Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1908
- Issue
- Heft 5 (31.1.1908)
- Date
- 1908-01-31
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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Oekerr.-ungar. Kantoren-Leitung. AFfähriges Inbilanm des österr- «ttgar. Kantoren-Uereines. In der Dienstag, den 28. Jänner d. I. stattgehabten Vorstandssitzung wurden die vom Jubiläumskomitee gestellten Anträge zur Feier des 25jährigen Vereinsjubilänms im Mai 1908 einstimmig genehmigt und nachstehende Beschlüsse gefaßt: 1. Herausgabe einer Festschrift, in welcher die Geschichte des Kantorenvereines und des Kantorentums in den abgelaufenen 25 Jahren dargestellt und fachwissenschaftliche Beiträge von den hervorragendsten Bernfsgenossen veröffentlicht werden. Zahlreiche Kollegen des In- und Auslandes haben bereits ihre Mitarbeiterschaft an dieser Festschrift zugesagt. 2. Die eigentliche Jubiläumsfeier beginnt am 3. Mai, an welchem Tage unter Teilnahme der Wiener Kollegen und der von auswärts zahlreich erwarteten Gäste eine Festsitzung abgehalten wird. In derselben wird über die Tätigkeit des Vereines Bericht erstattet und über die wichtigsten Standesfragen referiert werden. Die Erstattung der einzeltten Referate und Diskussion der Standesfragen wird am 5. Mai und nötigenfalls noch am 6. Mai fortgesetzt. 3. Am 4. Mai wird eine Synagogenfeier, veranstaltet von den Wiener Kantoren, abgehalteu, bei welcher ausgewählte Kompositionen der hervorragendsten verstorbenen Meister des Synagogengesanges zur Aufführung gelangen. Die Mehrzahl der Wiener Kantoren hat bereits ihre Mitwirkung zngesagt, und werden, diejenigen Kollegen, welche dies bisher noch nicht getan haben, höflichst ersucht, ihre Anmeldungen baldigst vorzunehmen, respektive der in den nächsten Tagen an sie ergehenden Einladung zur ersten Probe freundlichst Folge zu leisten, da nach Einteilung der Stimmen und im vorgeschrittenen Stadium der Probeil Nachmeldungen nicht mehr angenommen werden können. Zur Pflege der Geselligkeit werden auch nach getaner ernster Arbeit gesellige Veranstaltungen geplant. Indem wir an die gesamte Kollegenschafl die Einladung ergehen lassen, an der Jubiläumsfeier des Vereines, die eine imposante Manifestation der Berufsgenossenschaft werden soll, teilzunehmen, bitten wir besonders jene Herren Kollegen, welche Referate über Standessragen zu erstatten wünschen, dies bei dem gefertigten Vorstande vorher ailmelden zu wollen. Der Borstand des österr.-ungar.Kantoren-Vereines. Leiter des Kirchenchores und den Organisten, der aber mit den geistlichen Funktionen des Gottesdienstes absolut nichts zu tun hat. Der sogenannte jüdische Kantor hingegen ist der geistliche Funktionär, der Schliach zibur, der Abgesandte der Gemeinde, der am A l t a r e im Tempel seine heiligen Funktionen versieht. Die von dem christlichen Kantor oder Chorrektor bei christlichem Gottesdienste zu versehenden Aemter werden bei unserem Gottesdienste von dem Chordirigenteu oder Organisten besorgt. Der Titel „Kantor" gebührt daher dem jüdischen Chordirigenten, welcher das Amt eines Kantors tatsächlich versieht. Für den „Schliach zibur", „Chasan", „Bal t'filo", wie er seit Jahrhunderten im Judentum benannt wurde, und wie er auch jetzt lioch in Rußland, Polen und Galizien benannt wird, müßte entschieden ein passender, sein Amt und seine Tätigkeit genau bezeichnender Titel gefunden werden. Eine genaue Bezeichnung der Wirksamkeit eines sogenannten jüdischen Kantors in einem entsprechenden sinngemäßen Titel übertragen, würde unserem Staude nach außen hin. besonders bei Andersgläubigen, ein höheres soziales Ansehen geben. Auch die staatlichen Behörden wären veranlaßt, mit dem „geistlichen Funktionär" des jüdischen Gottesdienstes sich eingehender zu befassen und eventuell ihm seinem heiligen Amte entsprechende Würdigung im jüdischen Kultus zuteil werden zu lassen. Ich schlage daher vor, daß der löbliche Vorstand des „Kantoren-Vereines", welcher zur Hebung unseres Standes schon so manchen erfolgreichen Schritt getan hat, sich mit dieser Frage eingehend befassen itnd daun an die Vorstände der israel. Knltusgemeinden mit entsprechenden Vorschlägen herantreten möge, um genteinsam für unfern Stand einen seinem Stande und seiner Wirksamkeit beim jüdischen Gottesdienste genau bezeichnenden Titel festznstellen. Troppau, im Jänner 1908. Oberkanlor Max Singer m a n n, Troppau. „Kantor." Der Titel eines Standes und Berufes bezeichnet gewöhnlich die Wirksamkeit und die Tätigkeit des betreffenden Titelträgers. So wurde auch der jüdische Kantor seit dem Bestände der Institution des geordneten jüdischen Gottesdienstes seiner Wirksamkeit entsprechend „Schliach zibur", Abgesandter der Gemeinde", „Chasan" oder „Bal t'filo" genannt. Mit der Modernisierung des jüdischen Gottesdienstes — ungefähr um die erste Hälfte des vorigen Jahrhundertes — mußte ja auch der hebräische Titel der gottesdienstlichen Funktionäre modernisiert und verdeutscht werden. Der „Raw" oder „Rabbi" wurde „Rabbiner". Doch wie sollte man den hebräischen Titel des ..Schliach zibur", „Bal t'filo" oder „Chasan" verdeutschen? Sehr einfach! Man lehnte sich an die christliche Kirche au, man assimilierte sich! Die Kirche hat bei ihrem Gottesdienst einen Geistlichen und einen Musikanten, einen Kantor, und da der Chasan beim jüdischen Gottesdienste gesanglich, also auch musikalisch tätig ist, so machte mau es sich sehr leicht und gab ihm den offiziellen Titel: „Kantor". Entspricht aber dieser Titel auch der Wirksamkeit unseres Amtes? Ist er auch nur annähernd die sinngemäße Uebersetzung von Schliach zibur, Bal t'filo oder Chasan? Mit dem Titel „Kantor" bezeichnet die christliche (protestantische) Kirche den Znr Frage der Penlwnsvcrfrchcrimg. In dem Gesetze über die Pensionsversichernng der Privatangestellten, zu welchen auch die jüdischen Kultusbeamten gehören, ist die Bestimmung enthalten, daß an Stelle der zwangsweisen Versicherung bei dem staatlichen Institut auch die Versicherung bei gewissen E r s a tz i n st i t n t e n treten könne. Einzelne Versicherungsgesellschaften hatten bereits eine lebhafte Akquisitionstätigkeit in dieser Richtung entfallet und verschiedene Vorverträge abgeschlossen, die erst nach Veröffeutlichung der Vollzngsvorschriften in definitive Abmachungen nmgewandelt werden sollten. Nun hat in Wien eine Beratung der großen österreichischen Versicherungsgesellschaften staltgefnnden, in welcher es sich zeigte, daß die Gesellschaften, welche die Absicht hatten, dem Gesetze gemäß solche Ersatzverträge abzuschließen, diesen Standpunkt wieder verlassen und vorerst auch keine Pensionsversicherungsanträge entgegennehmen werden. In der Versammlung wurde darauf hingewiesen, daß es nach dem bekannt gewordenen Entwürfe zu den Vollzugsschriften fraglich erscheine, ob die Versicherungsgesellschaften in der Lage sein werden, Ersatzvertrüge abzuschließen und hiefür die Anerkennung der Regierung zu erwirken. Die Gesellschaften werden voraussichtlich nur Zufatzversichernngen zu den gesetzlichen Leistungen des staatlichen Versicherungsbelriebes übernehmen. Die vorstehende Information ist für jüdische Kultusgemeinden und Knltnsbeamte insofern von Belang, als durch die Reserve der Versicherungsgesellschaften die Abneigung der Regierung gegen private Versicherungen neuerdings erwiesen ist, und jedenfalls sollten die Gemeinden und Beamten, die den letzteren Weg der Peusionsversicherung wählen wollen, beim Abschluß diesbezüglicher Vertrüge sehr vorsichtig sein. Die in früheren Jahren mit den diversen Versicherungsgesellschaften abgeschlossenen Verträge werden jedoch keine Anfechtung erfahren.