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Die Wahrheit · 1907-09-20 · Heft 37 (20.9.1907) · page 9

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1907
Issue
Heft 37 (20.9.1907)
Date
1907-09-20
Page
– (sequence 9)
Language
German
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Oesterr.-ungar. Kantoren -Zeitung. Im Interesse der Erhaltung des Fachblattes werden die geehrten Herren Kantoren dringendst ersucht, den Abonnernentsbetrag für das am 1. Oktober beginnende 4. Quartal und den Begleich der Rückstände umgehend einzusenden. Die Administration. Unser Religionsunterricht. * Unter diesem Titel wurde in der letzten Nummer der „Wahrheit" ein Artikel veröffentlicht, der in treffender Weise auf mannigfache Mängel des jüdischen Religionsunterrichtes hinweift. So sehr ich auch im allgemeinen den Ausführungen des geschätzten Antors zustimme, möchte ich dennoch dieselben nicht ganz unwidersprochen lassen, da manche Stellen des Artikels, wenn vielleicht auch nicht beabsichtigt, eine scharfe Spitze gegen den Kantorenstand enthalten und zu der Annahme verleiten könnten, daß die Mängel des Religionsunterrichtes nur dadurch bedingt sind, daß in einzelnen Gemeinden Kantoren, die den Religionsunterricht versehen, sich mit mehr oder minder Riecht, den Rabbinertitel arrogiert haben. Schon wiederholt wurde in diesen Blättern darauf hingewiesen, welche Schädigung der jüdische Kultus dadurch erfährt, daß Gemeinden, die nicht über genügende Mittel zur Erhaltung der notwendigsten Jltstitutionen verfügen, dennoch den Ehrgeiz besitzen, eine Kultnsgemeinde im Sinne des jüdischen Gemeindegesetzes vom Jahre 1890 zu bilden. Unter den traurigen Verhältnissen, die sich da herausgebildet haben, leidet aber nicht nur der Kultus, sondern leiden tioch mehr die jüdischen Knltusbeamten, resp. die Rabbinen und Kantoren. Eine, wir müssen schon sagen, unglückliche Bestimmung des beregten Gesetzes verfügt, daß jede Gemeinde wenigstens einen Religionsdiener als Rabbiner haben müsse. Wir halten diese Bestimmung nicht darum für unglücklich, weil sie in erster Linie die Anstellung des Rabbiners verlangt, denn wir sind zu sehr von der Bedeutung des Rabbinates durchdrungen, sondern nur aus dem Grunde, weil sie gerade das Gegenteil von dem was sie bezweckte zur Folge hatte und eine Kumulierung der Aemter herbeiführte, die das Ansehen des Rabbiner- und Kantorenstandes in gleicher Weise schädigt, ganz abgesehen davon, daß hiedurch die bereits bestehenden Dissonanzen zwischen Rabbinen und Kantoren noch mehr verschärft werden. Der Funktionär, der diese beiden wichtigen Aemter und noch dazu einige Nebenämter versieht, wird geistig und physisch geradezu ausgebeutet, ohne hiefür irgend eine Entschädigung für die Gegenwart oder die Zukunft zu erhalten. Ganz treffend hat vor längerer Zeit ein Mitglied des Rabbinerstandes diese Zustände als bedauernswerte bezeichnet, -und wir können uns nicht enthalten, seine Ausführungen zum Teile wiederzugeben. Nach einigen einleitenden Bemerkungen über die offenbaren Absichten des Gemeindegesetzes und jene Zwangsbestimmung bezüglich des Rabbiners, fährt derselbe in folgender Weise fort: „Das Gesetz hat aber in wohlweiser Absicht und Meinung die Knltusgemeinden selbst stillschweigend zu den Mithelfern seines Ausbaues, zu den einsichtsvollen, verständigen Werkmeistern seiner Realisierung gemacht. Es konnte dies tun im Vertrauen und in Zuversicht auf das hohe Ziel und den idealen Zweck der Gemeinden. Denn die jüdischen Knltusgemeinden sind ja nichts anderes, als die Anstalten, auf denen der Gottesgedanke in seiner Wahrheit, Erhabenheit und Heiligkeit fortentwickelt werden soll, in denen die Rabbinen die treuen Pfleger und Pflanzer dieser idealen Güter sein sollen! Im Vertrauen ans die Erkenntnis und die religiöse Tendenz der Gemeinden haben daher die hohen Behörden bloß die Dispensen von dem legalen Nachweise der allgemeinen profanen Bildung erteilt, die Prüfung des fachmännisch-theologischen Gehaltes des Rabbiners, von dem er niemals dispensiert werden kann, den Gemeinden überlassend. Wie verwalten aber die Kultusgemeinden dieses Amt? Die meisten leider verkennen und mißbrauchen diese ihnen eingeräumte Autonomie und Amtswaltung aus Kosten der Religion und zum größten Nachteil des Judentums, indem sie den Zweck des Gesetzes ganz außeracht lassen und sich mit der formellen Erfüllung seines Wortlautes begnügen, als handelte es sich um einen ganz geringfügigen materiellen Gegenstand. Ohne jede reifliche Erwägung und Prüfung wird in der Regel jeder Laie für das Amt des Rabbiners ausgenommen, sobald er nur die behördliche Dispens von dem Nachweise der vorgeschriebenen profanen Bildung erlangt hat. Diese Dispens steht mir dem eigentlichen Rabbinerberufe nur insofern im Zusammenhänge, als es durchaus nicht angeht, daß der Rabbiner, welcher durch Intelligenz sowohl als auch durch Moralität allen anderen voranleuchten soll, in der profanen Wissenschaft ein Idiot sei. Er soll vielmehr beiderlei Wissenschaften, die theologische mit der profanen, in sich vereinen und imstande sein, die Religion in intelligenter Weise zu lehren und die Intelligenz durch religiöse Beschaulichkeit zu verklären. Das eigentliche Fachwissen des Rabbiners bleibt deswegen immerhin das theologische, mag der Rabbiner den Doktortitel oder die behördliche Dispens besitzen. Beide werden aber von dem jüdischen Publikum wie von den Gemeinden in der Regel verkannt und mißverstanden, und erstere ebenso überschätzt, wie letztere unterschätzt. Es gibt ebenso Rabbiner, die den Doktortitel führen, in der jüdisch-theologischen Wissenschaft aber Laien sein können, wie es solche gibt, welche die Dispens erhalten haben, aber bedeutendes, umfangreiches theologisches Fachwissen besitzen. Daher kommt es in beiden Fällen nur darauf an, in welcher Weise die Gemeinden ihr Verständnis für den Mann ihrer Wahl bekunden. Es ist deswegen ein großer Mißgriff, ja ein Mißgeschick fürs Judentum, daß man sich daran gewöhnt hat, dem Doktor-Rabbiner alles Wissen und jede fachmännische Fähigkeit und Würde zuzumuten, dem Dispens-Rabbiner hingegen jedes Wissen und jede fachmännische Fähigkeit und Würde abzusprechen. Durch eine solche Anschauung werden die Gemeinden irregeführt, und zwar die eine von der anderen, indem eine blindlings dem Beispiele der anderen folgt. Und ist die Gemeinde in der Lage, einen Rabbiner anständig zu honorieren, damit er standesgemäß leben kann, dann muß es nur ein Doktor sein; diejenige aber, die mit Not eine Person für Alles ausnehmen kann, nimmt einen „Dispens-Rabbiner", der für seine viele und vielseitige Arbeit buchstäblich am Hungertuche nagen muß, ob er nun ein Fachmann mit voller Standeswürde ist oder nicht. Durch einen solchen Vorgang werden der Religion wie dem Rabbinerstande große Wunden geschlagen, an denen das! Judentum verbluten kann, wenn die Gemeinden nicht bald zur j Einsicht, zur richtigen Erkenntnis der wahren Sachlage gelangen j sollten. Sie müssen in ihrem Rabbiner den wahren und treuen i Vertreter der Religion, den Mann der jüdischen Wissenschaft! suchen und finden, ihn als solchen achten und ehren und für! seine standesgemäße- Existenz sorgen, mag er nun das Doktorj diplom besitzen oder nicht. Sie dürfen ihn aber niemals zu; einem billigen Werkzeug für Alles herabwürdigen und mit ihm ' und durch ihn gleichzeitig auch die Religion, den Rabbinerstand z und die Gemeinde selbst."! Indem wir auch vom Standpunkte der Kantoren und selbst j jener, welche Rabbinatssunktionen versehen, diese Ausführungen! vollkommen billigen, fügen wir noch das Eine hinzu, daß eine! Besserung der Verhältnisse nur dann eintreten kann, wenn die; die Behörde nur dort die Gründung einer Knltusgemeinde ge- | nehmigt, wo die materiellen Voraussetzungen zur würdigen Erhaltung derselben gegeben sind.

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