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Die Wahrheit · 1906-12-21 · Heft 49 (21.12.1906) · page 11

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1906
Issue
Heft 49 (21.12.1906)
Date
1906-12-21
Page
– (sequence 11)
Language
German
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Ochtrr-Maar. Lkntorcn -Zeitung. Zur Gründung einer öffentlichen Kantoren-Kildnngsanstatt. Wie bereits früher mitgeteilt wurde, hat der Vorstand der Wiener Knltusgemeinde über Ansuchen des Vorstandes des vsterr.-ungar. Kantoren-Vereines die Geneigtheit ausgesprochen, der in Wien kreierten Religionslehrer-Bildnngsanstalt eine Kantorenschule anzugliedern und den Vereinsvorstand aufgefordert, ein diesbezügliches Elaborat ansznarbeiten. In der nun am 6. d. M. unter dem Vorsitze des Präsidenten I. Singer stattgehabten Sitzung, an welker die Vorstandsmitglieder Baßl, Bauer, D ü n m a n n, I u r b e r g e r, L ö w i t, S ch i l l e r, S ch l e i f e r und Smotritzky teilnahmen, legte Präsident Singer einen Don ihm ansgearbeiteten Entwurf eines Lehrplanes für die zu kreierende Kantorenschule vor, der als Grundlage der Debatte angenommen wurde, jedoch bezüglich der Detailbestimmungen noch weiteren Beratungen, zum Teile auch in einem zu diesem Behnfe einznsetzenden engeren Komitee, Vorbehalten bleibt. Immerhin m der erste Schritt geschehen zur Kreierung einer ebenso dringenden als segensreichen Institution, die nicht nur in pädagogischer, sondern auch in sozialer und materieller Beziehung für die Zukunft des Kantorenstandes von allergrößter Bedeutnng ist. Im Nachstehenden der Bericht über die betreffende Sitzung im Kantoren-Vereine: Nach Erledigung der Formalien wird beschlossen, zu den bevorstehenden Jubiläen der Kollegen K o h n - Rakonitz (16. Dezember 1906) und Friedmann- Berlin (1. Jänner 1907) die Glückwünsche des Vereines in entsprechendei/Form zum Ausdrucke zu bringen. Der Witwe nach dem ehemaligen Vorstands- und Vereinsmitgliede S. Hirsch, der auf Grund § 9 der Statuten der Anspruch auf einen Witwenbeitrag nicht zuerkannt werden konnte, wird mit Rücksicht auf ihre eigene Dürftigkeit und die langjährige Mitgliedschaft ihres Gatten eine außerordentliche Unterstützung von 150 Kronen bewilligt. Der Vorsitzende legt hierauf den von ihm ausgearbeiteten Entwurf eines Lehrplanes für die an die Religionslehrer- Bildungsanstalt der israelitischen Kultusgemeinde in Wien anzugliedernde Kantoren-Bildungsanstalt vor, der nach einleitenden allgemeinen Bemerkungen über die Verquickung des Kantorates mit dem Religionslehreramte über die Bedingungen für die Aufnahme in die Lehranstalt folgende Detailbestimmungen enthält: Die Dauer der Ausbildung für die Kantoratseleven müßte im allgemeinen dieselbe Zeit umfassen, wie die der Lehramtskandidaten. Bei einer in Aussicht zu nehmenden dreijährigen Lehrdauer für die Kantoratseleven wäre nachfolgender Lehrgang vorzuschlagen: I. Jahrgang. 1. Stimmbildung. 2. Anfangsgründe der Musik bis zur möglichsten Vollendung des Notenlesens vom Blatte und Kenntnis des zweistimmigen Chorsatzes. 3. Anfangselemente der Geschichte der gottesdienstlichen Vorträge, sowie der Geschichte des Synagogengesanges. 4. Einführung in das Vorlesen der Thora, Megillah und Echa mit genauer Berücksichtigung der zu Grunde liegenden Theorien. 5. Klavier- und Harmoniumspiel. II. Jahrgang. 1. Uebung im Solfeggieren und Vortrag ausgewählter Gesangsstücke mit deutschem Text. 2. Harmonielehre bis zur vollständigen Beherrschung der Akkordenlehre und Einsührung in die einfache Komposition des dreistimmigen Satzes. 3. Steigertheorien, beziehungsweise deren Verwendung beim gottesdienstlichen Vortrage unter Vorführung mustergiltiger, traditioneller Rezitative. 4. Einsührung in das Wesen des modernen Synagogengesanges, beziehungsweise Rezitativs unter Erläuterung der Theorie, bei welchen Gebetsstellen die moderne und allsällig die traditionelle Form zu verwenden sei. 5. Vorträge der in Nr. 3 und 4 erwähnten Rezitative und lauter Vortrag der Thora, Megillah und Echa. 6. Eventuelle Vorträge im Klavier- und Harmoniumspielen vorgeschrittener Eleven und Unterweisung in der allgemeinen Musikgeschichte. 7. Unterweisung im Chorunterricht. III. Jahrgang. 1. Einfühlung in den Oratoriengesang, beziehungsweise Bekanntmachung mit den Klassikern des Kirchengesanges, namentlich der Oratorienrezitative. 2. Rekapitulation der Intervallen-, Akkorden- und Harmonielehre bis zur Kenntnis des vierstimmigen strengen Satzes. 3. Selbständige Bearbeitung moderner Rezitative nach gegebener Modulation, sowie selbständige Bearbeitung traditioneller Melodien nach gegebenen Steigern. Prima, visfca- Rezitationen der modernen und traditionellen Weisen nach selbstgewählten Modulationen und Steigern. 4. Beendigung des Studiums der Gesamtliturgie sowie des Leienen der verschiedenen Arten. 5. Uebung im 4 händig-Spielen, eventuell der Klavierbegleitung des Solo- und Chorgesanges. Sehr empfehlenswert wäre die Gründung eines Chorvereines der Anstaltszöglinge, damit den vorgeschrittenen Eleven das praktische Einstudieren eines Chores, beziehungsweise das Dirigieren desselben ermöglicht wäre. Von großer Bedeutung für den Lehrgang wie auch für die materielle Lage der Zöglinge wäre es, wenn dieselben, je nach der Befähigung als Sänger, in den Chören unserer Wiener Synagogen angestellt würden. In der daraus folgenden Debatte, an welcher sich die Vorstandsmitglieder Bauer, L ö w i t, Schleifer, sowie der Vorsitzende und der Vereinssekretär beteiligten, wird im Allgemeinen der Entwurf begrüßt und dem Präsidenten Dank und Anerkennung für seine Arbeit und Mühewaltung ausgesprochen, da jedoch bezüglich einzelner Detailbestimmungen Verschiedenheiten in den Anschauungen zu Tage traten und die Wichtigkeit der Angelegenheit ein genaues Studium der Frage verlangt, wird beschlossen, die einzelnen Punkte des Elaborates in den nächstfolgenden Sitzungen durchzuberaten und zwecks vorherigem Studium eine Vervielfältigung des Entwurfes zu veranlassen. Nach einer Anregung des Vorstandsmitgliedes I. L ö w i t bezüglich Vereinigung der Enquete mit dem im Jahre 1907 stattfindenden Vereinsjubiläum, wird die Sitzung in vorgerückter Stunde geschlossen. Konkurs. Bei der israel. Kultusgemeinde Sikios (Baranyaer Komitat) ist die Stelle eines musikalisch gebildeten, stimmbegabten Oberkantors zu besetzen. Gehalt K 2—3000 und N ebeneinkommen. I Weiters die Stelle eines II. Kantors und Schochet. 1 Gehalt K 1200 nebst Schechita und Nebeneinkommen. ■ Gesuche sind an den Vorstand der Kultusgemeinde Sikios | zu richten.

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