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Die Wahrheit · 1909-07-16 · Heft 28 (16.7.1909) · page 2

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1909
Issue
Heft 28 (16.7.1909)
Date
1909-07-16
Page
– (sequence 2)
Language
German
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Seile 2, Die Wahrheil Nr. 28. Kevetstrrnde» in den jpetöänfern der israelitischen Knltusgemeittde Freitag, 16. Juli abends 7 Uhr 30 M. Samstag, 17. „ „8 „ 40 „ Vom 18. bis 22. „ „ 7 „ — „ Der Gottesdienst beginnt an Wochentagen um '-/i7 Uhr früh, an Samstagen um %9 Uhr früh. Israelitisclier Tempel-Verein Wien, VIII., Bezirk, Neudeggergasse 12. Kanzleistunden: A« Wochentage«* vom 4—7 Uhr, nn Soun- und .Feiertagen von IO—12 Uhr. — Trauungen und Konfirmationen werden ungemeldet im Sekretariat des 'J'eiu|>eigebäiides. Mezzanin. Israelitischer Bethaiis-Verein im IX. Bez., Grüne Thorgasse 13 (Müllnergasse 21). Oebetstunde.n: Freitag abends 7 Uhr 30 Min., Samstag früh 8 Uhr — Min. Au Wochentagen abends 7 Uhr — Min., früh 6 Uhr 45 Min. Israelitisclier Bethaus Verein Brigittenau. werden augeiiieldet im Sekretariat des Tempelgebäudes. XX., Klnckygasxe 31, an Wochentagen von 4—6 Uhr nachm., au Sonntagen and christlichen Feiertagen von 10—12 Uhr vorm. Nach Ungarn inständigen Jirautleuten werden Bhekonseuse rasch gegen ICrsatz der Kosten besorgt. Prämiiert: Wien 1908 Kammer-Medaille. — London 1906 E. Diplom. Bedeutendstes Spezialgeschäft ~ ■ — der Monarchie für Srnagogea-Omate Rudolf Goldstein C/iviliiiui liiiiiorm-Sfiiiieiiier Wien, II., Taborstr. 54. . Telephon 21.990. «- Lieferant vieler Kultus gemeinden Ausführung jeder gewünschten Facon vom einfachsten bis zum feinsten Genre, alles in tadelloser Güte. Streng reelle Bedienung — billige Preise. Reich illustrierte Preiskataloge gratis und franko. Talare, Hutten und Baretts werden gegen massige Leihgebühr verliehe n Konkurs. Bei der israelitischen Kultusgemeinde in Misslitz gelangt die Stelle eines musikalisch gebildeten Kantors, Koreh und Schochets am 1. September 1909 zur Besetzung. Bewerber, welche die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen und befähigt sind, mit Chor und Orgel zu fungieren, wollen ihre mit Verweudungazeugnissen und Altersnachweis versehenen Gesuche ehestens, längstens aber bis 1. August 1909 an den gefertigten Kultusvorstand einsenden. Mit dieser Stelle ist ein Jahresgehalt von K 2000.— nebst den üblichen Emolumenten und Naturalwohnung verbunden. Nur Berufene werden zum Probevortrage zugelassen und nur dem Akzeptierten die Reisespesen ersetzt. Misslitz, den 11. Juli 1909. Dg1 Kultus Vorsteher: Josef Pollenz. Kundmachung betreffend die Errichtung von MM fiir Sie Men Feiertage. Vom Vorstande der israel. Kultusgemeinde wird hiemit zur Kenntnis gebracht, dass zur Errichtung temporärer Betlokalitäten für die hohen Feiertage durch Vereine und Privatpersonen im Sinne des § 79 des Statutes der Wiener israe itischen Kultusgemeinde die Bewilligung des Kultusvorstaudes eiuzubolen ist und dass hiefür folgende Normen festgesetzt wurden: 1. Die mit einem Kroneu-Stempel versehenen Gesuche um Bewilligung sind bis längstens 10. August d. 1. im Einreichungsprotokolle der israelitischen Kultnsgemeinde, I., Seitenstettengasse Nr. 4, II. Stock, zu überreichen. Später einlangende Gesuche werden zurückgewiesen. Auf nicht entsprechend belegte Gesuche wird keine Rücksicht genommen. 2. Die Gesucnsteller haben für sich und für die zu verwendenden Vorbeter (d e Namen derselben sind in dem Gesuche anzugeben) genaue Ausweise über Charakter, Moralität und Befähigung zu erbringen. 8. An weibliche Personen wird weder direkt noch indirekt eine Bewilligung erteilt. 4. Die als Betiokale einzurichtende» Räume müssen sich tür diesen Zweck vollkommen eignen und ist die Zustimmung des Vermieters, sowie des Hauseigentümers zur diesfälligen Verwendung schriftlich beizubringeu. 5. Wohnungen und andere Lokale dürf-n nur dann zur Abhaltung des Gotte-dienstes verwendet werden, wenn sie vollkommen ausgeräumt sind und an den Festtagen ausschliesslich für den erwähnten Zweck benützt werden. 6. Die Errichtung eines temporären Betlokales in der Nähe von ständigen Bethäusern wird nicht bewilligt. 7. Der Vorstand beabsichtigt für den gegenwärtigen Bedarf an temporären Bethäusern durch eigene Massuahmcu vorzusorgen und wird demgemäss nur im Falle tatsächlichen Bedürfnisses die Genehmigung für ein temporäres Bethaus an Private erteilen. Jedenfalls wird für die Bezirke VI, VII, VIIT, IX und XII bis XXI eine derartige Genehmigung im Hinblicke auf die getroffenen ausreichenden Massnahmen nicht erfolgen. Ein Ankauf von Betsitzen seitens der Kultusgemeinde ist nicht zu gewärtigen. 8. An Unternehmer, welche nicht in den letzten drei Jahren die Bewilligung zur Errichtung eines Minjau hatten und an solche, denen schon im Vorjahre mitgeteilt wurde, dass die ihnen gegebene Bewilligung eine ausnahmsweise war und nicht mehr erneuert werden wird, kann eine Genehmigung nicht erteilt werden. Ebenso wird eine Bewilligung für neue Lokale nicht erteilt. 9. Die Bewilligung wird deu Betlokal-Iuhaberu uur unter der Bedingung erteilt, dass dieselben der Kultusgeineiude für unbemittelte Personen (Männer und Frauen) zusammen den zehnten Teil der. von der Behörde genehmigten numerierten Sitzplätze unentgeltlich zur Verfügung stellen. 10. Der Text einer etwa beabsichtigten Annonzierung oder Plakatierung ist dem Gesuche zur Genehmigung anzuschliessen. Es ist Pflicht einer jeden Partei, für eine entsprechende Polizei- Aufsicht auf eigene Kosten zu sorgen. Als „Hausandachten" werden nur jene gottesdienstlichen Hebungen betrachtet, welche ohne jegliches Entgelt, lediglich Familienangehörigen zugänglich sind. Wien, im Juli 1909. Der Vorstand der israel Kultusgemeinde. Schacharith - Baaltefillah. Die isr. Kiuderbewahranstalt, II. Schiffamtgasse 15, sucht für die hohen Feiertage einen Schacharith - Baaltefillah, welcher auch Koreh sein muss. Nur auf in Wien wohnhafte Bewerber wird reflektiert. Auskünfte und Anmeldungen bei der Direktion bis 20. Juli. Zweiter Bassist mit kräftiger, klangvoller Stimme, perfekter Blattleser, wird heim Synagogen-Yereine Beth Israel nach poln.-jiidischem Ritus in Wien, II., Leopoldsgasse 29, auf genommen. Gehalt K. 70 monatlich. Offerte mit Zeugnisabschriften sind an das Sekretariat obigen Vereines zu richten. 89360461

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