Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1908
- Issue
- Heft 48 (11.12.1908)
- Date
- 1908-12-11
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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Lene 6. Die Wahrheit Nr. 48. Nur wenn wir alle unsere Pflicht erfüllen und der jüdischen Arbeit die Möglichkeit zu leben geben, können wir ruhig jene Zeiten abwarten, wo die Rufe der Hetzer von selbst verstummen werden. -i- * 4- ' In Ungarn ist die klerikale Hochflut stark im Steigen und findet in der Regierung mächtige Gönnerschaften. Bei dem letzten Generalkonveut der reformirten Kirche. Ungarns wurde seitens der Protestanten darüber Klage geführt, daß die Ereignisse der letzteil Jahre die reaktionäre Richtung immer größer werden ließen, zum Nachteile der im Gesetz festgesetzten Gleichheit und Reziprozität. Durch die Politik des aggressiven Katholizis.mus. so sühne Baron Bauffy aus, werden die soziale Ruhe und das friedliche Leben der Konfessioneil zerstört werden, daher müsseil die Protestanten Zusammenhalten und den Kampf für ihre Rechte, für die ihnen gesetzlich zngesicherte Gleichheit und Reziprozilät aufnehmen. Nicht den anderen Konfessionen gegenüber, wohl aber gegen die Regierung, ivelche die Macht in Händen hat. Was die Protestanten aggressiven Katholizismus nennen, heißen wir Inden Antisemitismus und darum sollten unsere Glaubeilsgenosseii in Ungarn auch nicht dasjenige versäumen, was die Protestanten zur Wahrung und Verteidigung ihrer Rechte einzuleiten, für notwendig erachten. * 4- * Wie konfessionelle Undilldsamkeit und Engherzigkeit dem Staate oft gerade die besten Kräfte entziehen, dafür ist jetzt in Deutschland neuerdings ein klassisches Beispiel geliefert worden. Prof. Paul Ehrlich, der mit dem diesjährigen Nobelpreis ausgezeichnete Direktor des Frankfurter Instituts für experimentelle Therapie, ist Jude und konnte, wie uns mitgeteilt wird, wegen dieses konfessionellen ..Fehlers" keine ordentliche Professur in Berlin erhalten. So muß sich Preußen durch das Ausland beschämen lassen. * Endlich haben auch die rumänischen Juden einmal einen Sieg errungen! Der barbarische E i d s ch w u r „mor e judaico“ nach jüdischer Sitte" genannt, obwohl er mit jüdischer Sitte nichts zit tun hat!) wurde a m 24. N o v e mb e r durch Spruch des Hohen K a s s a l i o n s h o f e s a b g e s ch a f f t. Das Hauptverdieiift an dieser Abschaffung, einer wahrhaft barbarischen und der heutigen Zeit unwürdigen Erniedrigung der Juden/ fällt dem Rabbiner D r. I. N i e m i r o w e r in Jassy zu. der sich als erster weigerte, eineu solchen Schwur more judaico emgegeuzuuehmen. Er wurde wegen dieser Weigerung vom Gericht mit einer Geldstrafe von 50 Frcs. belegt. Gegen diesen Spruch reichte Dr. Niemirower Berufung beim Tribunal in Jassy ein, das ihn jedoch abwies mit der Begründung, daß die Art, wie die Beweise vor Gericht zu führen und zu bekräftigen feien, nach rumänischem Gesetz dem Richter anheimgestellt ist. und daß die Weigerung des Dr. Niemirower demgemäß eine innere Administrations-Frage des Gerichtes sei. die von diesem selbstständig und definitiv erledigt werden könne. Dr. Niemirower appelliertekgegen dieses Urteil beim Kassatioushof. der über diese Sache am Dienstag den 24. November in seiner ersten Sektion unter dem Vorsitz des Präsidenten S c a r l a l F e r i k y d e verhandelte. Der frühere Justizminister C. D i s s e s c u, der als Verteidiger des Dr. Niemirower fungierte, behauptete vor dem Kassationshof, die Verordnung vom Jahre 1844, durch die dieser Schwur eingerichtet wurde, sei durch die neue Zivilprozeß-Ordnung aufgehoben. Demgemäß hätte also der Jassyer Richter irrig geurteilt, wenn er sich auf die Dispositionen der Verordnung vom Jahre 1844, betreffend den Eidschwur more judaica berufen hätte, um den Eid unter dieser barbarischen Form zu erzwingen. Dissescu berief sich weiter auf die Rechtsprechung des Kassationshofes vom Jahre 1904, wo der Hohe Gerichtshof bestätigt habe, daß der Eidschwur more judaico, so wie er in der Verordnung von 1844 vorgesehen ist, ganz willkürlich und imgefetzlich sei und gegen die verfassungsmäßig gewährleistete Gewissensfreiheit verstoße. Nach derselben Rechtsprechung hatte der Kassationshof festgesetzt, daß der Eidschwur nur vor dem Gericht geleistet werden dürfe, und zwar sollte bei der Eidesleistung von Juden statt des Kreuzes auf dem Richtertisch die offene Bibel, an der Stelle der zehn Gebote anfgeschlagen, gelegt werden. Nach einer halbstündigen Beratung hob der Hohe .Kassationshof das Urteil, durch das Rabbiner Dr/Niemirower wegen Verweigerung des Eides -more judaico zu 50 Frcs. Geldstrafe verurteilt worden war, auf. Damit dürfte diese alte und-immer wieder von neuem aufregende Frage endlich beseitigt und der Eidschwur more judaico auch in Rumänien definitiv abgeschafft sein. * * * Wer i st der G ü t e r h ä n d l e r ltitb Bodenwuchere r in Rußland? Diese Frage findet in einer Fenilletonbeilage der agrarischen „D e u t s ch e n Tage s-Z t g." treffende Beantwortung, wo sich ein Herr Edm. S ch m i d t-Odessa auf Grund langjähriger persönlicher Erfahrungen über die gegenwärtige Lage der deutschen Grundbesitzer in Rußland verbreitet. Der Verfasser ist ein strammer Antisemit und der Artikel verfolgt offensichtlich die Tendenz, gegen die jüdischen Händlerscharf zu machen. Er schildert die wirtschaftliche Entwicklung der deutschen Ansiedler in Südrußland in den letzten 25 Jahren und insbesondere ihren Landhunger. Während anfangs der 70er Jahre des vorigen Jahrhunderts die Deßjätine (= 109,25 Aar) Land noch für 30—40 Rubel erhältlich war, kostete sie Anfang der 80er Jahre infolge der starken Nachfrage — der Vater stattete die Söhne in einer Generation nach der anderen nicht mit Geld, sondern mit eigenem oder Pachtland ans — 80 bis 100 Rubel. Hiezu bemerkt der Verfasser: ..Und doch begann nun erst der Handel mit dem Land. Bisher hatten die Bauern Land gekauft, nm.es-zu bewirtschaften. Und nur wenn sie ein größeres Gut kauften, und das Geld langte nicht, verkauften sie ihr kleines Besitztum. Nun aber fingen sie unter dem Einflüsse der Inden — die selbst Landbesitz nicht erwerben bürgen — an, Land zu handeln. Deuts che Unternehmer kauften Lau d, nicht um es zu bewirtschafte n, sondern n m a m Weiterverkauf zu gewinnen. Sie machten einen Privatvertrag, gaben ein ordentliches Stück Handgeld und ließen den notariellen Abschluß des Kaufvertrages auf 1—2 Jahre hinausstellen. Inzwischen suchten sie das Gut mit Gewinn weiterznverkaitsen. Auf diese Weise ging manchmal ein Gilt in drei, vier Hände über, ehe ein Kaufvertrag geschlossen wurde. Das Land wurde lebendig, und es entstand eine Gutsbesitzer- Wanderung, wie sie Deutfcblaud wohl nie gesehen hatte. Die Landpreise stiegen in 10—15 Jahren ans das Doppelte und Dreifache. Es wurden schon 250 Rubel für die Deßjätine bezahlt, als die Krisis eintrat. Ein jeder Bauer wollte jedem seiner Söhne — und deren waren nicht selten 4, 6 und noch mehr — mindestens ebensoviel Land mitgeben, als er selbst besaß. „Die Kinder etwas lernen lassen? Fällt mir n i ch t e i u. Ich geb' meinen Buben Land, das ist besser." Wenn man nur eben die Notariatsgebühreu bezahlen konnte, so wurde gekauft. Auch Gesellschaften taten sich zusammen zu gemeinsamem Kaufe." Also nicht „der Jude", sondern die d e u t s ch e n Ansiedler waren nach dem unanfechtbaren Zeugnis dieses Sachverständigen diejenigen, welche den Güterhandel en gros betrieben; der Jude, der selbst kein Land erwerben durfte, war aber als Geldgeber willkommen. Auch über den Verdienst der Großpächter erzählt Herr Schmid interessante Einzelheiten: „Die Pachten gingen an und brachten etwas ein, wenn sie nicht weiter als in die zweite Hand gingen und wenigstens das dritte Hahr eine entsprechende Ernte brachte. Aber das Pachtsystem entrvtckelte sich in den letzten 10 Jahren zum R a u b - s y st e m. Ein Landstück ging manchmal in drei, vier Hände, bis es an den kam, der es bebaute. Ich weiß einen Fall, daß ein Landgut von 15.000 Deßjätinen im ganzen von einem deutschen Gutsbesitzer gepachtet wurde zu sechs Rubel die Deßjätine. Das ganze gab er an einen Zweiten ab-für neun Rubel die Deßjätine: dieser gab's an den Dritten für elf Rubel