Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1911
- Issue
- Heft 43 (10.11.1911)
- Date
- 1911-11-10
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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Rrdaftion u„d Ildmiuisträtion: Wien, ll/, Nvvaragasse 27 . Telephon: Nedaklioii 5509/1V. HnaMngige Aertschrift für Mische NezuAbpeei»: Ganzjährig.K li.— Halblährig.K ilbminifttatiou 4838,ll. R. f. üsterr. Voitsvarkasia- Scveck-Koiuo Nr. 100.818. Internen. Für .U'nUii'Sbeamte: <4Wuniiitn-iu.K 10 Inserate: Die viermal gejvaltene Nonpareille-Zeile 25 Heller. Kr scheint jeden Kreitng. Für Ausland: Abonnements- und Jnsertions- Ganzliihrig.8 Mare , benage sind in Wien zahlbar und klagbar. Motto: „Das Siegel Gottes ist Wahrheit!“ 6 Rubel oder 10 Fr«». Ur 43 Wie», 10. Uovember Inhalt: Aus der Woche. — Wissenschaftlicher Antisemitismus. — Anfrage an den löbl. Kultusvorstand und an den Vorstand des Bet-Hamidrasch. — Zum Kapitel „Jugeudgottesdienst". — Gesamtorganisation zur Regelung des jüdischen Wanderbettels. — Das Judentum >m Kulturnud Wirtschaftsleben Deutschlands. — Verschiedene Nachrichten. — Feuilleton: Der Hosjude. — Austritte anä dem Jndentume. Aus der Woche. Vor kurzem haben wir an dieser Stelle berichtet, daß die dentschnationalen Studenten in Prag beschlossen haben, gegen die Vorlesungen des ehemaligen zionistischen Reichsrats-Abgeordneten Dozenten Dr. Mahler Protest einzulegen und zwar „im Interesse der Wahrung des deutschen Charakters der Prager Universität." Nun wird aus Prag gemeldet, daß in dieser Angelegenheit eine Abordnung der zionistischen Studenten beim Rektor Professor R a n ch b e r g vorgesprochen hat. Dieser erklärte den Studenten, daß er eine Beeinflussung des Lektionskatäloges durch die Hörerschaft unter keinen Umständen zngeben werde. Mit diesen beiden Kundgebungen wird es aber in Verbindunggebracht, daß der Dozent Dr. Mahler seine Vorlesungenim Wintersemester abgesagt und einen längeren Erh o l u n g s n r l a u fr angetreten hat. Durch diese au früheren Beispielen schon bewährte Lösung wahrt der Rektor seine Autorität und der Wunsch der Herren Dentschnationalen wird trotzdem respektiert. Vielleicht wird der neue Ministerpräsident, der in seiner Programmrede eine unparteiische, von nationalen Aspirationen unbeeinflußte Verwaltung zngesagt hat, den jugendlichen Wotananbetern und vielleicht auch dem hochvermögenden Senat der Prager deutschen Universität den Standpunkt klar machen, daß: die Geltung des Staatsgrnndgesetzes denn doch nicht von: der Laune einiger roter, grüner oder blauer Mützen abhängig gemacht werden kann. * * ... * Die neue galizische Landtagswahlreform, die vor einem Jahre zu heftigen Auseinandersetzungen zwischen Polen und Ruthenen geführt hat, soll nult jetzt eingeführt werden. Die - beiden Rationen: haben sichgeeinigt und werden aus Grund des nationalen Wahlkatasters viele neue Mandate erhalten. Heber die Inden, bie . 12°/o der Bevölkerung ausmachen, ist man einfach zur. Tagesordnung übergegangen. Anstatt der zwanzig' Mandate, die ihnen jetzt zukommen, werden sie kaum vier oder fünf erhalten. Die jüdischen Landtagsabgeordneten des- Polenklnbs sind selbstverständlich für eine Vermehrung der jüdischen Mandate nicht eingetreten. * _ -i- Das soeben für die bayrische Reichratskammer im Druck erschienene Referat des bekannten Führers der deutschen Zentrumspärtei im Reichstage, Exzellenz Baron v. Hertling, zu dem von der Kammer der Abgeordnetendurchberatenen Entwürfe der neuen bayrischen Kirchengemeindeordnung enthält bezüglich der Revision des I n d e n e di k t e s folgende bemerkenswerte Ausführungen: „Nicht einbezogen im Entwurf sind ferner die Verhältnisse der jüdischen Kultnsgemeinden, die sich wegen ihrer völligen Wesensverschiedenheit zur Berücksichtigung in einem für die drei großen christlichen Konfessionen berechneten Gesetze nicht eigneten. Es ist aber leicht begreiflich, daß in dem Augenblick, in dem den Katholiken und Protestanten die Erfüllung des lange gehegten Wunsches nach einer zeitgemäßen Regelung des örtlichen Kirchenfiuanzwesens zuteil werden soll, auch in den Kreisen der jüdischen Glaubensgesellschäft das Bedürfnis nach einer Revision der längst veralteten und nicht mehr zulänglichen Bestimmungen des Judenediktes von 1813 mit besonderer Lebhaftigkeit laut wird. Daß in der jetzt allein möglichen einheitlichen jüdischen Kultusgemeinde die zwei in der israelitischen Glaubensgesellschaft bestehenden verschiedenen religiösen Richtungen notgedrungen vereinigt sind, kann nur zu leicht zu einer Vergewaltigung der innerhalb der Knltnsgemeinde in der Minderheit befindlichen Richtung sichren und dadurch zu einer Quelle arger Gewisfensbedrängnis werden. Diese Mißstände sind von denr Herrn Staatsminister vollauf anerkannt worden, der auch in anderer Richtung das jetzt für die israelitischen Kultnsgemeinden geltende Recht als revisionsbedürftig bezeichnet hat, so hinsichtlich des auf schwankendem Boden stehenden Besteuerungsrechts, der ungeklärten und lmsicheren Stellung der Rabbiner, der ernsten Notlage vieler kleiner Kultnsgemeinden und der unzureichenden Fürsorge für die israelitischen Religionslehrer. An den Herrn Dtaatsminister möchte ich die dringende Bitte richten, die Frage der von ihm selbst als Bedürfnis anerkannten Revision des Judenediktes von 1813 nicht aus dem Auge zu verlieret: und den in dieser Beziehung in der israelitischen Glaubensgesellschaft bestehenden Wünschen, sobald es die Verhältnisse irgend gestatten, durch Vorlage eines Gesetzentwurfes zu entsprechen." * * * Knapp vor Beginn des vom Verband der deutschen Inden für den 5. November nach Berlin einberufenen I nden tag es hat der Verband die No. 10 des „Korrespondenzblattes" heransgegeben, worin über „Aufgabe und- Gestattung des apologetischen Archivs^ berichtet und ferner ein Korrespondenzbericht für das Jahr-1910/11 mitgeteilt wird. Aus dem letzteren sei erwähnt, daß der Verband gegen den Antisemitismus in den Schulen, im Heer, auf dem Gebiet der Rechtspflege tätig: war und in manchem schöne Resultate zn verzeichnen hat. Folgende sehrwichtige Bemerkung fei hiev wörtlich abgedruckt. Sie lautet: Es fei an dieser Stelle eingeschaltet, daß die vorliegenden Berichte auch eine gewisse Zahl von Inder: in- Stellen unterer Gerichtsbeamten, wie Sekretäre-, Gerichtsvollzieher, Aktuare, er-