Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1913
- Issue
- Heft 12 (21.3.1913)
- Date
- 1913-03-21
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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9ir. 12 Die Wahrheit Lette 7 - Licht und Sabbathsrende. überflutet die heilige Stadt. Alles, alles kann zum Ruhme des allen Volkes ans den 'Trümmern neu geschaffen werden. Es ist gut, daß sie. nicht werschwünden sind. . . 31m festen Willen fehlt es nicht; er ist da, wenn er auch -schlummert. 3ln der sittlichen Kraft fehlt es nicht: sie ist vorhanden, wenn auch von Schutt bedeckt. 3lm physischen Können Mangelts nicht, seitdem Inden in allen Weltteilen, mächtig schaffend, den Wohlstand so zahlreicher Länder gefördert und -sich selbst ein Plätzchen an der Sonne errungen. 3ln der Disposition zu gemeinsamer 3lrbeit fehlt es auch nicht, seitdem der ionzentrische 3lngriff der Neider und Hasser an vielen Orten die Selbstbesinnung erweckt hat. Woran fehlt es also? Vielleicht ,au der notwendigen Znrückdrängung des Ehrgeizes einzelner Vereine, der nationalen Sollderrichtnngen verschiedener wohltätiger Körperschaften in Europa und des Mißtrauens religiöser 'Parteien gegeneinander. Die einheitlich auf das gemeinsame Ziel gerichtete Initiative aller Freunde Jerusalems müßte in der Stadt selbst der Zersplitterung ein Ende machen, eine von modernem ^Geiste erfüllte, geeinigte, für das Ansehen der Stadt, für ihre eigene Würde und die zweckmäßige Verwaltung aller Institutionen verantwortliche jüdische Gemeinde schaffen, auf welche sämtliche Gemeinden in der Zerstreuung mit Stolz zu schauen in der Lage wären. Zur Geschichte der „Familie". (Fortsetzung.) Die Inden wurden für den schlechten 3lusgang des 'Erbfolgekrieges verantwortlich gemacht und in der über den 'Verlust Schlesiens erbitterten Kaiserin der 3lrgwohn geweckt, als hätten sie das Vaterland an den Feind verraten. Es bedarf .wohl nicht erst gesagt zu werden, daß diese unglückselige Verleumdung jede tatsächliche Begründung entbehrt und nur niedrigem Hasse und schroffer Unduldsamkeit ihr Entstehen verdankt. Als hätten die Inden an den allgemeinen Drangsalen, welche dieser unheilvolle Krieg in seinem Gefolge hatte, am Durchzug der -kaiserlichen sowohl als am Einfall der preußischen Truppen, an .'der Plünderung durch das eigene, wie an den Brandschatzungen durch das fremde Heer, an Erpressungen und Einquartierungen, nn Geschäftsstocknngen und Geldverlusten, nicht genug zu leiden gehabt, mußten sie noch, behaftet mit einem moralischen Makel, geächtet als Verräter des Vaterlandes, aus dem Kriege hervorgehen. In so vielen Variationen aber dieser Verdacht auftrat, Her sich durch alle Phasen des Krieges, von seinem Anfänge bis zu seinem Ende zog, wird feine bestimmte Tatsache angeführt, -auf die er sich stützt und keine Person genannt, die des Verrates überführt wurde. Gleich nachdem König Friedrich mit seinem Heere in Mähren einrückte (2. Februar 1742), wurden -die im Ghetto abgeschlossen lebenden, dem politischen Welt- .getriebe.abgewendeteu Inden beschuldigt, mit ihm, ihrem angeblichen Beschützer, staatsfeindliche Beziehungen unterhalten zu haben. Begründet wurde dieser Verdacht damit, daß sie die ihnen auferlegte Kontribution ohne Widerrede entrichteten. Dieses leere Geschwätz von ihrem, verräterischen Einvernehmen mit dem König, welches dem Kommandanten Seher in Brünn hinterbrachl wurde, nahm dieser znm Vorwände, den Inden =50.000 Gulden als Strafgeld für ihre Untreue zn diktieren. „Nachdem besagte Jndenschaft in diesem Markgrafthnm Mähren nicht nur allein sehr viele Gottlosigkeiten und Untren wider das Vaterland und Jhro königliche Majestät unsere allergnädigst-rechtmüßige Königin und Frau begangen, sondern auch denen Feinden, allenthalben großen Vorschub und Geldvorschuß gethan: so wird derselben Ernstgemessen bedeutet, daß sie auch .znm Dienst allerhöchstgedacht Jhro königlicher Majestät ä dato bis auf den 20. lauffenden Monats Martii 50 Tausend Gulden Rheinisch bar zusammen legen und anhero liefern sollen; widrigenfalls alle Inden aller Orten, wo sie in Mähren anzntreffen, geplündert und niedergemacht werden würden." Doch infolge der Verwendung des Landrabbiners Eskeles und des Barons Moses de Aquilar, welche auf Grund dreier Atteste der städtischen Behörden und der Ortsgeistlichkeit nachwiesen, daß die Juden bloß, nm Repressalien zu entgehen, gleich den an der Kontribution beteiligten Christen zwangsweise dem preußischen Heere die geforderten Lebensmittel lieferten, daß es unwahr fei, daß die Inden in Göding, wo die Preußen arg zngerichtet wurden, zwei Husaren getötet hätten und daß die Bekenner der mosaischen Religion in ihrer Liebe und Treue zur Kaiserin und in der Anhänglichkeit an das Vaterland Andersgläubigen nicht nachstünden", hob die Kaiserin das scharfe Patent ans und erließ folgendes Schutzdekret für alle Gemeinden Mährens. „Bon der zu Hnngarn und Böhmen k. k. Majestät der gesammteu in Hnngarn und Mähren besindliche Miliz anznfügen: 3lllerhöchste Majestät sei von der im Erbkönigreich Hnngarn und der Markgrafschaft Mähren wohnhaflige Jndenschaft in aller Unterthänigkeit fürgestellt worden, daß die in beiden Landen befindliche königliche Jeueralen oder andere Offiziere durch öffentliche Patenten und Mandate publiziert worden, daß unter dem Borwand, daß wider der 3lllerhöchsteu Dienst begangen haben sollenden Meineids, die in Mähren sich aufhaltende Jndenschaft innerhalb wenig Tagen 50.000 Gulden Rheinisch nach Brünn bar erlegen; die in Ungarn aber ohne dero königliche Jeneral passeports weder auf der Straßen noch außerhalb ihrer Häuser sich betreten lassen sollen. Und in dessen Entstehung die ein wie andere insgesammt geplündert und niedergemacht werden sollen. Dies Alles ist ohne Ihre Majestät Vorwissen geschehen und pnbliciert worden, von derlei Plündernng und Maskremalung sehr mißfällig vernommen habe, so wird auf Allerhöchste Verordnung dies insgesammt für null und nichtig hiemit erklärt, und allergemäßen aubefohlen, derlei Zwangsmittel gegen gesummte Judenschaft sich unter scharfer Verantwortung zn enthalten, um nicht die Unschuldigen mit den Schuldigen wider aller Recht und Billigkeit zu vermischen. 3lctnm Wien 21. März 1742. Per R e g i n m M a j e st a t u m Exkanzlei." 3lus diesem Dekret spricht die wegen des eigenmächtigen Vorgehens des Feldherrn verletzte Majestät der Kaiserin, deren Machtwort übrigens wirkungslos verhallte. Der Feldherr Seher behielt Recht. Viele Gemeinden wurden vom beutegierigen Pöbel und von Husaren geplündert. Schließlich mußten die Juden das von ihnen geforderte Geld unter anderen Namen vorlegen. Dies half mehr als alle Fürsprache. Nun erst kamen an die Behörden Weisungen zugunsten der Inden, an denen das drohende Gewitter vorüberging und die nun auf kurze Zeit wenigstens frei anfatmen konnten. Im Jahre 1743 tauchte wieder die Verdächtigung des Landesverrates auf dem Schauplätze der Kriegsereigniffe, in Böhmen, von neuem mit verstärkter Kraft ans. Die Inden Böhmens, deren Ahnen schon vor undenkbarer Zeit von früheren Regenten zwei Fahnen als' Auszeichnung für ihre Treue erhielten und deren patriotische Verdienste im Schwedenkriege belohnende Anerkennung fanden, wurden zn Verrätern gestempelt. Hören wir den Bericht eines ziemlich unparteiischen Zeitgenossen: „Obwohl die Juden Prags bei der vorigen und letzten Belagerung gute Dienste leisteten, wurden sie vom wütenden Pöbel übel mitgefahren, nachdem die preußischen Truppen am 27. November 1744 Prag verließen, haben die von deren Verfolgung zurückkehrenden Ungarn drei Tage die Judengasse geplündert. Bei der Untersuchung der Umstände, die sich bei der preußischen Eroberung zngelragen, beschuldigte man sie, als ob sie dem Feinde Ihrer k. Majestät allen Vorschub getan und sich dadurch des Lasters der beleidigten Majestät schuldig gemacht hätten. Es muß was daran gewesen sein, welche Ursache gegeben mit Schürfe zn verfahren, daß die Kaiserin den Juden auf kurze Zeit die Emigration auferlegt hat. Kein Weinen und Jammern half; es hat dabei sein Bewenden gehabt. Bei strenger Kälte mußten sie am 26. Februar und 31. März 1743 aus Prag ziehen und im ganzen Königreich zerstreut lagern. (Schluß folgt.)