Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1923
- Issue
- Heft 9 (27.4.1923)
- Date
- 1923-04-27
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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Seite 10 Die Wahrheit Nr. 9 0 sinnung zur Schau trägt. Das Bundesministerium für Justiz hat anläßlich eines ähnlichen Falles, in welchem ein Gerichtsfunktionär zur Gerichtsverhandlung mit dem Abzeichen -es Hakenkreuzes erschien, eine Verordnung erlassen, wonach! es den Gerichtsfunktionären untersagt ist, iM Dienste ein Vereins- oder ein persönliches Abzeichen zu tragen. Aus den gleichen Gründen, welche das Bundesministerium für Justiz zu dieser Verordnung bestimmten, muß auch gefordert werden, daß ebenso in allen staatlichen Betrieben, bei welchen es auf die vorurteilslose und unparteiische Behandlung aller Staatsangehörigen ankommt, das Tragen des Hakenkreuzes oder anderer herausfordernder Abzeichen seitens der Beamten im Dienste verboten werde. Dies gilt insbesondere für die Postbeamten denen durch! das Postgesetz vom 5. November 1837 zur Pflicht gemacht ist, den Personen, welche von der Postanstalt Gebrauch machen, mit Anstand und Bescheidenheit zu begegnen. Der Anstand wird jedoch zweifelos verletzt und öffentliches Ärgernis erregt, wenn eine Person, welche von den Einrichtungen der Postanstalt Gebrauch machen will, an den diensttuenden Postbeamten Kennzeichen feindseliger Gesinnung erblicken Muß. Wir erheben daher gegen das Tragen des Hakenkreuzes im Dienste seitens des Postbeamten Staudinger in Gmunden Beschwerde und stellen die Bitte: Die Postdirektion für Oberöfterreich wolle nicht nur dem genannten Beamten das Tragen des Hakenkreuzes untersagen, sondern auch! generell die Beamtenschaft des Direktionsbereiches auf die Unzulässigkeit solcher Abzeichen aufmerksam machen. Von dem Ergebnis dieser Beschwerde ersuchen wir uns geneigtest verständigen zu wollen." - ’ Ausnahmsgesetze in der Wachau. „Der Tag" vom 19. d. M. berichtet: „Die Gemeindevertretung von Spitz s. d. Donau hat die Staatsgrundgesetze aufgehoben. Die Freizügigkeit hat dort zu bestehen aufgehört. Ein Ukasj tut kund und zu wissen, daß Juden der Aufenth alt künftighin nicht länger als für drei Tage gestattet wird. Die Anregung zu diesem Beschluß ging vom christlichsozialen Bürgermeister Zarboch aus und die Gemeindevertretung hat ihn 'zu dem ihren gemacht. Man fragt sich erstaunt, warum die Gemeinde Spitz nicht bis zum Äußersten gegangen und Bekennern des Judentums den Aufenthalt ganz und gar verboten hat, Eines wäre ebenso ungesetzlich wie das andere. Aber wenn schon chenn schon. Sollten sich die Herren am Ende das gute Touristengeschäft nicht verderben wollen? Sollten sie'jo kalkulieren, daß sich Lin Fremder ohnehin nicht länger als ein bis zwei Tage in Spitz ,aufzuhalten pflegt und daß man daher sehr wohl den Schein des Antisemitismus wahren und dabei doch! sein gutes Profitchen machen kann? Die Elektrizitäts-Genossenschaft der Nächbargemeinde Mühldorf hat den Arierparagraphen in den Genossenschaftsstatuten eingefügt. Man darf nicht übersehen, daß wir von einer Genossenschaft und nicht von einem Vereine sprechen. Eine Genossenschaft muß nach! den Bestimmungen des Gesetzes jedermann .aufnehmen, der dasselbe Gewerbe betreibt." Unser Rechtsschutzbüro ist gegen diese gesetzwidrigen Beschlüsse bei der Niederösterreichischen Landesregierung eingeschritten. Wir zweifeln nicht daran, daß den Gemeindegewaltigen in den Ortschaften der Wachau — es sind die Nachkommen von Pfälzer Einwanderern — eine Lehre darüber erteilhwerden wird, daß die Staatsgrundgesetze auch für diese gesegnete Landschaft noch Geltung haben. Anders freilich steht die Frage, oh jüdische Sommergäste und Touristen nochweiterhin ihr von den biederen IPfälzern durchaus nicht verachtetes Geld dorthin tragen sollen. Der Mangel an jeglichem Komfort ist kein ausreichender Ersatz für freundliche Gesinnung. , ... . _ Ein jüdischer Touristenverband. Am 18. d. M. hat eine von jüdischnationalen Vereinigungen einberufene Versammlung stattgefunden, in welcher die Gründung eines „Jüdischen Touristenverbandes" beschlossen wurrde. Zweck desselben ist u. a. die ^Vertretung der Interessen der jü? bischen Touristen gegenüber den Behörden und alpinen' Verbänden, der Pacht oder Bau von Schutzhütten, Herausgabe einer Liste solcher Hotels, Gastwirtschaften ungSchutzhäusern, die jüdische Touristen aufnehmen und anständig behandeln etc. — Wir bemerken hiezu folgendes: Die Gründung des jüdischen Touristenverbandes ist ein weiterer Schritt zur freiwilligen Absonderung der Juden. Noch hat die Agitation gegen die zumeist aus Juden bestehende Sektion „Donauland" des Deutschen und Oesterreichischen Alpenvereines zu keinem Erfolg geführt. Die Sektion ist als vollwertig anerkannt und sämtliche Schutzhütten des Alpenvereines haben diese Vollwertigkeit zu respektieren. Wir begreifen vollständig die Entrüstung, welche sich der jüdischen Touristen Österreichs gegenüber dem verhetzenden .Treiben der meisten österreichischen Sektionen bemächtigt hat. Aber wir erachten es als Pflicht der jüdischen Touristen, die Position der „Donauland" im> Alpenverein solange zu halten, als dies Möglich! ist. Es wäre tief zu beklagen, wenn der konfessionelle Streit und der Rassenhaß, der in den Niederungen tobt, auch! in die freie Welt der Berge getragen würde. Gewiß, die Juden haben damit nicht den Anfang gemacht. Wir sollen aber auch nicht früher einen freiwilligen Rückzug antreten, als bis ein solcher unbedingt notwendig geworden sein wird. Aus unseren Mitgliedschaften. > Die Ortsgruppe Leopoldsstadt hielt am 19. April im Saale des Restaurants Barschak unter dem Vorsitze ihres Obmannes Herrn Medizinalrat Dr. H a a s e eine zahlreich besuchte Vollversammlung ab, welcher u. a. auch der Präsident der „Union" Dr. Ornstein, Kultusvorsteher Wolf P a p p e n h e i m und Rabbiner Dr. Pinkas Cohn beiwohnten. Obmann Dr. H a a s e begrüßte die Anwesenden herzlich und führte aus, daß die stetig anwachsende antisemitische Bewegung eine verstärkte Abwehr und neue Formen der Verteidigung bedingen. Es sei dringend notwendig durch eine intensive Aufklärungsliteratur die Massen der nichtjüdischen Bevölkerung über die Verderblichkeit der antisemitischen Bewegung zu bebelehren. In Wort und Schrift müsse immer wieder daraus hingewiesen werden, daß das Treiben der Frontkämpfer und Hakenkreuzler ,den Staat selbst schädige, die Autorität der Regierung im Innern und das Ansehen der Republik nach außen vermindere. Diese Form des Abwehrkampfes sei aber nur durch Ausbringung bedeutender Mittel möglich und Redner appelliert an die Opserwilligkeit aller Juden, damit diese Mittel beschafft werden können. Hieraus ergriff Herr Rechtsanwalt Dr. Herbatschek das Wort zu seinem Vortrage: „Unser Abwehrkampf". Redner betonte, daß der Kampf, den die österreichischen Juden gegenwärtig zu führen haben, keineswegs eine neue Erscheinung sei. Immer wieder, wenn auch.unter anderen Benennungen und Formen, sei im Laufe der -Geschichte der Haß..gegen die Juden, welche