Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1912
- Issue
- Heft 45 (22.11.1912)
- Date
- 1912-11-22
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 90% known words query
- IRI
…/3062972-3063623-3063668--08171-3075317- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
Redaktion und Sldininistration: Wien, 11,, Avvaragasse 27 Telrvhon: Redaktion 5509/1V. Avabhängige Heitfchrift für jüötfche ikH'luiUHivei**: WiiiijliiDUrt.Ul*.— Holvjiid'i,,.K. 7.— Hbniimftratioii 493811. R. k. öfterr. Nostsvarkassa- Slvect-Romo Nr. 100.918. Interessen. Für ztnltnsi'roiute: <&VuiHiiit>ritt.K 10 — Inserate: Die viermal gesvalten- Ronpareille-Zeiie 25 Heller. Erschein 1 jeden Kr eilag. Für Ausland: RdonneinenlSnnd FnsertionS- «Aanzlüvria.8 Mark beirägr sind in Wien zahlbar und klagbar. Ratio: „Das Siegel Gottes ist Wahrheit!“ fi Rubel oder 1« «ftt*. Ur. 45. Wien. 22. Uovemder HHS. Inhalt: An die geehrten Wähler der israel. Kultusgemeinde. — Aus der Woche. — Die Wiener Kultuswahlen. — Ans der Wiener Kultusgemeinde. — Auf dem Wege nach Jerusalem. — Ein moderner Capistrano in Mähren. — Verschiedene Nachrichten. — Feuilleton: „Analphabeten." An die geehrten Wähler der israel. Kultusgemeinde! Am 2 4. November d. I. sinder die statutenmäßige Wahl ans der allgemeinen Wählerklasse für den Vorstand der Wiener israel. Kultusgemeinde statt, bei welcher neun Mandate zur Besetzung gelangen und wir rufen alle Wähler, ohne Unterschied der Pa rteist elluug auf, ihre Stimmen für die folgenden Kandidaten abzugeben: o.) Für die sechsjährige Mandatsdauer: (weiße Stimmzettel) Emanuel Hoffmanu, Hausbesitzer, XVIII., Karl Ludwigstraße 27. Dr. Gustav K o h n, Hof- und Gerichtsadvokat, IX., Hahngasse 25. Dr. Josef Pollack, k. k. Universitütsprofessor, I., Anuagasse 1. Adolf S chra m e k, k.k. Hoflieferant. Kohlenhändler, II., Novara- . gasse 21. Leopold S i m o ir, k. k. Kommerzialrat, Metallwarenfabrikant, I., Freisingergasse 1. Dr. Maximilian Steiner, Privatier, IX., Günthergasse 2. Dr. Alfred Stern, em. Hof-und Gerichtsadvokat, II., Untere Donaustraße 27. Jngenienr Robert Stricker, Oberkommissür der k.k. Staatsbahnen, III., Bechardgasse 24. b) Für die zweijährige Mandatsdauer: (blauer Stimmzettel) Dr. Jakob Ehrlich, Hof- und Gerichtsadvokat, I., Neuthorgasse 13. Für das Zentralwahlkomitee: Dr. Jakob O r n st e i n Hof- und Gecichtsadvokat Josef S ch a a l m a n n Bergwerksproduktenhändler Dr. Josef W i n t e r n i tz Hos- und Gerichtsadvokat Gottlieb Bettelheim Fabriksbesitzer Für das zionistische Wahlkouiitee: Dr. I. H. Körner Isidor Gewitsch Zahnarzt Kaufmann Ingenieur Emil Fried Oberkommissär der k. k. Siaatsbahnen. Ans dev Woche. Ueber eine Entscheidung der böhmischen Statthalterei, die für die Kultusgemeinden von prinzipieller Bedeutung, wird der „Welt" ans Komotau folgendes berichtet: Der Vorstand der israel. Kultusgemeinde in Komotau hat bei Aufstellung des Budgets der Gemeinde unter anderen Subventionen auch dem jüdischen Nationalfonds 60 Kronen zngewiesen. Nun fanden sich aber im Kultusvorstand Herren, welche gegen diese Spende protestierten und, da sie überstimmt wurden, brachten sie eine Beschwerde bei der politischen Anfsichtsbehörde, der Bezirkshauptmannschaft Komolan, ein, in der sie geltend machten, daß die Kultusgemeinde nach dem Gesetze nur für die „religiösen Bedürfnisse" der Gemeindeangehörigen zu sorgen habe, die Zuwendung an den Nationalfouds aber eine „politische Demonstration" sei. Die Bezirkshauptmannschaft hat der Beschwerde staltgegebzn und den Beschluß der Kultusgemeinde als ungesetzlich aufgehoben. Gegen diese Entscheidung nun beschloß der Knltnsvorstand Komotau, den Rekurs an die böhmische Statthalterei zu überreichen und betraute damit das Vorstandsmitglied Herrn Dr. Hermann Hirsch. In dem Rekurse wurde ausgeführt, daß die Entscheidung der Bezirkshauptmannschaft ein ungesetzlicher Eingriff in die Autonomie der Knltusgemeinden sei; da die Kultusgemeinde auch für andere, nicht direkt religiöse Zwecke, wie für Krankenhäuser, Waisenhäuser. Wohlfahrtsvereine. Mittel bewillige, müsse ihr auch das Recht znstehen, den jüdischen Nationalfonds, dessen Zwecke in dem Rekurse dargelegt wurden, zu subventionieren. Dieser Tage laugte nun die — inappellable — Entscheidung der k. k. Statthalterei in Prag herab, wodurch dem Rekurse vollinhaltlich stattgegeben, die Entscheidung der Bezirkshauptmannschaft aufgehoben und der angefochtene Beschluß des Kultusvorstandes bestätigt wird. * * * Wie allgemein bekannt, hat das Krakauer Kloster der Felizianeriunen den für die galizischen Inden traurigen Ruf, daß dort selbst jüdische, unmündige Kinder, gegen den Willen der Eltern, ja, oft ohne Wissen derselben, der katholischen Kirche zugeführt werden. Alle möglichen Interventionen gegen diese Zwangstanfen blieben erfolglos und selbst wenn es gelang, ein gerichtliches Urteil zur Herausgabe der im Kloster, gefangen gehaltenen Kinder zu erwirken, ließ die Klosterleitung ein solches Urteil völlig unbeachtet, ohne jemals hiefür verantwortlich gemacht zu werden. In jüngster Zeit ereignete sich nun wieder ein