Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1908
- Issue
- Heft 44 (13.11.1908)
- Date
- 1908-11-13
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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Nr. 44 Oesterr.-ungar. Kantoren-Zeilung. Seite 9. Die Ankunft des Kantoren stand es. Zur Ausführung der Beschlüsse des letzten Wiener Kantoreutages Hut der Vorstund des österr.-ungar. Kuntorenvereines verschiedene Aktionen eingeleitet und unter anderem nachstehende Eingabe un den allgemeinen österr.-isruel. Bund, respektive au das vom Bundestage eingesetzte Organisationskomitee gerichtet: Bon der Annahme geleitet, das; der allgemeine österr.- isruel. Bund ans die Abfassung des Organisalionsentwnrses der im Wege der Gesetzgebung anzustrebenden Repräsentanz der österreichischen Indenschaft bestimmenden Einfluß zu netimen Gelegenheit haben wird, erlaubt sich der gefertigte Vorstand des österr.-nngar. Kantoren-Vereines im Sinne der Beschlüsse des im Juni l. I. in Wien statlgesnndenen Kantorentages nachstehende Vorstellungen zn unterbreiten. Die Beratungen des am 27. und 28. April 1908 in Wien abgehaltenen österr.-isruel. Bundestages, der sich mit der Frage der Schaffung einer Repräsentanz der österreichischen Judenschast beschäftigte, haben ergeben, daß dieser Körperschaft nicht nur die Vertretung der Judenschast nach Außen hin. sondern auch, unter Wahrung der Autonomie der einzelnen Knltnsgemeinden, die Ordnung gewisser innerer Angelegenheilen des Jndentnmes, insbesondere die Regelung des Religionsnnterrichtes, die Heranbildung von Religionslehreru und Kantoren, die Versorgring der Klilinsbeainten rc. zngedacht ist, und ans einige dieser Angelegenheiten die Aufmerksamkeit des allgemeineit österr.-isruel. Bundes, resp. des Organisatiouskomitees zu lenken, sei uns im Nachfolgenden gestaltet. Infolge der Unzulänglichkeit der Mittel, über welche die Mehrzahl der kleineren Killtnsgemeinden zur Bestreitung ihres Budgets verfügt, hat sich in denselben die Notwendigkeit ergeben, mehrere Aenuer in einer Person zn vereiiligen. und so wird fast in der Regel in denselben das Amt des Kantors und des Religionslehrers, und seit dem Jnslebentreten des Gesetzes vom Jahre 1890 oft auch das des Rabbiners, von einem Funktionär versehen. Da es nun ein wesentliches Interesse der Gemeinden ist, in allen Fächern tüchtig ansgebildete Funktionäre zn erhalten, erlaubt sich der ergebenst gefertigte Vorstand das Ersuchen zu stellen, daß an der in Aussicht genommenen Religionslehrer- Bildungsanstalt für Westösterreich, sowie überhaupt an den voll einer jüdisch-öffentlichen Körperschaft in Zukunft zn errichtenden ähnlichen Anstalten auch für die Ausbildung von Kantoren entsprechende Vorsorge getroffen werde, und erklärt sich gerne bereit, einen diesbezüglichen Lehrplan, je nach der Anzahl der Jahrgänge an den Lehrplan der Religionslehrer-Bildnngsanstalt angepaßt, zur Verfügung zn stellen. Zur Befürwortung dieses Ansuchens sei daraus hingewiesen, daß der jüdische Gemeindebund in Deutschland schon seit einer Reihe von Jahren an den von ihm errichteten oder subventionierten Religionslehrer-Bilduugsanstalten den Unterricht in den kantoralen Fächern eingesührl hat (Breslauer Rabbinerseminar rc.) und daß auch das Kllratorium der Religionslehrer-Bildnngsanstalt der Wiener Knltnsgemeinde eine diesbezügliche Eingabe des österr.-ungar. Kantoren-Vereines im Prinzipe genehmigt hat. Wenn wir jedoch dafür eintreten, daß das Amt des Kantors mit dem des Religioilslehrers in solchen Gemeinden, die die für die Trennung der beiden Aemter nötigen Mittel nicht anfbringen können, vereinigt werde, so glaubt dennoch der gefertigte Vorstand dagegen Stellung nehmen zu müssen, daß jener Funktionär, dem die religiöse Erziehung der Jugend und die Abhaltung des Gottesdienstes anvertraut wird, auch, wie es in manchen Gemeinden üblich ist. zur Verrichtung des Schächtdienstes verhalten werde. Bei aller Anerkennung, daß auch dieser Funktion eine gewisse religiöse Weihe innewohnt und für dieselbe nach den Satzungen nuferer Religion strengste Makellosigkeit vorausgesetzt wird, können wir uns doch nicht verhehlen, daß besonders in den Angen der Jugend das Ansehen ihres religiösen Erziehers und Mittlers zwischen Gott und der Gemeinde stark darunter^ leidet, wenn sie gewohnt ist. ihn mit dem blutigen Schlächtlnesser hantieren zu sehen. Diese Aemterverqnickung beeinträchtigt, ganz abgesehen davon, daß sie physisch munögliche Leistungen fordert, die Autorität des Lehrers und die Würde des gottesdienstlichen Funktionärs und entspricht auch keineswegs dem Stndiengange und Bildungsnachweise, der von dem jüdischen Knltusbeamten gegenwärtig mir vollem Rechte gefordert wird und der auch, was das kantorale Amt betrifft, an bestimmte Normen gebunden werden soll. Bon dem Nachweis eines regelmäßigen Studiengailges und der Forderung der Staatszugehörigkeit, welch letztere wohl bereits gesetzlich sestgelegt ist, aber in der Praxis nicht immer beobachtet wird, erwarten wir eine wohltätige Säuberung unseres Berufes von jenen Elementen, die ohne jede Vorbildung und moralische Eignung sich in denselben hineindrängen und die Würde des Standes herabsetzen. Das Ansuchen des gefertigten Vorstandes gehr nun dahin, daß die zn schaffende Repräsentanz vermöge des gesetzlichen und moralischen Einflusses, den sie aus die Killtnsgemeinden wird ansüben können, den Dienst in der Schule und im Golteshanse womöglich von der Arbeit ans der Schlachrbrncke trenne und dce Gemeinden bestimme -- ohne Schädigung der gegenwärtig im Amte besindlichen Funktionäre — in Zukunft nur solche Kandidaten als Kantoren und Religionslehrer anznstellen, die den Nachweis der Ausbildung an einer Kantorenschnle respektive Religionslehrer-Bildnngsanstalt erbringen. Betreffs der Altersnltd Jnvaliditätsversichernng der Knltusbeamten und der Fürsorge für deren Witwen und Waisen begrüßt der österr.-nngar. Kanroren-Berein die projektierte Gründung eines eigenen Pensionsinstitnles für die Angestellten der jüdischen Killtnsgemeinden, und keine Ueberzeugnng, daß ans diesem Wege die Interessen der Gemeinden und Beamten besser als durch das staatliche Bersichernngsinstitnt gewahrt werden, wird noch gefestigt durch die eingehende Beschäftigung mit einem vor Jahren von ihm selbst unter Beihilfe eines hervorragenden versichernngstechnikchen Fachmannes ansgearbeitelen Prospekte einer Pensionskasse der jüdischen Knltusbeamten, deren Materiale dem löblichen Blinde zur Versügnng gehalten wird. Schließlich stellt der ergebenst gefertigte Vorstand unter Hinweis ans analoge Jndenveriassnngen die Bitte, das; dem Kantorenstande, dem so wichtige Gebiete im jüdisch-religiösen Leben, wie Gottesdienst und Religionslinterricht, anvertraur sind, auch in der Repräsentanz des österreichischen Judenlnmes eine entsprechende Vertretung eingeränmt werde. Der Vorstand des österr.-nngar. Kantorenvereines hat sich in seinen letzten Sitzungen eingehend mit den in der vorstehenden Eingabe angeregten Standessragen beschäftigt und auch die Gründung einer Kantorenschule in Beratung gezogen. Austritte ans dem Judentum. Kraus B j e k o s l a v L j u d w i t, Musiker, ledig, geb. 22. April 1881 in Essegg (Kroatien), 1., Führichgasse 7. Spiro Frieda. Private, ledig, geb. 17. Dezember 1884 in Krumau 'Böhmen), I., Schotteuriug 3. Popper Haus, stud. med.. ledig, geb. 2. März 1887 tu Wien, IX., Schlickgasse 5. Brod Hugo. Kaufmann, ledig, geb. 9. Juni 1871 in (Ronoio (Böhmen), IX., Glasergasse 9. Neuman u J e u o. Kunstmaler, ledig, geb. 7. Juli 1884 in Kavosvä-r, IX., Porzellaugasse 13. May Oskar. Ingenieur, ledig, geb. 16. April 1881 in Wien. IX., Garuisougasse 7. Kapelusz Abraham Jsak Alfred, Ingenieur, verheiratet, geb. 6. Februar 1876 in Brody (Galizien), IX., Seegasse 8. Michael Edith S e l m a. Private, ledig, geb. 1. Februar 1894 in Newyork, IX, Glasergasse 9. Graf Paul, Jnweleuhändler, verheiratet, geb. 3. Juni 1878 in Wien, IX., Säulengasse 5. H e r n f e l d Fanny, Buchhalterin, ledig, geb. 4. Mürz 1881 in Wien, IX.. Rote Löwengasse 5. Serog Oskar, Jrkgeirienr. ledig, geb. 7. Dezember 1878 in Bielitz (Schlesien). IV., Wohllebengasse 12. B a l k u n y Rudolf Paul. Privarbeamter, verheiratet, geb. 22. Februar 1881 in Wien, IX., Wasagasse 52. Herzog Margarethe. Privatlehrerin, ledig, geb. 32. Juni 1884 in Oedeuburg. IX., Frankgasse 10. W e i n m a n n Bernhard. Vertreter, ledig, geb. 14. August 1376 in Mödling, Matrikelamt Baden, III., Löwengasse 29.