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Die Wahrheit · 1914-04-24 · Heft 15 (24.4.1914) · page 3

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1914
Issue
Heft 15 (24.4.1914)
Date
1914-04-24
Page
– (sequence 3)
Language
German
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Die Wahrheit Redaktion nnd »ldministration: Wien. II/, Novaragasse 27 XcltDbou: Ufebcifiioii 5509/IV. Hbmiiiifinuiou -1938 11. Hnakhängige Heitfchrift für silbische G»»ji>iv>i,i.Iw U.— ftiilbiiibvi,). K 7,— S. k. öütrr. Vostsvarkasiaechtkt.Koino Nr. 100.918. Iilterejsen. An, Jl‘iiltii*l'ramtr: | Znlvratr:: _ | Dir viermal geivaltene Ronpareille-Zeiie 25 Heller. Erscheint jeden Ar ei tag. iSiu- Ausland: | AdonnrmeiuS- und Iiiserlion«. '4!umt,lUn,i.8 Warf Vrrräge und in Wien zahlbar und klagbar. Illotto: „Das Siegel Glottes ist Wahrheit!“ j! ti »Inötl obrr 1'* ,?rc». 1 i! Ur. 15. Wie«. 24 April HM4 Inhalt: Christlichsvziale Bolkserziehmig zur Achtung der Gesetze. — Die Naturalisation ausländischer Juden in Deutschland. — Die Juden in Rniuäilieu. — Geueralversaunniuug der Israelitischen Allianz. — Zum Artikel: Eine psalmistische Adveur-Srndie. — Das Borbeteramr. — Berschiedene Nachrichten. — Literatur. Abonnernents-Einlcldung. Die geehrten Kerren Abonnenten Werden NM umgehende Erneuerung des Abonnements für das am 1. April 1914 begonnene II. Kirartal ersucht, damit die regelmäßige Expedition des Blattes keine Unterbrechung erleide. Abonnements-Bedingungen: Kanzjährig Kr. 14.— Katbjäyrig Kr. 7.—, Miertel'jährig Kr. 3.59. K. k. Postspartassen-Konto 100.918. Probenummern gratis zur Verfügung. Ctzristtichsostate Uolkserzietznug zur Achtung der Gesetze. Um die Denlschnationalen zufrieden zu stellen und enger an ihre Gemeinschaft zu ketten, kehren die Wiener Christlichsozialen feit vielen Jahren schon eine heiße Sorge um die Erhaltung des deutschen Charakters der Stadt Wien hervor. Der Antisemitismus allein erwies sich dazu als zu schwach und darum zeigen die Christlichsozialen immer mehr auch ihre angebliche Tschechengegnerschasl, obgleich mit gewissem Widerstreben, denn es ist wohl noch unvergessen. daß Dr.Lueger seinerzeit den denkwürdigen Ausspruch tat: „Laßt mir meine Böhm in Ruh'!" Wien ist aber nicht eine deutsche Provinzialstadt, sondern bekanntlich die Reichshaupl- und Residenzstadt des völkerreichen Oesterreich und wird obendrein unter die größten Weltstädte gezählt. Es ist deshalb unvermeidlich, daß Wien als größte Industrie- und Handelsstadt des Reiches auch ans die zahlreichen nichtdentschen Nationen und ganz besonders ans die arbeitswilligen Tschechen eine große Anziehungskraft ausübt lind einen sehr bedeutenden tschechischen Zustrom verursacht. Mit den tschechischen Arbeitern und Kleingewerbetreibenden kommen aber alljährlich viele, der deutschen Sprache wollig unkundige Kinder nach Wien, welche aus diesem Grunde in öen Wiener Volks- und Bürgerschulen ohne eigene Schuld nicht mitkommen linb Bildnngsjahre verlieren müssen. Jeder Wiener Volksschullehrer kennt diese Misere und der tschechische Komensky-Verein gründete daher schon vor Jahrzehnten eine tschechische P r i v a t-Volksschnle in Wien, welche diesem Uebelstande einigermaßen abhelfen sollte. Als nun der Verein daran ging, noch zwei oder drei solcher gewiß sehr nötigen Schulen ins Leben zu rufen, erwachte im Wiener Rathause plötzlich der furror teutonicus und der Wiener- Magistrat sperrte die Komenskyschnle im III. Bezirk. Schützengasse. Der tschechische Schulvereiu rekurrierte dagegen au den hohen k. k. Verwaltnngsgerichtshos. welcher die erfolgte ungesetzliche Sperrung aufhob. Der Justamentnöt-Standpunkt der Wiener Stadtvärer war aber nicht so schnell zu erichüttern. denn kaum war der Statthalter von Niederösterreich der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshoses nachgekommen und hatte die Komenskyschnle wieder eröffnet, so verfügte das magistratische Bezirksamt wieder die Schulsperre. Der Statthalter von Niederösterreich sistierte nun wieder diese Sperre und ordnete die Eröffnnug zum zweitenmale an. Das m a g i st r atische G r e m i u m faßte hierauf den Beschluß (!), dem Aufträge des Statthalters nachzukommen, aber der deutschtümelude Bürgermeister Dr. Neumayer sistierte wieder diesen Beschluß. Der Statthalter sistierte nun wieder die Sistleruug des Bürgermeisters, aber die Wiener Gemeindeverwaltung ließ noch nicht locker und trieb diesen öffentlichen Anschauungsunterricht. wie gering sie die öffentliche Staatsgewalt einschütze, noch weiter, rekurriert wider den Statthalter an das Ministerinm und nachdem dieses den Rekurs znrückwies, an den Verwaltnngsgerichtshos. Am 15. April 1914 wurde nun die Beschwerde der Gemeinde Wien wieder znrückgewiesen. Der Vertreter der Komenskyschnle Dr. Artur Kantor wies ans die juristische Ungereimtheit dieser faktiösen Verfügungen der Wiener Gemedeverwaltung hin, welche im übertragenen Wirkungskreise Aufträge der Regierung anfhebt. Als er diese Tat als eine Tat der Roheit und Unkultur qualifizierte, wurde er vom Vorsitzenden gerügt. Die Frage ist aber wohl zulässig: „Fühlt es die Wiener Gemeindevertretung nicht, daß durch solche Gesetzesobstruierungeu trotz geltender Staatsgrundgesetze und oberbehördlicher Aufträge der Bevölkerung kein gutes Vorbild geboten wird und die Achtung der Gesetze leiden muß?" Die Wiener israelitische Kultusgemeinde kaun von dieser Gepflogenheit der Wiener Gemeindevertretung, bestehenden Gesetzen zu obstruieren und den Rechtsiustanzen ständige Arbeit zu verschaffen, auch ein Liedchen singen. Ein Jahrzehnt dauert schon der Rechtskampf um die Besetzung der Oberlehrer-

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