Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1908
- Issue
- Heft 9 (28.2.1908)
- Date
- 1908-02-28
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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OeKerr -ungar Kantoren -Zeitung Der jüdische Organist. In der „Allgem. Zeitung des Judentums" liefert Herr Rafael Frank-Leipzig nachfolgenden, beachtenswerten Beitrag Lur Orgelfrage, die in jüngster Zeit in mehreren Großgemeinden Deutschlands Anlaß zu lebhaften Kontroversen gegeben hat: Vor einiger Zeit waren in einem jüdischen Blatte die Gutachten zweier Rabbiner einer rheinischen Großgemeinde oder vielmehr deren Erklärungen über ihre Stellungnahme zur Orgelfrage zu lesen. Diese Erklärungen lauteten, da die beiden Gut' achter verschiedenen religiösen Richtungen im Jndentnme angehören, grundverschieden. Die Erklärung des einen, die ich als die eines entschiedenen Konservativen ansehe und würdige, spricht natürlich der Orgel im jüdischen Kult jede Daseinsberechtigung ab und ist deren Wiedergabe, da sie zn meinen Ausführungen in keiner engeren Beziehung steht, nicht vonnöten. Das zweite Gutachten lautete: „Auf Grund eingehender Prüfung der talmudischen, rabbinischen und halachischen Quellen und auf Grund eigener religiöser Ueberzengung erkläre ich mit gutem Wissen und Geivisfeu: 1. Gegen die Einführung der Orgel beim synagogalen Gottesdienst liegen keine religiösen Bedenken vor. 2. Der Gebrauch der Orgel beim Gottesdienst an den Sabbathen und Festtagen ist ohne jedes Bedenken gestattet, wenn ein Nichtisraelit die Orgel spielt und derselbe vor Beginn der Sabbathe und Festtage den Auftrag, sie zu spielen, erhalten hat." geschlossen werden müßte, wie mit der heizenden und lichtpntzenden j.Schabbesfrau". Geiger sagt über die musikaussührende Person (S. 293): „Also es gibt kein Verbot der Musik am Sabbathe, es ist vielmehr Pflicht, sie beim Gottesdienste in einer großen Synagoge, in welcher der Gesang des Haltes und der durchgrelsenden Wirkung entbehrt, einzuführen. Es darf der Jude sie ansführen, und es soll es ein Jude, weil der. welcher das Gebet und den religiösen Gesang mir dem Instrumente begleitet. von dem vollen Gehalte dieses Gebetes, der ganzen Empfindung dieses Gesanges ergriffen sein muß, um auch seiner musikalischen Begleitung die volle Weiye einzuhauchen. Doch wäre dieser Punkt vielleicht der einzige, in welchem man ängstlichen Gemütern eine Rücksicht angedeiheu lassen könnte, daß man nämlich an Sabbathen und Festtagen die Musik durch Nichtjuden aussühren lasse." Diese Rücksichtnahme aus „ängstliche Gemüter" will ich bei Geiger, der für die Einführung der Orgel überhaupt kämpfte, gelten lassen, iviewohl mir der Gelegenheiten, die Orgel außer an Sabbath und Feiertagen zn spielen, herzlich wenige zn sein scheinen. Uns aber, die wir auf Geigers Schultern stehen sollen, die wir die Orgel liebgewonnen haben, denen sie beim festlichen Gottesdienste unentbehrlich geworden ist, darf eine derartige Schwäche, wie diese Rücksichtnahme auf ängstliche Gemüter, nicht anwandeln. Denn alles, was Geiger für die ausschließliche Eignung der Inden zur Ausführung der Musik beim Gottesdienste sagt, ist Wort für Wort die Begründung zur Ablehnung des n i ch t j ü d i s ch e n O r g a n i st e n. Darf ich annehmen, daß der freisinnige, den Fortschritt im Judentum vertretende zweite Gutachter zn den rabbinischen Quellen vielleicht auch das diesen Stoff ausführlich behandelnde Geigersche Gutachten (Abraham Geigers nachgelassene Schriften, Bd. I, S. 283—295) rechnet, so möchte ich fast bedauern, daß der Erklärung zweiter Teil — die vorsabbathliche Abmachung mit dem Organisten bedingend — den Werl der ganzen einschränkt, ja, ihn überhaupt in Frage stellt. Denn, was Geiger in für seine Zeit begreiflicher „Rücksichtnahme aus ängstliche Gemüter" noch zu läßt — nämlich die Verwendung des nichtjüdischen Orgmiisten an Sabbathen und Feiertagen — das postuliert das erwähnte Gutachten als eine oonckiiio sine qua non. Und nun gar, daß dem Organisten vor Beginn des Sabbath Auftrag gegeben sein muß, die Orgel zu spielen! Das mutet mich an, wie eine Bestellung an die Schabbessran, eine Bestellung, die zwar unausgesprochen bleibt, aber selbstverständlich allwöchentlich von ihr ausgeführt wird. Mehr „Jüdischkeit" als diese formelle Verabredung mit dem Nichtjuden hat wohl der Gutachter gar nicht verlangt. Brauche ich dem gutachtenden Rabbiner denn erst zn verraten, daß. seit der Einführung der Orgel in der Synagoge allsabbathlich etwas geschieht, was als eine dauernde amira lenocliri, ein Austraggeben an den 'Richtjuden am Sabbath, angesehen werden muß, und das an sich eine gröbere Verletzung des Sabbathgesetzes bedeutet als der etwa verspätet, d. h. erst am Sabbath erfolgte Auftrag an den Organisten, die Orgel zn spielen. Als eine solche permanente amira lonochri bezeichne ich den elektrischen Kontakt zwischen Kantor, Chor und Orgel, das elektrische Meldezeichen als Verständigungsmittel. „Man möchte das Huhn schlachten und ihm dabei nicht wehe tun." Oder glanbt der rabbiuische Gutachter wirklich, daß es auch nur eine Orgelsynagoge gibt, die dieses Mittels (selbst nicht für die Kanzel des Predigers) entbehrt —entbehren kann? In dem Gutachten wird zur Vorbedingung gemacht, daß der nichtjüdische Organist vor Sabbath zum Spielen der Orgel beauftragt wird. Doch wäre doch zu fragen: Muß dies an jedem Freitag geschehen, oder dürfte man nicht in der Bestallung eines Organisten selber.den permanenten Auftrag als selbstverständlich voraussetzen? Es hieße aber auch die Auffassung von Kunst und Wissenschaft und deren Pflege bei den Inden gar zu niedrig einschätzen, wenn mit dem Organisten ein auch nur ähnlicher Pakt (Schluß folgt.) 40 jähriges Amlsjnirilämn. Der II. Kantor und Sekretär der Synagogengemeinde, Herr Jakob H o f f m a n n, feierte Samstag, den 1. Februar das Jubiläum seiner 40jährigen Amtstätigkeit. Der Jubilar erfreut sich allgemeiner Achtung und Beliebtheit und gilt als ein außerordentlich pflichttreuer Beamter. Seine Thoravorlesungeu können als mustergültig angesehen werden, und als Kantor trägt er zur Hebüng des Gottesdienstes, besonders an den hohen Feiertagen, durch seinen von Verständnis zeugenden und von tiefer l Empfindung getragenen Vortrag bei. Deswegen wurde Herr I. Hoffmann I am Tage seines Jubiläums von allen Schichten der Synagogengemeinde l gefeiert. Die Feier teilte sich in eine Synagogenfeier und eine Ehrung im > Hause des Jubilars. In der mit Blattpflanzen reichgeschmückten Synagoge fanden am Freitag Abend und Sabbat Morgen Festgottesdienste statt, in I der der Oberkantor, Herr L i n h a r d t, und der Synagogenchor ihr Bestes! boten. Herr Hoffmann wurde in besonders feierlicher Weise zur Thora ge-! rufen, und die Gemeindevorsteher ließen für ihn einen zu dieser Feier von > dem Landrabbiner Herrn Dr. Grone mann verfaßten Mischeberach sprechen. Herr Landrabbiner Dr. Gronemann ehrte Herrn Hoffmann durch zu Herzen'gehende Worte, die er der Sabbatpredigr anfügte. Im Hause brachte Herr Oberkantor Linhacdt mit dem Synagogenchor am Freitag Abend ein Ständchen. Am Sabbath nach dem Morgengottesdienste versammelte sich die Gemeindevertretung, das Rabbinat nnd viele Freunde des Gefeierten in dessen Hause. Herr Senator Fischer ehrte in einer Ansprache den pflichttreuen, unermüdlichen Beamten und teilte ihm mit. daß die Gemeinde ein namhaftes Geldgeschenk als Ehrengabe ihm überreichen lasse. Die Gemeindevertretung übermittelte ihm ein kostbares Geschenk. Herr Landrabbiuer Dr. Gronemann sprach für die Mitglieder der Lehrer-, Witwen- und Waisenkasse, deren langjähriger Rendant der Jubilar ist. Herr Rabbiner Dr. Freund sprach für die Gemeindebeamten. Der Platz im Sekretariate des von allen Seiten mit zahlreichen Geschenken erfreuten Beamten war in sinniger Weise geschmückt. Die Feier zeigte, daß wahres Verdienst gewürdigt wird. ,PuMi!(itionm des ölierr.-nng. Jluntoren-lemnes. Die geehrten Herren Wiener Kollegen werden hiemit ansmerksam gemacht, daß die nächste Gesangsprobe für die Jubiläumsfeier Dienstag, den 3. März, 1[.27 Uhr abends, im Vereinslokale, I., Seitenstetlengasse 4, 4. Stock, stattflndet. Da durch das Ausbleiben einzelner Herren, die bereits an früheren Proben teilgenommen haben, das Fortschreiten der Proben unmöglich gemacht wird, werden die Herren Kollegen gebeten, bei der nächsten Probe vollzählig zu erscheinen. Von jenen Herren Kollegen, welche an derselben nicht teilnehmen, wird angenommen, daß sie bei der Jubiläumsfeier nicht mitzuwirken gesonnen sind. Der Vorstand des öfterr.-ung. Kantoren-Bereines