Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1926
- Issue
- Heft 33 (6.8.1926)
- Date
- 1926-08-06
- Page
- – (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 10 DIE WAHRHEIT Nr. 33 bereits des zehnten Betrugsmanövers gegenüber den Ausforschungsorganen überführt werden konnte, noch immer mehr Glauben schenkt, als einem gut beleumundeten, nicht der geringsten falschen Angabe überführten Manne. Man wird nicht fehlgehen, wenn man auch hinter diesem, unglaublichen Untersuchangsverfahren antisemitische Drahtzieher vermutet und diese Meinung ist auch in den Kreisen der deutschen Judenschaft, die über diesen Justizskandal entsetzt ist, allgemein verbreitet. Sicher ist, daß die Gründe, welche Schröder veranlaßt haben, den Juden Haas der Anstiftung zum Morde zu beschuldigen, antisemitischer Natur sind. Schröder ist Nationalsozialist und streng völkisch eingestellt. Er wollte offenbar durch die Angabe, von einem anderen zum Morde an den Buchhalter Helling angestiftet worden zu sein, sich bloß als ein willenloses Werkzeug, als ein mißbrauchtes Opfer eines Dritten hinstellen und außerdem durch die Erweckung antisemitischer Leidenschaften profitieren. Daß ihm die Magdeburger Untersuchungsbehörde auf diesen niederträchtigen Schwindel eingegangen ist und einen ehrenwerten Mann trotz des Fehlens jeglichen Schuldbeweises ins Gefängnis gesetzt hat und seinem Berufe und seiner Familie weiterhin vorenthält, das ist mehr als ein Fehler, das ist ganz und gar unentschuldbares Verbrechen. Auch in Deutschland herrschen noch vielfach barbarische Zustände! Die Mutter Walter Rathenaus gestorben. Eine große und edle Frau hat für immer die Augen geschlossen. Frau Martha Rathenau, die Gattin des Geheimrates Emil Rathenau, des Begründers der A. E. G. und Mutter des so tragisch ums Leben gekommenen Reichsaußenministers Walter Rathenau, ist am 29. Juli auf Schloß Freienwalde, ohne vorhergegangene Krankheit, im Alter von 82 Jahren gestorben. Die Verstorbene entstammte der altangesehenen Frankfurter Bankiersfamilie Nachmann und ihr wurde vom Schicksal eine Aufgabe zugewiesen, wie sie selten eine jüdische Frau zu erfüllen hatte und der sie sich in den Stunden des Glückes und des Unglückes voll und ganz gewachsen zeigte. Als Gattin Emü Rathenaus spielte sie im Gesellschaftsleben1 Berlins eine hervorragende Rolle und sie verstand es, das Haus ihres Mannes zu einem Mittelpunkte des politischen, künstlerischen und literarischen Lebens Berlins zu gestalten. Trotz ihrer gesellschaftlichen Inanspruchnahme vergaß sie niemals die Pflichten einer jüdischen Mutter, ihre Kinder zu edlen Menschen und guten Juden heranzuziehen, zu erfüllen. Im Jahre 1903 wurde sie durch den Tod ihres Sohnes Erich, der im Alter von 30 Jahren plötzlich verschied, auf das schwerste getroffen. Im Jahre 1918 starb ihr inniggeliebter Gatte und von diesem Zeitpunkte an wurde es still im Hause Rathenau. Mit ganzer Kraft widmete sie sich nun ihren Kindern, ihrer Tochter Frau Andre und ihrem Sohne Walter, der auch an ihr mit der ganzen Liebe seines edlen und so empfindsamen Herzens hing. Denn Frau Rathenau war ihm nicht bloß eine fürsorgliche und treue Mutter, sondern sie war ihm Helferin und Beraterin in allen Stufen seiner gewaltigen Laufbahn. Sie war ihrem Sohne geistig durchaus ebenbürtig und besaß außerdem eine seltene Klugheit und ein außerordentliches Taktgefühl. Ihr feines künstlerisches Empfinden und ihre literarischen Neigungen waren direkt auf ihren Sohn übergegangen. Ihre sittliche GröDe und moralische Höhe bewies sie anläßlich der Ermordung ihres Sohnes. Trotz der niederschmetternden Wucht, mit der sie die Nachricht von der meuchlerischen Niederstreckung ihres über alles geliebten Kindes traf, bewahrte sie ihre Haltung und reichte der Mutter des Mörders über das Grab des Gemordeten hinweg die Hand. Nach dem Tode ihres Sohnes beschäftigte sich die trotz ihres hohen Alters geistig regsame Frau mit der Herausgabe des literarischen Nachlasses Walter Rathenaus, der unter ihrer Leitung geordnet und teilweise auch publiziert wurde. Nunmehr ist Frau Rathenau mit ihrem im Tode vorausgegangenen Gatten und ihrem ihr so grausam entrissenen Sohne vereinigt. Eine neue Hitler-Blamage. Im „Deutschen Philologenblatt'4 erschien folgendes Inserat: „Jüngerer Studienrat (Neuphilologe). (Bewerber israelitischer Religion bevorzugt), ge-, sucht vom Reformrealgymnasium i. E. nebst Lyzeum und Frauenschule des Philanthropins (Oeffentliche stift. höhere Lehranstalt) in Frankfurt a. M. usw. Bewerbungen sind sofort zu richten an den Syndikus des Schulrats des Philanthropins, Dr. Ernst Goldschmidt, Frankfurt a. M., Goethestraße 17." — Das P h i 1 a n t h r o p i n ist eine jüdische Schule, die aus jüdischen Mitteln erhalten wird. Die Bevorzugung jüdischer Lehramtskandidaten ist daher selbstverständlich. Nur der „Völkische Beobachter" des Herrn Hitler regt sich darüber auf und wettert unter dem Titel „Zeichen der Zeit": „An einer deutschen öffentlichen Lehranstalt werden Juden bevorzugt! Und das „Deutsche Philologenblatt" nimmt eine solche Skandalanzeige auf!" — Dieser Blödsinn ist allerdings ein „Zeichen der Zeit!" Nichtigkeitserklärung einer Kultuswahl. Am 15. Februar 1925 haben in Baden bei Wien Wahlen in den Vertretungskörper der dortigen israelitischen Kultusgemeinde stattgefunden. Dieselben wurden von einer Wählergruppe angefochten, und zwar haben die protestierenden Herren eine Eingabe an die Bezirkshauptmannschaft Baden als erster Instanz gerichtet, in welcher die Ungültigkeitserklärung der stattgehabten Wahl gefordert wird. Gegen den Beschluß der Bezirkshauptmannschaft vom 7. April 1925, mit welchem die Beschwerde verworfen und die Bestätigung der Wahlen aufrechterhalten wurde, haben die Herren den Rekurs an die Landesregierung ergriffen, welche aber ebenso wie die erste Instanz abschlägig entschied. Wir sind nunmehr in der Lage, die endgültige Entscheidung des schließlich angerufenen Bundesministeriums, welche mit Erlaß vom 2. Juli 1926 erflossen ist, bekanntzugeben: Bezirkshauptmannschaft Baden. ZI. 531/21 A. Israelitische Kultusgemeindewahlen. 19. Juli 1926 Gleichbescheid. Das Amt der Niederösterreichischen Landesregierung hat mit Erlaß vom 8. Juli 1926 ZI. 1/5—65/7 folgendes eröffnet: „Das Bundesministerium hat mit Erlaß vom 2. Juli 1926, ZI. I—4452, über den Ministerialrekurs gegen die h. o. Entscheidung vom 21. November 1925 ZI. I—1490/2, mit welcher in Bestätigung des Bescheides der Bezirkshauptmannschaft Baden vom 7. April 1925, ZI. 1242/12 A, das Ergebnis der am 15. Februar 1925 stattgefundenen Neuwahlen in den Vertretungskörper der israelitischen Kultusgemeinde Baden aufrechterhalten wurde, diese Wahlen annulliert, da die achttägige Schutzfrist gemäß des § 35 der Statuten nach ganzen Kalendertagen, und zwar vom Beginn des Kalendertages der Wahl an zurückgerechnet, also ohne Einbeziehung des Wahltages zu bestimmen ist und während dieser derart zu errechnenden Frist tatsächlich Aenderungen in der Wählerliste von der Wahlkommission vorgenommen wurden, durch welche Verletzung des absoluten Verbotes die Nichtigkeit des ganzen Wahlverfahrens begründet wi rd." Der Bezirkshauptmann: Pilz m. p. Eine Beschwerde gegen diese auffallende Entscheidung, könnte nunmehr beim Verwaltungsgerichtshof erhoben werden. Wieviel Juden leben in Wien? Die Republik Oesterreich hat bekanntlich eine jüdische Bevölkerung von 230.000 Seelen, von denen in Wien 201.513 sich aufhalten. In Wien, bilden die Juden 10,8% der Gesamtbevölkerung. Diese Zahlen ergab die amtliche Volkszählung im Jahre 1923. Ein Neugieriger, der auf die naive Idee verfiel, sich bei einem völkischen Blatte eine — richtige Auskunft zu holen, erhielt im „F r i d e r i c u s" folgenden Bescheid: „Soldin. In Wien wohnen zur Zeit über 600 000 Juden. Die Zahl der Gesamtbevölkerung der österreichischen Hauptstadt beträgt rund 2 Millionen." — Es ist bekannt, daß der Alkohol die Gesichte vermehrt. Es wäre ein interessantes Rechenexemplar, wieviel ein gewiß trinkfester völkischer Mann hinter die Binde gegossen haben mag, um nicht nur doppelt, sondern, wie im vorliegenden Fall, sogar dreifach zu sehen . . . Jedenfalls hat das zitierte Beispiel völkischer Berichterstattung den Vorteil, daß es einmal die ziffernmäßig genaue Feststellung ermöglicht, v/ie weit sich die antisemitische „Volksaufklärung" von der Wahrheit entfernt. Abgelehnte rumänische Einladung. Der jetzt in Bukarest weilende Londoner Rabbiner Dr. Gaster, der jüngst vom König in längerer Audienz empfangen worden ist, hat eine an ihn ergangene Einladung der Rumänischen Akademie, an einer ihrer Sitzungen teilzunehmen, abgelehnt zum Protest dagegen, daß bis jetzt noch kein Jude zum Mitglied der Akademie ernannt worden ist, obwohl die hervorragendsten . rumänischen Philologen Juden sind. Dr. Gaster gehört zu den Autoritäten auf dem Gebiete der rumänischen Philologie; ihm gebührt für sein mannhaftes Verhalten ein herzliches Bravo!