Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1913
- Issue
- Heft 12 (21.3.1913)
- Date
- 1913-03-21
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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Äevaktion imb Sldministration: Wien, Jti/, Nvvaragasis 27 LrlevhoN: Redaktion.6609/IV. Asabhäirgige Herkfchrift für Mische Bezugspreis: Äanziätnig.K 14.— Halbitihria.K 7.— Administration 4S28/N, f. .öfters. Vostsvarkasta- Schect-Konlo Nr. 100.918. IiriereAe«. Für JVnlhi-Jbeumte: iM.nniiibriii.K lo.— Inserate: . idie viermal gesvaltene Nönvärrilie-Zeile 25 Heller. Erscheint jeden Areitag. Für Ausland: AbönnrmrnlS- und Jnsertions- (tiiniztöhrig.8 Mark betröge sind in Wien zahlbar und klagbar. Motto: „Das Siegel Oottes ist Walu-lieit!“ 6 Rnvel ober Irt ffrt». iit. 12 Wien, 21. pfiff Inhalt. Aus der Woche. — Die Juden in den Befreiungskriegeu. — Auf dem Wege nach Jerusalem. — Zur Geschichte der „Familie". — Verschiedene Nachrichten. — Ausruf. — Feuilleton: Marga. Are geehrten Kerren AöonnenLen werden ersucht, den tausenden und event. restlichen Aöonne- Utentsöetrag umgehend einsenden zu wollen. Ans der Woche. Der Verwaltungsgerichtshof hat betreffs der Versicherungs- Pflicht der israelitischen Knltusgemeinden gegenüber ihren Angestellten eine prinzipiell höchst wichtige Entscheidung getroffen, die wohl die Gemeinden künftig von dem Versicherungszwang entlasten dürfte, ihnen aber umsomehr die Pflicht auferlegen sollte, auf eine andere Weise für die Zukunft ihrer Beamten Sorge zu tragen. Am 14. d. fnut) nämlich vor dem Verwaltnngsgerichtshof unter dem Vorsitz des Senatspräsidenten Dr. Freiherr» von Schenk die Verhandlung über eine Beschwerde der israelitischen Kultusgemeinde in Karlsbad gegen das Ministerium des Innern wegen der von diesem Ministerium ausgesprochenen Pensiousversicherungspflicht des Rabbiners, des Oberkantors, des Kantors und des Religionslehrers statt. Diese vier Personen hatten sich der Beschwerde der Knltnsgemeinde angeschlossen. Das Ministerium hatte die Pensionsversicherungspflicht mit der geistigen Tätigkeit und dem Beamtencharakler dieser Funktionäre motiviert, während die Knltnsgemeinde den Stanpunkt vertrat, daß diese ^Funktionäre als in öffentlichen Diensten stehende Angestellte zu betrachten und daher von den Bestimmungen des Pensionsversicheruugsgesetzes ausgenommen seien. Der Beschwerdevertreter Dr. Fleischmann aus Karlsbad führte.aus, die israelitische Religionsgenossenschaft sei vom Staat anerkannt, sie habe daher Anspruch auf die im Staatsgrundgefetz anerkannte Autonomie, wonach jede staatlich anerkannte Religionsgesellschaft ihre inneren Angelegenheiten selbst zu besorgen habe. Der Regierungsvertreter Hofsekretär Dr. Rv. Thaa gab keine meritorische Erklärung, sondern betonte, daß sich das Ministerium nach der Entscheidung des Berwaltuugsgerichtshofes richten werde. Der Verwaltungsgerichtshof gab nach längerer Beratung der Beschwerde der Knltnsgemeinde hinsichtlich des Rabbiners und des Religiöuslehrers Folge und hob diesbezüglich die angefochtene Entscheidung als ungesetzlich aufda diese beiden Funktionäre als Angestellte des öffentlichen Dienstes zu betrachten seien. Bezüglich des Oberkantors und des Kantors wurde die angefochtene Entscheidung ' wegen mangelhaften Verfahrens aufgehobenda über die Art ihrer Funktion keine Erhebungen vörliegen.; Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes schützt wohl die Autonomie der Knltusgemeinden, sie darf aber keineswegs dahin aufgefaßt werden, daß die Gemeinden jeder Pensiousfürforge für ihre Beamten enthoben sind. Das Osterfest steht vor der Tür und um diese Zeit regen sich immer geschäftige Hände, um das Märchen vom Ritualmord neuerdings aufzuwärmen. So geschah es auch kürzlich, daß das durch die Wendung im Prozesse Beilis in Rußland begrabene Gespenst in Böhmen, dem klassischen Lande des Ritualmord-, wahnes, wieder anfwachte. Am 7. d. verschwand nämlich aus Kolin die bei einem Kaufmann bedienstet gewesene Magd Marie Pawlik. An das Verschwinden des Mädchens knüpften sich verschiedene Gerüchte. Nach der einen Version soll die Pawlik einen Selbstmord verübt und sich in bte Elbe gestürzt haben. Es heißt, daß von der Gendarmerie bereits ein Zeuge festgeftellt wurde, der gesehen haben will, wie das Mädchen von der Brücke in die Elbe sprang. Nach einer anderen Version soll das Mädchen aus Angst davor, daß ihr Bräutigam über ihren Lebenswandel Ungünstiges erfahren könnte, von ihrem Dienstort verschwunden fein. Zn welch abenteuerlichen Gerüchten das Verschwinden der Pawlik Anlaß bot, zeigt schon der Umstand, daß das Nitualmordmärchen mit dieser Angelegenheit in Verbindung gebracht wird. * Die Nummer 56 des in Krakau erscheinenden „Jlustrywany Kuryer Codzienny" (Jllustr. Täglicher Kurier) enthält eine kurze, aber inhaltsschwere Notiz, die in wörtlicher deutscher Uebersetzung wie folgt lautet: „Antisemitische Agitation in Galizien. Wien (Eig. Tel.) Von Abgeordnetenkreifen erfahre ich, daß die Altpolnische Partei in nächster Zukunft eine starke antisemitische Agitation in Galizien beginnen wird. Diese Agitation wird zum Ziele haben die Erweckung einer gleichen anlijüdischen Bewegung in Galizien, wie eine solche gegenwärtig im . Königreiche besteht." Unter „Königreich" ist das alte Polenreich mit Warschau, also das heutige Russisch-Polen gemeint. Einen Vorgeschmack von dieser antijüdifchen Bewegung haben wir in unserem Bezirke schon heilte: die Landbevölkerung wird von geistlichen und anderen Agitatoren bereits aufgefordert, die landwirtschaftlichen Produkte nicht mehr an Juden abzugeben; der hiesige, ziemlich bedeutende Export, hauptsächlich in Eiern, liegt ausschießlich in jüdischen Händern Auch sonst treibt hier der Antisemitismus seine Blüten; unsere Stadt hat ja bereits eine traurige Berühmtheit dadurch erlangt, daß sie, abgesehen von russischen Städten,