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Die Wahrheit · 1924-02-22 · Heft 8 (22.2.1924) · page 3

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1924
Issue
Heft 8 (22.2.1924)
Date
1924-02-22
Page
– (sequence 3)
Language
German
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DIE WAHRHEIT DeutscliöslerreicMscIie Wechensdulfl fflr füdisdie Interessen MM dem Beiblatt; VeröffenflMitmgcn der „Union dentschösterreidiisdier Juden" Redaktion und Administration: Wtem II.. Helneslrilfie 13. - Fernruf 42-2-16 XL. Jahrgang Wien, 22. Februar 1924 Nummer 8 Die religiös-hygienischen Vorschriften des Judentums. Von Dr. Felix Kanter, Zwittau (Mähren). Die in Wien erscheinende „Jüdisch© Wochenschrift", Organ des Wiener Misrachi, brachte in Nr. 9 vom 14. Dezember 1923 einen Artikel, der sich mit den gesundheitlichen Verhältnissen der jüdischen Bevölkerung in New-York, wo die Juden 35 Prozent der Gesamtbevölkerung bilden, befaßt und die das genannte Blatt als äußerst günstig bezeichnet. Nach einem Bericht der New-Yorker Gesellschalt zur Bekämpfung der Schwindsucht, der Zentralstelle für alle öffentliche und gesellschaftliche Arbeit zur Eindämmung der Schwindsucht („weißen Plage"), sollen die jüdischen Bewohner von New-York von dieser furchtbaren und! verheerenden Krankheit am wenigsten bedroht und betroffen werden. So soll zum Beispiel die hauptsächlich von Juden bewohnte East Side, trotz der sehr unzulänglichen WohnungsverhältnisSe, die wenigsten Schwindsüchtigen aufwiesen. Trotz der größten natürlichen Vermehrung der Juden bilden die jüdischen Stadtviertel einen lebendigen Schutzwall» eine Art Feuermauer, die das Uebergreifen der Volkskrankheit auf andere Stadtteile aufhält und auf solche Weise auch den Gesundheitszustand New-Yorks überhaupt günstig beeinflußt. Dr. Morris Fishberg, Primarius der Abteilung für Schwindsüchtige im Montefiore-Heim, hat nach der „Jewish Gazette" diese sonderbare Erscheinung, auf die 'er schon vor zwanzig Jahren in einem Artikel in1 der „Jewish Encyclopedia" hingewiesen hatte, auf die religiösen Gesetze, Vorschriften und Gebräuche der Juden zurückgeführt und behauptet, daß die nach den Religionsgesetzen lebenden Juden die größte Widerstandskraft gegen die verheerende Seuche der Schwindsucht leisten, die aber in dem Maße abnimmt, je mehr sich der Jude der Lebensweise seiner Umwelt nähert. Die überaus interessante und lesenswerte Erklärung Dr. Fishbergs über die Immunität der streng nach den Religionsgesetzen lebenden Juden gegen gewisse ansteckende Krankheiten weckte in mir die Erinnerung an einen Vortrag, den ich vor fünf Jahren über „Die religiös-hygienischen Vorschriften des Judentums" gehalten habe. Das Ministerium für öffentliche Volksgesundhealt in der Tschechoslowakei veröffentlichte kurz nach Gründung der Republik ehje „Belehrung zur Verhinderung der Ausbreitung von Infektionskrankheiten, insbesondere der -örappeiejEkrankußg",? die den Geistlichen allier Konfessionen mit der Aufförderurig übermittelt wurde, dieselbe öffentlich zu verkünden. Im Folgenden sei ein stark gekürzter Auszug aus jenem Vortrage hier wiedergegeben. Die ministerielle „Belehrung", wie auch die auf Grund des gegenwärtigen Standes der medizinischen Wissenschaft geforderten Maßnahmen zur Verhütung von Infektionskrankheiten enthielten für uns Juden nichts Neues. Was das Ministerium von den tschecho-slowakischen Staatsbürgern in hygienischer Beziehung mit Recht forderte, ist den Bekennern des Judentums längst zur religiösen Pflicht gemacht; was die sehr sorgfältig ausgearbeitete und beherzigenswerte „Belehrung" enthält, ist in unserem rabbinischen Schrifttume längst enthalten und bildete zu alten Zeiten den Gegenstand eifrigster Forschung seitens1 derer, die sich mit dem rabbinischen Schrifttume befassen. Wenn zum Bdispiel unter den „Maßnahmen" auf die Reinlichkeit des Körpers und namentlich der Hände das Hauptgewicht gelegt und gefordert wird, daß „die Hände täglich öfters und! gründlich zu waschen sind", so besagt es für uns nichts anderes, als was uns aus vielen Traktaten der Mischnah und des Talmuds (Nida, Mikwoaus, Jodla'im usw.), sowie aus unseren Religionskodizis (Hilchos, Netilas, Jodaim usw.) längst bekannt ist. Bei dieser Gelegenheit kann ich es nicht unterlassen, auf einen interessanten Aufsatz hinzuweisen, der in der Zeitschrift „Gesundes Leben" (5. Jahrgang, 1. Heft, April 1908) enthalten ist und den Titel führt: „Die gesundheitliche Frage im Lichte der Religion." Sein Verfasser ist Sanitätsrat Dr. Bilv finger in Eisenach, also kein Jude oder Judenstämmling; was er von den jüdischen Speisegesetzen sagt, ist so wertvoll, daß düe Wiedergabe der wichtigsten Stellen des genannten Artikels noch heute für jeden Juden von hohem Interesse sein dürfte. Dr. Biliinger schreibt: „So erfreulich es ist, daß die gesundheitlichen Bestrebungen im Volke allmählich immer mehr Boden gewinnen, so ist es doch bedauerlich, daß die meisten dieser Anhänger noch von der einseitigen Meinung beherrscht sind, es handle sich bei diesem Gesundheitsbestrebungen immer wesentlich nur um das leibliche Befinden. Es ist dies aber nur halb richtig. Die Religion des Leibes bildet im Gegenteil erst den Anfang und die rechte Grundlage für die Seel e." Dann heißt es weiter: „Es ist auch beachtenswert, daß die sämtlichen Religionen des Orients sich nicht aorf moralische Vorschriften allein beschränken, sondern zugleich ganz bestimmte diätetische Vorschriften ihren Bekennern zur unbedingten Pflicht machen. Besonders ausgebildet sind aber die religiös-hygienisch e n V o r s c h r i f t e n bei den J u d e n, welche

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