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Die Wahrheit · 1925-07-03 · Heft 26 (3.7.1925) · page 9

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1925
Issue
Heft 26 (3.7.1925)
Date
1925-07-03
Page
– (sequence 9)
Language
German
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Nr. 26 DjEjWAHRHEIT Seite 7 Und was soll man von Staatsmännern halten, die mit, den Juden nicht anders fertig werden können, als indem sie sie zuerst proletarisieren, dadurch der Revolution in die Arme treiben und sie dann zum Lande hinausdrängen? Der amerikanische Kredit wurde immer schwieriger zu erlangen und immer teurer und drohte am Ende gar zu versiegen . . . So geht es nicht weiter, sagten sich einige verantwortliche Männer. Vornehmlich der Außenminister Graf Alexander Skrzynski, der einst am Ballplatz hohe Funktionen inne hatte und sich von österreichischer Tradition nicht befreien konnte Graf Skrzynski reist überdies am 15. Juli nach den Vereinigten Staaten, um dort Vorträge zu halten, in denen vermutlich auch von finanziellen Angelegenheiten die Rede sein wird . . . Nach einigen mißlungenen Versuchen, ausländische Persönlichkeiten zur Vermittlung zwischen den Juden und der Regierung herbeizurufen, erbot sich die Regierung, einige der härtesten und unsinnigsten Maßregeln gegen die Juden einzustellen und so einen Frieden anzubahnen, der damit beginnen soll, daß die jüdischen Mitglieder des Sejms die angedrohte Obstruktion nicht ausführen. Ob dieser Waffenstillstand zu einem Dauerfrieden führen wird oder nur eine -Geste ist, um dem Außenminister das Geschäft der Anleihewerbung zu erleichtern, wird schon die nächste Zukunft lehren. (Weitere Artikel folgen.) Glossen. Aus den Zeitungsberichten erfuhr man, daß die völkischen Hörer der Technischen Hochschule die Vorlesungen eines' ihnen mißliebig gewordenen Professors nicht nur störten, sondern' durch Skandale geradezu unmöglich gemacht hatten. In idealem Ueberschwang begnügten sie sich aber mit dieser Hetze allein nicht, sondern haranguierten auch den akademischen Senat mit der Forderung, eine Disziplinaruntersuchung gegen den Gelehrten einzuleiten. Die Professoren entschlossen sich in der Tat, dem Drängen der begeisterten Jünglinge zu entsprechen und dem Unterrichtsminister die Angelegenheit zu unterbreiten. Der Minister entschied, daß tatsächlich eine Disziplinar Untersuchung einzuleiten sei, aber nicht "gegen den Professor, sondern gegen den — Führer der völkischen Studenten. Ueberdies aber schrieb der Minister, er werde, im Falle der Rektor die ungestörte Abhaltung der Vorlesungen nicht garantieren könne, die Schließung der Hochschule veranlassen. Es ist erfreulich, daß einmal auch die völkischen Studenten, die sich so erfolgreich um die Erziehung ihrer Professoren bemühen, erkennen, daß ihrem pädagogischen Wirken Schranken gezogen sind. Schließlich sei noch, um Irrtümern vorzubeugen, bemerkt, daß die Angelegenheit, von der die Rede ist, die Technische Hochschule in — Hannover betrifft. * * * Was hat das täglich erscheinende Wiener Hakenkreuzblatt auf die diffamierende Anschuldigung geantwortet, daß es Artikel „feiger Mordbuben" veröffentlicht, die zum Pogrom aufreizen? Nun, wer einen Aufschrei der Wut, eine scharfe Zurückweisung der blutigen Beschimpfung erwartete, wurde enttäuscht. Mit entzückenderer Sanftmut wurde noch nie ein 'Keulenhieb erwidert. Wie kann man nur so mißverstanden werden, flötet das Hakenkreuizlerblatt, wie darf man die wohlmeinende freundschaftliche Warnung als Drohung auffassen? Welch ein neuer Geist ist in das Blatt, gefahren? Welche Erwägungen mögen sich da geltend gemacht haben? Wahrhaftig, das Hakenkreuzlerblatt darf diesmal, ein Wort des Evangeliums variierend, sich rühmen, daß, nachdem es auf die rechte Backe geschlagen worden war, es sich selbst auf die linke Backe schlug. * * * Wie anders verhält sich in der Behandlung derselben Frage das wöchentlich einmal zu viel erscheinende Hakenkreuzblatt! Da gibt es keine Milderung des Tones, auch wird jeder heuchlerische Versuch vermieden, Aufreizung afe Warnung, Drohung als Rat zu maskieren. Jede Zeile des blutrünstigen, zu Exzessen aufreizenden Artikel verrät das beruhigende Gefühl: „Es kann dir geschehen!" Sollte das Blatt wirklich davon überzeugt sein, daß es der Staatsanwalt überwältigt von einem Gefühle des Ekels nicht liest? Diese geschriebene Kloake dürfte aber doch eines Tages die Erfahrung machen, daß ihm der Staatsanwalt nicht länger ausweicht. Er wird sich eben die Nase und nicht die — Augen zuhalten. * * * Es gibt noch — Staatsanwälte in Unigarn! Das kann man nach der vor einigen Tagen in Budapest stattgefundenen Verhandlung ausrufen, in der Staatsanwalt M o 1 d o v ä n y i, trotzdem es sich um Hejjas handelte, den Satz vertrat, ein Verbrechen bleibt Verbrechen, auch wenn ihm die Amnestie die Straflosigkeit sichert. Dieser Staatsanwalt glaubt, es sei genug, daß einer, der so oft Unschuldige hängen ließ, nicht zur Abwechslung einmal selbst gehängt wurde, und es sei überflüssig, ihn dafür zu glorifizieren. Ein mutiger Mann, dieser Moldovänyi! * * * Aber noch mehr Mut bekundete der Verteidiger, der in dieser Verhandlung für den abwesenden Hejjas einsprang. Das war der Abgeordnete Doktor Ulain, der in leidenschaftlicher Erregung sich zu der Versicherung hinreißen ließ, das Statsoberhaupt, der Reichsverweser Horthy, habe Hejjas niemals als Verbrecher betrachtet. Beweis dessen, daß er ihn mit seiner Freundschaft auszeichnete und ihn wiederholt mit seinen Besuchen beehrte. Der Rassenschützlef Dr. Ulain mag nachträglich an der Wirkung, die seine Erklärung erzielte, erkannt haben, daß die Lanze, die er für Hejjas brach, vielleicht Horthy tödlich traf. Als im Parlamente ein Abgeordneter ausrief, nicht einmal Beniczky habe gegen Horthy so schwerwiegende Tatsachen vorgebracht, schwiegen selbst die unerschrockensten Rassenschützler. Sollte es eine Gerechtigkeit auf Erden geben, dann wäre es ganz nett, wenn Horthy, der Urheber so vieler Morde, Hejjas begnadigte, durch Hejjas fiele. E g o. Judenreine Sommerfrischen. In St. Margarethen1, im Lavantthale in Kärnten, wurde der Aufenthalt für Juden auf 3 Tage beschränkt. Dortselbst wurde demnach die Bundesverfassung außer Kraft gesetzt und insbesonders der Art. 6 des Staatsgrundgesetzes vom 21. Dezember 1867 (R. G. B. 142), welcher das Recht der Freizügigkeit aller Staatsbürger behandelt und auch von der Republik übernommen wurde, aufgehoben. Was sagen die berufenen Hüter der österreichischen Verfassung dazu?

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