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Die Wahrheit · 1904-11-04 · Heft 43 (4.11.1904) · page 11

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1904
Issue
Heft 43 (4.11.1904)
Date
1904-11-04
Page
– (sequence 11)
Language
German
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4 4 Moses' Denkmal. Bon Dr. M. H. Friedländer. (Fortsetzung.) ..Wie! Die Lehre Moses' ist sür ewige Zeit gegeben worden? Ach. sie ist längst veraltet, unbrauchbar, von der Kultur der Zeit überholt worden. Vor Jahrtausenden mag sie wohl im Morgenlande zeitgemäß gewesen sein, aber sür uns, die wir in einer anderen Zeit, in einem anderen Weltteil, unter anderen Verhältnissen und Umstünden leben, ist sie längst gegenstandslos geworden", so hören wir gar viele für Assimilation schwärmende Juden verwunderungsvoll ausrufen. Diese Herren aber beweisen hiedurch, daß sie in den Geist der Thora nie eingedrungen, ja, daß sie überhaupt die Thora gar nicht kennen. Ja. sie ist alt, diese Thora, ein altes Erbe aus grauer Vorzeit, aber trotz ihres hohen Alters ist sie doch ewig neu. Alt, sehr alt ist das Gesetz: „Liebe deinen Nächsten wie dich selbst." Ist es aber in der modernen Zeit unbrauchbar geworden? Gehört es vielleicht zum feinen Ton, nur sich nnd keinen anderen Menschen mehr zu lieben? Alt ist das Gesetz: „Liebet den Fremden", „weahawtem es hager“. Ist auch dieses Gesetz unbrauchbar, von der Kultur der Zeit überholt worden? Gehört es vielleicht zum feinen Ton, jeden Fremden, der einem anderen Volke, einer anderen Rasse angehört, wie überhaupt jeden Andersdenkenden und Anderssprechenden zu hassen und zu verfolgen? Alt, uralt ist das Gesetz: „Hasse nicht deinen Bruder in deinem Herzen, während du ihm sonst mit einem warmen Händedruck und zuckersüßen Worten begegnest." Ist es ebenfalls unbrauchbar geworden? Ist das schöne, alte Gesetz: „Du sollst dich nicht rächen, den Haß nicht in dir bergen", in unserer aufgeklärten, kulturfreundlichen Zeit gegenstandslos geworden? Entspricht das alte Gesetz: „Gehe nicht als Anbringer, als Zwischenträger, Leisetreter und Ohrenbläser in deinem Volke herum", nicht mehr den Anschauungen der modernen, lichtfreundlicheu Zeit? Gehört das alte Gesetz: „Wenn dein Bruder durch Unglücksfälle seines Vermögens verlustig geworden und, seine Hand sinken läßt, greife ihm unter die Arme, unterstütze ihn in würdiger Weise kräftigst, damit er sich wieder aufraffe, gleichviel ob er deinem oder einem andern Volke angehöre", zu der veralteten, für uns ganz unbrauchbar gewordenen Mode? O sollte die Zeit kommen, was der Himmel verhüten möge, wo man diese hier erwähnten und die zahlreichen ähnlichen Gesetze und Vorschriften der Thora als unbrauchbar und unzeitgemäß betrachten werde, dann wird die Welt, die sittlich moralische Welt, der Säulen, Trag- und Stützpfeiler entbehren und gleich einem morschen, verfallenen Mauerwerk zusammenbrechen, zusammenstürzen müssen. Jawohl, hören wir ausrufen, die ethischen Gesetze der Thora haben noch eine Zukunft, aber die religiösen Satzungen und Vorschriften sind längst veraltet und ganz unbrauchbar. Auch diese Behauptung ist falsch. „Die Thora, die Moses uns geboten, ist ein ewiges Erbgut." Sie ist und bleibt ewig neu. Fraget nur die vorurteilsfreien Denker und Forscher der Neuzeit und ihr werdet hören, mit welcher Hochachtung und Verehrung sie von Moses sprechen, wie sehr sie die wohltätige Wirkung seiner religiösen Gesetze, wenn auch nicht vom religiösen, so doch hygienischen Standpunkte bewundern und behaupten, daß Moses schon vor Jahrtausenden auf jener hohen Stufe der Kultur stand, die man erst heute zu erklimmen sucht. Ja, nicht nur von Moses, sondern auch von den großen Männern der talmudischen Zeit, die dasmosaische Gesetz erklärt und interpretiert haben, sprechen sie mit der größten Achtung und Anerkennung. i. . . Von den zahlreichen, die hygienischen Vorschriften der Bibel und des Talmuds verherrlichenden Aeußerungen hervorragender Autoritäten mögen hier blos einige erwähnt werden. In der vor einigen Jahren erschienenen Schrift: „Die Sozialhygiene der Juden und des altorientalischen Völkerkreises", von Dr. Alfred Nossig heißt es unter anderem: ..Wir finden im Pentateuch alle Teile der modernen Sozialhngiene ausgebildet: die Hygiene des Bodens, des Wassers und der Luft; der Wohnung und der Kleidung; der Nahrung und der Körperpflege; Vorschriften gegen ansteckende Krankheiten u. s. w. (S. 35.) Ferner: Höchst bemerkenswert sind die Vorschriften über die sanitäre Inspektion und Desinfektion der Wohnhäuser. (S. 38.) Das „Lepragesetz ' gibt ein vorzügliches Maß der Entwicklung der mosaischen Hygiene und zugleich der theoretischen Grundlage derselben. Es sagt uns, daß Moses die Existenz jener kleinen Krankheitskeime, welche man heute Mikroben nennt, nicht nur „ahnte", sondern kannte. (S. 39.) (Schluß folgt.) Dnvli^aiionen des öjterr-img.liuntoreii-lereiiies. Durch das Bereuismitglied Herrn Kantor M. G. A l l e n b e r g in Liesing sind nachfolgende Spenden gesammelt worden: Herr Gustav Pollak, Atzgersdors X 20; Herren Bernhard Weiß & Sohn K 4; Herr Max Quittner X 4; Herr Hngo Weiß X 2; Humanitärer Geselligkeitsverein „Edelsinn" sür Atzgersdors-Mauer und Umgebung X 2; Herr Klaber X 1; Herr Strausky X 2: Israel. Bethausverein Liesing X 2; Israel. Knltusgemeinde in Mödling X 3, in Summa X 40. Den geehrten Spendern wird hiemit der Tank des Bereinsvorstandes votirt. Insgesamt sind an Spenden bisher eingegangen: Durch Kantor Friedl, Klosterneuburg X 64'70: durch Kantor Zuckermandel, Tabor X 11; durch Kantor I. Skolnik, Stanislan X 14; durch Rabbiner M. Reiser, Neuern X 30; durch Oberkantor Heymann, Amsterdam X 106; durch Kantor B. W. Stroke, Premysl X 8: durch Kanror Allenberg, Liesing X 40; durch Kantor Kurzweil, Falkenau X36; durch Oberkantor Kriener, Galgocz X 15; durch Oberkantor Singermann, Troppau X 70; durch Kantor Saller, Breitenbrunn X 13-18; durch Kantor Hahn, Teschen X 64; in Summa X 471-88. Eingezahlte Mitgliedsbeitrüge: Allenberg, Liesing X 8; Rausnitz. Gablonz X 8; Kohn, Neustraschitz X 2; Stößler, Olmütz X 4; Jellinek, Oberhollabrunn X 2; Schlesinger, Wien X 6; Saller, Breitenbrunn X 3: Lemberger, Wien X 2; Friedländer, Szilasbalhas X 3; Friedl, Dürmaul X 4; Samek, Schüttenhofen X 2; Blum, Schlau X 4; Schorr, Wien X 4; David L. Rotier, Wien X 4; Friedl, Klosterneuburg X 4; Rosenseld, Nemethujvar X 6; Löwy, Kohljanowitz X 4: Bermann, B.-LeipaX4: Bender. Czernowitz X4; Kohn, M.-Budwitz X 8; Rosner, Hermann Mestec X 2; Rosenfeld, Pisek X 2; Freisinger, Pilsen X 4; Lagodzinsky, Zwittau X 2; Singer, Jungbunzlau X 2; Haas, L.-Szt.-Miklos X 4; Kriener, Galgocz X 4; Popper, Eger X 4; Landau, Wr.-Neustadt X 4; Bassel, Wien X 4; Weiß, Tobitschau X 4; Krausz, Birovitica X 8; Rosenseld, Pisek X 2; M. Schlesinger, Wien X 2; Saller, Szöleskut X 3: Friedländer, Szilüs- Balhas X 3; Lagodzinsky, Zwittau X 2; Samek, Schüttenhosen X 2; Herm. Lemberger, Wien X 2; Kohn, Rakonitz X 8; Rosner, Herm. Mestec X 2; Schönfeld, Tab X 2; Moor, Prag X 10: Kirschbaum, Oedenburg X 4; May, Jicin X 4: Dünmann, Wien X 8: Friedl, Klosterneuburg- X 4; Seifert, Baden X 4: Singer, Jungbunzlau X 2: Friedmann, Berlin X 5; Rosenberger, Komotau X 6: Grünseld, Wien XII. X 4; Grünblatt, Jägerndorf X 4: Kohn, Reustraschitz X 2: Löwensohn, Prag X 8; Tschaßni, Retz X 5: Kartschmaroff, Tata X 8, Singermauu, Troppau X 4; I. Schlesinger, Wien X. X 4. Die geehrten Kollegen werden dringendst ersucht, die ihnen zugesandten Sammelbögen in ihren Gemeinden zirkulieren zu lassen und das Ergebnis ihrer Sammlungen an den Vereinskassier, . Herrn Oberkantor 211. Schorr, Wien, II.. Obere Donaustraße H7, zu senden. Gleichzeitig ergeht an sämtliche Vereinsmikglieder die Bitte, die rückständigen und laufenden Dlitgliederbeiträge (2 Kronen pro Quartal) au den Vereinskassier einzuschicken. Der Vereinsvorstand.

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