Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1912
- Issue
- Heft 5 (2.2.1912)
- Date
- 1912-02-02
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 4. Die Wahrheit Nr. 5. Das israelitische Zeutralkousistorium von Bulgarien hat au die Vorstände sämtlicher jüdischen Gemeinden des Landes in einer Ziilnlarnote die Mitteilung gemacht, daß das Konsistorium ein Statur ansgearbeitet habe, auf Grund dessen die Judeuschaft Bulgariens reorganisiert werden soll. Das Konsistorium fragt nun die Gemeindevorstände au, ob sie geneigt wären, behufs Beratungen und Beschlußfassung über dieses Statut einen für für das Frühjahr in Aussicht genommenen Kongreß der jüdischen Gemeinden Bulgariens zu beschicken. Der größere Teil der Gemeindevorstände hat, wie ans Sofia gemeldet wird, dem Projekte im Prinzip zugestimml. * * * lieber den mutmaßlichen Ausgang der russisch-amerikanischen Paßfrage äußerte jungst Max Nordau eine, höchst pessimistische Meinung. Herr N. S. Burstein in Cardiff hatte nämlich an Max Nordau ein Schreiben gerichtet, worin er ihn um seine Meinung über den russisch-amerikanischen Paßkouflikt befragte, und Nordau erividerte folgendermaßen: „Wir Inden haben tatsächlich nicht unseresgleichen in unserem unverwüstlichen Optimismus, den kein Mißerfolg zu trüben vermag. Den Ihren bewundere ich geradezu. Wie können Sie erwarten, daß die Paßagitation, der die Schlauheit kriecherischer Achselträger in Amt und Würden den Stachel genommen hat, irgendwelche gute Folgen zeitigen wird? Mr. Taft war gezwungen, den Vertrag mit Rußland zu kündigen, aber er wußte die Form dieser Kündigung so einzurichten, daß es Rußland ermöglicht wurde, schamlos zu versichern, die Paßfrage habe mir diesem Schritt nichts zu tun. Rußland wird nicht nachgeben. Amerika wird auf seiner Forderung nicht bestehen, und keine andere Regierung wird das Beispiel der Vereinigten Staaten nachahmen. Die englischen Inden werden sich nicht rühren. Die Lage der Inden in Rußland wird schlimmer sein als zuvor, und die Antisemiten in Amerika werden die amerikanischen 'Juden für ihr mannhaftes Anftreteri schwer büßen lassen. Das ist alles." Die Uertretnng der Der! in er Synngogengemeinde. Bereits in voriger Nummer haben wir mitgeteilt, daß auf Grund kaiserlicher Ermächtigung dem preußischen Herrenhause durch die Regierung eine Gesetzesvorlage übermittelt wurde, die in Abänderung des Judengesetzes vom Jahre 1847 der Berliner Synagogengemeinde eine Vermehrung der Zahl der Vorstandsmitglieder und die Besoldung eines Teiles derselben ermöglichen 'oll. Die dem Entwurf beigegebene Begründung rechtfertigt die geplante Aendernng durch folgende Ausführungen: Die Organisation der unter dem Namen „Jüdische Gemeinde zu Berlin" bestehenden Berliner Syuagogengemeinde hat für ihre Verwaltung insofern zu Schwierigkeiten geführt, als der außerordentlichen Entwicklung, welche die Gemeinde sowohl hinsichtlich der Zahl ihrer Mitglieder, wie hinsichtlich des Umfanges ihrer Verwaltung im Laufe der Jahre genommen hat, im Rahmen der bestehenden Gesetzesvorschriften nicht mehr genügend Rechnung getragen. werden kann. Während die Zahl der Juden in Berlin im Jahre 1847 nur 8.539 betrug, umfaßt die Berliner Synagogengemeinde einschließlich der zu ihr gehörigen Vororte Groß-Berlins zurzeit gegen 140.000 Seelen. Die Verwaltung erstreckt sich nach dem Etat der Gemeinde für 1910/12 n. a. auf 7 Synagogen, 2 Friedhöfe, 16 Religionsschulen, 3 Altersversorgungsanstalten mit rund 300 Hospitaliten, ein Krankenhaus, ein Siechenhospital, 2 Waisenhäuser. eine umfassende Armenpflege und eine ausgedehnte Vermögensverwaltung. Der Etat der Gemeinde erreicht in Einnahme und Ausgabe für 1912 4,448.000 M. Abgesehen von 21 Kultusbeamten (Rabbinern und Kantoren) sind in der Hauptversammlung der Gemeinde 62, in den einzelnen Verwaltungszweigen 208 Beamte und andere Angestellte tätig. An der Spitze dieser umfassenden Verwaltung steht zurzeit ein ehrenamtlich fungierender Vorstand von sieben Personen, welchem die Verantwortung für die gesamte Verwaltung, sowie die Vertretung der Gemeinde nach außen in allen ihren Angelegenheiten obliegt. Der Vorstand der Berliner jüdischen Gemeinde hat'darauf hingewiesen, daß diese Organisation dem Bedürfnisse der Gemeindeverwaltung nicht mehr entspricht und bei den vorgeschilderten tatsächlichen Verhältnissen auf die Dauer zur Schädigung der Gemeindeinteressen führen müsse. Da das Gesetz vom 23. Juli 1847 (Gesetzsamml. S. 263) in § 39 die Höchstzahl der Mitglieder des Vorstandes einer allpreußischen Synagogengemeinde auf sieben festsetzt und vorschreibt, daß die Mitglieder ihr Amt unentgeltlich zu verwalten haben, ist die Berliner Syliagogengemeinde außerstande, durch eine Aendernng ihrer Satzung Abhilfe zu schasieu. Sie hat daher beantragt, durch Gesetz ihr die Befugnis einznränmen, im Wege der Satzungsänderung die Zahl ihrer Vorstandsmitglieder auf mehr als sieben zu erhöhen. Dieser Wunsch muß nach Lage der Verhältnisse als berechtigt anerkannt werden. Wenn auch die in Betracht kommende Vorschrift des §39 des Gesetzes vom 23. Juli 1847 bisher für keine andere Synagogengemeinde im Geltungsbereich des Gesetzes zu Schwierigkeiten geführt hat, auch in absehbarer Zeit nicht führen wird, so ist die Entwicklung der Berliner Gemeinde eine so einzigartige und das Bedürfnis zn einer Aendernng der Organisation ihres Vorstandes nach dem oben geschilderten Umfange ihrer Verwaltung ein so dringendes, daß eine Abhilfe im Wege' der Gesetzgebung angezeigt erscheint. Durch die im Entwürfe vorgesehene Regelung wird der Selbstbestimmung der Gemeinde über die innerhalb der Höchstziffer von 15 zu wählende Zahl ihrer Vorstandsmitglieder bei Abänderung ihrer Satzung nicht vorgegriffen, andererseits bleibt die Wahrung des staatlichen Interesses genügend gesichert, da Satzungsänderungen der Genehmigung der Staatsanfsichtsbehörde unterliegen. Die vorgesehene Erhöhung der Höchstzahl von 7 auf 15 Vorstandsmitglieder erscheint umsomehr ausreichend, als die Schlnßvorschrift des Entwurfs gleichzeitig einem früher vom Vorstande der Gemeinde geäußerten Wunsche entgegenkoinmt, indem er der Gemeinde die Möglichkeit gewährt, ein Drittel der gewählten Vorstandsmitglieder gegen Besoldung anznstellen. Hierdurch wird der Gemeinde der Weg eröffnet, sich die Dienste tüchtiger, technischer und juristischer Mitarbeiter im Vorstande unter voller Ausnutzung ihrer Arbeitskraft gegen entsprechendes Entgelt zn sichern, während zur Zeit alle Vorstandsmitglieder unentgeltlich ihre Geschäfte führen müssen. Da schließlich das Gesetz vom 23. Juli 1847 davon ansgeht (§40 daselbst), daß die Mitgliederzahl der Hauptvertretung der Synagogengemeinde, der Repräsentantenversammlnng, in der Regel das Dreifache der Zahl der Vorstandsmitglieder betragen soll, so wird, wenn die Zahl der letzteren für die Berliner Gemeinde auf 15 erhöht wird, auch die Möglichkeit eröffnet werden müssen, die Zahl der Repräsentanten, welche das Gesetz auf höchstens 21 festsetzt, durch Aendernng der Satzung entsprechend, d. h. bis auf höchstens 45 festznsetzen. . Generirlverjanrmlnng de« Tempelvereines des 13. Keprlres. Es ist ein Zeugnis des lebhaften Interesses für jene Angelegenheit, welche jetzt die jüdische Bevölkerung Hietzings am meisten in Anspruch nimmt, für die Tempelbanfrage, daß die Generalversammlung vom 22. Jänner d. I. so zahlreich besucht war und die Stellungnahme des Vorstandes der israelitischen Knltusgemeinde zu dieser Frage" den Gegenstand einer sehr lebhaften und bewegten Wechselrede bildete. Sie endete in der bejubelten Beschlußfassung, dem Vorstande des Tempelvereines den Dank für seine bisherige Mühewaltung um den Bau zu sagen und ihm aufjutrageii, sich mit dem Knltusgemeindepräsidium behikfs kräftiger, allseitiger, voller, moralischer und materieller Unterstützung des 23aite§ ehestens ins Einvernehmen zu setzen. Der Vorsitzende und Präsident des Vereines, Herr Direktor Dr. S. Krenberger, hatte sich in seinem Rechenschaftsbericht fast nur mit der Baufrage beschäftigt und hervorgehoben, daß der im April 1910 gekaufte und nach dem jetzigen allgemeinen Bodenpreis wertvoller gewordene Baugrund bereits zu zwei Dritteln ausbezahlt sei. Infolgedessen , habe der Vorstand des Vereines die freie Vereinigung jüdischer Architekte in Wien'zur Mithilfe bei der Ausarbeitung von Bauplänen ersucht und im