Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1908
- Issue
- Heft 25 (26.6.1908)
- Date
- 1908-06-26
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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(Seite 10. Die Wahrheit Nr. 25. dies alles kann aber nur durch Zusammenarbeit der Kollegenschast erreicht werden. Wenn der Chasen sich gekündigt sieht, so hat er entweder selbst oder durch uns an das Gesetz zn appellieren. Das Fachblatt müsste auch in diesem Sinne ausgedehnt werden, um solche Dinge in Evidenz zn halten. An dieser Stelle muß auch der Konkurse mit einer Gehaltausschreibnng von K 600.— Erwähnung getan werden. Heute muß nun von seiten des Kamoreutages ein Gehallsminimnm von zumindest K 1000.— (lebhafte Zwischenrufe 1200 K) festgesetzt werden, unter welchem kein Chasen eine.Anstellung annehmen darf. Im Interesse des Standes muß noch ans eine bedauerliche Tatsache hingewiefen werden, daß nämlich die Herrn Kollegen auf einen Posten reflektieren, der noch nicht einmal im Konkurs ausgeschrieben ist, und schon vor der Ausschreibung werden die Gemeinden überlaufen. Ebenso bedauerlich ist das Protektionswesen. Jeder hat Bekannte und Verwandle, die er unbedingt ans einem Posten unterbriugen will; diese Wirtschaft ist ans jeden Fall zn verurteilen. Ich glaube auch, daß die Bestimmung getroffen werden müßte, daß niemand ohne vorherige Einvernahme mit dem Gekündigten aus einen Posten reflektieren darf; dann können wir den einzelnen Kollegen einen Schutz erwirken. Immer muß es aber der Verein sein, der solche Uebelstäude anshebt. Es soll auch eine Art Streiksond geschaffen werden, für jene Kollegen, welche aus Nor solche Posten anrreten wollen, damit sie ans einen Posten warten können, der ihren gerechten Anforderungen entspricht. Ebenso müßte bei den Neisespesen vorgegangen werden: ohne Zusicherung derselben darf kein Posten angenommen werden. Dann muß auch die Geheimtuerei bei einem Postenwechsel ein Ende nehmen. Fordern wir von der Gemeinde Anständigkeit, so kann sie dieselbe auch von uns verlangen, und kein Kantor darf seine Gemeinde ohne triftigen Grund im Stich lassen, (lebhafter Beifall). Herr I. K r a u ß, Sekretär des allgem.-öfterr.-israel.- Bnndes: Meine sehr geehrten Herrn! Ich habe vom Präsidium des allgemeinen österr.-israel. Bundes nur den Auftrag zn hören, aber nicht zn sprechen. Gestatten Sie dennoch, daß ich Ihnen einige Winke gebe. Sie werden, meine Herren, nie etwas erreichen, wenn nicht zwei Bedingungen erfüllt sind: erstens die Solidarität untereinander und zweitens Einvernehmen mit d.er Summe der österreichischen Gemeinden, welche heute der allgem.-österr.-israel. Bund repräsentiert. Der Bund hat sich sehr viel mit dem Verhältnis der Gemeinden zn den Beamten zn beschäftigen, und das ist der Berührungspunkt, wo wir uns treffen müssen. Leider ist dieses Einvernehmen bisher nicht gepflogen worden. Der Fehler muß ans einer von beiden Seiten liegen und beiden hat dies auch geschadet. Gegenwärtig beschäftigt uns ein Fall, in dem es sich um eine ungerechtfertigte Entlassung handelt, und wir werden den Mann aus dem Wege zn seinem Rechte unterstützen. Es ist also wie wir sehen, notwendig, daß der Kautorenverein mit dem Gemeindebund ein Einvernehmen suche, und in allen Fragen, in welchen Kanwren-Angelegenheiten zur Sprache kommen, muß der Kautorenverein gefragt werden. Was die Kantorenschulen betrifft, so wollen wir Religionslehrer nnd Kantoren für ganz Weftösterreich heranziehen nnd heranbildeu. Ich möchte nur noch Vorbringen, daß Sie aus das Bildungsniveau der Kantoren etwas mehr Gewicht legen. Der Chasen soll in kleinen Gemeinden auch Religionslehrer nnd Sekretär sein, dazu ist aber eine gewisse Bilduugshöhe nötig. Noch will ich erwähnen, daß bei Konkursen, betreffs Verweigerung des Reisegeldes, sofort Protest gegen die Gemeinde im Wege des allgem.-österr.-israel. Bundes geführt nnd dies veröffentlicht werden soll. Ich bitte zur Kenntnis zu nehmen, daß der allgem.-österr.-israel. Bund nach Kräften bestrebt sein wird, ein Einvernehmen zwischen Kantoren und Gemeinden herbeiznführen. Unser Rechisschntzbureau steht Ihnen auch zur Verfügung. Ich beabsichtige ein Gerichtsentscheidungs-Archiv in Angelegenheiten zwischen Gemeinden und deren Funktionäre anzulegen, und bitte ich, bekannt gewordene Fälle gegenseitig zu übermitteln. (Beifall.) Präses I. Singer dankt für die freundlichen Winke und bemerkt: „Wir wollen mit dem Bunde jene Berührung suchen, doch wie soll dies möglich sein, wenn wir nicht einmal zum letzten Bundestage eingeladen wurden?" Nachdem der Vorsitzende den während der Verhandlung erschienenen Herrn Prof. An tsch er l als einen Mann, der es immer mit unserer Sache gut meint, herzlichst begrüßt hatte, wird die Fortsetzung der Beratungen für Mittwoch 10 Uhr vorm, vertagt. Dritter Berharrdlungstag. Die Sitzung wird um V411 Uhr eröffnet. Präsident Oberkantor Singer: Meine sehr geehrten Herren Kollegen! Bevor wir weiterschreiteu, drängt es mich, eines Mannes zu gedenken, der stets an meiner Seite zu finden war, leider aber heute, durch ein Unwohlsein verhindert, nicht erscheinen konnte. Es ist ein Mann, der treu und tapfer immer für unsere Sache gekämpft, unser Vizepräsident Bau e r, und von ihm kann man sagen, daß er in die Seele des Kantors geblickt hat. Wir wollen hoffen, daß er bald wieder zn uns zurückkehren wird, und wollen ihm in Anerkennung seiner Verdienste ein dreifaches Hoch ansbriugen. (Lebhafte Hochrufe.) Nach Verlesung der nachträglich eingelaufenen Depeschen wird zur Tagesordnung nbergegangen. Resolution I wird ohne Debatte in dem vorgeschlagenen Wortlaut angenommen. L ö w i t-Wien stellt als Anhang zu Resolution II zwei Anträge, von welchen der erste eine lebhafte Debatte hervorruft. Er schlägt nämlich vor, der Kantorentag möge als ein Gehaltsminimum 'K 1200 sestsetzeu, unter welchem Betrage kein Kantor einen Posten auuehmen dürfe; Gemeinden, welche diesen Gehalt nicht bieten oder bieten können, müssen ohne Kantor bleiben. Die Anträge haben folgenden Wortlaut: „Der Kautoreutag beschließt, den Gemeinden nahezulegen. als Miuimalgehalt 1200 Kronen für einen Kantor festznlegen, und die Kantoren verpflichten sich, auf einen Posten unter diesem Minimale nicht zn reflektieren Mit der Durchführung dieses Beschlusses wird der Vorstand des >lantorenvereines betraut, welcher sich zn diesem Zivecke die llnterstütznng der kompetenten Faktoren sichern soll. Gegen Gemeinden, smvie Kantoren, welche diesem Beschlüsse znwiderhandeln, soll in geeigneter Weise vorgegangen werden. Der Kantorentag fordert die Kollegenschaft auf, nicht wie bisher willkürliche Kündigungen stillschiveigend zu duldeu, sondern durch Anrufung des Kantorenvereines den durch das Gesetz festgelegten Schutz bei den Behörden zn suchen. Gemeinden, welche notorisch in kurzen Intervallen ohne Grund mit Kantoren wechseln, sind von keinem Kantor mehr aufznsuchen." Hiezu sprechen W e i ß m a n n - Wien, Rosenverg - Floridsdorf nnd C z u e z k a - Wien. Letzterer fragt, für wen denn eigentlich diese Anträge gelten sollen, da doch die Mehrzahl der Kantoren dem Vereine nicht angehört? Er fordert vor allem, daß sämtliche Kantoren dem Kantoren-Vereine beitreten sollen. K n h ii er- Tulln weist darauf hin, daß oft in den kleinen Minjanvereinen die Kantoren nur ein Einkommen von K 600 haben. Golde nberg- Marienbad bedauert die Gleichgiltigkeit und den Mangel an Solidarität in manchen Kollegenkreisen. Betreffs einer gleichzeitig gegebenen Anregung bei Einsendung der Mitgliedsbeiträge wird' vom Vereinssekretär Aufklärung gegeben. Hieraus wird Resolution II mit Hiuznfüguttg der beiden Anträge L ö w i t einstimmig angenommen. Vor Abstimmung über Resolution HI bemerkt der Vorsitzende, daß der Lehrplan für die Kantorenschule bereits dem Kuratorium der Religiouslehrerbildungsanstalt in Wien überreicht - ist und begründete Aussicht für das baldige Jnslebeutreten der Kantorenschule vorhanden sei. Der ^Sekretär des Allgemeinen österr. israel. Bundes Herr I. Kraus schlägt eine Hinznfügung zu Resolution IH in dem Sinne vor, daß bis zur gesetzlichen Anerkennung des Titels „Kantor", was wohl nicht so bald erfolgen wird, den Gemeinden durch den „Allgemeinen österr. israel. Bund" und den Kantoren-Verein nahegelegt werden soll, nnr Absolventen von Kantorenschulen anzustellen.