeitung" eine Besprechung der Neuinszenierung von „Nathan der Weise" im Deutschen Volkstheater aus der Feder des Herrn O. A. (Otto Abeles), welche wir wortgetreu wiedergeben: „Der edle Lessing möge es uns verzeihen, — aber sein Drama, dieses hohe Lied der Duldung und allbrüderlichen Menschenliebe ist für uns Juden ein Danaergeschenk geworden......Wir haben beide uns unser Volk nicht auserlesen. Sind wir unser Volk? Was heißt denn Volk? Sind Christ und Jude eher Christ und Jude als Mensch? . . ." Die Kinder, sie hören es gerne und lauschen andächtig, wie bei der Samstag-Predigt in der Reform- Synagoge. Wann immer die Judehfrage zu ihnen, den Gesicherten, hinüberzüngelt, kommen sie mit der „Geschichte von den drei Ringen" (unter uns gesagt, ein dialektisches Manöver, mit dem sich Nathan unbedenklich aus einer bedenklichen Affäre zieht) und „Tut nichts, der Jude wird verbrannt" rufen sie mit Emphase, wenn die Judenheit, gottlob anderswo, verfolgt wird. Leopold Kramer, der geschätzte Gast, macht den Nathan dem Großstadt-Israeliten mundgerecht. Er spricht ihn nämlich im Prager Judendeutsch. Dieser bärtige, orientalisch kostümierte Herr ist ein Prager Kasinote oder ein Wiener Deutschdemokrat vom Salzgries aus den Neunzigerjahren. Aber Nathan, der Weise, lebte weit ab vom deutsch-jüdischen Milieu der altliberalen Aera, war in Jerusalem wohnhaft, aus anderem Holze geschnitzt und sprach, auch seelisch, ein anderes Idiom." — Auch nur ein ein Wort der Verurteilung zu dieser „Kritik" hinzuzufügen, wäre überflüssig! Domkanonikus Veith. Die in der letzten Nummer aus Anlaß des fünfzigsten Todestages des berühmten Kanzelredners gebrachte Notiz "erfahren wir von Herrn Dr. W. B e r g e r in in Baden bei Wien folgende interessante Tatsache. Als im Jahre 1882 der Tisza-Eszlarer Ritualmordprozeß die Gemüter in heftigste Erregung versetzte, veröffentlichte das „Illustrierte Wiener Extrablatt" vom 5. Juni 1882 eine Notiz, in welcher daran erinnert wurde, daß im Jahre 1840, als die Damaskus-Affäre alle Gemüter erregte, der berühmte Domprediger Dr. Emanuel Veith am Schlüsse seiner am Himmelfahrtstage gehaltenen Predigt vor den Tausenden andächtigen Christen, denen er erklärte, daß er als-Jude geboren, jedoch durch die Gnade Gottes erleuchtet, Christ geworden sei, mit erhobenem Pacifical und mit gerührter Stimme wörtlich beteuerte: „Ich schwöre hier im Namen des dreieinigen Gottes, den wir alle bekennen, vor euch und vor aller Welt, daß die durch arge List verbreitete Lüge, als gebrauchten die Juden bei der Feier ihres Osterfestes (Pessach) das Blut eines Christen, eine hämische, gotteslästerliche Verleumdung ist und weder in den Büchern des alten Bundes, noch in den Schriften des Talmuds, welche ich genau kenne und eifrig durchforscht habe, enthalten ist. So wahr mir Gotte helfe." Diese Mitteilung wurde mehrfach publiziert, deren Richtigkeit jedoch von den judenfeindlichen Zeitungen, insbesondere vom „Vaterland". entschieden bestritten. Deshalb hat der Vater des Herrn Dr. B e r g e r, Heinrich Berger, mit Intervention des Herrn Ludwig August R. v. F r a n k 1 bei dem damals noch lebenden Bruder des Kanonikus Veith, Univ.-Prof. Dr. Johann Veith anfragen lassen, ob er die obzitierte Aeußerung seines Bruders zu bestätigen in der Lage sei. Derselbe hat mit Erklärung XII, 17. Juni 1882 die Wahrheit der im „Neuen Wiener Extrablatt" gemeldeten Erklärung vollinhaltlich bestätigt. Dieses wichtige Zeugnis wurde im Archiv der Wiener Israelitischen Kultusgemeinde hinterlegt und beglaubigte Abschriften' an mehrere Gemeinden des In- und Auslandes geschickt. Der Herr Gymnasialprofessor. Beim Bezirksgericht Döblins ist gegenwärtig ein EhrenbeleidAgungsprozeß anhängig, den die Leiterin der Mädchenmittelschule in der Klostergasse, Frau Dr. FJli Sachs, gegen den pensionierten Mittelschulprofessor Josef Golling angestrengt hatte. Die Vorgeschichte des Prozesses ist kurz folgende: Die Tochter des Professors besuchte im Vorjahre die siebente Klasse dieser Mittelschule und erhielt im Semesterzeugnis über das Winterlialbjabr 1925/26 im Betragen die Note „entsprechend". Darüber geriet ihr Vater in hochgradige Erregung und richtete an Frau Dr. S^ehs-ein Schreiben, in welchem er sie aufforderte; beim l^erriclüsministeriium sofort um einen Krankheitsurlaub einzukommen, damit ihre Hysterie schwinde und, falls sie dies nicht wolle, eine Disziplinaruntersuchung über sie zu beantragen, denn, was sie treibe, sei aufgelegter Amtsmiß b t a u c h. Siie behandle ihre Schülerinnen parteiisch und scheue sogar vor Mißhandlungen nicht zurück. Einige Tage später begab sich die Mutter der Ida Golling zu Frau Dr. Sachs, machte ihr die heftigsten Vorwürfe und rief ihr vor Zeugen zu: „Sie hassen und verfolgen mein Kind, mur jüdische Kindeir werden von Ihnen gut behandelt und bevorzugt!" Professor Golling kam dazu, und da sich die Schulleiterin mit Rücksicht auf den Brief weigerte, ihm Gehör zu schenken, scihrie er sie an: „Sie müssen mit mir .sprechen, dazu sind Sie da, S i e s i n d eine Lügnerin, eine j ü d i s c h e D i r n e!" Man wird sich erstaunt fragen: Sind das die Manieren eines Mittelschulprofessors? Sind das die Verkehrsformen eines Jugendbildners? Natürlich ließ sich Frau Dr. Sachs die unerhörte Beschimpfung nicht gefallen und überreichte durch Ihren Rechtsfreund Dr. Zdenko Kraus die Klage gegen ihnen „Herrn Kollegen" wegen Amtsehrenbeleidigung. In dieser Streitsache haben schon mehrere Verhandlungen stattgefunden, die Herr Professor Golling dazu benützte, um die Klägerin immer wieder aufs neue mit den unflätigsten Beschimpfungen zu überschütten. Auch bei der letzten, vor einigen Tagen stattgehabten Verhandlung war der Herr Professor so aufgeregt, daß er sich kaum beherrschen konnte und mit dem Klageanwalt in Konflikt geriet. Der Vorsitzende konnte sich schließlich nicht anders helfen, als indem er den Beklagten aus dem Saale wies. Professor Golling machte sich erbötig, den Wahrheitsbeweis' (!) für seine Amtseibrenbeleiidigung zu erbringen, während sein Verteidiger Dr. Walter Riehl bestritt, daß überhaupt eine Amtsehrenbeleidigung vorliege. Die Leiterin einer Privatmädchenschule habe keinen Amtscharakter, also konnte gegen sie auch nur ein gewöhnliche (eine ganz gewöhnliche od'eir „ordinäre"! Die Red.) Ehrenbeleidigung erfolgen. Indessen hat das Unterrichtsministerium den Amtscharakter der Frau Dr. Sachs bestätigt. Schließlich stellte Dr. Riehl den Antrag, den Herrn Mitteilschulprofessor auf seinen Geisteszustand untersuchen zu lassen, da derselbe erblich schwer belastet (!) und infolge eines Kriegserlebnisses derart nervenleidend sei, daß man ihn schon entmündigen wollHe. Daraufhin wurde die Verhandlung vertagt. Die Verantwortung des antisemitischen Herrn Professors setzt sich somit aus drei Teilenfzusammen: Erstens ist der Inhalt der Amtsehrenbeleidigung richtig, zweitens war es gar keine Amtsehrenbeleidigung, drittens bin ich unzurechnungsfähig! Jüdisches Realgymnasium in Wien. Wir erhielten folgende Zuschrift: An die Redaktion der „Wahrheit", Wien. Sehr geehrte Herren! In Ihrer Nummer 48 vom 19. November 1926 erschien unter der Ueberschrift „Eine berechtigte Beschwerde" eine Zuschrift, die behauptet, daß der Zubau und die Renovierungsarbeiten am Gebäude des Jüdischen Realgymnasiums in Wien einem christlichen Baumeister übertragen wurden. Dem gegenüber gestattet sich die gefertigte Direktion folgende Richtigstellung: Die gesamten Arbeiten wurden nicht einem christlichen Baumeister, sondern dem jüdischen Architekten Herrn Josef Hahn, IX., Rotenlöwengasse 5, übertragen. Auf die Weitervergebung der Professionalarbeiten durch den Architekten hatte die Leitung selbstverständlich keine Ingerenz. Mit der Bitte um Veröffentlichung dieser Zeilen in Ihrer nächsten Nummer zeichnen wir mit vorzüglicher Hochachtung J. V. Prof. Josef Kofi er. Nachwort der Redaktion. Aus dieser Zuschrift geht hervor, daß die seinerzeit von uns veröffentlichte Beschwerde vollkommen berechtigt war. Daß es ein jüdischer Architekt war, der die Professionsarbeiten an Nichtjuden vergeben hat, und nicht die Anstaltsleitung selbst, ist natürlich nicht geeignet, die Bedenken geggri ein solches Vorgehen zu zerstreuen. Wenn die Leitung der Anstalt, wie es in der obigen Zuschrift heißt, „auf die Vergebung der Professionsarbeiten selbstverständlich keine Ingerenz hatte" so finden wir dies durchaus nicht so selbstverständlich, Vielmehr sind wir der Ansicht, daß die Leitung selbst doch irgendeine Ingerenz auf die Vergebung der Bauarbeiten hätte nehmen sollen.