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Die Wahrheit · 1907-08-09 · Heft 31 (9.8.1907) · page 9

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1907
Issue
Heft 31 (9.8.1907)
Date
1907-08-09
Page
– (sequence 9)
Language
German
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Ochkrr.-UMr. Kantoren -Zeitung. Emolumente und UeveneinKunfte. Löbliche Redaktion! Die Wiedergabe eines mit B. 8. gezeichneten Artikels mit obiger Marke, der vor 25 Jahren in unserem Fachblatte erschien, hat mich überrascht; aber zu meinem Bedauern muß ich hinzufügen, daß derselbe nicht mein Produkt sondern das meines ausgezeichneten Freundes B. Kr. Oberlehrers in Freiwaldan in Schlesien ist, der sich bloß der Anfangsbuchstaben meines Namens bediente, aber in meinem Sinne den Artikel schrieb. Da wir nun immer eines Sinnes waren und er sich gerne mit den kantoralen Interessen beschäftigte, weil er eben Sinn für jüdisch-kultuelle Angelegenheit hatte, so bemächtigte er sich mit voller Hingebung eines solchen Vorschlages, wie er in dem wiedergegebenen Artikel zum Vorschein kommt. Jener Artikel ist so vortrefflich, daß er trotz des Zeitraumes von 25 Jahren, welcher dazwischen liegt, heute noch aktuell ist. Als vor 25 Jahren die Oesterr.-ung. Kantoren-Zeitung erschien und auch der Kantoren-Verein gegründet wurde, hat sich für unseren Stand in allen Kreisen das regste Interesse gezeigt, und sogar der israelitische Lehrerverein in Böhmen hat die Einrichtung der Pflichtbeiträge nach dem Muster unseres Vereines gestaltet. Leider hat sich aber in diesem Zeitraum von 25 Jahren, was unsere gewünschte Sache betrifft, die in diesem Artikel, der mit Seherblicken niedergeschrieben wurde, nichts gebessert oder zum Vorteil geändert. In unseren Kreisen selbst ist große Schlaffheit eingetreten. Keine Begeisterung für die gute Sache, kein Einstehen für das Wohl des Kantorenstandes; aber auch die inneren Verhältnisse der Kultusgemeinden haben sich verschlechtert, sie sind qualitativ alle zurückgegangen, namentlich die Gemeinden in der Provinz haben durch den Zuzug nach | der Stadt bedenklich abgenommen, und jene Nebeneinkünfte, die durch unseren Gewährsmann als zu verpönende Nedovos zurückgewiesen werden sollten, weil eine solche Art von Geschenken unvereinbar mit der gesellschaftlichen Stellung eines Funktionärs ist, waren so bedeutende, daß man bei aller Selbstverleugnung froh war, sie erhalten zu haben. Heute sind sie auf die Hälfte reduziert; sie figurieren aber in den stehenden Konkursen neben dem minimalen Fixum noch immer als „selig" machende Emolumente, die vielversprechend den Bewerber zur Konkurrenz einladen, in Wirklichkeit aber nur Enttäuschungen bringen. Sind die Herren Vorstände leutselig und sehen sie ein, daß sich die Verhältnisse tatsächlich zu Ungunsten des Funktionärs gestaltet haben, so erhöhen sie das Fixum und gewähren für den Ausfall der „Gaben" eine Schadloshaltung in Form einer Remuneration oder eines Tenerungsbeitrages. Sind sie aber nicht einsichtsvoll, so gestaltet sich das Leben 'des Funktionärs je länger er am Platze ist, ohne Rücksicht auf sein vorgerücktes Alter und bei gleicher Arbeit, immer ärger. Mein vortrefflicher Freund Kr . . s setzte nun, wie er schrieb, sein Vertrauen in die „Vertretung der Gesamtheit", als welche er wohl den Vorstand des Kantorenvereines ansehen zu dürfen glaubte. Eine derartige Macht, welche einen Einfluß auf die Geschicke einer Kultusgemeinde ausüben könnte, besitzt aber keine Vereinigung auf der Welt. Siehe „Gemeindebund", „Lehrerverein" re. rc. Die Gemeinden, im Besitze ihrer errungenen Autonomie, umgaben sich mit solcher Macht, daß jede Einsprache, jeder Vorschlag, jeder Rat, von welcher Seite er auch käme, selbstherrisch und selbstherrlich als ein Eingriff in ihre Verwaltung zurückgewiesen wird. Nur der Staat kann hier der Hilfe bringende sein und wie unser verehrter Freund schrieb: „es hat der Staat die früher üblichen Gehaltseinnahmen des-Lehrers, welche den jetzigen, der Kantoren, sehr ähnlich sahen, reguliert und ihm die Annahme von entwürdigenden Geschenken notorisch unmöglich gemacht." Natürlich nicht die jüdischen Lehrer! Heute kommt der Staat mit anderen Mitteln und dringt darauf, daß vom Standpunkte der Humanität und des sozialen Heiles das Versicherungsgesetz für Privatbeamte auch die jüdischen! Kultusbeamten umfasse, und so sehen wir den Staat auf Umwegen dem jüdischen Funktionär zu Hilfe kommen. Jungbunzlau, im August 1907. B. 8. Weber die Aufgaben des Wabbinates. Die sowohl in Oesterreich . als auch in Deutschland gewährleistete Autonomie der jüdischen Gemeinden und die hiedurch bedingte Allmächtigkeit des Kultusvorstandes bringt es naturgemäß mit sich, daß letzterer, wie es jüngst in diesen Blättern eingehend erörtert wurde, oft über Fragen zu entscheiden hat, für die ihm das nötige Verständnis und vor allem die erforderlichen Fachkenntnisfe fehlen. Dies gilt in erster Reihe für den Kultus- und Religionsunterricht, wo der fachmännische Rat der Rabbiner, Kantoren und Religionslehrer viel zu wenig herangezogen und beachtet wird. Diese Tatsache veranlaßt den Herrn Sanitätsrat Dr. S t e i n t h a l zu nachfolgenden Betrachtungen in der „Allgemeinen Zeitung des Judentums": In einem zur Berliner jüdischen Gemeinde gehörigen Vorort starb kürzlich der Religionslehrer, welcher an allen höheren Schulen den Religionsunterricht erteilte. Da trat an den Stadtschulrat dieses Vorortes die Aufgabe heran, einen Nachfolger für den Verstorbenen zu suchen. Keine geringe Verlegenheit für den Stadtschulrat, da es keine Behörde gibt, an die er sich wenden kann, um sich geeignete Lehrkräfte Vorschlägen zu lassen. Der Vorstand der jüdischen Gemeinde existiert doch, wird sogleich mancher entgegnen. Der Vorstand der Gemeinde ist eine Verwaltungsbehörde, wenigstens in den Augen der Nichtjuden — weiter nichts. Wir möchten aber auch die Glaubensbrüder endlich diesen Standpunkt als den allein richtigen ebenfalls einnehmen I sehen. Der Vorstand hat die Einnahmen und Ausgaben gut zu verwalten, hat mit seinen Beamten und Lieferanten (Baumeistern rc.) Verträge abzuschließen, kann aber nicht beurteilen, wer ein geeigneter Religionslehrer ist. Der Vorstand der jüdischen Gemeinde setzt sich aus Mitgliedern zusammen, welche wichtige Institutionen entweder für notwendig oder für überflüssig halten. Soll man auch bei der Anstellung von Religionslehrern darauf verzichten, die Stellung der in Frage kommenden Persönlichkeiten zu den gedachten Einrichtungen unserer Religion zu ergründen? Wer diese Frage bejaht, erkennt an, daß ihm der jüdische Religionsunterricht nicht wichtiger ist als irgend eine I Etat-Position, eine Friedhofsmauer oder eine Bettstiftung im Krankenhause. Wer aber die gestellte Frage verneint — und wir sind überzeugt, die große M^M-Mt unserer Gemeinde tut dies — der muß mit uns das dringende Verlangen nach einer Behörde haben, welche fähig ist. Religionslehrer den staatlichen oder kommunalen Behörden vorzuschlagen. Eine solche Behörde kann nur das R a b b i n a t sein. Wir haben jetzt genug Rabbiner, und Prediger mag man nach Bedürfnis anstellen. Aber ein Rabbinat. welches aus den fünf ältesten Rabbinern gebildet werden könnte, fehlt uns; seine Errichtung ist dringendste Notwendigkeit. Ist es nicht unerhört, daß die hervorragendsten Rabbiner Deutschlands für Berlin unerreichbar sind? So lange das Amt eines Berliner Rabbiners von so untergeordneter Bedeutung bleibt, daß ein Vorsteher mit einem solchen Manne, wie es Vorkommen soll, im Tone eines militärischen Vorgesetzten zu sprechen sich erlauben kann — so lange wird keinem der in anderen Großgemeinden Deutschlands amtierenden Rabbiner gelüsten, zu einer in Berlin eintretenden Vakanz sich zu melden. Hätten wir ein Rabbinat, so hätte jener Stadtschulrat sicher gewußt, auf welchem Wege er Religionslehrer für seine Schulen bekommen kann. Aber auch außerdem gibt es Aufgaben genug für ein Rabbinat. Alle Fragen des Kultus müßten von ihm wie von einem Gerichtshof entschieden werden, anstatt daß man von jedem einzelnen ein Gutachten in solchen Fragen verlangt und dann der ganzen Oeffentlichkeit zum besten gibt, daß auch jeder! Rabbiner seinen eigenen Schulchan Aruch hat.

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