Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1906
- Issue
- Heft 37 (21.9.1906)
- Date
- 1906-09-21
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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Merr.-MM. Kantoren -3r itnng. Allen geehrten Kollegen, Freunden und Fachgenossen sowie den geschätzten Lesern und Mitarbeitern des Fachblattes wünsche zum Jahreswechsel nö*nm nrns Oberkantor I. Bauer. Zur Organisation. Die jüngst in der „Knntoren-Zeitung" erfolgte Ankündigung, daß im Herbste ernstlich daran gegangen werden soll, eine festgefügte Organisation des Kantorenstandes zu schaffen, ist sicherlich von allen Berufsgenossen frendigst begrüßt worden. Doch dürften viele dem Unternehmen mit Zweifeln begegnet sein, weil sie die Kantoren allein numerisch als für zu schwach halten, eine Verbesserung der Lage der Kultusbeamten mit Aussicht auf Erfolg anzustreben. Dieser Zweifel, der gewiß berechtigt ist, könnte jedoch beseitigt werden, wenn die zu bildende Organisation sämtliche Knltusbeamte umfassen und wenn die Gründung eines großen Vereines jüdischer Kultusbeamten erfolgen würde. Seine Begründung fände ein diesbezüglicher Antrag in dem Hinweis ans die Vereinigung der Stellungen, wie selbe iü den Provinzgemeinden üblich und häufig dringend notwendig ist. Wie andere Vereine, deren Mitglieder über das ganze Reich zerstreut leben, könnte auch der israelitische Kultusbeamtenverein sich in einzelne Ländergruppen gliedern. Jede Gruppe hätte ihre internen Angelegenheiten selbst zu bejorgen, die gemeinsamen Interessen jedoch würden bei dem alljährlich abzuhaltenden Kantorentage durch Delegierte der einzelnen Ländergruppen ihre Förderung erfahren. Die Kantorentage könnten einmal in Wien und, um auch den Wünschen der ungarischen Kantoren zu entsprechen. das andere Mal in Budapest stattfinden. Mögen diese Anregungen bei der Enquste nicht unbeachtet bleiben, die Beratungen selbst aber vom besten Erfolge begleitet sein. Wien, im September 1906. G. F r i e d l ä n d e r. Ausländische Knltusbeamte in Kreutzen. Wie strenge in Preußen die gesetzlichen Bestimmungen bezüglich der Staatsangehörigkeit der jüdischen Knltusbeamten gehandhabt werden, und wie hoch dort die rituelle Bedeutung des Kantors für den jüdischen Gottesdienst von den Behörden gestellt wird, zeigt ein Fall, der vor kurzem in Berlin Gegenstand einer gerichtlichen Verhandlung bildete. Wegen Vergehens gegen das Gesetz betreffend die Verhältnisse der jüdischen Staatsuntertanen vom 23. Juli 1847 verhandelte nämlich am 8. September unter Vorsitz des Landgerichtsrates Casper die achte Ferienstrafkammer des Landgerichtes gegen den Religionslehrer Moritz Miller und den Kaufmann Max Wolpe. Beide Angeklagte wurden beschuldigt, gegen den § 71 des erwähnten Gesetzes verstoßen zu haben. Die Bestimmungen dieses Gesetzes über die Niederlassung und den Aufenthalt fremder Juden innerhalb der preußischen Monarchie lauten: „Ausländische Juden dürfen ohne eine Genehmigung des Ministers des Innern weder als Rabbiner und Synagogenbeamte noch als Gewerksgehilfen. Gesellen. Lehrlinge oder Dienstboten angenommen werden. Die Ueberschreitung dieses Verbotes zieht gegen die Inländer und die fremden Juden, gegen letztere, sofern sie sich bereits länger als sechs Wochen in den preußischen Staaten aufgehalten haben, eine fiskalische Geldstrafe von 20 bis 300 Talern oder eine Gefängnisstrafe nach sich." Unter Zugrundelegung folgenden Sachverhaltes waren die beiden Angeklagten wegen Vergehens gegen diese Verordnung vom Schöffengericht zu je 60 Mark Geldstrafe verurteilt worden. Der Angeschuldigte Wolpe ist Vorstand einer jüdischen Religionsgemeinde, die auch außerhalb der Synagoge Andachten abhült. In diesen versah Miller das Amt des Vorbelers, obwohl er als österreichischer Staatsuntertan die nach obiger Verordnung vorgeschriebene Erlaubnis des Ministers des Innern bedurfte. In der Berufungsinstanz machte M. geltend, daß er das Amt eines Vorbeters nicht als dasjenige eines Kultusbeamten im Sinne des Gesetzes betrachtet habe, während Wolpe zu feiner Entlastung anführte, Miller fei während feiner Abwesenheit von den übrigen Vorstandsmitgliedern zum Vertreter ernannt worden, und zwar ohne feine Kenntnis. Der Gerichtshof hielt durch die Beweisaufnahme diese Angabe für nachgewiesen und erkannte gegen Wolpe auf Freisprechung. Dagegen wurde unter Bestätigung des ersten Urteils die Berufung des M. verworfen, da das Amt eines Vorbeters sich als dasjenige eines Synagogenbeamten charakterisiere, weil ein solches eine rituelle Notwendigkeit in dem jüdischen Gottesdienst darstelle und nur von besonders hierzu auserwühlten Personen versehen werde. Verschiedene Nachrichten. Wien. (Spenden zugunsten der Opfer der Exzesse in Rußland.) Bei der „Israelitischen A ll i a nz zu Wien" sind an Spenden eingegangen: Wien: Nanette Mauthner X 100, Therese Pappenherm (für die Waiienl X 25, Dr. Leopold Drucker (als Kranzablösungsspende für weil. Tr. A. Wilhelm) X 20, H. I. K 20, E. W. (für die Waisen) X 15, Rosa Färber K 10, C. M. X 10, Agnes Weisl X 10, Amalie Deutsch X6; Karlosf - Friedet X 50, E. P.-Hartmanitz X 20 ,eingeleitete Sammlung), Lilly Hirsch- Loschitz X 8, Ad. Haje k-Mähr. Ostrau (für Siedler) X 10, durch Herrn Dr. S. Prager-Marienbad X 12; hiezu die bereits ausgewiesenen X 6624*81, zusammen bis 18. September K 6940 81. — Weitere Spenden werden erbeten und dankend bestätigt im Bureau der „Israelitischen Allianz zu Wien", I.» Wechburggasse 10, zwischen 9 und 1 llhr vormittags, oder mit Poftsparkassakonto 8152. Wien. Sonntag, den 16. d. M. fand unter großer Beteiligung die feierliche Eröffnung der vom nationaljüdischen Vereine „E i n h e i t" im H. Bez., Floßgaffe 9, für die strenggläubige ärmere Mittelklasse errichteteil billigen Koscher-Küche statt. Unter den Anwesenden bemerkte man Rabbiner S.F ü r st, den Gesamrvorstand des Vereines „Einheit" mit dem Obmann S. M e i s e l s, Kultusvorsteher Hermann Ellbogen. Rabbinatsaffessor Baum garten. Adolf H o f b a u e r u. A. Der Speisentarif ist folgender: Frühstück von 8-10 Uhr: Suppe mit Bror 6 kr. Mittagmahl von 12—3 Uhr: Suppe, Fleisch, Gemüse und Brot zusammen 18 kr., Rindsbraten mit Erdäpfel und Gemüse sammt Brot 30 kr., Rindsuppe mit Nudel 6 kr. Nachtmahl von 7—10 Uhr: Fleischkugel, Erdäpfel oder dergleichen sammt Brot 10 kr., für Samstag 2 Mahlzeiten mir den gebräuchlichen Speisen 60 kr. Jglau. (A n s z e i ch n u n g.) Der Statthalter von Mähren har den hiesigen Volksschullehcern Salomon Spielmann und Simon S r i a s n y die Ehrenmedaille für vierzigjährige treue Dienste zuerkannt, welche ihnen, Freitag, den 14. d. M., durch den Herrn Bürgermeister Vinzenz I n d e r k a überreicht wurde. Komotau. Freitag, den 14. September 1906, fand im israel. Tempel zu Komotau die feierliche Amtseinführung unseres neugewählteu Rabbiners, Herrn Dr. Emil Krakauer, statt. Vor Beginn des Festgottesdienstes wurde Herr Dr. Krakauer von zwei Vorstandsmitgliedern aus seiner Wohnung eingeholt. Bor dem Gotteshause bildeten Schulkinder Spalier. In der Vorhalle des Gotteshauses erwartete der Gesamtvorstand den neuen Seelsorger und der Knltusvorsteher, Herr Ludwig Kon i r s ch, begrüßte den Rabbiner in herzlichen Worten, in denen er der Hoffnung Ausdruck gab, in der Person des neuen Seelsorgers eine glückliche Wahl getroffen zu haben. Beim Eintritte in das festlich beleuchtete, mit Blattpflanzen herrlich geschmückte Gotteshaus begrüßte ein Boruch-habo den einziehenden Rabbiner. Nach dem vom ebenfalls neu engagierten Oberkantor, Herrn Max Groß, vortrefflich zum Bortrage gebrachten Ma-Tauwu und Sabbat-Liede bestieg Herr Dr. Krakauer die Kanzel, um in formvollendeter, zündender Predigt sein Programm zu entwickeln. Die Rede machte auf die Zuhörer einen nachhaltigen, tiefen Eindruck. Hierauf wurde das Abendgebet verrichtet und mit einem Schlußgesang endete die schöne, erhebende Feier. Die Chor- und Orgelleitung besorgte Herr Chordirigent Arthur N e u m a n n.