Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1907
- Issue
- Heft 42 (1.11.1907)
- Date
- 1907-11-01
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 6. Die Wahrheil Nr. 42. von 12 aus 15. das Recht zur Wahl von fünf Vorstandsmitgliedern, also eines Dritteiles des Gesamtvorstandes ein. Allerdings wurde hierbei über Beschluß des Kultusvorstandes, welchem eine solche Einflußnahme sowohl nach den Statuten, als auch nach alter Tradition zugestanden werden muß, eine Einschränkung des Wahlrechtes der Generalversammlung nach der Richtung statuiert, daß zur Vornahme der Wahl die Anwesenheit von mindestens 100 Veremsmitgliedern erforderlich sei, andernfalls diese Wahl durch die Kooptation zu ersetzen ist. Der Bereiusvorstand konnte sich dieser, in dem ursprünglichen Statuten-Entmnrfe allerdings nicht enthaltenen Aenderung in der sicheren Erwartung anschließen, daß sich ein derartiger Fall voraussichtlich niemals ereignen werde; sollte er jedoch, was wir nicht glauben können, jemals eintreren, so läge hierin ein solcher Beweis von Teilnahmslosigkeit, daß die gegenständliche Maßregel von den Mitgliedern gewiß nicht als eine Einschränkung ihrer Rechte empfunden werden würde. Für die Erhöhung der Anzahl der Vorstandsmitglieder war insbesondere der Umstand maßgebend, daß die in den letzten Jahren ganz ungewöhnlich erhöhte Arbeitslast bei der täglichen Armenbeteilung von jenen Vorstandsmitgliedern, welche sich dieser Ausgabe widmen — ich erwähne, daß hierbei besonders die heute zur eventuellen Wiederwahl kommenden Herren in hervorragendem Maße beteiligt sind — auf die Dauer nicht mehr hätten getragen werden können. Zur Illustration dieser Tatsache möchte ich nur — ohne dem Berichte des Herrn Kollegen Horner vorgreifen zu wollen — heroorheben, daß die für Unterstützungen und Kurbeirräge verausgabten Beträge von IC 80.000 im Jahre 1896 auf nahezu X 50.000 im Jahre 1906, die für Bandagen, orthopädische Apparate rc. von X 2800 auf K 10.000, für Medikamente von X 7700 auf rund X 23.000 gestiegen sind — eine Steigerung, die die Bezeichnung „ungewöhnlich" wohl verdient. Von den sonstigen Statuten-Aenderungen sei hervorgehoben, daß an Stelle der bisherigen „Ernennung" der Vorstandsmitglieder durch den Kultusvorstand, die bloße „B e st ä t i g u n g" tritt — eine Emanzipation, die gleichfalls den Tendenzen zahlreicher Mitglieder entspricht. Die übrigen Aenderungen sind weniger wesentlich. Ueber die Tätigkeit des Vereines und seines Vorstandes auf humanitärem Gebiete, wird, insoweit diese Tätigkeit auch in Zahlen ihren Ausdruck sindet, der Herr Kassaführer berichten; ich möchte mich nur darauf beschränken, die Gründung zweier Fonds zu erwähnen: des Fonds zur außerordentlichen Unterstützung und des Fondes für würdige Bestattung verarmter Vereinsmitglieder. Der Vorstand ging hierbei von der — gewiß allseits geteilten — Ansicht aus, daß in erster Linie verarmte Vereinsmitglieder der Benefizieu des Vereines teilhaftig werden sollen. Der Absicht, diesem zumindest moralischen Ansprüche sinnfälligen Ausdruck zu geben, verdanken die erwähnten Fonds ihre Entstehung. Neben der Betätigung auf humanitärem Gebiete erstreckte sich die Wirksamkeit des Vereines, bezw. seines Vorstandes auch auf die Erfüllung der religiösen Pflichten bei Beerdigungen. Wenn der Verein seinen Pflichten nach dieser Richtung hin Nachkommen konnte, verdankt er es der eifrigen nicht genug zu rühmenden Mithilfe jener Herren, welche den Vorstand bei der Teilnahme an Leichenbegängnissen vertreten. Ich spreche gewiß im Namen aller Mitglieder, wenn ich den betreffenden Herren hierfür den wärmsten Dank ausspreche. Lassen Sie mich, hochverehrte Herren, meine Ausführungen mit dem innigen Appell schließen, daß Sie unserem Vereine auch weiterhin Ihre werktätige Unterstützung angedeihen lassen mögen. Immer größer wird die Armut unserer Glaubensbrüder, immer höher werden die Anforderungen, um nur die schrecklichste Not teilweise zu lindern. Erlahmen Sie nicht in dem Bestreben, unsere Bruderschaft zu fördern und die Mittel zu bieten, ihren erhabenen Aufgaben gerecht zu werden. Kein äußerer Lohn winkt Ihnen für solches Tun; das Bewußtsein aber, ein gottgefälliges, ein menschenfreundliches Werk geübt zu haben, sei Ihnen der einzige und schönste Dank!" Die allgemeinen Ausführungen des mit großem Beifall aufgenommenen Berichtes wurden hierauf durch den Kassaführer, Herrn Emil Horner, ergänzt, der eine interessante ziffernmäßige Darstellung der Vereinsbewegung unter Vergleich der einzelnen Berichtsjahre bot. Zunächst konstatierte er die erfreuliche Zunahme der Mitglieder seit der letzten Chewra-Snde. weiters die erhebliche Steigerung der Kranzablösungsspenden aus X 21.777 im Jahre 1906. Die früher üblichen Handbeteiligungen wurden nach Tunlichkeit reduziert, hingegen höhere Kurbeiträge bewilligt (K 20.052 im Jahre 1906 gegen X 6793 im Jahre 1904) und Bandagen und orthopädische Apparate, sowie Arzneien in ausreichenderem Maße verabfolgt. Für die beiden ersteren wurden im letzten Jahre K 10.069, für letztere K 22.896 verausgabt. Trotz dieser erhöhten Ausgaben zeigt das Vereinsvermögen eine, wenn auch nur mäßige Steigerung gegen die Vorjahre auf. Das eigene Vermögen des Vereines beläuft sich auf X 398.908, das Stiftnngs- und Widmnngsvermögen auf X 166.882. Die aus dem Vereiusverinögen gegründeten Fonds zur Unterstützung und zur Beerdigung verarmter Mitglieder betragen gegenwärtig X 43.000 resp. X 10.000. (Lebhafter Beifall.) An größeren Spenden, Widmungen und Legaten sind zu verzeichnen:- Im Jahre 1904: Gustav Baron Springer anläßlich des Ablebens des Herrn Baron Afred Springer X 5000. Dr. Arnold Rappaport Edler von Porada anläßlich des Ablebens von Frau Laura Rappaport von Porada X 2000. Im Jahre 1905: Anläßlich des Ablebens des sel. Herrn Adolf R o f e n b a u m X 2000. Anläßlich des Ablebens der fel. Frau Henriette S ch ü tz X 1000. Baron Albert Rothschild aus dem Nachlasse des sel. Herrn Nathaniel Freiherrn von Rothschild IC 5000. Frau Ernestine Thorsch anläßlich des Ablebens des Herrn Philipp Thorsch IC 10.000. Im Jahre 1906: Aus dem Nachlasse des sel. Herrn Rudolf A u s p i tz durch die Kultusgemeinde IC 5000. Zur Errichtnug einer Jacques Feitlerfchen Stiftnng durch Dr. Sieg. Feitler IC 2000. Legat der sel. Frau Elisabeth Ungar IC 10.000 (nach Abzug der Gebühren und X 1800 für die Chewra-Kadischa XV., XVI., XYin. und XI. verblieben rund K 6500). Von Herrn Ernst Hirsch zur Errichtung einer Moriz Hirsch'schen Widmung X 5525. Zuwendung des Herrn Hans Reitzes aus dem Nachlasse des sel. Herrn Sigm. Reitzes X 5000 (nach Abzug der Gebühren X 4210). Herr Salomon S t m o n zur Errichtung einer Wohltätigkeits-Widmung X 1000. Herr Salo Cohn Tempelspende X 1000, ferner anläßlich der Chewra-Sude über X 3000. Nachdem die Herren Moriz Lerchenfeld und Michael L i ch t e n st e i n zu Skrutatoren und die Herren Karl Seligmann und Heinrich Neurath zu Revisoren designiert worden waren, wurde die Debatte über den Bericht des Vorstandes eröffnet. Neck. Or. Ignaz Weiß anerkennt wohl die rührige Tätigkeit des Vorstandes, bedauert aber, daß der Rechenschaftsbericht nicht rechtzeitig den Mitgliedern zugestellt und letztere auch bei der Staluten-Aenderung vor ein fait accompli gestellt wurden. Es wäre zweckdienlich gewesen, die geänderten Statuten, bevor sie der Behörde zur Genehmigung unterbreitet wurden, einer Plenarversammlung vorzulegen. In den Ausgaben hält er die für Knrbeiträge, Medikamente und Bandagen verwendeten Beträge für zu hoch im Verhältnis zu den Einnahmen. Besonders bei den Bandagen könnten große Ersparnisse erzielt werden, wenn die Leitungen der Krankenanstalten, die naturgemäß ihr Budget zu entlasten suchen, seitens der Chewra- Kadischa an ihre Pflicht, die entlassenen Kranken mit den nötigen Bandagen zu versehen, energischer erinnert würden. Bei Verabreichung von Medikamenten werde gleichfalls zu wenig sparsam vorgegangen und als besonderer Uebelstand sei hier zu konstatieren, daß die armen Kranken, die in entfernteren Bezirken wohnen, bei Abholung der Anweisungen aus Medikamente in der Chewra-Kanzlei in der inneren Stadt viel mehr an Zeit versäumen, als ihnen durch die unentgeltliche Verabreichung der Arznei gemährt wird. Zur Behebung all der gerügten Üebelstände wäre es angezeigt, wenn die Chewra aus Mitgliedern, die dem Aerztestande angehören, einen Beirat bilden würde.