Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1912
- Issue
- Heft 35 (6.9.1912)
- Date
- 1912-09-06
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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Redaktion und Ndniinistration: Wien, II/, Nvvamgasse 27 Telephon: Redaktion 5509/1V. : 1 Unabhängige Heitfchnft für Mische! V-erugsprei»: tNaiijlatnig.IC I* *.— Haldiiip» >a -.K 1 — Administration 4938 II, S. k. öftere. Postivarkaisa- Slveek-Koitto Nr. 100.918. Interessen. {Siir Jl'iiUu'slvamtr: ■Muiitjtibviti. IC 10. - JhiJ'cvate: _ Die viermal gehaltene Nonpareille-Zeile 25 Heller. Erscheint jeden Kr erlag. Jiil AnSlmid: Abonnements- und Jnsenions- «öNinziavria.8 Mark betröge sind in Wien zahlbar und klagbar. Mott«: „Das Siegel Uottes ist Wahrheit 1“ 8!)tut)fl oder Ui SrcS- |lr. 35. Wie», 6. September Inhalt: Aus der Woche. — Aus der Berliner jüdischen Gemeinde. — Die Juden und das deutsche Wirtschaftsleben der Gegenwart. — Adel und Judentum im deutschen Geistesleben. — Verschiedene Nachrichten. Ans der Woche. Der k. it. k. Militär- und Landwehrstationskommandobefehl vom 29. August 1912 enthält folgende Verlautbarung; „Auf Ansuchen der israelitischen Knltnsgemeinde in Wien bewilligt das Korpskommando, daß die Mannschaft israelitischen Glaubens der in Wien dislozierten Truppen und Anstalten nach Zulässigkeit des Dienstes folgendem Gottesdienste beiwohne: Feier des Neujahrsfestes: Mittwoch, deii 11. und Donnerstag, den 12. September 1912 von 4 Uhr 30 bis 8 Uhr 30 nachm.; sowie Donnerstag, den 12. und Freitag, den 13. September von 6 bis 12 Uhr vorm. Feier des Versöhtiutigsfestes: Freitag, den 20. September von 4 Uhr bis 8 Uhr 30 nachm, und Samstag, den 21. September von 7 Uhr früh bis 8 Uhr abends. Der Militärgottesdienst für die israelitischen Heeresangehörigeu der Garnison Wien wird im Sofiensaale, IÜ. Marxergaffe 13, abgehalteu werden. Die Einjahrig-Freiwilligen israelitischen Glaubens find an den Tagen des Versöhnungsfestes, am 20. und 21. September d. I., tunlichst von jedem Dienste zu entheben. Die betreffende Mannschaft ist jedesmal geschlossen zum obgenannten Lokal zu führen. Den Herren Offizieren und Militärbeamten des Aktiv- und Ruhestandes werden über schriftliches oder persönliches Verlangen vom Vorstände der israelitischen Knltnsgemeinde Betsitze für die feierlichen Gottesdienste zur Verfügung gestellt." . * * * Die neue Betriebsfahrordnung der Wiener elektrischen Straßenbahn wurde von der gesamten Wiener Bevölkerung, ohne Unterschied der Konfession und Nationalität, mit berechtigtem Unwillen ausgenommen, aber trotzdem wollte sich die „Reichspost" auch diese Gelegenheit nicht entgehen lassen, um wieder einmal ein bischen.Judenhetze zu treiben und in einem von den Kondukteuren der Währinger Remise gezeichneten „Eingesendet" antisemitischen Unflar auf die jüdischen Passagiere zu gießen. Nun bei der „Reichspost" ist das Geschäft, sie wird ja für antisemitische Leser geschrieben und gedruckt, und es ist begreiflich, wenn sie, selbst aus die Gefahr hin, mit der Wahrheit in Konflikt zu geraten, jederzeit bestrebt ist, ihren Lesern einen antisemitischen Leckerbissen aufzutischen. Aber von den Tramway- Kondukteuren, die ebenso von jüdischen, wie von christlichen Steuergeldern bezahlt werden, kann man schon verlangen, daß sie ihre antisemitische Gesinnung, etwas weniger offenbar kundgeben, und zum mindesten sollte der jüdische Fahrgast diese Gesinnung nicht noch mit einer besonderen Prämie quittieren., Die Gelegenheit zur Vergeltung ist leicht gegeben. In dem Unmut über die Verfügungen der Straßenbahndirektion wurde von vielen Seiten der Rns nach Einstellung des Trinkgeldes an die Kondukteure laut. Das sollten die Inden ausnahmslos beherzigen, dann würden sie die Herren Kondukteitre einerseits von der. flir einen Antisemiten gewiß unangenehmeren Verpflichtung entheben, sich für ein jüdisches Trinkgeld zu bedanken, und sie andererseits zur vielleicht heilsamen, ziffermüßigen Erkenntnis bringen, was ihnen ihre antisemitische Gesinnung einträgt. * * * Die Czernowitzer Antisemiten sind bei ihren Wiener Gesinnungsgenossen in die Schule gegangen und beweisen bei der jetzt von ihnen angesirebten Konfeffionalisierung der Czernowitzer Volksschulen ihre Findigkeit, dem Gesetze eine Nase zu drehen. Allerdings ist die Bukowinaer Landesschulbehörde nicht so entgegenkommend wie die niederösterreichische und so hat sich in den letzten Tagen ein regelrechter Kampf zwischen dem Czernowitzer Stadtschulrat und dem Landesschulrat entwickelt, in dem hoffentlich nicht jene die Oberhand behalten werden, die fort und fort bemüht sind, der hiesigen Bevölkerung das Gift der konfessionellen und nationalen Unduldsamkeit einznträuseln. Ueber die letzten Stadien dieser Angelegenheit wird unterm 2. d. M. aus Czernowitz milgeteilt: Samstag, den 31. August forderte die Landesschnlbehörde, die durch eine auf Grund eines bestehenden Normalerlaffes vom Stadtschulrate am 30. August erstattete Meldung von dessen Absicht, eine Schulsprengeländernng anzuordnen, in Kenntnis gesetzt worden war, den Stadtschulrat zur sofortigen Vorlage ines Berichtes über die Einschreibnngsverhältnisse ans, um aus Grund dieses Berichtes zu einem Urteil darüber zu gelangen, inwiefern sich die Maßnahmen des Stadtschulrates mit den vom Landesschulrat durch den Erlaß vom 17. August dargelegten Anschauungen vertragen, welche bekanntlich dahin gingen, daß es bei Vermeidung jeglichen Zwanges keinem Anstande unterliege, Eltern bestimmte Schulen für den Besuch ihrer Kinder zu empfehlen. Während der Stadtschulrat in einer Samstag abends abgehaltenen Sitzung die vom Stadlschulinspektor Richter im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden des Stadtschulrates Bürgermeister Baron Fürth erlassenen Schnlsprengeländerungen sanktionierte, gelangte die Landesschulbehörde durch Zeitungsberichte zur Kenntnis des Umstandes, daß die vom Stadtschulrat nach seinem Berichte vom 30. August bloß inten-