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Die Wahrheit · 1926-07-30 · Heft 32 (30.7.1926) · page 3

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1926
Issue
Heft 32 (30.7.1926)
Date
1926-07-30
Page
– (sequence 3)
Language
German
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Oesferre!tiHsc&€ Wodrensffiritt fflr lödlsdie Interessen Hin dem Beiblatt: Veronenflldninüen der „Union ßenfccüösierreidilsdrcr Jnfar Redaktion und Administration: Wien IIndnefiralle 19. - Fernruf 42-2-16__ XLII. Jahrgang Wien, 30. Juli 1926 Nummer 32 Eine Beschwerde gegen den Kultus vorstand. Der sozialdemokratische Fürsorgerat Max Metzger, Besitzer der ersten Wiener Malerschablonenfabrik ' C. Keil, hat bei der Wiener Landesregierung eine Beschwerde gegen den Vorstand der Wiener israelitischen Kultusgemeinde wegen Statutenverletzung erhoben, weil dieser in seiner Sitzung vom 26. April 1926 beschlossen hat, an den Keren Hajessod 25.000 Schilling, an den Keren Hajischuw 7500 Schilling, an den Palästina-Arbeiterfonds 2500 Schilling und für die C h a 1 u z i m 15.000 Schilling, zusammen 50.000 Schilling auszubezahlen. In der Begründung dieser Beschwerde heißt es: „1. Der Keren Hajessod, dem 25.000 Schilling zugewiesen wurden, ist eine iüdischnationale (zionistische) Organisation zur Kolonisation Palästinas. 2. Der Keren Hajischuw, dem 7500 Schilling zugewiesen wurden, ist eine jüdisch-orthodoxe Organisation, ebenfalls zur Kolonisation Palästinas. 3. Der Palästinaarbeiterfonds, dem 2500 Schilling zugewiesen wurden, dient zur Unterstützung der in Palästina anzusiedelnden Arbeiter. 4. Das Chaluzwesen, dem 15.000 Schilling zugewiesen wurden, dient ebenfalls dem jüdischnationalen Kolonisationszwecke, indem hier durchreisende Palästinaauswanderer mit Geld versehen werden. Die an obige Zionistenorganisationen ausgezahlten 50.000 Schilling stehen in krassem Widerspruche mit dem § 3 der Statuten der israelitischen Kultusgemeinde, in welchem es ausdrücklich heißt, daß die eingehobenen Steuergelder nur für religiöse und humanitäre Zwecke für die Mitglieder der israelitischen Kultusgemeinde in Wien zu verwenden sind. Es wird daher beantragt: 1. Den gesamten Vorstand der israelitischen Kultusgemeinde für die statutenwidrig ausgezahlten 50.000 Schilling ersatzpflichtig zu machen. 2. Wegen dieser statutenwidrigen Handlung den gesamten Vorstand seines Amtes zu entheben. 3. Einen Regierangskommissär bis zu Neuwahlen zur Leitung der Geschäfte der israelitischen Kultusgemeinde einzusetzen." Diese Beschwerde ist eine logische und doch unlogische Folge der propagandistischen Tätigkeit, welche die Wiener Jüdischnationalen anläßlich der vom Beschwerdeführer angefochtenen Beschlußfassung entfaltet haben. Sie hatten schon von allem Anfang an die Frage der Unterstützung der sozialen und humanitären Einrichtungen Palästinas zu einem P o 1 i t i k u m ersten Ranges gestempelt und man erinnert sich noch der ebenso niedrigen wie gehässigen Angriffe, die von ihrer Seite bei diesem Anlasse gegen den Vizepräsidenten der Kultusgemeinde Dr. J. Ornstein erhoben wurden. Es ist begreiflich, daß diese Taktik der Jüdischnationalen auch palästinafreundliche Kreise der Wiener Judenschaft verstimmen und das schöne imd edle Werk, für das sie zu arbeiten vorgaben, schwer kompromittieren mußte. Trotz dieser parteipolitischen Ausbeutung der Palästinasache haben es doch alle in den Kultusvorstand delegierten Vertreter der Wiener Judenschaft als ihre soziale und humanitäre Pflicht angesehen, die in großer Notlage befindlichen philanthropischen Institutionen im Heiligen Lande zu unterstützen. Denn sie erkannten auch in der Förderung des Palästinaaufbaues ein geeignetes Mittel, Hunderte von arbeits- und existenzlosen Glaubensgenossen, die andernfalls der Wiener Kultusgemeinde zur Last fallen würden, der Not, dem Hunger und Elend zu entreißen und einer produktiven Tätigkeit zuzuführen. So wurden beispielsweise im letzten Jahre mehr als tausend Juden aus Wien von den verschiedenen, auch sozialdemokratischen Organisationen nach Palästina gebracht und dort einem Berufe zugeführt. Sollte es statutenwidrig sein, solche Organisationen zu unterstützen, noch dazu, wenn die Sorge um die heimischen dadurch nicht benachteiligt wird? Kann den Männern, die, wie gesagt, einstimmig der Meinung waren, daß man nach der Bedachtnahme um die Wiener Institutionen auch solche Palästinas nicht im Stiche lassen dürfe, darob einen Vorwurf machen? Nein, ein solcher Vorwurf kann sich nur gegen die Jüdischnationalen richten, die auch nach dem Beschlüsse vom 26. April von ihrer parteipolitischen Agitation nicht abließen, was nur geeignet war, selbst jene jüdischen Kreise in höchstem Maße aufzubringen, welche die Stellungnahme des Kultusvorstandes gebilligt hatten. Sie haben nämlich eine Tat, welche, wir wiederholen es, ausschließlich der edlen sozialen Gesinnung und dem reinen Herzen entsprungen ist wie besagter Beschluß, als einen Parteisieg ausposaunt, als eine Niederlage der nichtnationalen Parteien im Kultusvorstande. Dieses Triumphgeschrei, welches wahrlich nicht am Platze war, hat nun auch den Rest der Palästinabegeisterung mancher Gemeindemitglieder vernichtet, die durch das ebensowenig von Takt wie von Taktik zeugende Verhalten der Jüdischnationalen direkt zu der — wie wir nochmals betonen wollen — irrtümlichen Auffassung gebracht wurden, daß das Geld der Wiener Kultussteuerzahler einem politischen Zwecke geopfert worden wäre. Es hat sich bisher noch immer gerächt, wenn mit der Humanität Politik getrieben wurde und auch diesmal hat sich die Folge hiervon, und zwar in Form einer Beschwerde an die Landesregierung prompt eingestellt, ein Vorgehen, das wohl angesichts der obwaltenden, hier aufgezeigten Umstände die schärfste Zurückweisung finden muß. Die Beschwerde selbst wird nunmehr ihren ordnungsmäßigen Weg gehen und die Führer unserer Gemeinde werden Gelegenheit haben, zu ihr Stellung zu nehmen; vielleicht wird bis dahin aber auch der sozialdemokratische Beschwerdeführer zu der Ein-

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