Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1908
- Issue
- Heft 47 (4.12.1908)
- Date
- 1908-12-04
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
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Seite 8. Die Wahrheit Nr. 47. haben wird, hoffen wir auch die heute sich noch ablehnend verhaltenden Körperschaften geneigt zu finden, der Idee der dauernden Kooperation näherzutreten: durch das Mittel des neuen Ansiedluugsuuternehmeus hoffen wir gleichzeitig auch den Zusammenschluß aller Organisationen zu verwirklichen. Die neue K o l o n i s a t i o n s o r g a n i s a t i o n und die jüdischen G r o ß o r g a n i s a t i o n e n. Zu dieser Hoffnung berechtigt uns ein Umstand, dem auch Sie zweifellos großes Gewicht beimessen werden. Ich erfülle eine angenehme Pflicht, wenn ich Ihnen niitteile, daß die führenden Mitglieder der I c a und der A l l i a n c e unseren Kolouisationsbestrebungen gegenüber eine ganz andere Stellung eingenommen haben, als in der Frage des permanenten Zusammenschlusses. Nicht nur das Kolonisationswerk als solches, sondern auch die Art und Weise, wie wir es zu fördern gedenken, hat in den Kreisen der Jca und der Alliance Anklang gesunden. Die diesbezüglichen Aenßernugen, welche leitende Persönlichkeiten beider Organisationen im Verlaufe der mündlichen Unterhandlungen getan, gereichen ebenso ihnen zur Ehre, wie sie für uns ermunternd sind. So erklärten die Herren Leven und Reinach, daß sie nur Kolonisationsplänen nebelhafter Art gegenüber skeptisch sich verhallen, dagegen eine Kolonisationsarbeit, geführt von Kreisen, wie sie an der Wiege unserer Organisation stehen, eine Arbeit mit praktischem, klar nmrissenem Programm, die an das bereits Geschaffene anknüpft und stufenweise von kleinerem zu größerem aufsteigt, durchaus anerkennenswert finden. Die beiden genannten Herren und auch Herr Dr. Netter äußerten ferner, sie sähen durchaus keinen Anlaß, warum Mitglieder der Jca und der Alliance den leitenden Körperschaften unserer Organisation nicht beitreten könnten. Dementsprechend haben auch mehrere Mitglieder des Zentralkomitees der Alliance ihre Mitwirkung au unserer Organisation in Frankreich zugesagt. Ja, die Alliance kam imseren Kolonisationsbestrebnngen so weit entgegen, daß sie in der Sitzung des Zentralkomitees vom 8. Juli eine formelle Resolution faßte, dahin lautend, daß sie die G r ü n d u n g e i n e r V e r e i n i g u n g z u r w i r ts ch a f t l i ch e n Hebung der Juden im Orient nur mit wohlwollendem Auge betrachten könne, wenn sie auch keinerlei Verantwortung für ihre Aktionen z u übernehmen i m st a n d e sei. Dieses Verlangen stellen wir selbstverständlich weder an die Alliance noch an die Jca. Alles was wir wünschen können, ist, daß diese Organisationen gewisse Werke, wenn sie sie zweckentsprechend finden, mit uns und mit anderen Körperschaften gemeinsam durchführen. (Schluß folgt.) Das Keven und Wirken der Inden in Oesterreich in vormärstichen Zeiten. Ein Beitrag zur Kultur- und Sittengeschichte. Bon Dr. M. H. Friedländer. (Fortsetzung.) 8. Der seit einigen Jahren überhandgenommene Mißbrauch, daß seines Gebäck zum Verkaufen ausgeboten wird, wodurch die Leute zur Naschhaftigkeit und Verschuldung verleitet werden, ist strengstens zu verbieten, nur ordinäres Backiverk zu 1 oder V2 Kreuzer das Stück ist für kleine Kinder gestaltet. Die obbenannte Kommifsiou wird über die genaue Beobachtung obiger Bestimmungen strengstens wachen. Die Uebertreter werdet, mit einer Strafe voll 10 Reichstalern belegt, und können auch Arrest- und Ehrenstrafen verhängt werden. Da der üble Zustand unserer Gemeinde jedermann wohl bekannt ist, so war es hoch an der Zeit, Verfügungen zur Steuerung des Uebels zu treffen, und werden vorläufig folgende Anordnungen erteilt: Es darf niemand einem jüdischen oder nichtjüdifchen Käufer auf dem Markte mit ungeziemenden und unhöflichen Worten begegnen. Es darf niemand einen „Stecken" oder spanisches Rohr tragen, außer hochbetagte Leute. Das Tragen von seidenen Halstüchern, Bändern, Westen, Roben, gepuderten Perrücken ist nicht gestattet. Frauen dürfen nicht außerhalb des Ghetto mit reichen Hauben, Manschetten, Handlatzen, grünen Hüten, garnierten Kleidern erscheinen. Ebenso ist das Tragen von gefärbten Pantoffeln nub Stöckeln verboten. Wenn jemand in einem Wagen oder einer Kutsche führt, darf sich niemand hinten aufstellen. Den Uebertretern dieser Vorschriften wird mit Geld- und Ehrenstrafen auch mit Arrest gedroht" rc. Wenn man übrigens bedenkt, daß die Juden in Böhmen, besonders in Prag, noch im 18. Jahrhundert harten Verfolgungen und Bedrückungen ansgesetzt waren, daß man ihnen den Kampf um das Dasein so schwer als nur möglich gemacht, so wird man das, uns wohl so sonderbar erscheinende Vorgehen des Prager Rabbinates und Vorstandes begreiflich und vollkommen gerechtfertigt finden. Ob diese Verordnungen in Prag lauge streng beobachtet wurden, wissen wir wohl nicht, soviel ist gewiß, daß anderwärts, nämlich in Ungarn, Mähren. Galizien rc., bis vor ungefähr einem halben Jahrhundert bei Familienfestlichkeiten selbst die Minderbegüterten keine Opfer scheuten, ohne daß die Rabbineu und Gemeindevorstünde es für notwendig gefunden hätten, derartige Verordnungen zn erlassen. Jedenfalls dürften damals in diesen Ländern die Verhältnisse etwas günstiger als in dem „goldenen Prag" gewesen sein. Bevor wir dieses Kapitel schließen, müssen wir noch bemerken, daß Ungarn — wo es kein „Familiengesetz" gegeben — die Zufluchtsstätte für diejenigen mährischen und böhmischen Juden, die in der Heimat keine „Familienstelle" erwerben konnten, bildete. Zahlreiche jüdische Jünglinge flüchteten sich heimlich nach Ungarn, wo sie ohne Schwierigkeiten ihren Herzeusbund schließen durften. Daß auch dort die jüdische Frau sich der besonderen Achtung erfreute, beweist der Umstand, daß eine eingegangeue Verlobung nicht mehr von Seite des Mannes aufgelöst werden durfte, „damit das Mädchen nicht beschämt werde". Als in Ofen im Jahre 1664 ein solcher Fall eintrat, gab sich der Vorsteher alle mögliche Mühe, den Rückgang der Verlobung zn verhindern, und als der Jüngling hartnäckig darauf bestand, mußte er die Strenge des größten Bannes über sich ergehen lassen. (Schaar Ephraim, 72, und Bergt, Gesch. d. ung. Juden, S. 156.) ' ' IV. Beschäftigung mit) Lebensweise. Sabbath mit) F e st e. Ehe wir daran gehen, die Beschäftigung und Lebensweise der Inden in Oesterreich in vormärzlichen Zeiten zn schildern,, wollen wir zuvorderst Nachweisen, daß nach der Bibel und dem Talmud der Mensch die Tätigkeit und Wirksamkeit, mit einem Worte, die Arbeit als seine höchste Bestimmung betrachten muß. Der Mensch, das edelste und vorzüglichste Geschöpf in der Natur, verdient nach der Anschauung unserer Weisen nur daun ein im ..Ebenbilde Gottes" geschaffenes Wesen genannt zu werden, so er unausgesetzt bemüht ist, seine Kräfte und Fähigkeiten ausschließlich der geistigen und körperlichen Arbeit zu widmen. Nur demjenigen, der die Arbeit als seine wichtigste Pflicht betrachtet, kann es gelingen, den höchsten Gipfel der Gottähnlichkeit zn erklimmen, und die Natur, in der die hervorragendste Rolle zn spielen er berufen ist, zn beherrschen. „Du hast ihn den Engeln wenig nachgesetzt und mit Ehre und Ruhm geschmückt. Du machst ihn zum Herrscher über Deine Werke; alles legtest Du ihm zn Füßen: Schafe, Rinder und das Vieh des Feldes; die Vögel der Luft und die Fische des Meeres. Er bahnt sich Straßen durch die Meere." (Psalm 8.) Während das gesamte Altertum die Arbeit, insoferne sie nicht eine politische oder geistige war. als eine verächtliche Beschäftigung betrachtet und sie daher den Sklaven zugewiesen hatte, wurde in der Bibel schon die Arbeit als des Menschen Bestimmung bezeichnet. (Fortsetzung solgt.^ Derfchiedene Nachrichten. Wien. Se. Majestät der Kaiser hat den kaiserlichen Räten Jonas Weil, Vizepräsident der Frachtbörse, und Wilhelm P o l l a k, k. n. k. Hof-Weinhändler, den Orden der Eisernen Krone III. Klasse und dem Börsenrate Leopold Langer sowie dem Kommerzialrate Leopold S i m o u das Ritterkreuz des Franz Josefs-Ordens verliehen. Die Ausgezeichneten sind Mitglieder des Wiener Knltusvorstandes.