Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1907
- Issue
- Heft 11 (15.3.1907)
- Date
- 1907-03-15
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 11. Die Wahrheit Seite 11. Taktzwang vertragen. Diese ans vergangenen Jahrhunderten zu uns herüberklingenden Töne sind Kinder einer ungezügelten Fantasie und besitzen daher nicht die Eignung, sich unter der Botmäßigkeit eines strenggefügten Taktes zu beugen.- Ja wir dürfen es kühn behaupten, daß bei diesen in der Freiheit entstandenen Melodien durch auferlegte rhythmische Fesseln der ihnen innewohnenden Musikgedanke geradezu vernichtet und das Motiv imkenntlich gestaltet wird; selbst Melodien wie darkecho elohenu, taale arucho, lemaancho elohenu etc., die doch jedem Inden im Ohre liegen, erscheinen nach dieser Schorr'schen Takteinteilung als allerdings einigermaßen bekannte, doch wie im Zeitenlaufe verblaßte Bilder. Lassen wir unseren Blick noch einmal über den Gesamtinhalt vorliegenden Werkes gleiten, so müssen mir nachdrücklichst darauf Hinweisen, daß hier das Erbe eines bedeutenden Mannes vor uns liegt, welches jedoch von uns Epigonen dadurch gehoben werden muß, indem wir uns durch ernstes Studium in seinen Inhalt vertiefen. Auch dem pietätvollen Herausgeber, .Herrn Oberkantor Israel S ch o r r in Brooklyn, sei für seine hingebungsvolle Arbeit öffentlicher Dank ausgedrückt. Weber die einheitliche Gestaltung des Gottesdienstes. II. Und selbst nach dem Ableben Lewandowskis ließ die -Gemeinde keine anderen Gesänge zu. Abgesehen von der Einbuße der traditionellen Musik, hat die Monopolisierung der L e w a ndo wskischen Gesänge in der deutschen Synagoge selbst für die Kunst nachteilige Folgen. Wir kennen manche talentierte Komponisten unter den deutschen Kantoren, die nur deshalb mit ihrer Muse nicht in die Oeffentlichkeit treten,, weil sie in Deutschland keine Verwendung, keinen Markt für ihre Produktion haben. Es haben schon viele ihr Anliegen urgiert, manche ihrer vortrefflichen Kompositionen in den Berliner Synagogen einführen zu lassen, aber die Gemeinde verweigerte ihre Genehmigung. So sind die Kantoren in Deutschland ex jure gestellt. Sie fungieren als Liturgiker und doch müssen sie sich den Vorschriften der Laien und Nichtkenner fügen. Sie stehen auf dem Altar als Vorsänger, ohne Herren ihres Gesanges zu sein. Noch gedenken die Berliner Kantoren des strengen Herrschers und dennoch sind sie sich des Mangels an einem einheitlichen Wirken nicht bewußt. Wir bringen hier beispielsweise das jüngst erschienene Werk über Chasonns von Oberkantor F r i e d m a n n in Berlin in Erwähnung. Es ist eine Riesenarbeit der deutschen Geduld sondergleichen. Schon lange machte sich eine derart vollständige Sammlung fühlbar. Alles, was das Werk an Chasonns enthält, befriedigt die Anforderungen des geregelten Kantors. Das Entstehen desselben ist wahrscheinlich der Zurückweisung der freien Kompositionen von Seiten der Gemeinde zu verdanken, und beiläufig ist es dem geehrten Verfasser gelungen, auch einige seiner gediegenen Choräle an das Licht der Welt zu bringen. Ich empfehle stets dieses Wer! meinen Kollegen und Schülern. Doch sollte — meiner Meinung nach — ein solches Werk erst recht nicht von einem einzelnen Kantor ausgehen, weil man Chasonns durchaus nicht wie ein Rezept, irgend einer doktrinären Wissenschaft ähnlich, auf Papier übertragen kann. Mit einem oder zwei Weschomru eigener Kombination ist das Chasonns noch lange nicht erschöpft. Entweder soll sich der Kunstjünger mit einem theoretischen Chasonns begnügen, namentlich mit der von Oberkantor Singer erfundenen Theorie des Chasonns, oder, wollte man dem Schüler neben dem theoretischen auch ein praktisches Chasonns durch Noten beibringen, dann müßten ihm ein Dutzend Wesclioinru der alten Chasonim als Muster vorgeführt werden, wie von: Jeruchem Hakatan, Bzalel, Abraß, Sender Mir er, Weintraub rc. rc., deren Steiger sämtlich in verschiedenen Ländern und Provinzen als traditionell gelten. Ist dies nicht der Fall, so hat nun der Kantor der Ukraina für seine Provinz ein neues „Chasonns" zu schaffen, ebenso der Kantor in Polen, Lithau rc. Ist doch das Werk des Oberkantor Friedmann ziemlich stark und wenn der Schüler sich noch aus anderen Provinzen ähnliche Werke anschaffen soll, so wird er einfach in einem Notenmeer ertrinken, und wer weiß es, wie ungeheuer das Notenmeer im 21. Säkulum sein wird! Ist es daher nicht schon genug an der Zeit, dem Selbstmusikmachen in der Synagoge Halt zu tun?! Auch die russischen Inden stehen bereits an der Brücke eines besseren und freieren Lebens. Wenn wir Liturgiker nicht beizeiten unsere heilige Mission erfüllen, werden sich wahrscheinlich, ebenfalls wie in Deutschland, unsere Gemeinden veranlaßt sehen, die synagogale Musik in ihre Fürsorge zu nehmen, und wer kann es voraussehen, wem unsere Gemeinden diese Arbeit anverlrauen werden. Die deutsche Synagoge hatte Glück, daß die Wahl der Gemeinde ans den Akademiker Lewandowski fiel, unsere Gemeinden dagegen kennen wohl ihre Gelehrten und Komponisten nicht, aber — ihre wilden Marktschreier, und es ist leicht möglich, daß sie sich diesbezüglich an einen Scharmanschtschik*) — Grammophonschtschil**) wenden. Ich schließe darum mit dem bekannten Organisationsmotro: „Kantoren aller Länder, vereinigt Euch!" - A. B. B i r n b a n m - C z e n st o ch a u. *j Leiermann. **) Grammophonsänger. Nach beut neu erschienenen Katolog der Grammophon-Handlungsstrma Iwan Jwanownsch, Moskau, iil dies ein jüdischer Kantor in Rußland, der unsere allerheiligsten Tempelgesänge in das Grammophon einsingt, um sie dann in öffentlichen Häusern refimtereu zu lassen._ ■■::: : Ornate :, . > (für Rabbiner oder Kantor) schwarze und weisse Kutten, fein ausgestattet, im besten Zustande, ebenso weisse und schwarze Kappen, sind billigst zu verkaufen, Auskünfte erteilt aus Gefälligkeit die Administration dieses Blattes. Hamnazeach in 13 KCefte g-eteilt, par© Heft L. 1-— Zu beziehen bei Frau U. Schön (verwitwete Wod&k) Wien, 1., Seitenstettengasse Nr. 4. |J«||||||#|7pof»|) von berufenen Autoritäten vorzügliche! benclllllla£Oabll, gutachtet und als vortreffliche Arbeit und nach jeder Richtung bedeutsame Erscheinung wärmstens empfohlen, enthält Alles, was ein israel. Cantor innerhalb und ausserhalb des Tempels an Chasonus, Rezitativen und Kasualien benötigt, in reichster Fülle Anselm Freiherr von Rothschild’sehe Stiftung für israel. Waisen der k. k. Reichshaupt- und Residenzstadt Wien. Aus der oben genannten Stiftung sind 20 Plätze a K 200.— an solche Waisen israelitischer Konfession zu vergeben, die in Wien zuständig sind-und von würdigen und armen Personen abstammen. In Gemässheit der stiftbrieflichen Bestimmungen werden von den zu beteilenden Waisen in erster Reihe solche bedacht, deren Väter entweder verarmte und notleidende Kaufleute und Handelsgenossen oder aber auch Künstler, d. b. Maler, Bildhauer, oder endlich ein Kunstgewerbe ausübende Handwerker waren. Andere Waisen, bei welchen diese speziellen Vorbedingungen nicht eintreifeu, sind dann unter übrigens gleichen Umständen in zweiter Reihe zu berücksichtigen. Die mit einem solchen Stiftungsgenusse zu beteilenden Waisen dürfen nicht weniger als 6 Jahre alt sein und sollen zur Zeit ihrer Bewerbung anch nicht das 18. Lebensjahr überschritten haben. Die im schulpflichtigen Alter stehenden ötiftlinge müssen die Schule besuchen, tadellose Sitten und mindestens einen guten Fortgang ausweisen. Stiftlinge, die in ihrem 15. Lebensjahre zum erstenmale in den Genuss dieser Stiftung gelangen, können den Betrag per K 200.— bei ausgezeichneter Verwendung und sehr gutem Fortgange in ihren AnsbildungsStadien durch längstens drei aufeinander folgende Jahre ohne Unterbrechung beziehen, während die übrigen Bewerber den Stiftungsgenuss per K 200.— in der Regel nur für ein Jahr erhalten. Gesuche, welche mit dem Znständigkeitsausweise, dem Armutszeugnisse, dem Nachweise-der Verwaisung, dem Geburtszeugnisse eventuell mit den Schulzeugnissen des Bewerbers und bei Geltendmachung des Vorzugsrechtes mit den Nachweisen über dasselbe belegt sein müssen, sind bis 31. März 1907 im Einreichungsprotokolle der israelitischen Kultusgemeinde I.. Seitenstettengasse 4, I Stock, woselbst auch Gesnchsblankette unentgeltlich behoben werden können, während der Amtsstanden zwischen 9 und 12 Uhr vormittags zu überreichen. Auszüge aus den Geburts-, Trauungs- und Sterbematriken der israel. Kultusgemeiude Wien sind als Gesuchsbelege nicht erforderlich; es genügt vielmehr die genaue Angabe der betreffenden Daten. Auf später ein!äugende oder nicht gehörig belegte Gesuche wird keine Rücksicht genommen. Wien, l. März 1907. Der Vorstand der israel. Kultusgemeinde Wien.