Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1911
- Issue
- Heft 5 (3.2.1911)
- Date
- 1911-02-03
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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Redaktion nnd Administration: Wien, II/i Nvvaragasse 27 Telephon: Redaktion 5107/VII1. > Anabhängige Herlschnft für Mische .. .. Aerugsprei«: iMuuMiitjvifl.K l*.— Halbjährig.IC 7 — Administration 4938/11. K. I. österr. Nostsparkasia- Scheck-Koino Nr. 190.918. Interessen. Für Diltilsbeamte: ainiiziähria.K 10.— Inserate: Die viermal gespaltene Nonpareille-Zcile 25 Heller. Erscheint jeden Kreitag. Für Ausland: Abonnementsnnd JnfertionSlöl»»zjä>nig 8 Mark betröge sind in Wien zahlbar und klagbar. Motto: „D&s Siegel Gottes ist Wahrheit!“ Ü Rnvel oder >0 Frc» Ur. 5. Wien. 3. Februar Inhalt'.'Aus der Woche. — Dr. Adolf Schmiedl-Feier. — Lemberger Briefe. — Die Enquete über die Notlage der Inden in Galizien. — Die Religion im Lichte der Völkerpsychologie. — Tempelverein des XIII. Wiener Bezirkes. — Allgemeine jüdische Kolonisations-Organisation. Verschiedene Nachrichten. — Ein ApikoreS. — Austritte aus dem Judentum. Ans der Woche. Parturiunt montes nascitur ridieultis mus. Unwillkürlich wird man an dieses alte Sprichwort erinnert angesichts der „Galizischen Enquete", die jahrelang die Oeffentlichkeit beschäftigt und vorige Woche mit so nichtssagendem Endergebnisse in Lemberg getagt hat. Allerdings hatte sie den einen Vorteil, daß die weitesten Kreise über die gräßliche Notlage der galizischen Juden und die wahren Ursachen derselben informiert wurden, aber zu einer rettenben Tat, zur Abhilfe der allseits konstatierten Uebelstände hat sie sich nicht aufschwingen können. Wie konnte man auch dergleichen von einer Landesverwaltung erwarten, die nicht nur dem durch Jahrzehnte in anfsteigender Linie sich entwickelnden Prozeß der Verarmung ruhig und ungerührt zugesehen, sondern auch ein gut Teil selbst zur Verelendung der galizischen Juden beigetragen hat! Aber die Zentralregierung in Wien sollte solch schrecklichen Erscheinungen nicht mit verschränkten Armen gegenübersteheu, und wenn in den nächsten Tagen die Massendeputation der jüdischen Schenker, denen das Stückchen kärglich erworbenen Brotes durch die unersättliche polnische Schlachta vom Munde weggerissen wurde, in Wien erscheinen wird, dann wäre es Aufgabe der jüdischen Abgeordneten, den Ministerpräsidenten Baron Bienerth an sein im Namen der gesamten Regierung erst vor kurzem gegebenes feierliches Versprechen, „allen Volksstämmen, allen gesellschaftlichen Schichten ohne jede Voreingenommenheit gegenüberznsteh en und ihren B e d ürfn issen eine gleichmäßige Würdigung angedeihenzu lassen," zu erinnern und ihm zuznrufen: hic fthodus, hie salta! * Ueber die neue Kirchenverfassung, welche für die jüdischen Gemeinden in Württemberg geplant wird, weiß die „Franks. Ztg." folgendes zu berichten: Der längst erwartete Entwurf eines Gesetzes, durch das das sogenannte Judengesetz vom Jahre 1828 in zeitgemäßer Weise umgestaltet werden soll, ist, wie berichtet, den Ständen zugegangen. Der Entwurf enthält nur wenige Paragraphen nnd ist insofern ein Blankettgesetz, als die ganze Regelung der Kirchenverfassung der Israeliten der neu zu konstituierenden Oberkirchenbehörde überlassrn wird. Diese- Selbstverwaltung ist freilich in der Weise eingeengt, daß die Verfassung sowie künftige Veränderungen dieser Verfassung der königlichen Genehmigung bedürfen. Dem Gesetzentwurf angeschlossen ist der Entwurf einer Kirchenverfassung, der, obwohl her Kompetenz der Landstäude nicht unterstehend, zweifellos zu lebhaften Erörterungen führen wird. Die Auffassung über die zweckmäßigste Gestaltung der Kirchenverfassung, insbesondere über das Maß der Staatsaufsicht gegenüber der Gemeinde-Autonomie und über die Zuziehung der Kirchengenossen zu der Verwaltung sowie endlich über das Maß des den Rabbinern nnd Vorsängern znzugestehenden Einflusses gehen bekanntlich in Württemberg außerordentlich weit auseinander. Der Entwurf trägt den Wünschen nach möglichster Selbstverwaltung der Gemeinden einigermaßen Rechnung, sieht aber eine straffe Staatsaufsicht vor, wenn sich diese auch im wesentlichen als eine Aufsicht der Oberkirchenbehörde darstellt. Die Oberkirchenbehörde erhält einen „weiteren Rat" ange» gliedert, der zit den bisherigen Mitgliedern hinzntreten nnd aus einem inländischen Rabbiner und sieben Abgeordneten der Gemeinden bestehen soll. Dabei werden die lausenden Angelegenheiten von dem „engeren Rat", die grundsätzlichen und wichtigeren Entscheidungen von dem Gesamtkolleginm erledigt. Das vorliegende veraltete Steuerwesen ist nach Analogie der für die evangelische und katholische Kirchengemeindeu längst bestehenden Regelung neu und einfach organisiert, indem die Kirchengemeinden ihren Steuerbedarf durch einen Zuschlag zu den direkten Steuern erheben. Eine prozentuale Begrenzung auf einen Maximalbetrag ist nicht vorgesehen. Besonders interessant ist, daß entgegen einer neuerlich von uus mitgeteilten richterlichen Entscheidung, wonach ein Anstritt aus der Kirchengemeinde ohne einen Austritt aus der Religionsgemeinschaft möglich ist, der Entwurf au der älteren Fassung festhält, daß der Austritt aus der Religionsgemeinschaft die Zugehörigkeit zur offiziellen Kirchengemeinde anfhebt. Für dissentierende Minderheiten innerhalb der Kirchengemeiude, - also sowohl für die orthodoxe Kirchengemeinschaft wie auch für etwa liberale Minoritäten, ist nicht etwa die Möglichkeit gegeben, sich zu offiziell anerkannten Separatistengemeinden auszngeftalten, wohl aber muß ihnen bei Bedarf ein Betrag aus der Kaffe der Kirchengemeinde bewilligt werden, der nicht nur für rein gottesdienstliche Aufwendungen bestimmt sein muß. Hiernach kann der Grundcharakter des Entwurfs als ein vorsichtiger Liberalismus bezeichnet werden, der die.Mitte zwischen den Anforderungen der orthodoxen und radikalen Elemente der württembergischen Israeliten zu finden versucht. Das von der Kadettenpartei Angebrachte Gesetzprojekt zur Abschaffung des jüdischen Anfiedlungsgebietes in Rußland dürfte schon in den nächsten Tagen in der Duma zur Ver-