Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1920
- Issue
- Heft 8 (9.6.1920)
- Date
- 1920-06-09
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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XXXVI. Jahrgang Wien, 9. Juni 1920 Nummer 8? - ftm w REDAKTION u ADMINISTRATION 42-2-16VMK Wien, 2. Kaiser Josesstratze 13 M - M ^■vw/*V MMeMeEn- Programm des Bereinigten Wahlkomitees der nichtjüdischuationalen Parteien. Unpolitischer Charakter der Kultusgemeinde. I. Das Gesetz vom 21. März 1980 beschränkt die Aufgabe der Kultusgemeinde auf die Befriedigung der religiösen Bedürfnisse ihrer Mitglieder und auf die Erhaltung und Förderung der durch diesen Zweck gebotenen Anstalten. Jeder Versuch, die Kultusgemeinde zumTummelplatze politischer odernationaler Parteikämpfe zu machen, muß daher als gesetzwidrig und der religiösen Bestimmung der Gemeinde zuwiderlaufend entschiede nabgewiesen werden. Soziale Fürsorge. H. Wir erblicken in einer der erschwerten Daseinsbedingungen entsprechenden großzügigen Ausgestaltung der sozialen Hilfstätigkeit der Kultusgemeinde ein dringendes Erfordernis für Gegenwart und Zukunft. III. Demgemäß erachten wir die Errichtung eines Amtes für soziale Verwaltung, dessen Budgetierung unabhängig von den eigentlichen Kultusausgaben erfolgen soll, für notwendig. Das Amt für soziale Verwaltung hätte anzustreben : I. Den modernen Ausbau aller der Krankenpstege, der Armen-, Waisen- und Altersversorgung gewidmeten Gemeindeanstalten. 2. Die Förderung der Säuglingspstege und Jugendfürsorge in solcher Weise, daß das körperliche und geistige Wohl der Kinder gesichert erscheint und sie zu guten Juden erlogen werden. 3. Die Ausgestaltung der Alter-fürsorge durch Errichtung einer Heimstätte für solche erwerbsunfähige Schützlinge, deren Unterbringung im AlterSverforgungShause derzeit unmöglich ist. 4. Die Errichtung einer Stelle für Berufsberatung und die Förderung aller Bestrebungen, welche darauf abzielen, unsere jungen Glaubens- und Stammesbrüder zu produktiver Arbeit hinüberzuleiten. 5. Die immer weitere Kreise in Mitleidenschaft ziehende Verarmung der jüdischen Bevölkerung läßt den Ausbau der sozialen Fürsorge nach allen Richtungen dringend geboten erscheinen. Zur Aufbringung der nötigen Geldmittel ist nicht nur die private Opferwilligkeit heranzuziehen, sondern eg müssen auch von den gesetzlich verpflichteten Subjekten für die öffentliche Gefundheits- und Armenpflege, nämlich Staate Land und Gemeinde, mit gesteigerter Energie Beiträge gefordert werden. 6. Da die rationelle soziale Fürsorge ohne die Grundlage eines umfassenden.statistischen Materials unmöglich ist, gehört die Schaffung einer statistischen Abteilung in engster Verbindung mit der schon bestehenden „Zentralstelle für jüdischsoziale Fürsorge" zu den wichtigsten Aufgaben des Amtes für soziale Verwaltung. Wir wollen darauf achten, daß die Führung aller unserer sozialen Verwaltung unterstellten Institute dem Geiste deS Judentums und den religionsgesetzlichen Vorfcheiften entspricht. Volkstümlicher Ausbau der KultuSverfafsung. IV. Wir streben an, daß das Statut der Wiener israelitischen Kultusgemeinde, den Forderungen der Zeis entsprechend, in volkstümlichem Sinne auSgebaut werde.