Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1905
- Issue
- Heft 33 (25.8.1905)
- Date
- 1905-08-25
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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Scheliach Zibur! ■ Mitten in der allgemeinen Strömung nach geistigem und sozialem Fortschritte herrscht in allem und jedem, was den „Scheliach Zibur" betrifft, eine bedauernswerte Rückständigkeit und es gibt kaum einen zweiten Berus,, über dessen Bedeutung, Tendenz und Anspruchsrechte eine solch ausgeprägte Konfusion herrschen würden Scheliach Zibur! Gesandter der Gemeinde vor Gott! Welche idealer Beruf erfreut sich eines schöner klingenden Prädikats, und an welchen werden höhere. moralische Anforderungen gestellt als eben an diesen? Es würde zu weit führen, all die Vorschriften des Talmud und Schulchan Arnch, welche sich auf das Vorbeleramt beziehen, wiederzugeben, aber einige besonders prägnante Stellen mögen zur allgemeinen Aufklärung hier trotzdem Erwähnung finden. In: Schulchan Arnch heißt es: nrsi pn rr.-p» -px pu? nxnai rsy rrrnri lrrnb'D m di? vbv KX’ Kbu?: rrn-rya fpn p:n minr .riy ibp rbn -jü?iöu? b lnbanb 12'DD'u? erb D'DiriDl D'wDr" u. s. w. Dr. Duschak schreibt in seinem Werke „Geschichte und Darstellung des jüdischen Kultus" (S. 324) über das Vorbeterami folgendes: „Wie in Jerusalem der Priesterdienst gleichsam das Volk bei Gott zu vertreten hatte, so betete in den Synagogen, welche als kleinere Heiligtümer betrachtet wurden, der Gemeindebote, Scheliach Zibur, Chasan, für das ganze Volk, und jeder Unwissende erfüllte durch ihn seine Pflicht; so blies er als Gemeindebote für alle das Schofar am 1. Tischri. Besonderes Gewicht legten die Rabbinen auf das Vorbeteramt und forderten, daß der Vorbeter , eine besondere moralische Integrität besitze und bewahre, welche Integrität ihm von frühester Jugend zu eigen sei. Demut und Bescheidenheit sollen ihn zieren, Kenntnis der Bibel soll er besitzen, womöglich soll seine ganze Familie unbescholten sein, er selbst aber muß die Gunst der ganzen Gemeinde besitzen. Sein Vortrag muß ein angenehmer, seine Stimme eine gefällige sein. (Taanit 16). Seine Aussprache soll eine korrekte, klare und deutliche sein, die gleichlautenden Buchstaben darf er in der Aussprache nicht verwechseln, daher ließ man die Bewohner von Chaipah, Scytopolis und Tibaon nicht als Vorbeter fungieren, weil sie das Alef und Ajin verwechselten. iMeg. 14). Sein Anzug soll anständig sein, wenn er vor die Lade tritt (ibid), er soll bereits das Mannesalter erreicht haben (Chulin 24). Die nachtalmudischen Lehrer sprächen voll Entrüstung gegen die Vorbeter, welche sich mit ihren Gesängen nur produzieren und das Ohr bestechen wollen, ohne die Gottesfurcht und den heiligen Zweck im Auge zu haben, und gegen die Gemeinden, welche bei der Anstellung der Vorbeter nicht ans ihren Charakter, sondern nur auf ihre Geschicklichkeit im Gesänge sehen" rc. Dies die dogmatischen Anforderungen, zu welchen sich noch viele ämtliche Anforderungen gesellen, die in jeder Gemeinde verschieden sind. Ihnen allen zu entsprechen, ist selbstredend Pflicht eines jeden, der sich dem geweihten Tische des Herrn naht. Betrachten wir aber mit Aufmerksamkeit, wie man über den Scheliach Zibur denkt, und welches Aequivalent ihm fürall diese vorzüglichen Eigenschaften geboten wird, so verliert dieser Beruf sofort alle Reize und jeden idealen Anstrich; denn anstatt fester Stützen sind es nur Holzfpäne, auf denen die Existenz der Träger dieses heiligen Berufes gebettet ist. und wehe so manchem, der auf solch losem Lager dem sanften Schlummer sich hingibt, es erwartet ihn ein trauriges Erwachen! Die Anforderungen, die an den Scheliach Zibur gestellt werden, stehen leider in vielen Füllen in krassem Gegensätze zu all dem, was er in moralischer und sozialer Beziehung zu fordern berechtigt ist. Kann es da einen einsichtigen Menschen wirklich überraschen, daß das Proletariat in diesem heiligen Berufe im Zunehmen ist und die Gemeinden in vielen Fällen mehr keine passenden Bewerber auf ihre Konkurse finden, wenn man bedenkt, daß mit Ausnahme einiger Großgemeinden nicht einmal für die Altersversorgung des Kultusbeamten gesorgt ist, wo bei anderen Konfessionen selbst der Glöckner ohne Zagen der Zukunft entgegen sehen kann? Welch Wunder, daß der Scheliach Zibur oft nicht auf der Höhe seines Berufes steht, so wir eklatante Beweise liefern können, daß oft die Ungunst eines einzigen Gemeindemitgliedes genügend ist, um ihn mit Weib und Kind vor die Türe zu setzen? Welch Wunder, wenn der Scheliach Zibur seinen Beruf nicht mit dem hiezu erforderlichen Ernst anffaßt, wenn wir sehen, daß mit den Faktoren dieses Berufes in vielen Gemeinden eine förmliche Menschenjagd betrieben wird? Welch Wunder, daß so mancher Scheliach Zibur seinen Beruf als einen degradierten und beschämenden betrachtet, so er die traurige Erfahrung macht, daß herrschsüchtige Kultus- und Tempelvorsteher ihn mit ihren Hausknechten verwechseln und ihm ämtliche Aufträge mit der größten Demütigung erteilen? Welch Wunder, daß viele Gemeinden Vorbeter anstellen, die nicht die notwendige Qualifikation für dieses Amt besitzen, so es in Oesterreich-Ungarn keine Lehranstalt für dieses Fach gibt, von welcher der Scheliach Zibur ein legalisiertes Diplom vorzeigen könnte? Und schließlich, welch Wunder, daß so manche Gemeinde über Charakter und Lebensweise ihres Scheliach Zibur Klage führt, so sie bei Anstellung derselben den Schwerpunkt nicht auf die seelischen Eigenschaften ihres zukünftigen Vertreters vor Gott, sondern auf den momentanen Ohrenkitzel legt? Wohl soll den künstlerischen Anforderungen der Gemeinde Rechnung getragen werden, jedoch ist der Tempel nicht eine Stätte der Genußsucht, sondern die der Andacht. Jnfolange die gesamte Berufsgenossenschaft nicht von der Notwendigkeit einer Organisation durchdrungen ist, können auch die hier angeführten Schäden nicht saniert werden. Wir brauchen nur zu wollen und es eröffnet sich sowohl für uns, als auch für die Gemeinden eine Perspektive, wie wir sie momentan selbst nicht ahnen: ein Zeitpunkt, wo das Amt des Scheliach Zibur seiner Bedeutung gemäß gewürdigt werden wird und Unwürdige sich' nicht mehr dem geweihten Tische des Herrn werden nahen können. Ein ungarischer Kultusbeamter. "’1’ lies öltar-ntig. Ituntoren-lemites. Ein gezahlte Mitglieder beitrage: Brunner-Jglau, K 4, Kohn-Neustraschitz K 4, Jellinek-Oberhollabrunn K 4, Samek- Schüttenhofen K 4, Lemberger-Wien K 2, Friedländer-S. Bolhas K 2, Rtoor-Prag K B, Löwy-Koljanowitz K 4; Blum-Schlan K 4, Rosenseld- Güising K '6, D. L. Rotter-Wien K 4, Rosner-H. Mestec K 2, Friedl- Klosternenburg K 4, Knhner-Tulln K 10, Friedl-Dürrmaul Iv 2, Freisinger- Pilsen K 4, Rawner-Triest K 8, Allenberg-Liesing K 2. Pflichtbeiträge per je K2 für das bernfsunsähig gewordene Vereinsmitglied Tschaßny-Retz haben eingesendet: Reiser - Neuern, Brunner-Jglau, Samek-Scküttenhosen, Allenberg-Liesing, D. L. Rotter- Wien, Jellinek-Oberhollabrunn, Schorr-Wien, Buxbaum-Kroat. Kreuz, Weitz-Tobitschau, Singer-Jungbunzlau, Lemberger-Wien, Popper-Eger, Kartschmaross-Kanizsa, Kohn-Neustraschitz, Friedl-Dürrmaul, Freisinger- Pilsen, Grünfeld-Wien, Lederer-Eger, Goldenberg-Marienbad, Rawner-Triest. Die p. T- Vereinsmitglieder werden hiemit ersucht, die rückständigen und laufenden Pflicht- und INitgliederbeiträge j (2 Kronen pro (Quartal) an den Vereinskassier Oberkantor i 1U. Zchorr, II., Ob. Donaustraße <\7, einzuschicken, j Die Vereinsvorstand. 00965658