Mannheim
Compact Memory

Die Wahrheit · 1915-02-26 · Heft 9 (26.2.1915) · page 3

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die Wahrheit
Volume
1915
Issue
Heft 9 (26.2.1915)
Date
1915-02-26
Page
– (sequence 3)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
92% known words query
IRI
…/3062972-3063862-3063871--09471-3076726
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Redaktion und Administration: Wien, II., Novaragasse 27 Telephon: Redaktion Automat 42.889. Administration 4938 H. K. k. Sperr. Postsparkassa- Scheck-Konto Dir. 100.918. Inserate: Die viermal gespaltene Nonpareille-Zeile 25 Heller. Abonnements- und Jnfertionsbcträge find in Wien zahlbar und klagbar. «abhängige Aertschrifl für Mische Interessen. Erscheint jeden Areitag. Uotto: „Das Liexel Oottss ist Wahrheit!“ Bezugspreis: Ganzjährig.K 15 — Halbjährig.K 7.50 Für Kultnsbeamte: Ganzjährig .K 10.— Für Ausland: Ganzjährig.8 Mark 6 Rubel oder 16 FrcS. Ur 9. Wien, 26. Februar Inhalt: Wie du mir, so ich dir! — Ein offener Brief an den russischen Minister des Aeußern Sasonow. — Revolnriouäre Propaganda im russischen Heere. — Russische Versprechungen. — Tempelverein im IX. Bezirke. — Jubiläulus-Bersamiulung des Elrernvereiues „Pestalozzi". — Ein Prognostikon für das Jahr 1915. — Verschiedene Nachrichten. — Pessach-Verleiluuz der „Weiblichen Fürsorge" in Wien. — Hilfsakton des Oesterr.-uugar. Kantoren-Vereines. Aviso! Die geehrten Herren Abonnenten werden höflichft ersucht, die restlichen Abonnementsbeträge unverzüglich einsenden zu wollen. Wie du mir, so ich dir. Am 4. Februar l. I. erklärte das Deutsche Reich die Gewässer rings um Großbritannien und Irland einschließlich des gesamten englischen Kanals als K r i e g s g e b i e t. Zugleich drohte es vom 18. Februar l. I. an, jedem im Kriegsgebiete angetroffenen feindlichen Kauffahrteischiffe die Zerstörung an und weist in der Proklamation darauf hin, daß es bei solchen Aktionen nicht immer möglich sein werde, von der Besatzung und den Passagieren drohende Gefahren abznwenden. In der Proklamation weist Deutschland darauf hin, daß angesichts des von der britischen Regierung am 31. Jänner l. I. angeordneten Mißbrauchs neutraler Fl a g g e n (!) und der Zufälligkeiten des Seekrieges (Minen) es nicht immer vermeidlich sein werde, daß die ans feindliche Schiffe berechneten Angriffe auch neutrale Schiffe treffen. Um nun der neutralen Handelsseefahrt doch möglichst entgegenznkommen, erklärte Deutschland „die Schiffahrt nördlich um die Shetlandsinseln in dem östlichen Gebiet der Nordsee und einen Streifen von mindestens 30 Seemeilen Breite entlang der niederländischen Küste für nicht gefährdet". In der Begründung dieser Kriegsmaßregel verwies die reichsdeutsche Regierung ans die völkerrechtswidrige Seekriegspraxis Englands betreffs der willkürlichen Begriffsänderung d e r K o n t e r b a n d e, die begangene Wegführung w e h r l o s e r D e u t s ch e r von neutralen Schiffen und auf die Erklärung der ganzen Nordsee zum Kriegsschauplatz, wodurch England die Blockade nicht nur gegen Deutschland, sondern auch gegen eine Reihe neutraler Küsten und neutraler Häfen gegen alles Völkerrecht errichtete. Die Proklamation weist ferner darauf hin, wie wenig England, um bie Volkswirtschaft -Deutschlands zu treffen und das ganze deutsche Vo lk der Berit i ch t u n g durch Aushungerung p r e i s z u g e b e n, die Rechte der neutralen Mächte achtet und wie sich dieselben von England vergewaltigen lassen. Deutschland konstatierte in diesem hochinteressanten Schriststncke. daß England seine völkerrechtswidrigen Maßnahmen mit Leb ens i n teress en entschuldigte, die für d a s b ri l is ch e Reich am Spiele stehe li und daß die nentraleu Mächte diese sonderbare Entschuldigung gelten ließen. Deutschland müsse nun solche Lebensinteressen auch für sich geltend machen und die Gewässer um das britische Reich ebenso als Kriegsschauplatz erklären, wie England das Gebiet zwischen Schottland und Norwegen als Kriegsschauplatz deklariere. Die Regierungen der Nordstaaten Europas (Dänemark) Norwegen und Schweden) beschwerten sich nun gegen diese Kriegsjchädigungen der Neutralen gegenüber allen kriegführenden Staaten in gleichmäßiger Weise, die Vereinigten Staaten von Nordamerika faßten jedoch ihre Beschwerde gegen Deutschland merklich schärfer und drohender ab als gegen England. Am 12. d. M. beantwortete nun die reichsdeutsche Regierung die amerikanische Note in wahrhaft meisterhafter Weise. Schon die Einleitung dieser deutschen Antwort bildet eine grelle Beleuchtung der politischen Situation in köstlich humorvoller Weise. Sie hebt nämlich folgendermaßen an: „Die kaiserlich deutsche Regierung Prüfte die Mitteilung der Regierung der Vereinigten Staaten in dem Geiste des gleichen Wohlwollens und dergleichen Freundschaft, von welcher ihr die Mitteilung diktiert erscheint". Die deutsche Regierung wies in ihrer Antwort besonders darauf hin, daß die völkerrechtswidrige Seekriegführung Englands bisher durch keinerlei Einspruch der Neutralen als gegen die vor Ansbruch des Krieges allgemein anerkannten Seekriegs-Rechtsbestimmnngen verstoßend deklariert wurden. „Deutschland hat bisher die geltenden völkerrechtlichen Bestimmungen auf dem Gebiete des Seekrieges gewissenhaft beobachtet", heißt es in diesem denkwürdigen Schriftstücke weiter. „Insbesondere hat es dem gleich zu Beginn des Krieges gemachten Vorschlag der amerikanischen Regierung nunmehr die Londoner Seekriegsrechtserklärung zu ratisizieren unverzüglich zugestimmt und .deren Inhalt auch ohne solche formelle Bindnng unverändert in sein Prisenrecht übernommen. Die deutsche Regierung hat sich au diese Bestimmungen gehalten, auch wo sie ihren militärischen Interessen z n w i d e r l i e f e n. So hat sie beispielsweise bis auf den henrigen Tag die Lebensmittelzufnhr von Dänemark nach England zngelasien, obwohl sie diese Znfnhr durch ihre Seeftreitkrüste sehr wohl hätte unterbinden können."

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.