Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1910
- Issue
- Heft 6 (4.2.1910)
- Date
- 1910-02-04
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/3062972-3063520-3063526--06509-3073517- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
•Hr. 6. Die Wahrheit Seite 11. Die KteUnng der Kantoren Deutschlands fttm neuen Organisatious- Gntwnrf. (Schluß.) Denselben Geist der Nichtachtnng gegen uns atmet auch weiterhin der Gesetzentwurf, sehen wir, wie man es mit Recht für notwendig hält, daß Rabbiner. Religionslehrer, ja selbst Schächter durch eine Prüfung ihre Befähigung Nachweisen müssen. Aber für den Vorbeter solches zu fordern, das war nicht angängig. Eine solche Einrichtung zu treffen, sei, wie ans den Worten des Referenten hervorgeht, nicht gesetzlich feftzulegen. Warum ist das, was für den anderem Gemeindebeamten notwendig erscheint, für die Kantoren unmöglich? Als vor mehreren Jahren die Elite der deutschen Kalltoren zur Gründung eines Verbandes zusammeutrat, da bewog sie dazu in erster Reihe die ErkeitNtnis. daß der Verwilderung im Kantorentnm Einhalt getan werden müsse, mdem die Vorbereitung für diesen Beruf eine solche werde, wie sie der Bedeutung des Amtes entspricht. Mau beklagte den jetzigen gesetzlosen Zustand, der bewirkte, daß. unwissende und unwürdige Elemente in den Kantorenstand Eingang fanden. Und nun soll der gegenwärtige mangelhafte Stand der Verhältnisse bezüglich der Vorbeter Gesetz werden? Ist es nicht vielmehr Aufgabe des Gesetzes, für eine zukünftige bessere Gestaltung der Dinge Grundlage und Richtung zu schaffen? Zugegeben, daß die Gründung und Erhaltung einer Kantorenschule nicht in das Gesetz gehört, so kann und muß erwartet werden, daß dttrch die gesetzlichen Bestimmungen eines Befähigungsnachweises für die Vorbeter (wie bei den Rabbinern und Religiouslehrern) das Vorhandensein einer Kantorenschule bedingt ist. Und konnte es dem Herrit Referenten Ernst damit sein, als er erklärte, die Gründung einer solchen Schule sei nicht Aufgabe der Gemeinden oder Orgauisalionen, sondern der Kantoren? Haben denn Rabbiner und Lehrer für Rabbiuer- oder Lehrerseminare zu sorgen? Wir fordern darum als zweites, daß der Gesetzentwurf klar und deutlich ausspreche, daß niemand als Kantor, sei es im Haupt-, sei es im Nebenamt, angeftellt werden kann, der sich nicht durch eine Prüfuug als dafür befähigt ausgewiesen hat. Die Aitfstellnng, bezw. Zusammensetzung der dafür nötigen! Kommission sowie die Ausarbeitung einer Prüfungsordnung! sind heute, wo es einen Kantorenverbaud und eine Kantoren-? kommission im Lehrerverband gibt, nur leicht zit bewältigende! .Hindernisse.! Ist diese Vorbedingung erfüllt, dann vermögen wir nicht! zu erkennen, daß der Rabbiner gerade bei der Anstellung des! Vorbeters eine Einflußnahme haben soll, wo er sie doch bei der des Religionslehrers nicht besitzt. Der mit dem vollen Rüst-! zeug moderner Allgemein- und Fachbildung ausgestattete Vorbeter muß aber auch unbedingt, schon im ureigensten Interesse der Gemeinde selbst, zu den Beratungen über die Gestaltung des Gottesdienstes mit gleichem Rechte wie der Rabbiner zngezogen werden. Nicht selten tritt der Fall ein, daß ein junger, eben fertig gewordener Rabbiner in einer Gemeinde mit altjüdischem Gottesdienst kommt und im kühnen Tatendrang, in der größten Unwissenheit von dem, was der Gemeinde frommt, den Gottesdienst nach irgendeinem Vorbild völlig nmgestalten will. Durch seine Beredsamkeit, und da die Mitglieder der Gemeinde als Laien nicht gehörig entgegentreten können, gelingt es ihm, seine häufig recht unreifen Pläne zur Annahme zu bringen. Der Vorbeter als Fachmann und Hanptbeteiligter bei der Sache wird nicht gehört. Ist das Gerechtigkeit? Ist dieses gewaltsame Zurückdrängen des Kantors nicht häufig die Ursache für den so beklagenswerten Kriegszustand zwischen Kantor und Rabbiner? 'Wir verlangen kein Vetorecht, aber ein Mitraten und Mittaten. In den Forderungen auf definitive Anstellung und Reliktenversorgung. auf auskömmliches Gehalt, aktives und passives Wahlrecht unter Verzicht auf die Steuerfreiheit schließen wir uns voll und ganz dem Lehrerverband an und machen dessen schriftlichen und mündlichen Ausführungen in bezug darauf zu den nnsrigen. Was die geplanten Rnhegehaltskassen für Kantoren betrifft, so vermögen wir trotz der bei den Beratungen seitens des Herren Referenten gemachten Ausführugeu nicht, deren Notwendigkeit einzusehen. Ist der Borbeter kein Gemeiudebeamter gleich dem Rabbmer und Religionslehrer? Warum für ihn eine Ausnahmestellung? Uebrigens, wie verschwindend klein ist die Zahl der Kantoren, die nicht zugleich Religionslehrer sind! Bedarf es um dieser wenigen willen einer besonderen Kasse? Können solche Kassen überhaupt bestehen? Und wie ist es, wenn ein Kantor stimmlich der Gemeinde nicht mehr gefällt, aber als Religionslehrer noch fähig wäre zu amtieren? Und noch viele Fragen wären bei der Schaffung solcher Zwitterstellnng zit stellen. Darum fort mit jeder Unklarheit aus dem Gesetz, dadurch, daß man dem Vorbeter dieselbe Stellung auweist wie dem Religionslehrer. Man stelle an feine Vorbildung neben seiner Fachausbildung dieselben Ansprüche wie an jenen, und den jüdischen Gemeiitden wie den Kantoren ist geholfen. Wir Kantoren vertreten in unseren Forderungen keine Sondergelüste. Wir tvollen nicht mehr sein als die anderen Gemeindebeamten, aber auch nicht weniger. Wir vertreten den Gedanken, daß zum Gedeihen des Judentums alle beteiligten Faktoren gleichmäßig Mitwirken können und müssen, daß daran nicht nur die Kultnsbeamlen und Lehrer, sondern ebenso auch das Laienelement beteiligt ist. Darum aber fordern umauch: Gleiches Recht f ü r alle! Das neue Organisationsgefetz muß von dem Geiste sozialer Gerechtigkeit erfüllt fein. Recht und Gerechtigkeit verlangen wir deiltschen Inden von den regierenden Organen, darum dürfen unsere führenden Organe den jüdischen Gemeindebeamten den Anspruch ans soziale Gerechtigkeit nicht verwehren! Wir Kantoren drohen nicht mit Kampf — soll doch friedlich unser Wirken sein — wir erklären aber feierlich: „Wie wir trotz aller Hintansetzung bisher gern und freudig, ans vollem Herzen unsere Stimme zum Lobe Gottes erhoben haben und ferner erheben werden, so wollen Um' nicht ermüden und ermatten, tun immer wieder kraftvoll liniere Stimme ertönen zu lassen und der deutschen Judenheit znzurnfen: „Uebt gegen uns soziale Gerechtigkeit! Laßt Euer Bestreben, p-jx zu üben, gleich sein Eurigem bisherigen Triebe zur npnx!" Anregung. Unsere Schuljugend beiderlei Geschlechtes hat allwöchentlich einen besonderen Gottesdienst, nur unseren Religionslehrpräparanden ist es freigeftellt einen öffentlichen Gottesdienst zu besuchen oder aitch einem solchen ferne zu bleiben. Kann es da Wunder nehmen, wenn ein solcher Kandidat von der laufenden Sidra und der Haftora wenig oder nichts weiß? Er ist am Sabbat ganz schulfrei, so mancher religiöse Mittelschüler beneidet ihn, aber ztun regelmäßigen Besuch des Sabbatgottesdienstes der Gemeinde oder der Jugend hat er keine Zeit. Könnte das schöne Beispiel der Gymnasiasten im XXI. Bezirke, die beim „Leinen" im Jngendgottesdienste dieses Ehrenamt selbst besorgen, nicht seitens unserer Religionslehr-Aipiranten Nachahmung finden, und zwar so. daß sie — vorher gut vorbereitet — in kleineren Synagogen beim Jngendgottesdienste selber die Thora vorlesen? Könnten sie nicht für ihren zukünftigen Beruf hierbei auch etwas profitieren? Ein in seinem heiligen Berilfe öffentlich wirkender, erfahrener lind es hierin ernst nehmender Schulmann. Vereins-Zahnarzt Dr. Max Weisz. Wien, II., Circusgasse 47. Ordination von 9—6. Telephon 18390.