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Die Wahrheit · 1909-09-10 · Heft 36 (10.9.1909) · page 3

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1909
Issue
Heft 36 (10.9.1909)
Date
1909-09-10
Page
– (sequence 3)
Language
German
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aktcheit Redaktion und Jldminisrration: Wien, H/j Nvvaragasse 27 1 Telephon der Druckerei 15302. K. k. ösrerr. Postsparkasia- Schcck-Konro Nr. 1000.918. Inserate: Die viermal gespaltene Nonpareille-Zeile 25 Heller., Abonnements- und Jnsertionsbelräge sind in Wien zahlbar und klagbar. Mkhängige Aertschrifi für jüdische Interessen. Erscheint jeden Ireitag. Motto: „Das Siegel Gottes ist Wahrheit!“ i; Vezngspeeis:; Ganzjährig.K 14.— j Halbjährig.K 7.— j: Für Diltusbeaime: | Ganzjährig.K 10. - j Für : Ganzjährig . . ... 8 Mark j; 6 Rubel oder 16 Frcs. Ur. 36. Wie». 16. September IS6S. Inhalt: Aus der Woche. — Ein jüdisches Rekonvalesgenrenheim. — Der Antiseinirismus in Rußland. — Das Leben und Wirken der Juden in Lesterreich in vormärzlichen Zeiten. — Verschiedene Nachrichten. — Feuilleton: Ein neues Licht. — Austritte aus dem Judentume. — Zur Kantorenbewegung. — Abendgvttesdienst für „Scholosch Regolim". Ans dev Woche. Schon oft sind von den Antisemiten und Klerikalen Nachrichten ausgestrent worden, daß der österreichische Thronfolger mir ihren Anschauungen und Bestrebungen sylnpalhisierc und daß ihre Politik an dem zukünftigen Herrscher einen wohlwollenden Beschützer habe. Dieser Märe hat nun Erzherzog Franz Ferdinand selbst ein Ende bereitet, indem er vor wenigen Tagen, als er mit einer politischen Persönlichkeit die ungarischen Verhältnisse besprach, nicht nur seine namentlich von der Wiener Rathanspanei sehr oft behauptete Ungarfeiudlichkeit in Abrede stellte, sondern unter anderem auch folgende seine wirkliche Gesinnung charakterisierenden Bemerkungen machte: „Es ist auch lächerlich zu behaupten, daß ich u l t r a m o u t a n oder klerikal sei. Ich bin, was meine Person betrifft, ein aufrichtiger, glaubenseisriger Katholik. . Das hindert mich aber nicht daran, sondern verpflichtet mich geradezu, auch die religiöse U e b e r z e u g u u g aller anderen in Achtung zu halte n. Aus diesem Grunde werden in meiner P 0 litik die konfessionellen Gesichtspunkte niemals eine Rolle spielen. -i- * * Mähren, früher das klassische Land des österreichischen Liberalismus, hat nun einen Landesschulrat, der an Liebesdiensten für die Klerikalen nicht gern hinter dem niederösterreichischen zurückstehen möchte, und so ist auch leicht die Entscheidung zu erklären, die er in der bekannten Krnzisixsrage für die jüdische Schule in Lomnitz getroffen hat und die nach den Mitteilungen der Oesterr.-israel. Union folgenden Wortlaut hat: Der k. k. Landesschulrat hat mit Erlaß vom 8. Juni 1909, Z. 12.222, der Beschwerde des Ortsschulrates und des Gemeiudevorstaudes der israel. Gemeinde Lomnitz gegen die mit dem hierümtlichen Erlasse vom 18. April 1909, Z. 111/7, für zulässig erklärte Anbringung eines gespendeten Kruzisixes im Lehrzimmer der deutschell Volksschule in. Lomnitz keine Folge zu geben gefunden und den angefochtenen Erlaß mit der Abänderung bestätigt, daß das im Schulzimmer anzubringende Kruzifix während der isr. Religionsunterrichtsstunden nicht zu entfernen, sondern dauernd daselbst zn belassen sein wird. Es wird jedoch der isr. Kultusgemeinde ulld dem deutschen Ortsschulrate in Lomnitz sreigestellt, in diesem Schulzimmer für die israel. Schulkinder ebenfalls em geeignetes konfessionelles Symbol an passender Stelle dauernd anzubringen. Mit Rücksicht auf die weiteren Ausführungen der Beschwerde wurde zugleich bemerkt, daß zur erfolgten Schenkung des Kruzifixes für die obgeuannte Schule die Zustimmung der israel. Gemeinde Lomnitz und des Ortsschulrates nicht erforderlich ist, da durch diese Schenkung die Rechte und Pflichten der Konkurrenzfaktoren in keiner Weise tangiert werden. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb der Frist von 14 Tagen liach ihrer Zustellung der Rekurs an das Ministerium für Kultus und Unterricht beim mährischen Landesschulrate in Brünn eingebracht werden. Hiervon wird der Gemeindevorstand iu Kenntnis gesetzt. Gegen diese Entscheidung haben nnlimehr die Jsraelitengemeinde und der deutsche Ortsschulral Lomnitz folgenden Rekurs an das Ministerium für Kitltlts nud Unterricht ergriffen. „Hoher k. k. mährischer Landesschulrat, Brünn. Gegen die Entscheidung des k. k. Landesschulrates vom 8. Juni 1909, Z. 12.222, zugestellt am 24. Juni d. I. ergreifen wir in offener Frist den Rekurs an das hohe k. k. Ministerium für Kultus und Unterricht und begründen denselben wie folgt: 1. In formeller Beziehliug muß die Behauptung der obgedachten Entscheidung, daß der Ortsschulrat einer der „Konkurrenzfaktoren" sei. deren Rechte und Pflichten durch die Annahme der Schenkung eines Kruzifixes für das Schulgebäude in keiner Weise tangiert werden, entschieden bestritten werden. Der Ortsschulrat ist Schulbehörde erster Instanz und als solche berufen, in allen die Schule der Jsraelitengemeinde Lomnitz betreffenden Angelegenheiten nach freiem Ermessen zu entscheiden. Die Kompetenz des Ortsschulrates, die Annahme oder Ablehnung einer dieser Schule zugedachten Schenkung zu verfügen, steht sonach außer jedem Zweifel. Bei der Frage nun, ob die erwähnte Schenkung anzuuehmen sei, hat der Ortsschulrat zu prüfen gehabt, ob dieselbe mit den Bestimmungen des Reichsvolksschulgesetzes vom 25. Mai 1868, R. G. Bl. Nr. 48, in Einklang gebracht werden könne. Nach § 2. Abs. 2, dieses Gesetzes ist der Unterricht iu den weltlichen Lehrgegenständen unabhängig von dem Einflüsse jeder Kirche oder Religionsgenosfeuschafr. Die Anbringung des Symbols irgend einer Kirche oder Religionsgeuossenschaft während des Unterrichtes in den weltlichen Lehrgegenständen würde die Geltendmachung eines solchen Einflusses bedeuten und es war daher geradezu die gesetzliche Pflicht des Ortsschulrates, die zugedachte Schenkung abzulehnen. 2. Mit der Erklärung des angefochtenen Erlasses, daß es der israel. Kultnsgemeinde und dem deutschen Ortsschulrate in Lomnitz freigestellt werde, in dem Schnlzimmer für die israelitischen Kinder ebenfalls ein geeignetes kousessiouelles Symbol an

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