Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1909
- Issue
- Heft 3 (15.1.1909)
- Date
- 1909-01-15
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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Nr. 3. Seite 11. Oester r.-ungar. Kantoren-Zeitung Denkschrift. Die mannigfachen Anregungen, die in diesem Blatte wie .auch seitens des österr.-ungar. Kantorenvereines zur Förderung des Kantorenstandes gegeben wurden, besonders die am letzten Jubiläums-Kantorentage in Wien beschlossener! Resolutionen, haben in weiteren Fachkreisen zu gleichen Bestrebungen angeeifert nixb in diesem Sinne hat Herr Oberkantor R e n d i in Agram als Mandatar fast sämtlicher Kantoren Kroatiens und Slavoniens folgende Denkschrift an die Knltnsgemeiuden in Kroatien und Slavonien gerichtet: Im Jahre 1871 unterbreitete der Oberkantor der Pester isr. Religionsgemeinde, Moriz Friedman n, im Namen von 40 Kantoren Ungarns, der jüdischen Synode in Augsburg ein Memorandum, in dem es unter anderem heißt: „Vergleichen wir die konstatierte Notwendigkeit des Kantors und all die Ansprüche, die an ihn in intellektueller und moralischer .Hinsicht gestellt werden, mit seiner Stellung der Gemeinde und dem Staate gegenüber, so gewahren wir das abschreckendste Mißverhältnis, das aller Gerechtigkeit spottet. In den reichen Gemeinden ist der Kantor ein Luxusartikel, in den unbemittelten ist er geradezu ein Geduldeter, in den allerwenigsten wird er als das behandelt und das betrachtet, was er eigentlich seiner Bestimmung nach ist. Die Rabbiner und Lehrer erfreuen sich in allen Fällen des gesetzlichen Schutzes; sie sind von der Gemeinde wie vom Staate schon kraft ihres Annes allein als Knltnsbeamte anerkannt; der Kantor hingegen ist im Tempel wohl eine Notwendigkeit, außer demselben aber gilt er als Privatperson. Nur in Frankreich und Elsaß sind die Kantoren vom Staate angestellt und führen den Titel „ministre officiant.“ — — — — — — — — — — „Die Folgen dieser Verkennung mit) Mißachtung sind aber für die Synagoge sehr nachteilig, indem talentierte, würdige, junge Leute sich dem Kantorate nicht mehr widmen wollen, ja viele bereits Angestellte dem Berufe Valet sagen. Und in der Tat macht sich der Mangel an gebildeten, würdigen Kantoren täglich fühlbarer. Um aber dieser Ungerechtigkeit, die auf einem ganzen Stande lastet, ein Ende zu machen und der Synagoge zu dienen, halten wir uns verpflichtet, einer hochwürdigen Synode folgende ehrfurchtsvolle Bitte zu unterbreiten: Die hochwürdige Synode, welche sich die heilige Aufgabe gestellt, alte Mißbräuche zu beseitigen, Irrtümer anfzuklären, den Kultus und alles, was mit ihm znsammenhängt, zu regeln, möge beschließen: 1. Der jüdische Kantor, „Sclioliacli-zibbur“ soll in seiner Eigenschaft als ein unentbehrlicher, in gewisser Beziehung geistlicher Funktionär anerkannt und als solcher dem Staate zum Genüsse des gesetzlichen Schutzes, dem Rabbiner und Lehrergleich, anempfohlen werden. — — — — — — — 2. Bei in Aussicht genommener Errichtung von Präparandieu und Seminaren soll auch für Kantorschulen gesorgt .werden." — — — — — — — — — — — „Nach all dem Gesagten gebe ich mich der angenehmen Hoffnung hin, eine hochgeehrte Synode werde den in Rede stehenden, wichtigen, weil mit der Würde des Kultus zusammenhängenden Gegenstand in den Kreis ihrer weisen Beratungen .anfnehmen und darüber bestens verfügen! Mein geliebter, verehrter Freund und Kollege, Herr Oberkantor S n l z e r aus Wien, wird dringend gebeten, als Mitglied der Synode, und als „Sulz er," der sein Leben und feine geniale Kraft dem .Kantorate gewidmet und sich um die Verherrlichung des Gottesdienstes unsterbliche Verdienste erworben hat, diese Denkschrift bei der hochwürdigen Synode zu Augsburg einznbringen und .nachdrücklichst zu unterstützen." 37 Jahre sind seither verstrichen, die in dem Memorandum Friedmanns und Konsorten beschriebenen Uebelstände aberhaben sich seit damals nur wesentlich v e r s ch l i m m e r t. Man schritt an die Lösung dieser Frage mit jener Oberflächlichkeit, die stets Ursache mit Wirkung verwechselt, viel verdirbt und nichts verbessert. Unter ..Kantorenschnle" verstand man ein Institut, in welchem man ohne den allergeringsten Bildungsgrad in kürzester Zeit das Vorbeten erlernen konnte, wo man aber keine anderen Kenntnisse zu erwerben vermochte, und die Stellung des Kantors wollte oder verstand man nicht mit jener Anziehungskraft zu versehen, die es zu verhüten vermag, daß jüdische sangeskundige Männer jeden anderen Beruf dem Kanrorenberufe vorziehen. Wir stehen daher vor der mit dem hohen Fluge und der inneren Vornehmheit des Judentums nicht übereinstimmenden Tatsache, daß es in allen Königreichen und Ländern dieser Monarchie zu den Seltenheiten gehört, wenn ein für das Kantorat prädestinierter junger Mann auch Kantor wird. Um den löblichen Knltusgemeinden ihre Aufgabe gegenüber diesen, die gründlichste Abhilfe erheischenden Zuständen zu zeigen, übermitteln wir hiemit höflichft in der Beilage*), neben mehreren, das jüdische Kantorat kennzeichnenden Reden, Resolutionen, Lehrsätzen und Aussprüchen, einen Teil der in diesem Jahre hierüber eröffneten und noch nicht geschlossenen Diskussion und stellen, auf Grund dieser Beweise für den besonderen Wert des Kantorates für die Synagoge, dieser Beweise für die Unerläßlichkeit der ans Wissen basierenden Würdigkeit seiner Vertreter die gehorsame Bitte, die hochverehrten Knltusgemeinden Kroatien-Slavoniens wollen geneigtest die folgenden Beschlüsse fassen: 1. Dem allgem. österr. israel. Gemeindebnnde ist die Notwendigkeit der Errichtung einer Kantorenschnle in Wien nahezulegen, deren Zöglinge Stipendien genießen und ans welcher von allgemeiner Bildung und höherer Fachbildung getragene Kantoren hervorgehen sollen. Die Erhaltung dieses Institutes soll allen Knltttsgemeinden dieser Monarchie obliegen. 2. Den Resolutionen des Wiener Jnbilänms-Kantorentages vom 22., 23. und 24. Juni 1908 wird zngestimmt. 3. Die definitive Anstellung eines Kantors soll früher als in der durch das Gesetz festgesetzten Frist erfolgen. 4. Der im jüdischen Schristtume uiedergelegten Bedeutung des Kantors im Gottesdienste ist in den Statuten der Kultusgemeinden dieser Länder Rechnnng zu tragen. 5. Es sollen in Zukunft keine Aemter-Knmulierungen vor» genommen werden, die dem Prestige des Kantorates, als eines fruchtbaren Gutes, das im Reiche der Kunst und Wissenschaft liegt, nicht entsprechen. 6. Die Statuten der löblichen Knltusgemeinden dieser Länder sollen Bestimmungen über die Pensionierung, wie auch über die Versorgung der Witwen und Waisen aller Funktionäre enthalten. Wir ersuchen höslichst. unserem Freimute keine unrichtige Deutung zu geben, vielmehr versichert zu sein, daß uns keinerlei unbescheidene Gelüste anwaudeln, sondern daß uns nur das Bestreben leitet, dein Jndenrnme würdige Vertreter unseres Standes znznführen, was nur möglich ist. wenn die ehrsamen Knltusgemeinden die Stellung des Kantors zu einer nach jeder Richtung hin geachteten und begehrenswerten gestalten. In dieser Erwartung legen wir diese wichtige Angelegenheit vertrauensvoll in die Hände der kroatisch-slavonischen Jndeuschaft, deren bekannte Intelligenz nunmehr diese Frage gewiß mit Gründlichkeit und Verständnis behandeln und ihre Lösung finden wird, zur Ehre des Judentums, zur Zierde und zum Ruhme der Judenheir Kroatien-Slavoniens. *) Aus der Beilage, welche einige Artikel aus der „W a h r h e i t" und den Bericht des Jubilänms-Kanrorentages in Wien samt den Resolutionen reproduziert. möchten wir folgende zwei Notizen besonders hervorheben: L ö w, „Die L e b e n s a l r e r," Seite 315: „Aus den Familien und Schulen der jüdischen Vorderer gingen Komvosireure und Säuger hervor, welche zum Teil europäischen Ruf erlangten. Sie trugen wesentlich dazu bei, den musikalischen Ruf der Juden zu begründen. Israelis Urteil über die musikalische Begabtheit der Juden ist bekannt. Minder bekannt ist das Urteil de Sanlcys: ,Die Wahrheit zu sagen isr es nicht die Musik, durch welche die Hebräer in der alten Zeit ihre Befähigung zu den Künsten an den Tag gelegt haben. Aber ihre Nachkommen haben in unseren Tagen reichlich bewiesen, daß sie den musikalischen Instinkt im wunderbarsten Grade besitzen'." G r ä tz, „G e s ch i ch t e d e r I u d e n," Aufl. 2, Band! 1, Seite 315: „Als wären der Wiener Tempel und die Gemeinde von Anfang dazu bestimmt gewesen, das Bersöhnungswerk zwischen den alten und neuen Formen zu vollziehen, hatte sich für dieselben ein Sangeskünstler gefunden, der mit seinen reichen Stimmitteln den hebräischen Gebeten einen fast zauberhaften Ausdruck verlieh."