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Die Wahrheit · 1912-10-25 · Heft 41 (25.10.1912) · page 7

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1912
Issue
Heft 41 (25.10.1912)
Date
1912-10-25
Page
– (sequence 7)
Language
German
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Nr. 41. Die Wahrheit Sette 7. . § 2. Die Bemessung der Kultussteuer findet unter Mitwirkung von Vertrauensmännern statt. Die Anzahl der Vertrauensmänner beträgt 284, von denen 142 von den wahlberechtigten Mitgliedern der Knltnsgemeinde für zwei Jahre gewählt und 142 von dem Kultnsvorstande berufen werden. Die Fnnktivnsdaner der Berufenen erlischt gleichzeitig mit der der gewählten Vertrauensmänner. § 3. Die Wahl der 142 Vertrauensmänner erfolgt gleichzeitig mit der der Vorstandsmitglieder. Die Gesamtheit der Wahlberechtigten (§ 5 der Wahlordnung) wählt 100, die Gruppe der Höhervestenerten (§ 5 Des Statutes) 42 Vertrauensmänner. Bon den 100 Vertrauensmännern entsenden: Die Wahlberechtigten des I. Stadtbezirkes 18 Vertrauensmänner H. und XX. .. 18 XI. X. VH. IX. XV. XVI. und XVII. XVIII. „ XIX. XXI. in. .. iv., v. „ vi. „ VIII. „ XU. bis 9 7 10 12 7 7 7 5 Die Gruppe der Höherbestenerten wählt ohne Rücksicht auf die Bezirke. Zn Vertrauensmännern können nur Wahlberechtigte (§ 1 der Wahlordnung) gewählt werden. § 4. Die Berufung der 142 Vertrauensmänner erfolgt -nach der Konstituierung des jeweiligen Knltusvorstandes, und .zwar in der Weise, daß 100 ans den einzelnen Wahlbezirken in der oben angegebenen Anzahl (§ 3) und 42 ans der Gruppe der Höherbestenerten ohne Rücksicht auf deren Domizil berufen werden. Ferner werden einige Aeuderungen, die sich auf die Einverleibung von Floridsdorf beziehen/ genehmigt. Ein ungenannt sein wollendes Ehepaar hat zu den bereits bei der Knltnsgemeinde erliegenden X 90.000 in Effekten und X 150.000 in Versichernngspolizzen einen weiteren Betrag von X 30.000 in Effekten für die Errichtung eines Pavillons im Kaiser Jnbilänms-Knabenwaisenhanse gespendet. Diese hochherzige Zuwendung wird mit dem Ausdrucke des wärmsten Dankes zur Kenntnis genommen. - Der Erlaß des k. k. Finanzministeriums, laut welchem der Kultusgemeinde hinsichtlich der vom Vorstande ansgestellten Empfangsbestätigungen über statutenmäßig auferlegte Taxen und Gebühren im Leichen- und Friedhofswesen bis zum statutenmäßigen Höchstansmaße dieser Leistungen die persönliche Gebührenbefreiung zuerkannt wird, wird zur Kenntnis genommen. Dem Leiter der Sekretariatsabteilung für Rechtsangelegenheiten. Herrn Dr. Leopold Stern, wird für seine in dieser Angelegenheit an den Tag gelegte Initiative die Anerkennung des Vorstandes ausgesprochen. Ueber Antrag des Vertreterkollegiums wird das vom k. k. n.-ö. Landesschulrate bestätigte Uebereinkommen zwischen der Gemeinde Wien und dem Vorstande der israelitischen Knltusgemeinde betreffend die Pauschalierung der Beitrüge der Gemeinde Wien zu den Kosten des israelitischen Religionsunterrichtes au den öffentl. Volks- und Bürgerschulen Wiens vom Schuljahre 1908/09 angefangen bis einschließlich des Schuljahres 1912/13 t)oui Plenum des Knltusvorstandes genehmigt. Während bisher die Refnudierung seitens der Gemeinde Wien nur nach der Mindestzahl der nach dem Gesetze zu erteilenden Religionsstunden bemessen wurde, wodurch sich eine Reihe von im Justanzenznge anhängigen Streitfällen ergeben hat, wird nunmehr eine unter Intervention des k. k. Bezirksschulrates Wien zwischen der Gemeinde Wien und der israelitischen Knltnsgemeinde vereinbarte jährliche Pauschalsumme an die letztere abgestattet, welche bezüglich ihrer Höhe den von der Knltnsgemeinde gestellten Forderungen annähernd entspricht. Dem Leiter der Sekretariatsabteilung für Kultuslinb Schnlangelegenheiten. Herrn Guido Fuchsgelb, wird für seine in dieser Angelegenheit entwickelte Tätigkeit die Anerkennung ausgesprochen. Das Plenum nimmt des Ferneren zur Kenntnis, daß in der Sitzung des n.-ö. Landesschulrates vom 8. Oktober 1912 auf Grund von Petition des Knltusvorstandes und der Religionslehrerschaft eine Novelle zum Gesetze vom 24. Dezember 1904 beschlossen wurde, deren Grundgedanke nach den Ausführungen des Landtagsreferenten ist, daß die Minorität betreffs des Empfanges des Religionsunterrichtes nicht schlechter behandelt werden soll, als die Majorität. Das Gesetz in seiner alten Fassung hat die Zahl der in Religionsstationen zu vereinigenden Schulkinder mit 79 bestimmt, während nach der nun vom Landtage beschlossenen Novelle die Mindestzahl mit 50 und die Höchstzahk mit 79 vorgesehen erscheint. Baulinienbestimmung für den neuen Friedhof. Der Magistrat der Stadt Wien übermittelt mit Note v o m 21. September 1912 den Beschluß des Gemeinderates vom 9. Juli 1912 betreffend die Banlinienbestimmung für den neuen Friedhof an der Simmeringer Hauptstraße im XI. Bezirke. Die aus diesem Anlässe erforderlichen Grnndtrausaktionen werden genehmigt. Neuwahlen, b ezw. Ersatzwah le» für den Kultn sv o r st a n d. Der Präsident berichtet, daß im Jahre 1912 statutengemäß Neuwahlen, bezw. Ersatzwahlen für folgende Herren vorznnehmen sind. I. Von der Gesamtheit der Wähler a.) für eine sechsjährige Mandatsdauer an Stelle der Dr. Anselm Holpern Emanuel H offmann Dr. Gustav Kohu Dr. Josef Pollak Adolf Schramek Leopold Simon Dr. Maximilian Steiner Dr. Alfred Stern deren Mandate mit Ende dieses Jahres ablanfen; b) für eine zweijährige Mandatsdauer an Stelle des verstorbenen Herrn Max Frank. H. Von der Kurie der Höherbesteuerten a) für eine sechsjährige Mandatsdauer an Stelle der infolge Mandatsablanf ansscheidenden Herren: M. B. Eisler Dr. Leopold Kohn Dr. Artnr Kuranda Max Zirner; b) für eine vierjährige Mandatsdauer an Stelle des verstorbenen Herrn David Ritter v. Gutmann. Als Wahltage sind f e st g e s e tz t: Für die Wahl durch die Gesamtheit der Wahlberechtigten: Sonntag. 24. November 1912, für eine eventuelle engere Wahl Sonntag. 1. Dezember 1912. Für die Wahl durch die Höherbesteuerten: Mittwoch, 4. Dezember 1912, für eine eventuelle engere Wahl Freitag, 6. Dezember 1912. Der Bericht des Präsidenten wird zu Kenntnis genommen. Als Kurator für das Kuratorium zur Errichtng und Erhaltung des Josefine von Königswarlersichen Kiuderspitales in Wien wird an Stelle des verstorbenen Herrn Max Frank, Vize-Präsident Dr. Benj. Rappaport und für das Kuratorium für die Karl und Rosalia Goldschmidt-Stiflung, Vorsteher Herr Dr. Arthur Kuranda bestellt. Ueber Antrag des Vertreter-Kollegiums wird die Anbringnng einer Gedenktafel für den Erbauer des Zeremoniengebäudes auf dem Zentralfriedhofe Herrn k. k. Banrates Wilhelm Stiaßny s. A. einhellig beschlossen. Nach Erledigung einer Reihe von Subventionsansuchen und Personalien wird die Sitzung um halb ein Uhr geschlossen. Moriz Rappaportsche Preisansschreibungs- S t i f t n n g. Der Vorsitzende teilt folgendes mit: In einer Wiener jüdischen Zeitung wurden in den letzten Monaten verschiedene

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