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Die Wahrheit · 1905-05-19 · Heft 19 (19.5.1905) · page 6

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1905
Issue
Heft 19 (19.5.1905)
Date
1905-05-19
Page
– (sequence 6)
Language
German
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Seite 6. Die Wahrheit. Nr. 19. Schlachtung durch Stirnschlag vollständig zu betäuben. Die Durchführung dieses Beschlusses, in welchem vorsichtigerweise jede Bezugnahme auf das Schächten selbst vermieden ist, wäre einem Schächtverbote vollständig gleich zu halten. Da die Möglichkeit bestand, daß der Stadtrat, ohne die Angelegenheit im Gemeinderate vorzubringen, die sofortige Durchführung seines Beschlusses veranlasse, ein Erfolg von einer Vorstellung an den Stadtrat selbstverständlich nicht zu erwarten war, hat der Vorstand sofort in einer ausführlichen Eingabe, die der Herr Oberrabbiner und der Präsident dem Herrn Statthalter persönlich überreichten, dargetan, daß die Durchführung des Stadtratsbeschlusses einem Schächtverbote gleichkäme, daß zu einem solchen vom Standpunkte des Tierschutzes kein Anlaß vorliege, daß das Schächlgebot eine seit Jahrlausenden geübte biblische Religionssatzung des Judentums sei und eine Behinderung desselben eine schwere Gewissensbedrückung vieler Tausender bilden würde; daß weiters im Sinne einer Entscheidung des Ministeriums und des Verwaltungsgerichtshofes die Erlassung eines Schächtverbotes in welcher Form immer gesetzlich unzulässig sei. Die ermähnte Entscheidung des Ministeriums besagt, daß die gepflogenen Erhebungen ergeben haben, daß wenn alle Bestimmungen des Rituales erfüllt werden, eine tierquälerische Handlung im Schächten nicht gefunden werden kann. Die erwähnte Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes stützt sich insbesondere auf die staatsgrundgesetzlich gewährleistete Glaubensfreiheit, welche durch die Erlassung eines Schächtverbotes beeinträchtigt würde. Unter Hinweis auf diese Gründe wurde an den Herrn Statthalter die Bitte gerichtet, die eventuelle Durchführung des Stadtratsbeschlusses zu sistieren. Bei diesem Anlasse wurde dem Herrn Statthalter auch eine Eingabe überreicht, welche sich gegen den Beschluß des niederösterreichischen Landtages richtet und sich in eingehender Weise mit dem bezüglichen Referate befaßt. * Die Befürchtung des Vorstandes, daß der Stadtrat die i Durchführung seines Beschlusses im eigenen Wirkungskreise veranlassen werde, erwies sich als unbegründet. Der Gegenstand wurde vielmehr wiederholt auf die Tagesordnung des Gemeinderates gestellt. In der Sitzung desselben vom 18. April 1905 wurde das Referat erstattet, die Debatte hierüber auf eine der nächsten Sitzungen vertagt. Schon in diesem Referate zeigte sich, daß, wie der Vorstand vorausgesetzt hatte, das früher erwähnte schächtgegnerische Buch die hauptsächlichste Grundlage für das Referat und die daselbst aufgestellten Behauptungen bildete. Dank der bereits früher eingeleiteten Erhebungen war der Vorstand in der Lage, die vielfachen in diesem Referate enthaltenen und dem erwähnten Buche entnommenen wesentlichen Unrichtigkeiten zu widerlegen, was in kurzer Form in einer an den Bürgermeister gerichteten, seither veröffentlichten Eingabe geschah. Die jüdischen Gemeinderäte Ritter v. Goldschmidt, Kleb in der und Dr. Hein ergänzten dann anläßlich der in der Gemeinderatssitzung vom 28. April 1905 stattgehabten Debatte die in der Zuschrift des Vorstandes an den Bürgermeister angeführten Tatsachen des Weiteren. Trotz dieser für jeden objektiv Denkenden überzeugenden Ausführungen wurde der Beschluß des Stadtrates, wie vorauszusehen war, angenommen. Der Vorstand hat unmittelbar nach Fassung des Beschlusses schon tags darauf, am 29. April, die Beschwerde, welche gleichzeitig ein Sistierungsansuchen enthielt, sowohl an den Bürgermeister als auch an den Statthalter gerichtet. Von Ersterem ist am 5. Mai 1905 eine Zuschrift an den Vorstand gelangt, des Inhalts, daß er verpflichtet sei, die Beschlüsse des Gemeinderates durchzuführen und demnach dem Ersuchen des Kultusvorstandes um Sistierung des erwähnten Beschlusses Uicht Nachkommen könne. Auf die gleichzeitig überreichte Beschwerde an den Statthalter ist bisher eine Erledigung noch nicht erfolgt, andererseits ist an eine Durchführung des Gemeinderatsbeschlusses bisher nicht geschritten worden. Aus den obigen Darstelluugen geht hervor, daß der Kultusvorstand nichts unterlassen hatte, um diesen neuerlichen, wohl nicht auf tiefinnerliche Motive zurückführenden Angriff auf eines der wichtigsten Gebote unserer Religion abzuwehren. Er wurde in seinen Bestrebungen auf das tatkräftigste unterstützt durch die bereits erwähnten Herren Gemeinderäte Baurat von Goldschmidt, Dr. Oskar Hein und Ferdinand Klebinder, welchen namentlich für ihre ausgezeichneten, von eingehender Beschäftigung mit den einschlägigen Fragen zeugenden, unter schwierigen Verhältnissen gehaltenen Reden im Gemeinderate unser wärmster Dank gebührt. Ich erwähne nur noch, daß diese Angelegenheit Gegenstand einer Interpellation geworden ist, welche in den letzten Tagen durch den Reichsratsabgeordneten Dr. Byk im Abgeordnetenhause überreicht wurde, wofür wir dem Genannten Dank und die vollste Anerkennung schulden. Ich kann es aber nun zum Schluffe nicht unterlassen, unserer Empörung über die Anwürfe, welche sowohl im Landtage als im Gemeinderate gegen unsere Religionsgenossenschaft, gegen deren religiöse Institution und Einrichtungen, gegen unsere heilige Schrift vorgebracht und geduldet wurden, Ausdruck zu geben. Eine Religion, welche seit Jahrtausenden das Gebot der Menschenliebe und der Tierfreundlichkeit hochhält und welche die hier in Frage gestellte Tierfreundlichkeit gerade dadurch bekundet, daß die unabweisbar notwendige Tötung des Tieres für den menschlichen Genuß, bezw. die Art, wie diese Tötung zu geschehen habe, sogar unter eine religiöse Sanktion gestellt wird, überhaupt und gar in politischen Körperschaften, die doch gewiß nicht das Forum für religiöse Diskussionen sind, in solcher Weise wie es geschehen, herabzusetzen, für die Karakterisierung dieser Vorgänge vermag ich die richtige Bezeichnung nicht zu finden. Die Mitteilungen des Vorsitzenden werden mit großem Beifalle zur Kenntnis genommen und hierauf gelangt der Rechnungsabschluß pro 1904 einstimmig zur Annahme. Bom Währinger Friedhose. Kais. Rat Dr. Lieben referiert namens des Vertreterkollegiums über die weitere gärtnerische Ausgestaltung des aufgelassenen Währinger Friedhofes. Zwei Partien desselben seien bereits infolge eines diesbezüglichen Vorstandsbeschlusses reguliert worden und das Vertreterkollegium beantrage nun, auch den übrigen Teil nach den von Baurat Fleischer entworfenen Plänen umzugestalten, resp. die nötigen Kredite hiefür zu bewilligen. Dr. Berger: Schon bei der ersten Regulierung wurden Klagen darüber erhoben, daß der Friedhof gauz seines eigentlichen Charakters entkleidet und mit größter Pietätlosigkeit die Umgestaltung in einen Park vorgenommen werde. Die Grabhügel wurden wegrasiert, auf Gräbern Ruhebänke angebracht, die Zugänge zu den Gräbern verschüttet und wo nicht Stein oder Eisen im Wege waren, sei rücksichtslos nivelliert und reguliert worden. Redner warnt vor einer gleichen Behandlung des Friedhofes in der Seegasse, für den auch eine derartige Regulierung geplant sei und beantragt, der Vorstand wolle beschließen,. daß über Wunsch der einzelnen Parteien die Grabhügel wieder hergestellt werden sollen. - Nach den Aufklärungen des Baurates Ritter v. Golds ch m i d t, der die vorgenommenen Veränderungen als unvermeidlich hinstellt, da anders die unbedingt notwendige Nivellierung und Drainage des Friedhofes nicht zu erreichen sei, entwickelte sich eine überaus lebhafte Debatte, in welcher sich die Herren Wilhelm'K u f f n e r, Rudolf Auspitz und der Vorsitzende den Ausführungen Ritter von Goldschmidts und die Herren Dr. Steiner und Architekt Marmor e k, denen des Herrn Dr. Berger anschlossen. Da die Versammlung mitterweile beschlußunfähig wird, wird die Entscheidung über diese Angelegenheit vertagt und erklärt der Vorsitzende, daß er den Vorstand in den nächsten Tagen zu einem Lokalaugenschein am Währinger Friedhofe einladen werde. Hierauf wird die Sitzung um xf$ Uhr nachmittags geschlossen. Der besteuerte Tempelbejuch. Löbliche Redaktion! In dem Eingesendet Ihres geschätzten Blattes vom 5. l. M. betteffend die Abschaffung der Spenden vor der Thora wurde von dem geehrten Einsender ganz richtig bemerkt, daß diese in

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