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Die Wahrheit · 1906-06-29 · Heft 25 (29.6.1906) · page 2

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1906
Issue
Heft 25 (29.6.1906)
Date
1906-06-29
Page
– (sequence 2)
Language
German
Belongs to
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Seite 2. Die Wahrheit Ar. 25. Kebetstunden in den Metöiiusern der israelitischen Kultnsgemeinde Freitag, 29. Juni, abends um 7 Uhr 30 M. Samstag, 30. „ „ 8 „ 40 „ Vom 1. Juli bis 5. Juli „ „ 7 „ — „ Der Gottesdienst beginnt au Wochentagen um i/2l Uhr früh, an Samstagen um 8 Uhr früh. Israelitischer Bethaus-Verein im IX. Bez., Grüne Thorgasse 13 (Müllnergasse 21). ßebetstunden: Freitag abends 1/28 Uhr, Samstag früh 8 Uhr, An Wochentagen früh 3/47 Uhr, abends 7 Uhr. Israelitischer Bethaus Verein Brigittenau. werden augemeldet im Sekretariat des Tempelgebändes, XX., Kluckygasse 11, an Wochentagen von 4—6 Uhr nachm., an Sonntagen und christlichen Feiertagen von 10—12 Uhr vorm. Nach Ungarn zuständigen Brautleuten werden Ehekonsense rasch gegen Ersatz der Kosten besorgt. - Telephon 21990. -— Oesterreich. ‘ „in London Abteilung des Wiener Modeklub Synagogen-= ■ Ornate ausgestellt von Rudolf Goldstein Wien, II.. Taborst-rasse 54. Illustrierte Preiskurante gratis und franko. Talare u. Barette werden aeaen massige Leihgebür verliehen Kundmachung. betreffend die Errichtung von Minjanim für die hohen Feiertage. Vom Vorstaude der israel. Kultus gemein de wird kiemit zur Kenntnis gebracht, dass zur Errichtung temporärer Betstätten für die hohen Feiertage durch Vereine und Privatpersonen im Sinne des § 79 des Statutes der Wiener israel. Kultnsgemeinde die Bewilligung des Kultusvorstandes einzuholen ist. und sind hiefür folgende Normen festgesetzt: 1. Die mit einem Kronen-Stempel versehenen Gesuche zur Erlangung der Erlaubnis sind bis längstens 5 August d. J im Einreichungs- Protokolle der israel Kultus gemein de 1., Seiteustet.tengasse No. 4, 1. Stock zu überreichen, .-pater e.ulangende oder nicht gehörig belegte Gesuche werden abgeleliut. 2. Die Gesuchsteller haben für sich und die zu verwendenden Vorbeter (die Namen derselben sind in dem Gesuche auzugeben) genaue Ausweise über Charakter, Moralität und Befähigung zu erbringen. 3. Die als Betlokale eiuzuricbtendeu Bäume müssen sich für diesen Zweck vollkommen eignen und ist die Zustimmung des Vermieters sowie des Hauseigentümers wegen der diesfälligen Verwendung schriftlich beizubringen. 4. Wohnungen und andere Lokale dürfen nur dann zur Abhaltung des Gottesdienstes verwendet werden, wenn sie vollkommen ausgeräumt sind und während der Festtage ausschliesslich für den erwähnten Zweck benützt werden. 5. Der Vorstand wird nur im, Falle tatsächlichen Bedürfnisses die Genehmigung für ein temporäre* Bethaus erteilen. o. An neue Unternehmer wird die Genehmigung nicht erteilt. 7. Die Bewilligung wird den Detlokal Inhabern nur gegen dem erteilt, dass dieselben der Kultnsgemeinde für unbemittelte Personen (Männer u. Frauen) zusammen den zehnten 'Peil der von der Behörde genehmigten Sitzplätze unentgeltlich zur Verfügung stellen. 8. Der Text einer etwa beabsichtigten Ankündigung oder Plakatierung ist dem Gesuche anzuschliessen. Jede Partei hat für eine entsprechende Polizeiaufsicht auf eigene Kosten zu sorgen. Wien, im Juni 1906. Der Vorstand der israel. Kultusgemeinde. Israelitischer Tempel-Verein Wien, VIII., Bezirk, Neudeygergasse 12. Kanzleistunden: An Wochentagen von 4—7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 10—12 Uhr. — Trauungen und Konfirmationen werden augemeldet im Sekretariat des Tempelgebäudes. Mezzanin. r- ~~= Zum grössten Hut-König -■ - IW. SOBEL IX., G-lockengasse Nr. 10. Hüte, Pelzwaren, Kappen um jeden Preis. Reparaturen werden prompt und billigst effektuiert. Konkurs. Bei der Unterzeichneten Kultusgemeiudo in Karlstadt (Kroatien) kommen mit 1. August 1906 die Stellen eines Oberkantors und Gemeinde-Sekretärs zur Besetzung. Mit der Stelle des Oberkantors ist. eine jährliche Bezahlung von 1600 Kronen, ein Quartiergeld von 400 Kronen und eine Funktiouszulage von 400 Kronen verbunden. Die Gemeinde-Sekretärstelle ist mit 400 Kronen jährlich dotiert. Beide Stellen sind regelmässig in einer Person vereinigt. Nebstbei hat der Betreffende das Anrecht auf die tarifmässigen Emolumente. Bewerber, welche ihre Befähigung zur Leitung eines Chores mit Orgelbegleitung nachzuweisen haben, wollen ihre mit einem eurriculnm vitae belegten Gesuche bis 1. Juli 1906 au den Gemeindevorstand übersenden. Zu Probevorträgen werden nur Eingeladene zugelassen. Israelitische Kultusgemeinde Karlstadt (Kroatien). Der Vorsteher Karlstadt (Kroatien), 1. Juni 1906. Dr. Stern, Ritter d. Franz Josef-Ordens KONKURS. Bei der isr. Bethaus- und Beerdigungs-Bruderschaft zu Dürnkrut a. d. Nordbahn ist die von der israel. Cultusgemeinde in Mistelbaeh und aus dem Bezirksschulfoude Gänserndorf subventionierte Stelle eines geprüften und autoris. Religionslelirers (österr. Staatsbürger), der zugleich jtn, önnp und a-np sein muss, von 1. September 1906 mit fixen Bezügen von 1C00K und allfälligen iNebenemoliimenten zu besetzen. Bewerber wollen ihre Gesuche mit Angabe ihres Alters, Familienstandes und Ausweis über ihie bisherige Tätigkeit unter Anschluss von Zeugnisabschriften an den gefertigten j Vorstand bis längstens 20, Juli 1906 einsendeni Solche, welche befähigt sind, in Musik zu unterrichten, | hätten dadurch em Nebeneinkommen und werden bevorzugt. Nur den Akzeptierten werden die Reisespesen vergütet. Dürnkrut, am 15. Juni 1906. Der Vorstand : _ Jakob Koppel Max Ritter von PfeTffer’sches Stipendium für einen mittellosen Studierenden der Rechte israel. Konfession des zweiten oder eines höheren Jahrganges an der k. k. wiener Universität. Am 18. Oktober 1906 gelangt das oben genannte von Herrn Josef M. Ritter von Pfeiffer, königl Wüi temberg’schen Hofrat, zum Andenken an seinen verstorbenen Solin Max errichtete Stipendium per K 400 zur Verleihung und werden in Wien zuständige Bewerber in erster Linie berücksichtigt. Die Bewerber haben ihre Gesuche mit dem Nachweise, dass sie mosaischer Religion und mittellos sind, ferner, dass sie ihren Studien an der juridischen Fakultät der k. k. Wiener Universität als ordentliche Hörer im zweiten oder einem höheren Jahrgange obliegen, eventuell mit dem Nachweise ihrer Zuständigkeit nach Wien, bis längstens 15. Juli 1906 im Einreickuugsprotokolle der israel. Kultnsgemeinde Wien, I. Seitenstettengasse 4, I. Stock, woselbst auch Ge8ucbsblankette unentgeltlich behoben werden können, während der Amtsstunden zwischen 9 und 12 Uhr vomittags zu überreichen. In dem Gesuche ist anzugeben, ob der Bewerber im Genüsse eines Stipendiums steht und im Falle eines solchen Bezuges die Höhe desselben. Auszüge aus den Matriken der israel. Kultusgemeinde Wien sind als Gesuchsbelege nicht erforderlich und genügt die genaue Angabe der betreff enden Daten. Verspätet über reichte oder nicht gehörig belegte Gesuche werden nicht berücksichtigt. Wien, 15. Juni 1906. Der Vorstand der israel. Kultusgemeinde Wien 57639624 196391

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