Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1914
- Issue
- Heft 28 (24.7.1914)
- Date
- 1914-07-24
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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aörßcti Utidaktlon und ifidministration: Wien, II/, Nvvaragasse 27 TelevÜou: Dtebaftioii 5509/1V. Anabhängige Heitfchrift für jüöische Äniizl.idrig.K I*.— HalblUbria.K 7.— Hbminißtatiou -1938/11. X. I. üsterr. Bostsvarkafia- Sche«k»Xoino 3tr. 100.918. Interessen. Für N»ltiiSbriii»lr: li'-iiutiibviil.>1 10.— Inserate: Sie viermal gehaltene Nouvareifie-Zeiie 25 Heller. Erscheint jeden Ilreitng. ftiii Ailvlimd: Nbonnemenir- und ZnierlionS' (MuuiliiQriti.8 iwiiirr fr'ttäge find in Wien zahlbar und klagbar. Molto: „Das Siegel Glottes ist Wahrheit.!“ 8 IKliDrl aber >0 Nrc» Ur. 28. ie», 24. Inli N»14 Inhalt: Achtung auf die kommenden niederösterreichischeu Landtagswahlen. — Baronin Hirsch-Jubilänms-Ztiflung. — Bismarck und die Antisemiten. — Kulturbilder ans dem Dorado des Antisemitismus. — Verschiedene Nachrichten. Achtung auf dir kommenden niederösterrrichische» Kandtngsmahlen. Unter den vielen Triks der regierenden Christlichsozialen, die Anzahl der gegnerischen Wähler zu verringern, kam bekanntlich auch die Ungiltigkeitserklärung von Heimatsscheinen in Massen hiezn, weil sie nur eine Unterschrift hatten. Man sollte meinen, einen Formfehler, den die Behörden begangen haben, darf man nicht mit staatsbürgerlicher Entrechtung des Betroffenen strafen, doch sind ja bekanntlich die Wiener Stadtväier nicht zimperlich, wenn Parteiinteressen gefährdet erscheinen und haben bei Wahlen noch viel gröbere Schwindel ausgeführt. Die Statthalterei und das Ministerium befinden sich schon längere Zeit im Banne der christlichsozialen Partei und haben die Beschwerden ans angezogenem Grunde abgewiesen. Der Verwaltungsgerichtshof hat nun in dieser Frage endgiltig folgendermaßen entschieden: „Auf einem gütigen Heimatscheine müssen in i n d e st e n s z w e i Unterschriften vorhanden sein, dieselben müssen aber nicht immer vom Bürgermeister oder dessen Stellvertreter gegeben werden, sondern auch von Amtspersonen." Es ist wohl anznnehmen, daß es nur verschwindend wenig christlichsoziale jüdische Wähler gebe, denen bei Wahlen keine Schwierigkeiten gemacht werden. Die größte Mehrzahl der jüdischen Wähler Wiens befindet sich naturgemäß 'unter den Gegnern der christlichsozialen Partei und werden deswegen erfahrungsgemäß verhältnismäßig oft bei der Eintragung in die Wählerliste vergesse n. Wenn nun die jüdischen Wähler genügend vorsichtig sind und ihre Wählerrechte energisch wahrnehmen und verteidigen, dann müssen sie bei den kommenden Landtagswahlen in mehreren Wiener Bezirken (I., II., IX. und XX.) Erfolge erringen. Aber auch in vielen anderen Bezirken können sie bei der Entscheidung des Wahlkampfes das, Zünglein an der Wage bilden. In Wien gibt es bekanntlich nur mehr allgemeine Landtagswahlen mit ähnlicher -Wahlberechtigung wie bei den Gemeinderatswahlen im IV. Wahlkörper. Wer innerhalb der „im Reichsrate vertretenen Kronländer Oesterreichs" heimatsbeiechtigt und unbescholten ist, seit drei Jahren in Wien wohnt und das staatsbürgerliche Alter erreicht hat, ist in Wien Landtagswähler. Jeder politisch erfahrene Mann muß es nun zugeben, daß die Wähler nicht frühe genug auf ihre politischen Rechte aufmerksam gemacht werden können. — Vor allem soll jeder aufrechte Wähler seinen Heimatschein prüfen, ob derselbe die gesetzlichen zwei Unterschriften trägt. Ist dies nicht der Fall, dann muß er unverzüglich seine Heimatsgememde anffordern, den etwaigen Formfehler auszumerzen, wofür selbstverständlich keine Taxen zu bezahlen sind. Es ist auch nicht zu frühe, sich die lückenlosen Beweis? des dreijährigen Aufenthaltes in Wien zu verschaffen, was das polizeiliche Meldungsamt über Aufforderung tut. Werden einmal die Wahlen ausgeschrieben und die Wählerlisten aufgelegt. dann reicht die kurze gesetzliche Neklamationszeit (14 Tage) in den meisten Fällen nicht aus, die fehlenden Nachweise des Besitzes des Wahlrechtes erforderlichen Falles rechtzeitig vorzuweisen. — Jeder vollberechtigte Wähler tut übrigens gut, schon jetzt den ihm sympathischen antichristlichsozialen Parteien die Tatsache seiner Wahlberechtigung bekannt zu geben, damit seine Reklamation nicht versäumt wird, falls sein Name in den Wählerlisten nicht vorkommt. Namentlich die jungen neuen Wähler ans gegnerischen Kreisen werden in der Wählerliste gerne vergessen und müssen auf der Wacht sein. Es ist Tatsache, daß es in Wien, seitdem die Christlichsozialen daselbst regieren, die verhältnismäßig meisten Wahlr e k l a m a t i o n e u und die meisten mit Erfolg i n Europa gibt, trotzdem die Wiener Stadtväter wiederholt behaupten, Wien und Niederösterreich besitze „die beste Verwaltung in Europa." Jüdische Landtagswähler Wiens! Kommen Sie deshalb den kommenden Wiener Landtagswahlen mit dem größten denkbaren Mißtrauen entgegen! Der niederösterreichische Landtag hat seit der bald zwanzigjährigen Regierung der Christlichsozialen gar viele und schwere Sünden am Gewissen, die er au den Wienern begangen hat. Er hat die Preisgebung Wiens an die niederösterreichische Bauernschaft, die künstliche Verteuerung der Lebensmittel, die Verelendung der Schule und Entrechtung der Lehrerschaft und ' den Boykott der Juden bei Vergebung von Beamten und Lehrerstellen in Wien und Niederösterreich durchgeführt und seitdem die Christlichsozialen in Wien herrschen, ist kein Jude znm Wiener Bürger ernannt worden. Die politische Gegnerschaft aller vernünftigen und charaktervollen jüdischen Landtagswähler ist daher wohl fest-