Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1926
- Issue
- Heft 16 (9.4.1926)
- Date
- 1926-04-09
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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Nr. 16 PC W AHRHEI T Seite 9 Grabschändung. Drei „Wikingbündler", der Bankbeamte Robert Bartholomä, der Handlungsgehilfe Walter Laudin und Kurt S eiten stück er hatten sich vor dem Weimarer Schöffengericht wegen einer Tat zu verantworten, die an Niedrigkeit, Roheit und Gemeinheit einzig dastehend ist. Sie haben die Grabsteine des alten jüdischen Friedhofes in Erfurt umgeworfen; und besudelt, die Gräber in der bestialischesten Weise geschändet und die Denkmäler, die jüdische Pietät den Dahingeschiedenen gesetzt hat. in Trümmer geschlagen oder mit Kot beworfen. Als die Berichte über diese Untat durch die Zeitungen verbreitet wurden, da sträubte sich das menschliche Empfinden gegen diese Tatsache, das innerste Gefühl bäumte sich auf gegen den Gedanken, daß es Menschen, nein, Individuen, die bloß ein Menschenantlitz tragen, geben sollte, die zu solcher Schandtat fähig sind. So mancher wird sich die Frage vorgelegt haben, wie es überhaupt möglich sein konnte, daß es zu einer solchen Tat gekommen ist, wie die Handlungsweise der jungen Leute, die sich stolz „Wikingbündler" nannten, zu verstehen und psychologisch zu deuten sei. Gewiß leben wir in einer entarteten Zeit und die Methoden, mit denen heute der politische und wirtschaftliche Kampf geführt wird, so gemein und verwerflich sie auch sein mögen, sie sind doch immerhin verständlich, wenn sie sich gegen irgendein Subjekt richten, dessen Schaden für den Täter von wirklichem oder eingebildetem Nutzen ist. Aber die Abgeschiedenen, die seit Jahrzehnten oder vielleicht Jahrhunderten in ihren Gräbern ruhen, wodurch haben sie - sich den Haß und die Feindschaft dieser jungen Leute zugezogen? Mag Haß und Feindschaft alle Gefühle der Menschlichkeit gegenüber den Mitmenschen auslöschen: oder in ihr Gegenteil verkehren, mag der Kampf der Lebenden auch mit den furchtbarsten und grausamsten Mitteln geführt werden, vor der Majestät des Todes, vor jenem gewaltigen Unbekannten, das der Herr an das Ende unserer Tage gesetzt hat, beugten sich Freund und Feind in ehrfürchtigem Erschauern, gegenüber dem ewigen Frieden verstummten Haß und Feindschaft. Selbst der schrecklichste aller Kriege, der furchtbare Weltkrieg, hat an dieser tief in der menschlichen! Seele eingegrabenen Ehrfurcht nichts geändert, die Gräber der in Feindesland gefallenen Krieger werden von den ehemaligen Gegnern in Ehren gehalten. Die ersten, die mit dieser heiligen Pflicht gebrochen haben, waren die, welche nach dem Kriege in grenzenloser Verblendung gegen das Volk der Bibel einen Haßfeldzug unternehmen zu müssen glaubten, und nicht davor zurückscheuten, die in ihren Gräbern ruhenden, für ihr Vaterland gefallenen jüdischen Krieger in Wort, und Schrift zu verunglimpfen. Nun sind die wackeren arischen Recken zur Tat übergegangen. Es genügte ihnen-nicht mehr, mit schmutzigen Reden und erbärmlichen Worten die Ehre der gefallenen und dahingeschiedenen Juden zu besudeln, ihre Verrohung und Entmenschlichung war bis zu einem Grade gediehen, wo sie das~ Andenken an die Verstorbenen mit wirklichem Kot besudelten und mit realerem Schmutz bewarfen, als es der Schmutz ihrer Reden war. Und so haben sie aus den Denkmälern der Pietät Denkmäler unserer Zeiten Schande, aus den Wahrzeichen der Liebe und Ehrfurcht Wahrzeichen des Hasses und des tiefsten sittlichen Verfalles gemacht. Das Schöffengericht in Weimar verurteilte die Haupttäter Bartholomä und Laudin zu je zwei Jahren und sechs Monaten Gefängnis, den Anstifter des Attentates, Seitenstücker.'zu einem Jahr und sechs Monaten Gefängnis. Trotzdem dieses Urteil durchaus nicht leicht zu bezeichnen ist» kann es dennoch nicht das befreiende Gefühl schaffen. _das die Sühne einer Missetat im menschlichen Gemüte entstehen läßt," und die innere Beklommenheit, die bei der Nachricht von der Erfurter Gräberschändung unser Herz ergriffen hatte, wird durch das Urteil nicht behoben. Denn durch die Strafe wird bloß die konkrete Rechtsverletzung geahndet, die Gesinnung aber, der die Uebeltat entsprungen ist, jene furchtbare Mentalität des Hasses, welche der Rassenantisemitismus geschaffen hat, sie besteht welter, wird weiterhin gezüchtet und kann durch keinen Richterspruch aus der Welt geschaffen werden. Die „Wikingbündler" haben nicht allein die Gräber der auf dem jüdischen Friedhof von Erfurt Ruhenden, sondern auch das Andenken jener großen Männer geschändet, deren Verdienst es ist, wenn dte Deutschen das Volk der Dichter und Denker genannt werden, das Andenken jener gewaltigen Geisteskeroen, durch welche der Boden gerade von Weimar, an welchem Orte der Prozeß stattgefunden hat, für immer geheiligt ist Wann wird das deutsche Volk jene aus seiner Mitte ausstoßen, die sich „national" und „völkisch nennen und dabei die Ehre und das Ansehen jener Gemeinschaft, deren Zugehörigkeit sie uns Juden absprechen, fortwährend vor aller Welt herabsetzen? Wann endlich wird jener furchtbaren seelischen Erkrankung, dem Judenhaß, Einhalt geboten werden, jener entsetzlichen moralischen Verwilderung, die bereits bei Gr aber Schändungen angelangt ist? Von Jahr zu Jahr, beim Herannahen des Passah-Festes, erneuert sich das traurige und beschämende Schauspiel einer irrsinnigen Ritualmordhetze der Hakenkreuzler. Wie im Vorjahre, so findet sich auch in der letzten Nummer der „Deutschen Arbeiterpresse" folgender, in faustdicken Lettern geschriebener Aufruf: ä)te |ööifcf)Ctt Oftern hotnntett! 33olnsgenoffen! Sfviev! 3tafji auf eure Binder auf! Als im vergangenen Jahre das gleiche Organ einen in Form und Inhalt mit dem jetzigen vollkommen identischen Aufruf veröffentlicht hatte, wurde dieses schmachvolle und von bodenloser Gemeinheit diktierte Presseerzeugnis vom Präsidium der „Union deutschösterreichischer Juden" der Pressestaatsanwaltschaft vorgelegt und darauf hingewiesen, daß dasselbe der bewußien Absicht entspringe, die Bevölkerung durch das Gespenst des Ritualmordtes in Unruhe zu versetzen, und demnach geeignet sei, gegen eine Religionsgemeinschaft in gefahrdrohender Weise aufzuhetzen. Die Pressestaatsanwaltschaft, die bereits damals das gleiche Organ wegen einer ganz ähnlichen Hetze beschlagnahmt und angeklagt hatte, hatte das Strafverfahren gegen die „Deutsche Arbeiterpresse" wegen Veröffentlichung dieses Aufrufes eingeleitet Nichtsdestoweniger wurde von genanntem Blatte die Ritualmord- und Pogromhetze fortgesetzt, die durch eine von der Hakenkreuzlerpres.se in vollem Maße ausgenützte Unvollkommenheit des geltenden Preßgesetzes ermöglicht wurde, und erreichte, wie bekannt, zur Zeit des Zionistenkongresses ihren Höhepunkt. Vor wenigen Wochen wurden nun der verantwortliche Schriftleiter der „Deutschen Arbeiterpresse" Josef Müller sowie der Verfasser mehrerer Hetzartikel Walter Gattermayer zu sechs, bzw. dret Wochen strengen Arrest, und zwar bedingt mit dreijähriger Bewährungsfrist verurteilt („Die Wahrheit' hat in ihrer Nummer vom 22. März d. J. ausführlich über den Prozeß berichtet.) Beginnt so die Bewährungsfrist? Ist es nicht däe schärfste Verhöhnung des Pressestaatsanwaltes, die sich denken läßt, wenn kurz nach dem Prozesse neuerdings eine wütende Hetze entfaltet wird? Hat auf die verantwortlichunverantwortlichen Redakteure der „Deutschen Arbeiten presse" die Verurteilung zu Arreststrafen keinen Eindruck gemacht oder halten sie den teilweisen, aus formal-juristischen Gründen erfolgten Freispruch für die gerichtlich ausgestellte Vollmacht, nunmehr gegen eine gesetzlich anerkannte Re iigionsgenossenscliaft mit Lügen und Verleumdungen eine grenzenlose Hetze betreiben zu können? Daß das Märchen vom Ritualmord eine seit Jahrhunderten unzäbiigemale widerlegte Lüge ist, daß niemals in der Geschichte auch nur ein einziger Fall der Tötung von Nichtjuden durch Juden zu rituellen Zwecken festgestellt wurde, wissen die Herren, die diesen Aufruf verfaßt haben, selbst recht gut Daß sie dennoch nicht davor zurückscheuen, gegen Menschen, mögen sie diese auch aus irgendwelchen Gründen hassen, wider besseres Wissen eine so haarsträubendie Beschuldigung aus parteipolitischen oder materiellen Gründen zu erheben, zeugt von einer moralischen Verworfenheit und einem sittlichen Tiefstand, der seinesgleichen nicht findet. Daß sie aber glauben, durch derartige Mittel auf ihre Anhänger wirken zu können, ist ein trauriger Beweis für den geistigen Tiefstand derjenigen, für die dieser und ähnliche Aufrufe bestimmt sind. Das derzeit geltende Preßgesetz, es muß dies zu unserer Schande eingestanden werden, als das angeblich freieste Preßgesetz der Welt paßt nicht für solche Individuen; denn es ist wohl für geistig und sittlich hochstehende Menschen geeignet, nicht aber für Lügner, Verleumder und Dummköpfe. Solange nicht die Gewähr dafür besteht, daß das gewiß hochschätzbare Gut der Preßfreiheit durch solche Individuen nicht schamlos ausgebeutet wird, solange keine Bürgschaft hierfür geschaffen wird, daß Preßfreiheit zu Preßfrech«. heit ausartet, solange ist die Bevölkerung jeglicher Volksver- V*