Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1925
- Issue
- Heft 30 (30.7.1925)
- Date
- 1925-07-30
- Page
- – (sequence 13)
- Language
- German
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Nr. 30 DIE WAHRHEIT Seite 11 Wahrheiten vom Tage Das neue Plakat. Das alte Hetzplakat der Hakenkreuzler, welches wir in, unserer vorwöchentlichen) Nummer besprochen haben, hat offenbar seine Wirkung allmählich eingebüßt, da sich auch die sensationellsten Ueberschriften wie z. B. „Fünfzigtausend deutsche Arbeiter nach Amerika! Dreißigtausend Juden nach Wien!" allmählich abnützen. Es mußte deshalb durch ein neues, wirksameres Plakat ersetzt werden. Aus den fünfzigtausend Juden sind inzwischen achtzigtausend geworden (ein paar Tausend mehr spielen bei der bekannten Großzügigkeit der Hakenkreuzler keine Rolle), während nunmehr die arisch-christliche Bevölkerung nicht allein zur Auswanderung gezwungen ist, sondern direkt „in den Kerker - wander t". Alles selbstverständlich wegen der Juden, die im August nach Wien kommen. Diese arisch-christlicite Bevölkerung besteht, aber, wie es auf dem Plakat schwarz auf weiß, oder vielmehr schwarz auf rot zu lesen ist, aus „14 armen Volksgenossen, welche hinter Schloß und Riegel schmachten, während die jüdischem Schieber und Wucherer wie Bösel, Castiglioni und Sklarz noch immer frei herumlaufen". Daß es sich bei den „14 armen Volksgenossen" um jene „Buben" (das Wort hat der großdeutsche Antisemit Waber selbst gebraucht) handelt, welche die harmlosen Gäste des Kursalons im Stadtpark mit Stöcken und Knütteln überfallen und mißhandelt haben, erwähnt das Plakat natürlich nicht; es genügt ihm, festzustellen, „daß die arisch-christliche Bevölkerung in den Kerker wandert". Auch wir finden es bedauerlich, daß die vierzehn Hakenkreuzjünglinge vom Stadtpark, die die Verfasser des Plakates als die Repräsentanten der „arisch-christlichen Bevölkerung" hinstellen, hinter Schloß und Riegel schmachten müssen, während die eigentlichen Schuldigen, die geistigen sowie auch die unmittelbaren Urheber an den Ausschreitungen im Stadtpark „noch immer frei herumlaufen". „Die Juden," so beißt es in dem Aufruf weiter, „haben die Macht und Herrschaft in diesem Lande an sich gerissen und Behörden sind ihnen Untertan". Großartig! Also die christlichsozial - großdeutsche Regierung, die aus der Koalition zweier Parteien hervorgegangen ist, von denen die eine ausgesprochen antisemitisch ist, während die andere noch immer einen starken judenfeindlichen Einschlag besitzt, diese Regierung steht unter der Herrschaft des Judentums, ja ist den Juden geradezu Untertan, weil sie sich bemüht — allerdings mit wechselndem Erfolg — die Gesetze auch gegenüber exzedierenden Hakenkreuzlern zu schützen! Hieraus kann man sich ein Bild machen, wie es unter einer Regierung Gattermayers in Oesterreich aussehen würde, eines Mannes, der seine ganze politische Bildung einzig und allein aus den „Protokollen der Weisen von Zion" gesohöpft hat. Macht doch der Verfasser des Plakates der Regierung geradezu den Vorwurf, „sie wisse nicht, was in den Geheimnissen der Weisen von Zion steht, in jenen Protokollen des II. Zionistenkongresses in Basel im Jahre 1897 (es war dies der erste Zionistenkongreß! Die Red.), aus welchen das bewußte Streben der Juden nach Weltherrschaft klar und deutlich hervorgeht". Es ist daher, wie der Verfasser des Aufrufes meint, „der bevorstehende Zionistenkongreß in Wien der Triumph der Juden über die Unterjochung der Völker, besonders aber des deutschen Volkes". Haben die Verfasser dieses Plakates nicht daran gedacht, daß man sie, wenn man so etwas liest für unheilbare Geisteskranke halten wird, für Menschen, die sich des Sinnes ihrer Worte nicht mehr bewußt sind? Wer unterjocht die Völker der Erde? Wer das deutsche Volk? Oder sind die schweren Friedensbedin*rungen. die nach dem unglücklichen Ausgang des Krieges den Deutschen auferlegt worden sind, ein Werk der Juden? War vielleicht auch der Krieg als solcher, zu welchem gerade die Vorkriegs-Hakenkreuzler unentwegt gehetzt haben, ein jüdisches Werk? „Der Zionistenkongreß stellt d a h e r," wie am Schlüsse des Plakates behauptet wird, ..d i e unerhörteste Provokation der christlicharischen Bevölkerung Wiens dar, die wir ie hier erleben konnten!" Bis zu diesem Grade der Tollheit also ist der Antisemitismus der Hakenkreuzler bereits gediehen, daß sie die Abhaltung eines Kongresses für die „uner- JAC. MAYER hörteste Provokation" halten, die das christlich-arische Wien je erlebt hat. Es scheint uns, nachdem die Dinge so stehen, für überflüssig, die Konfiskation oder Entfernung dieses Plakates zu fordern, weil ja ohnehin kein vernünftiger Mensch einen solchen Unsinn glaubt. Wenn sich daher die Hakenkreuzler auf diesem Wege lächerlich machen wollen, so haben wir durchaus nicht die Absicht, sie daran zu hindern. Gibt es Gesetze In Oesterreich? Mit Genugtuung haben vergangene Woche alle anständigen Menschen ohne Unterschied der Parteirichtung die Meldung zur Kenntnis genommen, daß die Staatsanwaltschaft endlich gegen das schamlose Treiben der „Deutschen Arbeiter-Presse" eingeschritten ist und die vorwöchige Ausgabe dieses Blattes wegen einer als Leitartikel abgedruckten aufreizenden Rede des Obmannes der nationalsozialistischen Arbeiterpartei, Walter Gattermayer, beschlagnahmt hat. Diese Genugtuung aller derjenigen, welche den Unterschied zwischen Preßfremeit und Preßfrechheit gewahrt wissen wollen, ließ aber merklich nach, als sie sahen, daß genanntes Blatt trotz des Verbotes der Staatsanwaltschaft weiter verkauft wurde. Diese sehr merkwürdige Erscheinung wurde amtlicherseits dadurch aufgeklärt, daß bei der Ausfertigung der staatsanwaltschaftlichen Entscheidung versehentlich ein „Formfehle r" unterlaufen sei. Mehr als ein bloßer Formfehler ist es' aber, wenn die dieswöchentliche Nummer des „Eisernen Besen" anstandslos in Wien verkauft werden kann, obwohl sie ebendieselbe Rede Walter Gattermayers als Leitartikel veröffentlicht. Es darf also ein Aufsatz, dessentwegen sein Verfasser von der Pressestaatsanwaltschaft wegen Religionsstörung, Aufreizung und Gotteslästerung verfolgt wird, frei und unter den Augen der Behörden feilgeboten werden. Es ist klar, daß durch solche Erscheinungen das Rechtsempfinden des Volkes stark erschüttert und das Vertrauen zu der Unparteilichkeit der Behörden auf das schwerste gefährdet wird. Ja wir sehen uns sogar wider unseren Willen gezwungen, uns gerechterweise der „Deutschen Arbeiter-Presse" anzunehmen, die wegen desselben Artikels beschlagnahmt wurde, den ein anderes österreichisches Organ unbeanstandet bringen kann. Sollte sich die Salzburger Staatsanwaltschaft nicht dazu entschließen können, was die Wiener Staatsanwaltschaft in Wahrung der Gesetze unseres Staates getan hat, dann hätten wenigstens die Wiener Behörden die selbstverständliche Pflicht und Schuldigkeit, dafür zu sorgen, daß nicht ebendasselbe, das vor einer Woche verboten war, acht Tage später gestattet ist, zumal es einleuchtend ist, daß die Nationalsozialisten auf dem Umwege über Salzburg systematisch die Entscheidungen der Staatsanwaltschaft umgehen und illusorisch machen. Daß nicht nur Verfügungen getroffen und nicht durchgeführt, sondern auch Gesetze geschaffen und nicht befolgt werden, beweist djie gleiche Nummer des ..Eisernen Besen", der auf Seite 7 dieser Nummer (vom (vom 27. Juli 1925) einen Judenkataster, enthaltend die in Salzburg befindlichen Banken, Geschäftsleute, Agenturen, Aerzte, Rechtsanwälte jüdischer (fremdrassiger) Volkszugehörigkeit, veröffentlicht. Der Zweck dieses Judenkatasters ist. wie der „Eiserne Besen" selbst zugesteht, die Boykottierung der jüdischen Geschäftsleute durch die christliche Bevölkerung. Bezeichnend ist es, daß in diesem „Juden'-Kataster auch einige nichtjüdische Geschäftsleute „angeprangert" sind, welche nicht als rassenreine Arier gelten können, insoferne mütterlicher- oder großmütterlicherserts jüdisches Blut in ihren Adern rollt. Nach mehrfachen Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes fällt auch der Boykott unter jenen Begriff der „F e i n d s e 1 i g k e i t". welcher nach § 302, Strafgesetz, das Vergehen der Aufreizung begründet. Da nach dem Preßgesetze die Anwendung des objektiven Verfahrens gegenüber den durch die Presse begangenen Delikten gegen den § 302 des Strafgesetzes nicht mehr möglich ist, hätte die subjektive Verfolgung der Urheber und Verbreiter dieser Presseerzeugnisse eingeleitet werden müssen, welches die Beschlagnahme der inkriminierten Druckschriften zur Folge hat. In Salzburg allerdings kümmert sich niemand um subjektives oder objektives Verfahren noch um die Wahrung der allen Bürgern unserer Republik gewährleisteten Rechte. Es darf ruhig weiter gehetzt und zum Boykott aufgereizt werden. Allerdings nur gegen — die Juden. Kleider-, Pelzeu. Gummimäntel-Fabrik Zentrale: Detailverkauf: Wien II., Glockengasse U Wien II., Taborsirafie 44