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Die Wahrheit · 1912-06-14 · Heft 23 (14.6.1912) · page 10

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1912
Issue
Heft 23 (14.6.1912)
Date
1912-06-14
Page
– (sequence 10)
Language
German
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Seite 10. Die Wahrheit Nr. 23. O-egySjaLd-et 1SS1. Kürschnermeister WIELH 11. 2, Stefaniestrasse 7. mm. GUM Empfiehlt sich zur Anfertigung aller Gattungen örnal- Kappeii für Rabbiner, Kantoren und;Chorpersouale zu den billigsten Preisen. Israelitische Kultusgemeinde Wien. [TX Tut im ru ■p'TTj'V crc*=B"irv .jrrirtp 3 pt .I^IO s;su •yarp-1 yatruttmr'.T-60-r-® j:kc -i npiTB -ns Tir’JBp'jits y=o-irfcwD n jmaAow „ .c .K Surimi .nmo nw .Stic1?» .jSj'j .uo.1 p .•SJtnp > jruo» •‘V* 60 me TSC Tut jrWn tb .p 2 s Sx 8 jtrin .»»teilt »r*w I Sr Familjenblitt Nadwötna Jx St .TBVt JOT .TU , JSJitsijt*6 jts tj ^ypranrj «5 Jl w tp I »->» t •jraira ... -- Kennst du. das Land, <9 jme mr -tcj? -i o,e z*d« .npnr.t8 .o-Ncrxo Fern im Osten. Wacht aut tt -tpWyn <13 jracn onci jr* <18 .trata rtbs «H .-uun <11 apru »et« ß> dt e-'m « <10 Aull mein »olfc- •Vön -s jarir-® .tsu j-j j» «15 ^Vxt ur» sra uv >>< au 71 -“‘,B Konkurs. Bei der Hauptsynagoge in Arnhem (Holland) wird ein- KArSTOIi Kundmachung betreffend die Errichtung von Vom Vorstande der Israel. Kultusgemeinde wird hiemit zur Kenntnis gebracht, dass zur Errichtung temporärer Betlokalitäten für die hohen Feiertage durch Vereine und Privatpersonen im Sinne des § 79 des Statutes der Wiener israelitischen Kultusgemeinde die Bewilligung des Kultusvorstandes einzuholen ist und dass hiekur folgende Normen festgesetzt wurden: 1. Die mit einem Kronen-Stempel versehenen Gesuche um Bewilligung sind bis längstens 15. August d. J. im Einreichungsprotokolle der israelitischen Kultusgemeinde, I., Seitenstettengasse Nr. 4, II. Stock, zu überreichen. Später einlangende Gesuche werden zurüekgewiesen. Auf nicht entsprechend belegte Gesuche wird keine Rücksicht genommen. 2. Die Gesuchsteller haben für sich und für die zu verwendenden Vorbeter (die Namen derselben sind in dem Gesuche anzugeben) genaue Ausweise über Charakter, Moralität und Befähigung zu erbringen. S. An weibliche Personen wird weder direkt noch indirekt eine Bewilligung erteilt. 4. Die als Betlokale einzurichtenden Räume müssen sich für diesen Zweck vollkommen eignen und ist die Zustimmung des Vermieters, sowie des Hauseigentümers zur diesfälligen Ver- . wendung schriftlich beizubringen. 5. Wohnungen und andere Lokale dürfen nur dann zur Abhaltung des Gottesdienstes verwendet werden, wenn sie vollkommen ausgeräumt sind und an den Festtagen ausschliesslich für den erwähnten Zweck benützt werden. 6. Die Errichtung eines temporären Betlokales in der Nähe von ständigen Bethäusern wird nicht bewilligt. 7. Der Vorstand beabsichtigt für den gegenwärtigen Bedarf an temporären Bethäusern durch eigene Massnahmen vorzusorgen lind wird demgemäss nur im Falle tatsächlichen Bedürfnisses die Genehmigung für ein temporäres Bethaus an Private erteilen. Jedenfalls wird für die Bezirke VI, VH, VUI, IX und XII bis XXI eine derartige Genehmigung im Hinblicke auf die getroffenen ausreichenden Massnahmeu nicht erfolgen. Ein Ankauf von Betsitzen seitens der Kultusgemeinde ist nicht zu gewärtigen. 8. An Unternehmer, welche nicht in den letzten drei Jahren die Bewilligung zur Errichtung eines Minjau hatten und an solche, denen schon im Vorjahre mitgeteilt wurde, dass die ihnen gegebene Bewilligung eine ausnahmsweise war und nicht mehr erneuert werden wird, kann eine Genehmigung nicht erteilt werden. Ebenso wird eine Bewilligung für neue Lokale nicht erteilt. . 9, Die Bewilligung wird den Betlokal-Inhabern nur unter der Bedingung erteilt, dass dieselben der Kultusgemeiude für unbemittelte Personen (Männer und Frauen) zusammen den zehnten Teil der von der Behörde genehmigten numerierten Sitzplätze unentgeltlich zur Verfügung stellen. 10. Der Text einer etwa beabsichtigten Annonzierung oder Plakatierung ist dem Gesuche zur Genehmigung anzuschliessen. . Es ist Pflicht einer jeden Partei, für eine entsprechende Polizei- Aufsicht auf eigene Kosten zu sorgen- Als „Hausandachtenwerden nur jene gottesdienstlichen Hebungen betrachtet, welche ohne jegliches Entgelt, lediglich Familienangehörigen zugänglich sind. Wiön, im Juli 1912. Der Vorstand der israelitischen Kullus^emeinde. gesucht. — Gehalt 2700 Mark. Streng orthodoxe Bewerber wollen ihre Meldungen mit Angabe Ihres Alters und Beifügung von Zeugnissen betreffs religiöser Lebensführung, genügenden jüdischen Wissens, Stimmbegabung, musikalischer Bildung und bisheriger. Leistungen, bis zum 15. Juli an Unterzeichneten Vorsitzenden einsenden. J. M. Wolflf .5 Velperbinnensingel 5 Arnhem (Holland). Israelitische Kultusgemeinde Wien. Kundmachung. . Die Religionsprüfungen für Mittelschüler finden im zweiten- Semester des Schuljahres 1911/12 Dienstag, den 18. Juni 1912, vor* 4 bis 6 Uhr nachmittags, in der Religionsschule der israelitischen» Kultusgemeinde, I., Seitenstetteugasse 2, II. Stock, durch Herrn* Professor Dr. Heinrich Poll ak. statt. Wien, im Juni 1912. Der Vorstand der israel. Kultusgemeinde Wien. Max Ritter von Pfeiffer-Stiftung für Juristen des zweiten oder eines höheren Jahrganges^ Anzahl der Plätze: Einer im Betrage von K 398.—. Bewerbungsbereehtigt sind: Mittellose israelitische Hörer deszweiten oder eines höheren Jahrganges der juridischen Fakultät in Wien. Bevorzugt sind: Nach Wien zuständige Bewerber. Yerleihuugstag: 18. Oktober 191.2. Gesuehsbeilagen: Geburtsschein, Armutszeugnis, Index, Studien- Zeugnisse eventuell Heimatsschein. Letzter Tag der Einreichungsfrist: 15. Juli 1912. Einreichstelle: 1., Seitenstettengasse 4, II. Stock, (Einreichungsprotokoll). Zur Bewerbung sind Gesuchsbögen zu verwenden, weichein der Einreichstelle (I., Seitenstetteugasse 4, II. Stock) unentgeltlich zu haben sind; diese Formulare enthalten auch nähere für die Einschreiter wichtige Bestimmungen. Wien, 1. Juni 1912. Der Vorstand der israel. Kultusgemeiude Wien. Verzeichnis der H»erstortienett vom 2. bis inklusive 8. Juni 1912: Karl Breuer, Bahnbeamter 59 I. Israel Moses Schreier, Greisler 32 I. Israel Trink, Pflegling 76 I. Dr. Janen Goldenstein, Arzt 39 I., Wilhelm Lindenbanm, Berkänserinssohn 1 Monat. Julie Adler geborene Schreiber, Pfeifenschneidersgattin 72 I,. Marie Stern, Private 66 I. Hermann Größter, Kaufmann 32 I. Paul Blumberg, Kanfmann 52 I. Moriz Grieger, Bankbeamter 54 I. Maier Wiener, Schneiderlehrling 15- Jahre. Erich Schnierer, Bäckergehilfensfohn 33/4 I. Johann Fürth, 4 I. Selma Kronfeld, Kanfmannstochter, 5 I. Sigmund Grau, Kaufmann 51. Jahre. Josefine Haas geb. Wagner, Kanfmannswitw.e 811. Josef Wernen ohne Beruf 72 I. Alois Lederer, Speditiousangestellter 52 I. Bertha Theumann geb. Hnsserl, Privatbeamtensgatrin 57^ I- Anna Reitler geb.. Taussig, Private 85 I. Markus Karpfen, Privatier 84 I. Salomon Sturz, Komptorist 32 I. Marie Mefsinger geb. Szeiden, ohne Beruf 58 I. Siegfried Westler, 'Äommissohn 1 I. Stefanie Weiß, 23 I. Sime Kanigl,. Kanfmannsgattin 54 I. Moriz Abeles. Kaufmann 58 I. Hermine Meifel, Markeurswitwe 58 I. Malke Fuchs, Hausierersgattin 59 I. Adolf Löwy^ Agent 65 I. Abraham Rosenkranz, Blusennäher 65 I. Jda Leistnei> Reisendenstochter 13/4 I. Josef Hartmann, Fabrikant 68 I. Mina Gruber ehem. Gemischtwarenverschleißersgattin 59 I. Bernhard Propst, Beamter 37 Jahre. Eigentümer und Herausgeber I. Bauer. — Theiredakteur Dr. M. Löwu. — Beranrwörrl. Redakteur AloiS Kulka. Druck vou Moriz Daizuer te Sotzu, Wien, IX. Kouugasie 11 (Telephon 15.302;.

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