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Die Wahrheit · 1908-02-21 · Heft 8 (21.2.1908) · page 3

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1908
Issue
Heft 8 (21.2.1908)
Date
1908-02-21
Page
– (sequence 3)
Language
German
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akrcheit Ntdaktiou 11. Sldmiiiisli anoii: Wien. II/, l'uniaia^afje 27. TrlrJiüoH bfv IJlrmttrc; I58IIS K. k. österr. Postsparkassa- Scheck-Konto Nr. 100.918. 'lnleratr Dir viermal gesvaltc«- Nonvareille-Zeile 25 Heller. NdonuciilciilSu. Julei lioiiöbelräse nnd in üliien zahlbar imb klagbar. Unabhängige Heitschrift für jüöisKi Zntere^en> Erscheint jeden K r e i t n g. Rotto: ,^I)as Lie^el Uc»dl.»8 i»t Wahrheit!“! Verngspnet»:;i I Ganzjährig . . . 1f. u.— |j Halbjährig . 1k; j<fiir Cultusbrmutc: | >V.,>„zjäV> ig 1k Ul. {Viir Vliivluiib: Gauzlähi ig ... 8 Mark t> iltutiel aber 16 ^cS. Ar. 8. Wien. 21. Februar 1908 Inhalt: Fürsorge für jüdische Gemeindebeamte nach staatlichen Grundsätzen. — „Gehört Spinoza zum Judentum?" — Aus dem Leben zweierjüdischer Skeptiker des 17. Jahrhunderts. — Aus der Wiener Kultusgemeinde. — Berthold Auerbach und das Judentum. — Israel Singer. — Die Juden in Rom. — Verschiedene Nachrichten. — Feuilleton: „Esther". — Versöhnte Feinde. Fürsorge für jüdische Gemeiudebeamte nach staatlichen Grnud sähen. (Fortsetzung.) Die M i t g l i ed s b e i t r ä g e für die Kasse sind nur nach den Gehältern der Beamten zu bemessen, nm auch in dieser Hinsicht aus dem Wechsel der Beamten keine Schwierigkeit für die Versicherung entstehen zu lassen. Die Kasse hat auch jeden Beamten zur Versorgung aufzunehmen, der die zur Versetzung seiner Stelle erforderliche Gesundheit besitzt. Eine jede solche Kasse gewinnt ihren vollell sozialen Wert für die Beamtenschaft für die sie bestimmt ist, erst dann, wenn sie sich jederzeit genau nach den Wünschen derselben gestalten läßt. Das ist nur möglich bei einer eigens für die betreffende Beamtenschaft eingerichteten, unter ihrer Mitverwaltnng stehenden Pensionskasse. Darum bedeutet es für unsere Bestrebungen nicht dasselbe/ wenn wir uns die Fürsorge für unsere jüdischen Gemeindebeamten durch Anschluß^ an eine sonst gleichartige, aber ihrer Bestimmung nach ganz allgemeine oder für Beamtenkreise mit wesentlich anderen Lebens- oder Amtsbedingungen eingerichtete, ihrer Einflußnahme auf die Verwaltung ganz entrückte Pensionskasse denken sollen. Die Verhältnisse der Kassen werden da nie genau zu den Verhältnissen unserer jüdischen Gemeindebeamten passen und oft wird der erstrebte Zweck dabei gar nicht herauskommen. Das gilt im besonderen hier gegenüber den neuerdings viel beliebten und von einigen Seiten mit Emphase empfohlenen Ruhegehalts- und W i t w e n- und W a i s e n k a s s e n der öffentlichen P r o v i u z i a l v e r b ä n d e. Wer die Einrichtung diese Kassen genauer kennt, die im übrigen sehr verschieden sind, wird uns zustimmen müssen, daß dieselben weder in allen Fällen die Aufnahme unserer jüdischen Gemeindebeamten möglich machen (in manchen Bezirken gibt es noch gar keine solchen Kassen), noch immer, unter den bei uns eigentümlichen Anstellungs-Verhältnissen, eine ansreichende Versorgung für unsere Beamten-erwarten lassen können, noch immer für die von ihnen beanspruchten hohen Beiträge entsprechende Leistungen gewähren,*) noch überhaupt in jedem Falle den Versicherungszweck an unseren jüdischen Beamten zur Erfüllung kommen lassen. Wenn nämlich der-Beamte aus dem Bezirk der Kasse (der Provinz oder dem Regierungsbezirk) verzieht, scheidet er meist ohne einen Anspruch auf Versorgung oder auch nur auf Vergütung eines Teiles der *) Manche der zeitigen Beträge täuschen darin, weil sie nur Anfangsprämien bedeuten, die hier mit den Jahren wachsen. | für ihn geleisteten Beiträge aus der Kasse aus. Das sind gewiß! nicht die Einrichtungen, mit denen man die Versorgung unserer | jüdischen Gemeindebeamten in befriedigender Weise generell zu j regeln vermag. Die vorstehenden allgemeinen Bemerkungen gegenüber jeder nicht für unsere eigensten Verhältnisse eingerichteten Pensionskasse sprechen auch gegen den Gedanken, mit unseren ganzen! Plänen in solcher Hinsicht aus die zu erhoffende staatliche! P en s i o n s v e rs i ch e r un g aller Privatb eamten zu! warteu. Das wird notwendiger Weise eine Kasseneinrichtung sein, die auf alle Verhältnisse nur allgemein paßt und in vieler Hinsicht die besonderen Bedürfnisse der einzelnen Beamtengruppen I aus ihrer speziellen Lage ganz unbefriedigt lassen muß. Das j bedeutet für alle Berufsstände soviel, daß jeder derselben, der! es nur einigermaßen ermöglichen kann, immer bestrebt sein wird, j eine eigene Pensionskassa mit gleichen Zielen, wie die zu er-! wartende staatliche Versorgungsanstalt, aber für seine besonderen i Verhältnisse eingerichtet, zu schaffen. Diese Kassen dürsten auch j nach den anderwärts gemachten Erfahrungen bei einer künftigen Verwirklichung der Bestrebungen für eine staatliche Versorgung j aller Privatbeamten später von der Regierung als Ersatzkassen! anerkannt mit den gleichen Vergünstigungen wie jene ausgej startet werden.! So werden auch fortgesetzt neue Kassen für die Pensions- : Versicherung einzelner Bernssstände auch aus den Kreisen der Privat-! beamten begründet, und die soziale Bewegung hat in dieser; Hinsicht durch die Aussicht aus die staatliche Pensionsversicherung! der Privatangestellten keine Einschränkung erfahren. Es stehr l auch noch gar nicht fest, ob der Kreis der künftigen staatlichen! Fürsorgeeiurichtung soweit gezogen werden wird, daß die jüdischen z Gemeindebeamren auch darin mit eingefaßt sein werden und wer! sagt uns, wann die staatliche Pensionsversicherung der Privat-; beamten sich verwirklichen, wann sie Gesetz werden und wann j sie für die Beteiligten in Kraft treten wird? In Oesterreich har I man schon i. I. 1896 ein gleiches Gesetz in erster Lesung an-! genommen, aber heute noch nicht zu Ende gebracht. Und wenn j es einmal Gesetzeskraft erlangt haben wird, werden nach seiner; Bestimmung vierzig Jahre vergehen müssen, ehe den Beamten l daraus ein Nutzen zukommen kann.*) Ob es bei uns viel anders *) Der geschätzte Autor ist diesbezüglich nicht gut informiert. Das! Gesetz hat bereits vor Jahresfrist die allerhöchste Sanktion erlangt und j soll noch im Laufe dieses Jahres in Wirksamkeit treten. Aber in denjenigen i Kreisen, denen es zu Gute kommen soll, herrscht allgemeine Unzufriedenheit und es ist zweifellos, daß auch die jüdischen Kultusbeamten in Oesterreich aus einer besonderen, von den Kultusgemeinden zu gründenden Kasse viel größere Vorteile als aus der staatlichen Institution ziehen könnten. Die Red. •v £

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