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Die Wahrheit · 1916-08-25 · Heft 23 (25.8.1916) · page 9

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1916
Issue
Heft 23 (25.8.1916)
Date
1916-08-25
Page
– (sequence 9)
Language
German
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Die Wahrheit Seite 9. Nr. 23 Israelitische Kultusgemeinde Wien. Kundmachung betreffend die Errichtung von linjam fflr die Meii Vom Vorstande der israel. Kultusgemeiude wird hiemit zur Kenntnis gebracht, dass zur Errichtung temporärer Betlokalitäten für die hohen Feiertage durch Vereine und Privatpersonen im Sinne des § 79 des Statutes der Wiener israelitischen Kultua- . gemein de die Bewilligung des Kultusvorstandes einzuholen ist und »dass iiiefür folgende Normen festgesetzt wurden: 1. Die Gesuche um Bewilligung sind bis längstens 25. August d. Jim Eiureichungsprotokolle der israelitischen Kultnsgemeinde* L, Seitenstettengasse Nr. 4, II.-Stock, zu überreichen. Später einlangeüde Gesuche werden zurückgewiesen. Auf nicht entsprechend belegte Gesuche wird keine Rücksicht genommen. 2. Die Gesuchsteller habeu für sich und für die zu verwendenden Vorbeter (d;e Namen derselben sind in dem Gesuche anzngeben) genaue Ausweise über Charakter, Moralität üncl Befähigung zu erbringen. L. Au weibliche Personen wird weder direkt noch indirekt eine Bewilligung erteilt. -4. Die als Betlokale eiuzurichtenden Räume müssen sich für diesen Zweck vollkommen eignen und ist die Zustimmung des Vermieters, sowie des Hauseigentümers zur diesfälligen Verwendung schriftlich beizubringen. ~5. Wohnungen und andere Lokale dürfen nur dann zur Abhaltung des Gottesdienstes verwendet werden, wenn sie vollkommen ausgeräumt sind und an den Festtagen ausschliesslich für den erwähnten Zweck benützt werden. *6. Die Errichtung eines temporären Betlokales In der Nabe von ständigen Bethäusern wird nicht bewilligt. '1. Der Vorstand beabsichtigt für den gegenwärtigen Bedarf an temporären Bethäüseru durch eigene Massnahmen vorzusorgen und wird demgemäss nur im Falle tatsächlichen Bedürfnisses die Genehmigung für ein temporäres Bethaus an Private erteilen. . Jedenfalls wird für die Bezirke VI, VII, VIIT, IX und XII bis XXI eine derartige Genehmigung im Hinblicke auf die getroffenen ausreichenden Massnahmen nicht erfolgen. Ein Ankauf von Betsitzen seitens der Kultusgemeinde ist nicht zu gewärtigen S. An Unternehmer, welche nicht in den letzten drei Jahren die Bewilligung zur Errichtung eines Minjau hatten und an solche, denen schon im Vorjahre mitgeteilt wurde, dass die ihnen gegebene Bewilligung eine ausnahmsweise war und nicht mehr erneuert werden wird, kann eine Genehmigung nicht erteilt werden. Ebenso wird eine Bewilligung für neue-Lokaie in der , Regel nicht erteilt. O. Die Bewilligung wird den Betlokal-Tnhabern nur unter der Bedingung erteilt, dass dieselben der Kultusgemeinde für unbemittelte Personen (Männer und Frauen) zusammen den zehnten Teil der von der Behörde genehmigten numerierten Sitzplätze unentgeltlich zur "Verfügung stellen. 10. Der Text einer etwa beabsichtigten Annonzierung qder Plakatierung ist dem Gesuche zur Genehmigung anzuschliessen. Es Ist Pflicht einer jeden Partei, für eine entsprechende Polizei« Aufsicht auf eigene Kosten zu sorgen. Als „Hausandachten^ werden nur jene gottesdienstileben Hebungen betrachtet, welche ohne jegliches Entgelt, lediglich Familienangehörigen zugänglich sind. WieD, im Juli 1916. ~ Der Vorstand der israelitischen Koltnsgemeinde. KONKURS. Die israelitische Kultusgemeinde Ung.-Hradisch sucht für die hohen Feiertage (inklusive Sukkos) einen stimmbegabten Vorbeter •der. die Abend- und Mussäfgebete zu versehen hat. Probevortrag Bedingung, doch hat unr der Akzeptierte:Anspruch auf Vergütung der Reisespesen. Honorar K 400.-—. Zuschriften sind zu richten an den Vorstand der israei Kultusgemeinde Ung.-Hradisch. Der Kultusvorsteher: Sigmund Fürst. -n»3 “mns „Wienea“ -km "rren« Selchwaren-Restaurant ersten Ranges! 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FESTGEBETE I für die hohen JPeiertage maa an wv.-t »tnb nitna gebetnM Erbaamisbncber, deutseue AMacbtsbncber ♦nn-rrn .amtna , o ■* -in b Seiden- und Wotl-Tallessim, Gold- und Sitberborten .a ' r>' b v Kunststickerei in Geld und Silber. .*m D'TYi rnnra .pb'sn ,mv '->aa J ahrzeittabellen u. Friedhotsgebetbücher, Tetillin, Mesusos, Schot- ’ ros,Esrogim,Lulewim,Hadassim. Lager aller Zweige hebräischer Literatur. (N1LB -!2) Barmizwah- und Hochzeitsgeschenke. Wiener jüdischer Volkskalender mitEhrentafelder auf dem Felde gefallenen jüd. Soldaten K 2.50. ianan nsia n s w b Jüdische Neujahrskarten ca. 100 Sujets. En gros, en detail. Wiederverkäufer überall gesucht. JMMeriM-o. KonstTerlag HU HICKL, Bräu, AdlenasseNr. 9. KONKURS. In der Kultusgemeinde Stockerau ist der Posten eines Religionslehrers. Schächters und Kantors frei geworden. Bewerber, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen müssen, erhalten ein Gehalt von K 400.—, nebst freier Wohnung und Nebeneinkünfte. Nach einem Probejahr erfolgt Definitivum. Nur dem Akzeptierten werden die Spesen vergütet. Ledige oder Jungverheiratete bevorzugt. Der Kultusvorstand: los. 6reipi.

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