Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1912
- Issue
- Heft 37 (20.9.1912)
- Date
- 1912-09-20
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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erhielt den Titel Professor.' —' Zn-' Warschau < j starb --der akademische Maler Jakob Katzen eilen bogen, 43 dahre alt. — InPetrikaü^ stiiden A ü s -f ch r e i t il ü-g.e ü gegen-die Juden statt. — 28. In Wien starb der Schriftsteller, Redakteur der „Neuen Freien : Presse" Dr. Wilhelm G o l-d b a u m> 39 Jahre alt. — Herrenhausmilglied, Mitglied der größten Akademie der Wissenschaften, Professor der Philosophie an -der Wiener Universität, Ehrendoktot vieler Universitäten, Dr. Theodor Gomperz, Ä Jahre alt, gestorben. '— 29. Der Präsident der Wiener Killlüsgemeinde Dr. Alfred S l e r n feiert inseltener Frische seinen 81. Geburtstag. — In Wien starb der k. u. k. Generalstabsarzt Dr. Josef Epstei n im 72. Lebensjahre. — Doktor Arnold Hildesheimer in Wien, der bekannte Automobilist, erhielt vom Kaiser das K o m t u r k r e u z des Franz Josef- Ordens. Sekretär der Wiener Rettungsgcsellschaft Moritz W o r tm a n n erhielt vom Kaiser das goldene Verdienstkreuz mit der Krone. Vom 1. September 1911 bis 1. September 1912 stelen in Wie n 610 Personen vom Indent u m ab, was gegenüber den Vorjahren, einen kleinen Rückgang bedeutet. A. H. L. Znm Friedensschlnsse in Czernomilx. Nach den letzten Berichten haben die jndenfeindlichen arischen „Dentschgesinnten" in der Czernowitzer Bürgerschaft nach einem längeren Kampfe gegen die Konsequenzen des § 48 des Reichsvolksschulgesetzes, nach welchen in allen Volksschulen von Czernowitz mit deutscher Unterrichtssprache jüdische Schulleiter bestellt werden sollten, weil alle diese Schulen eine jüdische Schülermajorität besitzen, mit der jüdischen Bürgerschaft Frieden geschlossen. Im allgemeinen wird ein Friedensschluß mit Recht als die wünschenswerteste Lösung eines Konfliktes betrachtet, selbst dann, wenn er Opfer kostet. Diesen Friedensschluß muß aber jeder Kenner der österreichischen Schulverhältnisse, sofern er Jude und — gesetzestreu ist, aufrichtig beklagen. Der Friedensschluß lautet nämlich dahin, daß die jüdische Bürgerschaft freiwillig zustimmte, daß von den fünf deutschen Volksschulen mit jüdischer Schülermajorität nur in drei Schulen jüdische und in zwei Schulen christlich-arische Schulleiter bestellt werden. Merkwürdigerweise betrachten die jüdisch-nationalen Bürger von Czernowitz diesen ungesetzlichen Friedensschluß als einen Parteigewinn. Ehe dieser Friedensschluß zustande kam, versuchten die Czernowitzer deutschen Antisemiten nach dem Muster Wiener Praktiken auf dem Wege von Umänderungen der Schulsprengel zu ihrem Ziele zu gelangen, ja der Czernowitzer Stadtschulrat hatte sogar gegen den Wortlaut der gellenden Schulgesetze versucht, die Schüler nach ihrer Konfession zu scheiden und in verschiedene Schulen zu weisen. Nachdem . die jüdische Bürgerschaft von Czernowitz viele Monate hindurch den Schulkampf richtig und korrekt auf gesetzlicher Grundlage geführt hatte, verfällt sie nun plötzlich in den groben Fehler, mit den Judenfeinden' um die Wette, bestehende und geltende Gesetze zu mißachten. Die Juden Oesterreichs haben aber keine Ursache, bei der Entthronung und Mißachtung der Gesetze und ganz besonders der Reichsgesetze mitzuhelfen. Als Minorität im Staate sollten sie vielmehr dieselben mit aller Energie Hochhalten, selbst dann, wenn sie dadurch in einzelnen Orts- oder Landesvertretungen kleine Einbußen erleiden. Es herrscht leider ohnehin genug Gesetzesanarchie in Oesterreich. Die Kompetenzfrage zwischen Reichs- und Landesgesetzen ist nicht gelöst — es gibt leider genug Landesgesetze, die dem Worte und Sinne einschlägiger Reichsgesetze direkt widersprechen. Ein Erkenntnis des hohen Verwaltuugsgerichtshofes hat dieses Chaos dadurch sanktioniert, das einfach dem jüngeren sanktionierten Gesetze Geltung beipflichtete, sich aber keinesfalls auf Anerkennung der Priorität von Reichsgesetzen einließ, selbst dann nicht, wenn dieselben von später geschaffenen Landesgesetzen durchbohrt werden. Es bestehen deshalb tatsächlich .in'-Oesterreich? fe i.n a n der w i de-r -sp r eche n d e G e'se tz e, und nicht nur die-Richter niederer? Gerichts-, und/Verwaltungsstellen,'^-soilderü-- sogar tsts Verwaltllikgsgerichtshofes lind < des Meichsgerichtesr öerfiigen-über widersprechende Gesetzesparagraphen genug, um) nach' Belieben und-Geschmack jndiziereu zu können. - --••• ' Es würde ■ natürlich in einem Aufs atze zu-. lueit führen, diese Behauptungen - zu belegen, aber der Autor dieser Zeilen ist bereit, dies zu trin, wenn dieselben etwa als Uebertreibungen erklärt würden. '? * Der § 48 des Reichsvolksschnlgesetzes, ' der bekanntlich selbst schon gegen frühere fchulgesetzliche Zustände in Oesterreich einen kulturellen Rückschritt bedeutet^ ist einer jener wenigen Reichsgesetze, die bis zur Gegenwart noch von keinem Landesgesetze durchbrochen erscheinen Er gäbe zielbewußten, jüdischen Bürgern mindestens in solchen Schulgemeinden, wo die jüdische Schülermajorität vorhanden ist, die gesetzliche Handhabe, solchen öffentlichen Schulen die Hegemonie der israelitischen'Konfession aufzuprägen. Die Zionisten, welche noch vor einer Woche der von den Judenfeinden propagierten konfessionellen Scheidung der Schüler in den Czernowitzer Volksschulen zujubelten, schweigen jetzt merkwürdigerweise, obgleich jüdische und christliche Kinder nun weiter gemeinsam die Schulen besuchen sollen. Wer die Verhältnisse kennt, muß im Interesse der Zukunft der Juden nichts so sehr bekämpfen, als die konfessionelle Scheidung der Schulkinder, denn wer mit jüdischen Kindern zusammen in die Schule gegangen ist, dem kann man mindestens keine tendenziös gehässigen Unwahrheiten über den jüdischen Volkscharakter einreden. Die Anwesenheit christlicher Schulkinder schadet der jüdischen Schuljugend ebenso wenig wie den christlichen Kindern die jüdische Mitschülerschaft. Die Verschiedenheit der Anlagen und Weltanschauungen ist vielmehr zu beider Vorteil geeignet, die später im Leben hemmenden Ecken und Vorurteile abzuschleifen. Als langjähriger Lehrer in solchen Wiener öffentlichen Schulen machte der Autor vielmehr die Wahrnebmung, daß eine solche Schülermischung befruchtend und vorteilhaft für beide Schülerschichten wirkt. Der christliche Schüler wird in der Regel durch die geistige Regsamkeit des jüdischen - Mitschülers zum geistigen Wetteifer gedrängt, während der oft nachlässigere jüdische Schüler durch die Nettigkeit und Genauigkeit, die sein christlicher Mitschüler in .feinen Heften zeigt, zur Nachahmung bewogen wird. Die oft derberen Umgangsformen der christlichen Mitschüler schaden ihren -jüdischen Schulkameraden auch nicht, sie werden dadurch mindestens vor allzufrüher Ueberfeinerung bewahrt. Es ist wohl kein Unglück, wenn auch eine Schule mit jüdischer Schülermajorität von einem christlichen Schulleiter geleitet wird, falls derselbe kein tendenziöser Judenfeind ist. Nicht in der Person des Schulleiters und nicht in seinem zufälligen Religionsbekenntnis liegt der Kern der aufgeworfenen Frage, sondern in dem G e i st e der betreffenden Schule. Wichtiger als die israelitische Konfession des Schulleiters in einer öffentlichen Volksschule mit jüdischer Schülermajorität ist die Frage, ob das Lesebuch auch jüdischen Volksgrößen Lesestücke widmet, ob die jüdischen Feiertage offiziell den christlichen gleichgeachtet werden. Friedensschlüsse mit den Judenfeinden auf Kosten bestehender Gesetze sind aber auf alle Fälle zu beklagen. R. L. Der GnchüriÜische Kongreß '»md der >33. Malm. Die „Neue Freie Presse" behandelt, in ihrem Leitartikel vom 7. d. M. die dem Eucharisten-Kougreß" zugrunde liegende Idee des katholischen Sakramentes des heiligen Abendmahles in ganz ruhiger und streng sachlicher Weise, , und zwar, wie schon der Eingang des Artikels aufzeigt, ans Grund der vom Schottenpriester Dr. Wolfsgruber in der Wiener Hofkapelle gehalteneu und in Buchform veröffentlichten „Eucharisten-Predigteu". Hiebei