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Die Wahrheit · 1909-02-26 · Heft 9 (26.2.1909) · page 3

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1909
Issue
Heft 9 (26.2.1909)
Date
1909-02-26
Page
– (sequence 3)
Language
German
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Die geehrten Kerren Abonnenten werden um freundliche Einsendung des Abonnementsbetrages für das laufende Huartat ersucht, gleichzeitig bitten wir bei Aeberstedtungen um rechtzeitige Anmeldung der neuen Adresse. Der IngendgoNesdienst in den Wiener Tempeln. Seit einer Reihe von Jahren wird über Verfügung des Kultusvorstandes in den Wiener Tempeln an den Vor- und Nachmittagen der Sabbathe — seit letzterer Zeit auch an sämtlichen Fest- und Feiertagen — ein eigens für die Schuljugend organisierter Gottesdienst abgehalten, der, obschon nur für die Kleinen bestimmt, auch ans die Großen, die sich daselbst zeitweilig einfinden, eine gewisse Anziehungskraft ansübt. In der Tat muß Jedermann, der diesem Gottesdienst beiwohnt, den Eindruck gewinnen, daß mit demselben eine Einrichtung geschaffen wurde, wie sie sür die Schnljngend lischt idealer und praktischer erdacht und inszeniert werden konnte. Nicht allein, daß biemit den Kindern Gelegenheit geboten wird, frühzeitig das Gotteshaus und den Gottesdienst kennen zu lernen, sind diese Stunden der Andacht auch geeignet, in den jugendlichen Herzen Empfindungen wach zu rufen, zu welchen sie bekanntlich im Elternhanse und draußen im Leben nur spärliche Anregungen erhalten. Und daß das Gotteshaus der Boden ist, wo die Keime, die da sür religiöses Empfinden gelegt werden, sich rasch entwickeln und Früchte tragen, das kalnl man am besten wahrnehmen, wenn man dieser Gemeinde der „Kleinen" während der Andacht volle Aufmerksamkeit znwendet. Es kann da dem Auge des Beobachters nicht entgehen, wie die Kleinen sich ernstlich bestreben, ihrer Ausgabe gerecht zu werden; wie sie sich redlich bemühen, den kantoralen Borträgen zu folgen, mit den Gesangspiscen des Chores in stetem Kontakte zu bleiben, der ihnen gewidmeten Exhorte alles Interessante und Belehrende abzulauschen, und wie sie schließlich in gehobener Stimmung das Gotteshaus verlassen, im stolzen Bewußtsein, einer religiösen Pflicht Genüge geleistet zu haben.*) Und doch sollte diese Schöpfung, um ein harmonisches Ganzes zu bilden, nach einer Richtung ergänzt werden. Unsere *) Leider müssen wir konstatiereu, daß das hier geschilderte Interesse der Jugend am Gottesdienste nicht überall beobachtet wird, und daß ihr Verhalten während des Gottesdienstes und nach demselben in vielen Fällen Anlaß zu ernstem Tadel gibt. Die Red. Schuljugend sollte nämlich auch an einem oder an zwei Sonntagen! des Monates beim Morgengottesdienste im Tempel erscheinen, sie sollte den Alltagsgoltesdienst — von dem sie bekanntlich keine Ahnung hat — kennen lernen, sie sollte wissen, daß die Pforten des Gotteshauses tagtäglich sür pflichteifrige Beter zur Andacht geöffnet sind, und sollte daran gemahnt werden, daß der Sidnr außer den sabbathischen Mussas- und Minchagebeten, auch noch Alltagsgebere enthält, die nicht mindere Wichtigkeit und Heiligkeit als die ersteren besitzen und darum nicht unbeachtet bleiben dürfen. Allerdings werden so manche Eltern und mit ihnen vielleicht auch Schulmänner den Einwand erheben, daß die Kinder den schulfreien Sonntag zur Erholung bedürfen und demnach nicht verhalten werden sollten, im Tempel zu erscheinen; allein die Tatsache, daß in vielen Wiener Kommunalschnlen auch an Sonntagen israelitischer Religionsunterricht erteilt wirb, spricht deutlich dafür, daß in Sachen der Religion nicht Beqnemlichkeits- und Erholuugsrücksichten, sondern die Notwendigkeit und die disponible Zeit Faktoren sind, mit denen gerechnet werden muß. Der Alltagsgoltesdienst würde aber auch noch einen anderen Vorteil mit sich bringen. Bei' demselben hätten nämlich jene Schüler, die bereits das 13. Lebensjahr erreicht haben, außer dem Taüis auch die Tesillin anzulegen und mit denselben die Andacht zu verrichten. Und gewiß, so mancher Knabe würde Wert daraus legen, ja stolz daraus sein, öffentlich ein Gebot auszuüben, das ihn zum Barmizwa stempelt und ihm gegenüber seinen jüngeren Schulkollegen ein gewisses Vorrecht in der Erfüllung religiöser Pflichten verleiht. Aber auch eine schöne Erinnerung würde bei dieser Gelegenheit in den Herzen der Kinder wach gerufen werden. So mancher Knabe würde sich an die Worte erinnern, die ihm an seinem Barmizwatage, als er zum erstenmale zur Thora gerufen und ihm ein Gebetbuch als Ehrengeschenk überreicht wurde, seitens des Exhortanten ans Herz gelegt wurden, an jene Worte, die darin gipfelten: Daß er dieses Gebetbuch stets in Ehren halten und geschmückt mit T a l l i s und Tesillin fleißig darin lesen u n d d i e A n d a ch t v e r r i ch t e n m ö g e. Ist einnial die Alltagsandacht in den Jugendgottesdienst einbezogen, dann wären diejenigen Barmizwaknaben, die keine Tesfilin besitzen und dieses Gebot nur vom Hörensagen kennen, gezwungen, diesbezüglich an ihre Eltern heranzutreten und diese — nur diese würden aus erziehlichen Rücksichten nicht umhin können, das Versäumte nachzuholen; sie würden dem Kinde, damit es beim öffentlichen Gottesdienste durch die Anßeracht-

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