Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1910
- Issue
- Heft 13 (25.3.1910)
- Date
- 1910-03-25
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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Oestert.-ungäb. Kantoren-Zeitung Seite 11. Nr. 13. Im Interesse 8er Erhaltung des Fachblattes werden die geehrten Herren Kantoren dringendst ersucht, das Abonnement für das am 1. April beginnende 2. Quartal umgehend einzusenden^ Die Redaktion. Die Misere der Knltusheamten» Ueber die klägliche Misere der jüdischen KulLnsbeamten in Oesterreich enthält die „Allg. Ztg. d. Indent." folgende wahrheitsgetreue Schilderung: In einer Zeit, in welcher die Sozialversicherung allgemein «ngestrebt uub dnrchgesnhrt wird, tun selbst das Los des letzten Arbeiters freundlicher zu gestalten und ihn namentlich im Alter vor Not und Elend zu schützen, dürfte es ganz besonders angezeigt sein, das Augenmerk der Regierung und anderer maßgebenden Kreise auch auf die sogenannten Religionsdiener der israelitischen Knltusgemeinden, die Rabbiner, Kantoren und Lehrer an Gemeindeschnlen, zu richten, deren Existenz stets bedroht ist und Die im Alter ans die Gnade der jeweiligen Knltusvorstände angewiesen sind. Wohl gibt es heutzutage schon einzelne Gemeinden, die durch Heranziehung ihrer Mitglieder sowie durch Beitragsleistnngen seitens der Knltnsbeamten einen Pensionsfoud gegründet und zugleich einen Modus gefunden haben, um auch den an Jahren vorgerückten Kultusbeamten die Wohltat der Pensionierung angedeihen zu lassen, aber die Mehrzahl der Gemeinden entzieht sich noch dieser ebenso unerläßlichen als gerechten Fürsorge für ihre Angestellten. Ja, die Engherzigkeit vereinzelter Knltnsvorstände schreckt auch nicht davor zurück, Rabbiner, Kantoren und Lehrer in ewiger Unsicherheit zu erhalten und über ihnen das Damoklesschwert schweben zu lassen. Wie allgemein bekannt, wird in den gegenwärtigen Konknrsansschreibnngen das Maximalalter der Bewerber bis zu höchstens 40 Jahren begrenzt. Nun wird beispielsweise ein Kompetent als Rabbiner, Kantor im Alter von 3b Jahren in einer Knltnsgemeinde angestelll. Die Anstellung erfvlgr nach geleistetem Probevortrage in der Regel provisorisch auf ein bis drei Jahre. Nun wäre die Annahme berechtigt, daß nach Ablauf der provisorischen Dienstzeit die definitive Anstellung erfolgt. Allein, dies ist leider in vielen Gemeinden nicht der Fall, sondern die Aufnahme erfolgt neuerlich auf eine gleiche Zeitdauer und wiederholt sich vielleicht bei einer Gehaltsaufbesserung von 100 bis 200 Kronen. Nach 10- bis Ibjähriger Dienstzeit in derselben Gemeinde steht der Beamte in einem Alter von .45 bis 50 Jahren und nun ist jede Aussicht ans Erlangung einer anderen Stelle vergeblich; Venn begreiflicherweise nützt sich jeder in seinem Berufe ab und namentlich Rabbiner ttnd Kantoren, erstere, wenit sie in kleineren Gemeinden den Religions- und einen mehrstündigen hebräischen Unterricht erteilen, letztere, wenn sie den Gottesdienst an Wochen-, Sabbat- und Festtagen zu versehen, die Thoravorlesnng samt den noch üblichen, mitunter sehr zahlreichen Segenerteilungeu (ini scheberach) besorgen müssen. Eines solchen Kantors Stimme leidet früher als die eines solchen in einer großen Gemeinde, der bloß beim Eingang der Sabbatunb Festtage und beim Mnßaf- Gvttesdienste fungiert, uub oft auch nicht die Thora vorliest. Wie steht der Knltnsbeamte jedesmal vor Ablauf des alten und in Erwartung des neu abzuschließenden Vertrages da, ganz von der Willkür des jeweiligen Vorstandes abhängig, in vorgerücktem Alter völlig im Banne desselben! Und wo ist ein Knltnsbeämter, der es allen in der Gemeinde zu Willen und Gefallen macht und nicht auch sogenannte Feinde und Widersacher bätte! Und es gibt leider auch oft herzlose Männer, die in einer solchen KMusbehörde Sitz und Stimme haben, und die immer mit dem Vorschläge bei der Hand sind, Dem alten Beamten zu kündigen und junge anzt'lstellen, unt so der Gemeinde ja nicht die Last der Versorgung dienstunfähiger Beamten anfzubürdeir. Aber solche Herren mit den steinenien Herzest treten doch nur sporadisch auf, ustd wir haben in jeder Gemeinde gottlob mich Männer, die das 'Herz auf dem rechten Flecke haben und für solche traurigen Existenzen ihr ernstes Wort in die Wagfchale werfen. Aber wie traurig ist die Lage eines Religionsdieners, der auf so wankendem Boden steht! Und nicht nur die armen Gemeinden sind es, in denen diese eine so prekäre Stellung einnehmen, sondern auch notorisch gutsituierte Gemeinden, namentlich in Böhmen und auch in anderen Kronländern, die sich nickt dazu emporschwingen können, für ihre ohnedies nicht sonderlich gestellten Beamten ein Pensionsnormale zu schaffen. Das Gesetz vom 21. März 1890 bedürfte nach nun zwanzigjährigem Bestände hinsichtlich der Anstellung ttnd Entlassnug wie der Pensionierung des Religionsdiener in den §§ 16 und 31 eine den Zeitverhältnifsen Rechnung tragende, angemessene Abänderung. Auf den in Aussicht genommenen Referenten für jüdische Angelegenheiten im Ministerium für Kultus und Unterricht, den allgemein hochgeachteten Kitstos Herrn Dr. Franksnrter, dessen Urteil und Stimme hohen Orts maßgebend ist, blicken viele jüdische Religionsdiener und hoffen von der Erweiterung und Verbesserung des oben angeführten Gesetzes, daß die Gemeindebeamten nach einer mehrjährigen Dienstleistung eine Altersversorgung zngesührt erhalten und davor geschützt werden müssen, m einem Alter, in denen sie in keiner Gemeinde mehr angestellt werden können, vor die Tür gesetzt zu werden. Die Negierung würde sich ein sehr großes Verdienst um diese Gemeindebeamlen. diese bedauernswerten Armen, und um ihre Frauen und Kinder erwerben. lach Jehudi. gilt frommer Wunsch. Wenige Wochen trennen uns von der „Omer-Zählzeit", die uns im Geiste in das Land unserer Väter führt, die I glücklich waren, den gottbegnadeten Boden im Schweiße ihres Angesichtes bearbeiten zu können. Unser Wunsch ginge dahin, daß in unseren großen Gemeinde-Synagogen auch während der Wochentage die „Omerzählnng" nach Vorschrift vorgenommen werde. Es ist nicht so schwer, wie allgemein in der Großstadt angenommen wird. Die konservativen Synagogen „omern" täglich nach Vorschrift und diese soll während der sieben Wochen der Sephira von allen Bethänsern befolgt werden. Machen wir einmal im Jahre nri'P damit in allen Wiener Tempeln den Versuch! „Isch Jehudi“. Uurim im Amon-Kalender. Mil welcher Leichtfertigkeit oft Kalender gemacht werden, das zeigt ein Blick in den Union-Kalender, der Purim für Donnerstag, den 13. Adar, ansetzt und den Tag durch roten Druck als besonderen Festtag markiert. Wer dem jüdischen Leben nicht entfremdet ist, wird sich wohl durch diese falsche Angabe nicht irreführen lassen, aber in einem so weitverbreiteten und von einer so angesehenen Korporation heransgegebenen Kalender sollten doch derartige grobe Fehler nicht Vorkommen. Der Korrektor des Kalenders scheint sich überhaupt seine Sache leicht gemacht zu haben, denn auch andere Fehler sind von ihm unbeachtet geblieben und besonders die Zeitangaben über die Sabbatausgünge sind vollkommen nnverläßlich. Anstritte ans dem Indentmn. Winter Roia, Private, geb. 1. August 1875 in Wien, XVIII., Gentzgasse 15. Waldarbeiter Paul. Verkäufer, geb. 16. Jauner 1885 in Wien, I., Bäckerstraße 6. Fischer Oskar, k. k. Oberkonrrollor, geb. 24. Juni 1886 in Polnisch- Ostran. Hofmann Moriz, Jitgenieur-Chemiker, geb. 1. November 1865 in Wien, III., Hauptstraße 114. W i e n e r Johanna, Kontoristin, geb. 15. Mai 1862 in Wien, IV., Alleegasse 48. B e r n a r Isidor, Sänger, geb. 8. November 1895 in Wien, XVIII., Antoilsgasse 50. Goldfinger Louise, Geschäftsführerin, geb. 6. Juni 1893 in Mödling, IX., Simon Denkgasse 12. Kraus Hermine, Private, geb. 1. Februar 1886 in Marienbad, IV.. Weyringergasse 19. Fisch! Klara. Private, geb. 6. Dezember 1878, I.. Kolowratring 8. Seibold Anna, Skontistensgattlu, geb. 26. Dezember 1868, II., Taborstraße o. Hirsch Maria. Ladenmädchen, geb. 27. Oktober 1891 in Wien, X.. Hardtmuthgasse 65.