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Die Wahrheit · 1909-07-23 · Heft 29 (23.7.1909) · page 2

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1909
Issue
Heft 29 (23.7.1909)
Date
1909-07-23
Page
– (sequence 2)
Language
German
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Seite 2. Die SBaöröeit Nr. 29 Hevetstnnden in den Metöänsern der israelitischen Kuttnsgemeinde Montag, 26. Juli (Vorabend Tischebeow) abends 7 Uhr 45 M. Freitag, 30 .. „ 7 „ 15 „ Der Gottesdienst beginnt an Wochentagen um ^7 Uhr früh, an Samstagen um 1/22 Uhr früh. Israelitischer Tempel-Verein Wien, Vill., Bezirk, Neudeygergasse 12. Kanzleistuuden: An \V«dientiigen von 4—7 Uhr, un Soun- und Feiertagen von 10—12 Uhr. — Trauungen und Konfirmationen werden augemeldet im Sekretariat des Teinjielgebäudes, Mezzanin. Israelitischer Bethaus-Verein im IX. Bez., Grüne Thorgasse 13 (Müllnergasse 21). Sebeietunden: Freitag abends 7 Uhr 30 Min., Samstag früh 8Uiir — Min. An Wochentagen abends 7 Uhr — Min., früh 6 Uhr 45 Min. israelitischer Bethaus-Verein Brigittenau. Tramp li" ~ werden augenieldet im Sekretariat des Teiupelgebäiides. XX., Kluckygasse 11, an Wochentagen von 4—8 Uhr nachm., an Sonntagen und christlichen Feiertagen von 10—12 Uhr vorm. Nach Ungarn '/.«ständigen Hrautleuten werden Ehekonsense rasch gegen Ersatz/, der Kosten besorgt. Prämiiert: Wien 1908 Kammer-Medaille. — London 1906 E. Diplom. Bedeutendstes Spezialgeschäft .— — der Monarchie für Syeaoopp-Onialfi von Rudolf Goldstein Civil- und liiiiforui-Sciiiieider Wien, II., Taborstr. 54. - Telephon 21.990. — _ Lieferant vieler Kultus gemeinden Ausführung jeder gewünschten Faeon vom einfachsten bis zum feinsten Genre, alles in tadelloser Giite. Streng reelle Bedienung — billige Preise. Reich illustrierte Preiskataloge gratis und frauko. Talare. Kutten und Baretts werden gegen massige Leihgebühr verliehen Konkurs. Bei der israelitischen Kultusgemeinde in Misslitz gelangt die Stelle eines musikalisch gebildeten Kantors, Koreh und Schochets am 1. September 1909 zur Besetzung. Bewerber, welche die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen und befähigt sind, mit Chor und Orgel zu fungieren, wollen ihre mit Verwendungszeugnissen und Altersnachweis versehenen Gesuche ehestens, längstens aber dis 1. August 1909 an den gefertigten Kultusvorstand einsenden. Mit dieser Stelle ist ein Jahresgehalt von K 2000.— nebst den üblichen Emolumenten und Naturalwohnung verbunden. Nur Berufene werden zum Probevortrage zugelassen und nur dem Akzeptierten die Reisespesen ersetzt. Misslitz, den 11. Juli 1909. Der Kultusvorsteher: Josef Pollenz. Kundmachung betreffend die Errichtung von Hinjanim für te jolieii Feiertage. Vom Vorstande der Israel. Kultusgemeiude wird hiemit zur Kenntnis gebracht, dass zur Errichtung temporärer Betlokalitäten für die hohen Feiertage durch Vereine und Privatpersonen im Sinne des § 79 des Statutes der Wiener israelitischen Kultusgemeinde die Bewilligung des Kiiltusvorstandes einzuholen ist und dass hiefür folgende Normen festgesetzt wurden: 1. Die mit einem Kronen-Stempel versehenen Gesuche um Bewilligung sind bis längstens 10. August d. J. im Einreichungsprotokolle der israelitischen Kultusgemeinde, I., Seitenstettengasse Nr. 4, II. Stock, zu überreichen. Später einlangende Gesuche werden zurückgewieseu. Auf nicht entsprechend belegte Gesuche wird keine Rücksicht genommen. 2. Die Gesuch steiler haben für sich und für die zu verwendenden Vorbeter (die Namen derselben sind in dem Gesuche anzugeben) genaue Ausweise über Charakter, Moralität und Befähigung zu erbringen. 3. Au weibliche Personen wird weder direkt noch indirekt, eine Bewilligung erteilt. 4. Die als Betlokale eiuzurichtenden Räume müssen sich für diesen Zweck vollkommen eignen und ist die Zustimmung des Vermieters, sowie des Hauseigentümers zur diesfälligen Verwendung schriftlich beizubringeu. 5. Wohnungen und andere Lokale dürfen nur dann zur Abhaltung des Gottesdienstes verwendet werden, wenn sie vollkommen ausgeräumt sind und an den Festtagen ausschliesslich für den erwähnten Zweck benützt werden. 6. Die Errichtung eines temporären Betlokales in der Nähe von ständigen Bethäusern wird nicht bewilligt. 7. Der Vorstand beabsichtigt für den gegenwärtigen Bedarf an temporären Bethäusern durch eigene Massnahmen vorzusorgeu und wird demgemäss nur im Falle tatsächlichen Bedürfnisses die Genehmigung für ein temporäres Bethaus an Private erteilen. Jedenfalls wird für die Bezirke VI, VII, VIII, IX uud XII bis XXI eine derartige Genehmigung im Hinblicke auf die getroffenen ausreichenden Massnahmen nicht erfolgen. Ein Ankauf von Betsitzen seitens der Kultusgemeinde ist nicht zu gewärtigen. 8. An Unternehmer, welche nicht in den letzten drei Jahren die Bewilligung zur Errichtung eines Minjau hatten und an solche, denen schon im Vorjahre mitgeteilt wurde, dass die ihnen gegebene Bewilligung eine ausnahmsweise war und nicht mehr erneuert werden wird, kann eine Genehmigung nicht erteilt werden. Ebenso wird eine Bewilligung für neue Lokale nicht erteilt. 9. Die Bewilligung wird den Betlokal-Inhabern nur unter der Bedingung erteilt, dass dieselben der Kultusgemeinde für unbemittelte Personen (Männer und Frauen) zusammen den zehnten Teil der von der Behörde genehmigten numerierten Sitzplätze unentgeltlich zur Verfügung stellen. 10. Der Text einer etwa beabsichtigten Annonzierung oder Plakatierung ist dem Gesuche zur Genehmigung anzuschliessen. Es ist Pflicht einer jeden Partei, für eine entsprechende Polizei- Aufsicht auf eigene Kosten zu sorgen. Als „Hausandachteu' werden nur jene gottesdienstlichen Hebungen betrachtet, welche ohne jegliches Entgelt, lediglich Familienangehörigen zugänglich sind. Wien, im Juli 1909. Der Vorstand der Israel Kultusgemeinde. Konkurs. Die israelitische Kultusgemeinde in Jägerndorf, Oesterr. Schlesien, beabsichtigt für das Schachris- und Minchagebet an den hohen Feiertagen einen Bai Tfillah aufzunehmen. Es wird ersucht, Anbote von hiezu befähigten Herren unter Angabe des hiefür beanspruchten Honorares baldigst an den gefertigten Vorsteher zu richten. Vorstand der Israel. Kultusgemeinde Der Vorsteher _ Julius Krämer. Vorbeter mit klangvoller Baritonstimme, musikalisch gebildet, auch Geflügelschächter, sucht dauernde Anstellung, oder auch für die hohen Festtage. Anmeldungen au die Redaktion dieses Blattes. 07632624

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