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Die Wahrheit · 1913-05-30 · Heft 21 (30.5.1913) · page 3

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1913
Issue
Heft 21 (30.5.1913)
Date
1913-05-30
Page
– (sequence 3)
Language
German
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Redaktion und Slduünistration: Wien, II/, Nvvaragasfe 27 Televhon: tUebafiioü 5509/iV. Sdministrarion 4938/11. Aaabhängige Iertfchrift für Mische Werngspreis-: Ganzjährig.K 14.— Halbjährig.K 7.— X.!. üsterr. Bostsvarkaffa» Echeek-könl» Nr. 100.918. Inserate: AiltereAeu. Für NulinSbemttte: <tl„»zj>ibrig.K II).- Die viermal gejvaltene Ronpareille-Zeiie 25 Heller. Erscheint jeden Areitng. Fiic Ausland: AbonnevienlS- und JnsertioiiS. betröge und in Wien zahlbar und klagbar. Motto: „Das Siegel Glottes ist. Wahrheit!“ Giniziävrig.8 Mark (5 ->!n»et oder 1(5 Are». Ar 21. teu, 30. Mai Inhalt: Aus der Woche. — Die Wiener „echten Deutschen". — Christlichioziale Verwaltungssitten. — Auf dem Wege nach Jerusalem. — Bon Carnegie und von den Reichen unter uns. — Verschiedene Nachrichten. — Armin Freifinger. — Oesterr.-ungar. Kautoren-Berein. — Zur Aktion der Prager Kantoren. Aus der Mache. Im Verlaufe der Budgetdebatte brachte Abgeordneter Hofrat Kurauda die deutschuatioualeu Ausschreitungen an der Wiener Universität zur Sprache. In treffenden, durch ihre ruhige Energie wirkungsvollen Ausführungen, beklagte der Redner die mangelnde Rechtssicherheit und die Empfindungen der tiefsten Ehrverletzung, der in letzter Zeit seine Glaubens-und Stammesgenossen ausgesetzt wurden. Die Vorgänge an der Wiener Universität müssen die Entrüstung jedes gebildeten Menschen erwecken. Er wolle heute die Aufmerksamkeit des Unterrichtsministers daraus lenken, daß dem Vernehmen nach jüdischen Studenten wegen gewisser Vorfälle außerhalb des akademischen Bodens, die sich unter mildernden Umständen, die nach seiner subjektiven Ansicht sogar hart an Strafausschließungsgründe grenzen, zugetragen haben, von Bezirksgerichten und Polizeibehörden niedrige Strafen diktiert wurden und daß diesen Studenten vom akademischen Senat in Wahrung einer kompetenten Disziplinarhoheit ein Strafkorrelat auserlegt wurde, welches mitunter der Existenz- Vernichtung gleichkommt, die Strafe der Relegierung. Deshalb ersuche er den Unterrichtsminister, die ihm zustehende Remedur zu schaffen, falls sich diese Fälle ereignet haben sollten. Viel tiefer empfinde er jedoch jene Vorfälle, welche das Gebiet der Justizverwaltung betreffen. Man möge die Judenheit als religiöse oder nationale Gemeinschaft auffassen, klar ist für jeden der beiden Alteruativfölle, daß ihnen der volle Schutz des Gesetzes gegen Aufreizung zu Haß und Verachtung zuteil werden muß. Es sind in der letzten Zeit sogar Fälle vorgekommeu. daß in Flugschriften und Versammlungen, letzteres in Gegenwart eines landessürsilichen Organes, die Behauptung aufgestellt wurde, die Juden seien der Ehre bar. Der Justizminister hat bisher noch nicht mit dem Finger gewinkt, um in dieser Sache Remedur zu schaffen. Der Justizminister müßte feierlich Protest gegen die Lässigkeit seiner Behörden erhebenwenn die Juden schutzlos jedem empörenden, erniedrigenden Angriff preisgegeben werden. * * * Daß die Haltung der Deutschnationalen nicht von der gesamten Couleurstudentenschaft gebilligt wird, beweist die von mehreren Korpsverbindungen in einem Memorandum an den Rektor abgegebene Erklärung, „daß sie den Vorfällen au der Wiener Universität vom 17. und 19. Mai d. I. als mit ihrer Auffassung der unbedingt ritterlichen Austragung v o n G e g e n s ä tz e n nicht vereinbar, vollkommen fernstehen". In einer Massenversammlung der jüdischen Hochschüler an welcher ungefähr 1200 Studenten teilnahmen, wurde folgende Resolution beschlossen: „Die am 27. Mai im Hotel Continental versammelten jüdischen Hochschüler protestieren gegen die bisher seitens des akademischen Senats geübte Praxis, zufolge welcher die beleidigenden, auf dem Boden, des Waidhofener Prinzips stehenden deutschnationalen Hochschüler nicht zur Verantwortung gezogen, die in Ehrennotwehr handelnden jüdischen Studenten aber relegiert wurden. Die Versammelten fordern den akademischen Senat ans, schleunigst die in den Memoranden der jüdischen Studentenschaft enthaltenen Forderungen zu erfüllen. Schließlich sprechen die Versammelten dem jüdischen Hochschulausschuß für seine bisherige Tätigkeit Dank und Vertrauen aus und geloben, im Kampf um ihre gerechten Forderungen zu verharren, wobei sie ausdrücklich erklären, daß sie auch vor den weitestgehenden Konsequenzen nicht zurückschrecken." * In einer Versammlung des Zentralvereines deutscher Staatsbürger jüdischeit Glaubens hielt Reichsratsabgeordneter Dr. Ludwig Haas ans Karlsruhe einen Bortrag über das Thema: „Der deutsche Jude in der Armee", in welchem er folgendes ausführte: „Die Verfassung aller deutschen Bundesstaaten hat den Grundsatz der Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz proklamiert und festgestellt, daß das Religionsbekenntnis bei der Erlangung offizieller Aemter kein Hindernis sein darf. Das sind alles gnie und schöne Grnndsätze, schlimm ist nur die Tatsache, daß sie nicht voll in die Praxis überfiihrt wurden. Seit mehr als 30 Jahren werde kein Jude Offizier oder Reserveoffizier im preußischen Kontingent. Um das zu erreichen, hat man verschiedene Methoden angewendet. In manchen Regimentern hat man jüdische Einjährige von vornherein nicht znm Offiziersnnterricht zugelassen. Das war wenigstens eine ehrliche, offene Methode. Es war das freie Bekenntnis, das man die Verfassung nicht respektieren wolle. Tausenden jüdischer Einjähriger aber ist durch allerlei Schikanen und Einwendungen ihr Recht verweigert worden. Es wird im Ernst nicht behauptet werden können, daß. unter ihnen allen kein einziger war, der sich nicht zum Offizier qualifiziert hätte. Die deutschen Inden haben Stolz genug, sich von dort ferne zu halten, wo man sie aus irgendwelchen Gründen, und wären es die nichtigsten, nicht will. Ich weiß, - es gibt auch Ausnahmen; aber für diese Ausnahmen lehnen wir die Verantwortung ab. Unser Protest richtet sich nicht dagegen, daß in den seltenen Fällen, in denen man einen

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